Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 16:35 |
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Arnd Hellinger
Warum ruft die GDL ausgerechnet in dem Moment nach starker Arbeitszeitverkürzung, wo es doch branchenweit eh schon zu wenig Mitarbeitende und geeignete Bewerbende für den jetzigen Personalbedarf gibt?
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 16:58 |
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Arnd Hellinger
Was ich an der jetzigen Tarifrunde nicht verstehe:
Warum ruft die GDL ausgerechnet in dem Moment nach starker Arbeitszeitverkürzung, wo es doch branchenweit eh schon zu wenig Mitarbeitende und geeignete Bewerbende für den jetzigen Personalbedarf gibt? Wo sollen denn bitte nach Weselskys Meinung in kurzer Zeit die dann zusätzlich nötigen Personale herkommen? Meint Sachsen-Clausi ernsthaft, Lutz und Wissing könnten sich die Leute - noch dazu in ausreichender Zahl - aus den Rippen schneiden...?
In den späten 1990er und 2000er Jahren, als der DB-Konzern massiv Jobs im Betriebsdienst abbaute, wäre zu deren Erhalt eine solche Forderung ja durchaus verständlich und unterstützenswert gewesen, aber jetzt ist die Lage doch eine Andere...
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 17:55 |
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 18:01 |
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Jay
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Arnd Hellinger
Was ich an der jetzigen Tarifrunde nicht verstehe:
Warum ruft die GDL ausgerechnet in dem Moment nach starker Arbeitszeitverkürzung, wo es doch branchenweit eh schon zu wenig Mitarbeitende und geeignete Bewerbende für den jetzigen Personalbedarf gibt? Wo sollen denn bitte nach Weselskys Meinung in kurzer Zeit die dann zusätzlich nötigen Personale herkommen? Meint Sachsen-Clausi ernsthaft, Lutz und Wissing könnten sich die Leute - noch dazu in ausreichender Zahl - aus den Rippen schneiden...?
In den späten 1990er und 2000er Jahren, als der DB-Konzern massiv Jobs im Betriebsdienst abbaute, wäre zu deren Erhalt eine solche Forderung ja durchaus verständlich und unterstützenswert gewesen, aber jetzt ist die Lage doch eine Andere...
DB Cargo hat gerade erst 400 Lokführern eine berufliche Veränderung nahegelegt und wünscht sich eine Neubewerbung bei den Cargo-Subs, wobei leider nicht alle übernommen werden könnten. In der aktuellen Marktsituation eigentlich ein unfassbarer Vorgang.
Die Frage ist aber, wie du zu den aktuellen Konditionen noch zukünftig neue Bewerber im benötigten Umfang finden möchtest.
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 18:50 |
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 18:57 |
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S5 Mahlsdorf
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hvhasel
Es gibt doch das Tarifeinheitsgesetz, welches ironischerweise vor allem wegen der Situation bei der Deutschen Bahn geschaffen wurde und nun, seit Anwendung des TEG, zu deutlich verstärkten Auseinandersetzungen geführt hat. Insofern darf aber weder die GDL noch die EVG zum Streik bei der gesamten DB AG aufrufen, sondern nur in den Betrieben, in denen sie die organisatorische Mehrheit haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2017 deutlich klargestellt, dass das Streikrecht vom TEG nicht eingeschränkt wird.
Wäre sonst ja auch Quatsch, sonst würden in den Betrieben für immer und ewig die Tarifverträge der aktuellen Mehrheitsgewerkschaft gelten, da die unterlegenen Gewerkschaften nie die Möglichkeit hätten, mit besseren Tarifverträgen die Arbeitnehmer der Betriebe zu einem Wechsel zu bewegen und somit die organisatorische Mehrheit und Anwendung ihres Tarifvertrags zu erlangen.
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 19:34 |
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hvhasel
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S5 Mahlsdorf
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hvhasel
Es gibt doch das Tarifeinheitsgesetz, welches ironischerweise vor allem wegen der Situation bei der Deutschen Bahn geschaffen wurde und nun, seit Anwendung des TEG, zu deutlich verstärkten Auseinandersetzungen geführt hat. Insofern darf aber weder die GDL noch die EVG zum Streik bei der gesamten DB AG aufrufen, sondern nur in den Betrieben, in denen sie die organisatorische Mehrheit haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2017 deutlich klargestellt, dass das Streikrecht vom TEG nicht eingeschränkt wird.
