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GDL-Streik 2023
geschrieben von Linie 21 
Re: GDL-Streik 2023
15.11.2023 16:35
Zitat
Arnd Hellinger
Warum ruft die GDL ausgerechnet in dem Moment nach starker Arbeitszeitverkürzung, wo es doch branchenweit eh schon zu wenig Mitarbeitende und geeignete Bewerbende für den jetzigen Personalbedarf gibt?

Warum nicht? Gerade in Zeiten eines Arbeitsmarktes mit Knappheit an Beschäftigten stehen die Chancen doch gut, Forderungen auch durchzubekommen. Die derzeitige Personalsituation liegt ja nicht in Verantwortung der GDL, sondern eher in unattraktiven Arbeitsbedingungen (als Kombination von Arbeitszeiten und Bezahlung sowie weiterer Rahmenbedingungen) begründet.

Sollen die GDL nun anbieten, die personellen Lücken durch unentgeltliche Mehrarbeit zu schließen?
Jay
Re: GDL-Streik 2023
15.11.2023 16:58
Zitat
Arnd Hellinger
Was ich an der jetzigen Tarifrunde nicht verstehe:

Warum ruft die GDL ausgerechnet in dem Moment nach starker Arbeitszeitverkürzung, wo es doch branchenweit eh schon zu wenig Mitarbeitende und geeignete Bewerbende für den jetzigen Personalbedarf gibt? Wo sollen denn bitte nach Weselskys Meinung in kurzer Zeit die dann zusätzlich nötigen Personale herkommen? Meint Sachsen-Clausi ernsthaft, Lutz und Wissing könnten sich die Leute - noch dazu in ausreichender Zahl - aus den Rippen schneiden...?

In den späten 1990er und 2000er Jahren, als der DB-Konzern massiv Jobs im Betriebsdienst abbaute, wäre zu deren Erhalt eine solche Forderung ja durchaus verständlich und unterstützenswert gewesen, aber jetzt ist die Lage doch eine Andere...

DB Cargo hat gerade erst 400 Lokführern eine berufliche Veränderung nahegelegt und wünscht sich eine Neubewerbung bei den Cargo-Subs, wobei leider nicht alle übernommen werden könnten. In der aktuellen Marktsituation eigentlich ein unfassbarer Vorgang.

Die Frage ist aber, wie du zu den aktuellen Konditionen noch zukünftig neue Bewerber im benötigten Umfang finden möchtest.

--- Signatur ---
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Re: GDL-Streik 2023
15.11.2023 17:55
Es liegt doch nicht nur an den Bedingungen. Wir laufen mit dem Ausscheiden der Boomergeneration aus dem Arbeitsleben in eine riesige Lücke rein. Es trifft alle Branchen; es fehlen Spezialisten, Facharbeiter, Meister, ... Man merkt es doch schon, reduzierte Öffnungszeiten im Handel (vielleicht gibt es bald wieder nur einen "langen Donnerstag") oder Gastro, keine Termine beim Arzt (hier um die Ecke macht ein Zahnarzt zu, kein Nachfolger; kein medizinisches Personal), kein Bauerbeiter/Handwerker, keine Bilanzbuchhalter, keine Leute in der Verwaltung usw.

Und natürlich sind davon auch Fahrpersonale der "großen Bahn" betroffen. Das ist nichts Singuläres.
Re: GDL-Streik 2023
15.11.2023 18:01
Zitat
Jay
Zitat
Arnd Hellinger
Was ich an der jetzigen Tarifrunde nicht verstehe:

Warum ruft die GDL ausgerechnet in dem Moment nach starker Arbeitszeitverkürzung, wo es doch branchenweit eh schon zu wenig Mitarbeitende und geeignete Bewerbende für den jetzigen Personalbedarf gibt? Wo sollen denn bitte nach Weselskys Meinung in kurzer Zeit die dann zusätzlich nötigen Personale herkommen? Meint Sachsen-Clausi ernsthaft, Lutz und Wissing könnten sich die Leute - noch dazu in ausreichender Zahl - aus den Rippen schneiden...?