Wäre sonst ja auch Quatsch, sonst würden in den Betrieben für immer und ewig die Tarifverträge der aktuellen Mehrheitsgewerkschaft gelten, da die unterlegenen Gewerkschaften nie die Möglichkeit hätten, mit besseren Tarifverträgen die Arbeitnehmer der Betriebe zu einem Wechsel zu bewegen und somit die organisatorische Mehrheit und Anwendung ihres Tarifvertrags zu erlangen.
Natürlich wird das Streikrecht nicht grundsätzlich eingeschränkt. Aber als praktisches Beispiel: Die Betriebe der DB AG, in denen bereits die Mehrheitsverhältnisse klar sind und die mit der EVG im Sommer einen Tarifabschluss geschlossen haben, unterliegen doch der Friedenspflicht. Sonst könnte ja ständig ein und derselbe Betrieb bestreikt werden.
Zitat
verdi
Was bedeutet Friedenspflicht?
04.02.2015
Während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages ist die Gewerkschaft nicht berechtigt zu streiken. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Friedenspflicht. In einzelnen Tarifverträgen ist festgelegt, dass Erzwingungsstreiks (keine Warnstreiks) erst nach dem offiziellen Scheitern der Verhandlungen und einer anschließenden Schlichtung durchgeführt werden dürfen. Bei Fragen setzen Sie sich mit der Gewerkschaft in Verbindung.
Quelle: verdi.de
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 19:49 |
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Jay
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hvhasel
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S5 Mahlsdorf
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hvhasel
Es gibt doch das Tarifeinheitsgesetz, welches ironischerweise vor allem wegen der Situation bei der Deutschen Bahn geschaffen wurde und nun, seit Anwendung des TEG, zu deutlich verstärkten Auseinandersetzungen geführt hat. Insofern darf aber weder die GDL noch die EVG zum Streik bei der gesamten DB AG aufrufen, sondern nur in den Betrieben, in denen sie die organisatorische Mehrheit haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2017 deutlich klargestellt, dass das Streikrecht vom TEG nicht eingeschränkt wird.
Wäre sonst ja auch Quatsch, sonst würden in den Betrieben für immer und ewig die Tarifverträge der aktuellen Mehrheitsgewerkschaft gelten, da die unterlegenen Gewerkschaften nie die Möglichkeit hätten, mit besseren Tarifverträgen die Arbeitnehmer der Betriebe zu einem Wechsel zu bewegen und somit die organisatorische Mehrheit und Anwendung ihres Tarifvertrags zu erlangen.
Natürlich wird das Streikrecht nicht grundsätzlich eingeschränkt. Aber als praktisches Beispiel: Die Betriebe der DB AG, in denen bereits die Mehrheitsverhältnisse klar sind und die mit der EVG im Sommer einen Tarifabschluss geschlossen haben, unterliegen doch der Friedenspflicht. Sonst könnte ja ständig ein und derselbe Betrieb bestreikt werden.
Nein, nicht die Betriebe unterliegen einer Friedenspflicht, sondern jene Gewerkschaften mit einem gültigen Tarifvertrag.
Zitat
verdi
Was bedeutet Friedenspflicht?
04.02.2015
Während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages ist die Gewerkschaft nicht berechtigt zu streiken. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Friedenspflicht. In einzelnen Tarifverträgen ist festgelegt, dass Erzwingungsstreiks (keine Warnstreiks) erst nach dem offiziellen Scheitern der Verhandlungen und einer anschließenden Schlichtung durchgeführt werden dürfen. Bei Fragen setzen Sie sich mit der Gewerkschaft in Verbindung.
Quelle: verdi.de
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 19:56 |
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S-Bahn Berlin
Es wird bereits vor Streikbeginn zu einzelnen Ausfällen kommen, da Züge kontrolliert abgestellt werden. Mit Streikbeginn ab 22.00 Uhr ist damit zu rechnen, dass nur noch einzelne Züge fahren können.