In den späten 1990er und 2000er Jahren, als der DB-Konzern massiv Jobs im Betriebsdienst abbaute, wäre zu deren Erhalt eine solche Forderung ja durchaus verständlich und unterstützenswert gewesen, aber jetzt ist die Lage doch eine Andere...

DB Cargo hat gerade erst 400 Lokführern eine berufliche Veränderung nahegelegt und wünscht sich eine Neubewerbung bei den Cargo-Subs, wobei leider nicht alle übernommen werden könnten. In der aktuellen Marktsituation eigentlich ein unfassbarer Vorgang.

Die Frage ist aber, wie du zu den aktuellen Konditionen noch zukünftig neue Bewerber im benötigten Umfang finden möchtest.

Da wären doch schon potentielle Nachfolger für den Nahverkehr. :)
Re: GDL-Streik 2023
15.11.2023 18:50
Der Markt regelt eben nur, wenn es zu viele Arbeitnehmer gibt. Gibt es zu wenige, wird empört gefragt, warum die Arbeitnehmer ihre Marktmacht ausnutzen, um mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen zu fordern...
Re: GDL-Streik 2023
15.11.2023 18:57
Zitat
S5 Mahlsdorf
Zitat
hvhasel
Es gibt doch das Tarifeinheitsgesetz, welches ironischerweise vor allem wegen der Situation bei der Deutschen Bahn geschaffen wurde und nun, seit Anwendung des TEG, zu deutlich verstärkten Auseinandersetzungen geführt hat. Insofern darf aber weder die GDL noch die EVG zum Streik bei der gesamten DB AG aufrufen, sondern nur in den Betrieben, in denen sie die organisatorische Mehrheit haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2017 deutlich klargestellt, dass das Streikrecht vom TEG nicht eingeschränkt wird.
Wäre sonst ja auch Quatsch, sonst würden in den Betrieben für immer und ewig die Tarifverträge der aktuellen Mehrheitsgewerkschaft gelten, da die unterlegenen Gewerkschaften nie die Möglichkeit hätten, mit besseren Tarifverträgen die Arbeitnehmer der Betriebe zu einem Wechsel zu bewegen und somit die organisatorische Mehrheit und Anwendung ihres Tarifvertrags zu erlangen.

Natürlich wird das Streikrecht nicht grundsätzlich eingeschränkt. Aber als praktisches Beispiel: Die Betriebe der DB AG, in denen bereits die Mehrheitsverhältnisse klar sind und die mit der EVG im Sommer einen Tarifabschluss geschlossen haben, unterliegen doch der Friedenspflicht. Sonst könnte ja ständig ein und derselbe Betrieb bestreikt werden.
Jay
Re: GDL-Streik 2023
15.11.2023 19:34
Zitat
hvhasel
Zitat
S5 Mahlsdorf
Zitat
hvhasel
Es gibt doch das Tarifeinheitsgesetz, welches ironischerweise vor allem wegen der Situation bei der Deutschen Bahn geschaffen wurde und nun, seit Anwendung des TEG, zu deutlich verstärkten Auseinandersetzungen geführt hat. Insofern darf aber weder die GDL noch die EVG zum Streik bei der gesamten DB AG aufrufen, sondern nur in den Betrieben, in denen sie die organisatorische Mehrheit haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2017 deutlich klargestellt, dass das Streikrecht vom TEG nicht eingeschränkt wird.
Wäre sonst ja auch Quatsch, sonst würden in den Betrieben für immer und ewig die Tarifverträge der aktuellen Mehrheitsgewerkschaft gelten, da die unterlegenen Gewerkschaften nie die Möglichkeit hätten, mit besseren Tarifverträgen die Arbeitnehmer der Betriebe zu einem Wechsel zu bewegen und somit die organisatorische Mehrheit und Anwendung ihres Tarifvertrags zu erlangen.

Natürlich wird das Streikrecht nicht grundsätzlich eingeschränkt. Aber als praktisches Beispiel: Die Betriebe der DB AG, in denen bereits die Mehrheitsverhältnisse klar sind und die mit der EVG im Sommer einen Tarifabschluss geschlossen haben, unterliegen doch der Friedenspflicht. Sonst könnte ja ständig ein und derselbe Betrieb bestreikt werden.