Für morgen (Donnerstag) strebt die S-Bahn Berlin an, zur Anbindung der Außenbezirke und Umlandgemeinden an die Innenstadt einen Notfahrplan im 20-Minuten-Takt auf den folgenden Linien anzubieten:
S3 Erkner–Ostbahnhof
S46 Wildau–Schöneberg, aufgrund einer Baustelle verkehrt zwischen Wildau und Königs Wusterhausen noch bis Freitag, 17.11., 1.30 Uhr, ein Ersatzverkehr mit Bussen.
S5 Strausberg Nord–Charlottenburg
S9 Gesundbrunnen–Flughafen BER T1-2 (über Ostkreuz, Treptower Park)
Auch der angestrebte Notfahrplan ist davon abhängig, wie viel Personal tatsächlich zur Verfügung steht.
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 20:03 |
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VvJ-Ente
Der Markt regelt eben nur, wenn es zu viele Arbeitnehmer gibt. Gibt es zu wenige, wird empört gefragt, warum die Arbeitnehmer ihre Marktmacht ausnutzen, um mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen zu fordern...
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 20:04 |
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 21:35 |
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 22:06 |
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Philipp Borchert
Warum hört man eigentlich selten bis nie, dass Personal der privaten Eisenbahngesellschaften streikt? Die müssen doch auch Tarifabschlüsse haben - und wie kommen die zustande? Immer geräuschlos?
Re: GDL-Streik 2023 15.11.2023 22:52 |
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Philipp Borchert
Warum hört man eigentlich selten bis nie, dass Personal der privaten Eisenbahngesellschaften streikt? Die müssen doch auch Tarifabschlüsse haben - und wie kommen die zustande? Immer geräuschlos?
Re: GDL-Streik 2023 16.11.2023 08:27 |
Re: GDL-Streik 2023 16.11.2023 08:55 |
Re: GDL-Streik 2023 16.11.2023 09:01 |
Re: GDL-Streik 2023 16.11.2023 09:30 |
Re: GDL-Streik 2023 16.11.2023 16:37 |
Re: GDL-Streik 2023 17.11.2023 07:11 |
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hvhasel
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Jay
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hvhasel
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S5 Mahlsdorf
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hvhasel
Es gibt doch das Tarifeinheitsgesetz, welches ironischerweise vor allem wegen der Situation bei der Deutschen Bahn geschaffen wurde und nun, seit Anwendung des TEG, zu deutlich verstärkten Auseinandersetzungen geführt hat. Insofern darf aber weder die GDL noch die EVG zum Streik bei der gesamten DB AG aufrufen, sondern nur in den Betrieben, in denen sie die organisatorische Mehrheit haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2017 deutlich klargestellt, dass das Streikrecht vom TEG nicht eingeschränkt wird.
Wäre sonst ja auch Quatsch, sonst würden in den Betrieben für immer und ewig die Tarifverträge der aktuellen Mehrheitsgewerkschaft gelten, da die unterlegenen Gewerkschaften nie die Möglichkeit hätten, mit besseren Tarifverträgen die Arbeitnehmer der Betriebe zu einem Wechsel zu bewegen und somit die organisatorische Mehrheit und Anwendung ihres Tarifvertrags zu erlangen.
Natürlich wird das Streikrecht nicht grundsätzlich eingeschränkt. Aber als praktisches Beispiel: Die Betriebe der DB AG, in denen bereits die Mehrheitsverhältnisse klar sind und die mit der EVG im Sommer einen Tarifabschluss geschlossen haben, unterliegen doch der Friedenspflicht. Sonst könnte ja ständig ein und derselbe Betrieb bestreikt werden.
Nein, nicht die Betriebe unterliegen einer Friedenspflicht, sondern jene Gewerkschaften mit einem gültigen Tarifvertrag.
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verdi
Was bedeutet Friedenspflicht?
04.02.2015
Während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages ist die Gewerkschaft nicht berechtigt zu streiken. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Friedenspflicht. In einzelnen Tarifverträgen ist festgelegt, dass Erzwingungsstreiks (keine Warnstreiks) erst nach dem offiziellen Scheitern der Verhandlungen und einer anschließenden Schlichtung durchgeführt werden dürfen. Bei Fragen setzen Sie sich mit der Gewerkschaft in Verbindung.
Quelle: verdi.de
Du meinst, es gab in bisher keinem Betrieb der DB AG ein Feststellungsverfahren gemäß § 99 ArbGG? Dann mag es so sein.