Nein, nicht die Betriebe unterliegen einer Friedenspflicht, sondern jene Gewerkschaften mit einem gültigen Tarifvertrag.

Zitat
verdi
Was bedeutet Friedenspflicht?
04.02.2015
Während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages ist die Gewerkschaft nicht berechtigt zu streiken. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Friedenspflicht. In einzelnen Tarifverträgen ist festgelegt, dass Erzwingungsstreiks (keine Warnstreiks) erst nach dem offiziellen Scheitern der Verhandlungen und einer anschließenden Schlichtung durchgeführt werden dürfen. Bei Fragen setzen Sie sich mit der Gewerkschaft in Verbindung.

Quelle: verdi.de

--- Signatur ---
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Re: GDL-Streik 2023
15.11.2023 19:49
Zitat
Jay
Zitat
hvhasel
Zitat
S5 Mahlsdorf
Zitat
hvhasel
Es gibt doch das Tarifeinheitsgesetz, welches ironischerweise vor allem wegen der Situation bei der Deutschen Bahn geschaffen wurde und nun, seit Anwendung des TEG, zu deutlich verstärkten Auseinandersetzungen geführt hat. Insofern darf aber weder die GDL noch die EVG zum Streik bei der gesamten DB AG aufrufen, sondern nur in den Betrieben, in denen sie die organisatorische Mehrheit haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2017 deutlich klargestellt, dass das Streikrecht vom TEG nicht eingeschränkt wird.
Wäre sonst ja auch Quatsch, sonst würden in den Betrieben für immer und ewig die Tarifverträge der aktuellen Mehrheitsgewerkschaft gelten, da die unterlegenen Gewerkschaften nie die Möglichkeit hätten, mit besseren Tarifverträgen die Arbeitnehmer der Betriebe zu einem Wechsel zu bewegen und somit die organisatorische Mehrheit und Anwendung ihres Tarifvertrags zu erlangen.

Natürlich wird das Streikrecht nicht grundsätzlich eingeschränkt. Aber als praktisches Beispiel: Die Betriebe der DB AG, in denen bereits die Mehrheitsverhältnisse klar sind und die mit der EVG im Sommer einen Tarifabschluss geschlossen haben, unterliegen doch der Friedenspflicht. Sonst könnte ja ständig ein und derselbe Betrieb bestreikt werden.

Nein, nicht die Betriebe unterliegen einer Friedenspflicht, sondern jene Gewerkschaften mit einem gültigen Tarifvertrag.

Zitat
verdi
Was bedeutet Friedenspflicht?
04.02.2015
Während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages ist die Gewerkschaft nicht berechtigt zu streiken. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Friedenspflicht. In einzelnen Tarifverträgen ist festgelegt, dass Erzwingungsstreiks (keine Warnstreiks) erst nach dem offiziellen Scheitern der Verhandlungen und einer anschließenden Schlichtung durchgeführt werden dürfen. Bei Fragen setzen Sie sich mit der Gewerkschaft in Verbindung.

Quelle: verdi.de

Du meinst, es gab in bisher keinem Betrieb der DB AG ein Fest­stel­lungs­ver­fah­ren gemäß § 99 ArbGG? Dann mag es so sein.
Re: GDL-Streik 2023
15.11.2023 19:56
Zitat
S-Bahn Berlin
Es wird bereits vor Streikbeginn zu einzelnen Ausfällen kommen, da Züge kontrolliert abgestellt werden. Mit Streikbeginn ab 22.00 Uhr ist damit zu rechnen, dass nur noch einzelne Züge fahren können.

Für morgen (Donnerstag) strebt die S-Bahn Berlin an, zur Anbindung der Außenbezirke und Umlandgemeinden an die Innenstadt einen Notfahrplan im 20-Minuten-Takt auf den folgenden Linien anzubieten:

S3 Erkner–Ostbahnhof
S46 Wildau–Schöneberg, aufgrund einer Baustelle verkehrt zwischen Wildau und Königs Wusterhausen noch bis Freitag, 17.11., 1.30 Uhr, ein Ersatzverkehr mit Bussen.
S5 Strausberg Nord–Charlottenburg
S9 Gesundbrunnen­–Flughafen BER T1-2 (über Ostkreuz, Treptower Park)
Auch der angestrebte Notfahrplan ist davon abhängig, wie viel Personal tatsächlich zur Verfügung steht.

Wow. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass die S9 umgeleitet wird. Und schon gar nicht, dass nix auf der Nord-Süd-Bahn unterwegs ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.11.2023 19:57 von Flexist.
Re: GDL-Streik 2023
15.11.2023 20:03
Zitat
VvJ-Ente
Der Markt regelt eben nur, wenn es zu viele Arbeitnehmer gibt. Gibt es zu wenige, wird empört gefragt, warum die Arbeitnehmer ihre Marktmacht ausnutzen, um mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen zu fordern...

Noch viel schlimmer: Manch Arbeitgeber behaupten dann dreist, dass solche Standards wie Mindestlohn etc die Ursache für den Arbeitnehmermangel wären, während wiederum manche Arbeitnehmer genau das treu doof nachplappern, ohne auch nur eine Sekunde darüber nachzudenken, was sie da erzählen.
Re: GDL-Streik 2023
15.11.2023 20:04
Ich hätte nicht damit gerechnet dass man noch über die Stadtbahn fährt aber Außenäste wie Bernau und Oranienburg außen vorlässt.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Warum hört man eigentlich selten bis nie, dass Personal der privaten Eisenbahngesellschaften streikt? Die müssen doch auch Tarifabschlüsse haben - und wie kommen die zustande? Immer geräuschlos?

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert
Warum hört man eigentlich selten bis nie, dass Personal der privaten Eisenbahngesellschaften streikt? Die müssen doch auch Tarifabschlüsse haben - und wie kommen die zustande? Immer geräuschlos?

Die hängen sich hinten dran und übernehmen die Abschlüsse in wesentlichen Teilen. Anderenfalls laufen ihnen zu viele Leute weg.

Es mangelt ja nicht an Arbeitskräften, sondern an fachlich und moralisch geeigneten. Das würde sich auch nicht mit allgemeiner Arbeitsgenehmigung für die enorm große Anzahl Eingewanderter ändern. Diese müssten nach Erlernen der Landessprache entsprechende Ausbildungen absolvieren. An Ausbildungsplätzen ist zumindest derzeit auch kein Mangel, außer in manchen Trendberufen.

so long

Mario
Zitat
Philipp Borchert
Warum hört man eigentlich selten bis nie, dass Personal der privaten Eisenbahngesellschaften streikt? Die müssen doch auch Tarifabschlüsse haben - und wie kommen die zustande? Immer geräuschlos?

Weil das eben nicht deutschlandweite Auswirkungen hat. Übrigens hat der weiße im auch Unrecht, bei den EVG Tarifverhandlungen hatte Transdev vor der Bahn den Abschluss.

Tarifverträge laufen ja auch nicht immer zur selben Zeit aus - und das macht eben auch nicht Publicity, wenn man dann nur eine kleine Privatbahn bestreikt.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
def
Re: GDL-Streik 2023
16.11.2023 08:27
Laut der S-Bahn auf Twitter soll die S1 alle 20 min zwischen Oranienburg und Gesundbrunnen verkehren.
Re: GDL-Streik 2023
16.11.2023 08:55
Mal zu den Fakten des Notfahrplans:

S3 Erkner-Köpenick mit 3 Zügen, ebenso
Wuhlheide-Ostbahnhof

S5 Strausberg Nord-Charlottenburg mit 8 Umläufen

S9 BER-Gesundbrunnen mit 6 und die

S46 Wildau-Schöneberg dürfte mit 5 Umläufen unterwegs sein.

25 Züge also 75 Fahrer. Finde ich relativ viel.
Zunächst kommt's ja auch die Gesamtzahl an Tf an - wie viel Prozent des Personals steht zur Verfügung? Und ob der jetzt gefahrene Plan über den Tag so bleiben kann, steht ja noch aus.

Dazu kommt, dass die Nord-S1 auch fahren soll.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Re: GDL-Streik 2023
16.11.2023 09:30
Es gibt ca. 1300 Tf insgesamt, wenn davon - mit Pausenablösung - 100 zur Arbeit kommen, sind das keine 10%

Zumal, zumindest im Frühdienst, auch einige der Bürofurzer mit Führerschein dazu gehören dürften
Re: GDL-Streik 2023
16.11.2023 16:37
Ich weiß nicht wie zuverlässig die Fahrplanauskunft funktioniert, aber wenn auch nur annähernd gefahren wird, was geplant ist, hat die GDL aus der Vergangenheit gelernt. Ja, es ist wesentlich stressiger als gewöhnlich. Aber es gibt geplanten Notverkehr auf wichtigen Strecken und die Nicht-DB-Regionalbahnen können weitgehend normal fahren. So merken die Fahrgäste, dass gestreikt wird, aber die Behinderungen sind nicht so schlimm, dass man die Leute gegen sich aufbringt, die eigentlich auf der Seite der Arbeitnehmer stehen.
Re: GDL-Streik 2023
17.11.2023 07:11
Zitat
hvhasel
Zitat
Jay
Zitat
hvhasel
Zitat
S5 Mahlsdorf
Zitat
hvhasel
Es gibt doch das Tarifeinheitsgesetz, welches ironischerweise vor allem wegen der Situation bei der Deutschen Bahn geschaffen wurde und nun, seit Anwendung des TEG, zu deutlich verstärkten Auseinandersetzungen geführt hat. Insofern darf aber weder die GDL noch die EVG zum Streik bei der gesamten DB AG aufrufen, sondern nur in den Betrieben, in denen sie die organisatorische Mehrheit haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2017 deutlich klargestellt, dass das Streikrecht vom TEG nicht eingeschränkt wird.
Wäre sonst ja auch Quatsch, sonst würden in den Betrieben für immer und ewig die Tarifverträge der aktuellen Mehrheitsgewerkschaft gelten, da die unterlegenen Gewerkschaften nie die Möglichkeit hätten, mit besseren Tarifverträgen die Arbeitnehmer der Betriebe zu einem Wechsel zu bewegen und somit die organisatorische Mehrheit und Anwendung ihres Tarifvertrags zu erlangen.

Natürlich wird das Streikrecht nicht grundsätzlich eingeschränkt. Aber als praktisches Beispiel: Die Betriebe der DB AG, in denen bereits die Mehrheitsverhältnisse klar sind und die mit der EVG im Sommer einen Tarifabschluss geschlossen haben, unterliegen doch der Friedenspflicht. Sonst könnte ja ständig ein und derselbe Betrieb bestreikt werden.

Nein, nicht die Betriebe unterliegen einer Friedenspflicht, sondern jene Gewerkschaften mit einem gültigen Tarifvertrag.

Zitat
verdi
Was bedeutet Friedenspflicht?
04.02.2015
Während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages ist die Gewerkschaft nicht berechtigt zu streiken. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Friedenspflicht. In einzelnen Tarifverträgen ist festgelegt, dass Erzwingungsstreiks (keine Warnstreiks) erst nach dem offiziellen Scheitern der Verhandlungen und einer anschließenden Schlichtung durchgeführt werden dürfen. Bei Fragen setzen Sie sich mit der Gewerkschaft in Verbindung.

Quelle: verdi.de

Du meinst, es gab in bisher keinem Betrieb der DB AG ein Fest­stel­lungs­ver­fah­ren gemäß § 99 ArbGG? Dann mag es so sein.

Okay, in diesem Tagesspiegel-Interview mit Claus Weselsky (Bezahlschranke) steht zumindest die genaue Zahl der den GDL-Tarifvertrag umfassenden Betriebe: "Nach dem Tarifeinheitsgesetz kann der GDL-Tarifvertrag nur in den Betrieben des Bahn-Konzerns zur Anwendung kommen, wo die GDL die Mehrheit hat. Herr Seiler sagt, das sind nur 18 von 300." Klar, das Streikrecht gilt nicht nur in diesen Betrieben, aber das hatten wir ja hier schon durch.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.11.2023 07:15 von hvhasel.
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