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Aktuelle Fotos I. Quartal 2024
geschrieben von Micha 
Zitat
Triebfahrzeugführer
...
Eine Linie 83 gab es doch bis zur Wende, also ist es ok.
Ein "N" als Nachtwagen passt dann auch. :-)

Nee, dann 123 als Nachtwagen :-))))

GLG.................Tramy1
Zitat
Tramy1
Zitat
Triebfahrzeugführer
...
Eine Linie 83 gab es doch bis zur Wende, also ist es ok.
Ein "N" als Nachtwagen passt dann auch. :-)

Nee, dann 123 als Nachtwagen :-))))

Wann soll die 123 denn nach Schmöckwitz gefahren sein?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Tramy1
Zitat
Triebfahrzeugführer
...
Eine Linie 83 gab es doch bis zur Wende, also ist es ok.
Ein "N" als Nachtwagen passt dann auch. :-)

Nee, dann 123 als Nachtwagen :-))))

Wann soll die 123 denn nach Schmöckwitz gefahren sein?

Nicht nach Schmöckwitz, nie nicht, das war die 124 (Rahnsdorf <> Alt-Schmöckwitz). Linie 83 war Nachts die 123.

Deshalb etwas unpassend die 83 zur N83 zu machen. :-)

Ps.: Im übrigen war die 123 die einzigste Linie im Südosten, die wie die Tageslinie, die 83, die Originale Linienführung fuhr auch Nachts.

124 war ja aus 25/86, 114 war ja aus 17/25/84.

Das waren noch (Dienst)Zeiten. Mit Nachtwagen Angefangen und mit Frühdienst aufgehört. Meistens.

GLG.................Tramy1



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.02.2024 23:15 von Tramy1.
Interessant.
Aufgrund des Kommentars von B-V 3313 hab ich mal in der Linienchronik vom Arbeitskreis Berliner Nahverkehr e.V., Band 3+4 (bis ...-1993) nachgeguckt.
Da gibt es die Linie nur vom 19.01 - 24.05.1924, Bucholz, Kirche - Anhalter Bahnhof.
Schaue ich stichprobenartig mal auf der Webseite "Berliner Linienchonik" in das Jahr 1981 und 1988 finde ich die Nachtlinie 123 S-Bf. Mahlsdorf<>Wendenschloß.
Die anderen Jahre habe ich jetzt nicht nachgeguckt. Kurios, dass dies in dem Buch nicht aufgeführt ist. Ich wollte hier schon fast behaupten, dass es die 123 nur im Jahr 1924 gab.
Zitat
Tramy1
Zitat
Triebfahrzeugführer
...
Eine Linie 83 gab es doch bis zur Wende, also ist es ok.
Ein "N" als Nachtwagen passt dann auch. :-)

Das waren noch (Dienst)Zeiten. Mit Nachtwagen Angefangen und mit Frühdienst aufgehört. Meistens.

Ich kann mir solche Dienste nicht mehr vorstellen und möchte so auch nicht mehr fahren.
Ohne Nachtwagen im 5/3 Turnus ist das alles entspannter. :-)
Wobei der Nachtwagen 113, Falkenberg über Pasedagplatz, zum Hackeschen Markt, mit 30Min. Wendezeit auf beide Seiten auch schön war...

Grüße vom Tf
"Städtischer Nahverkehr - Fahrpläne und Informationen - 1.4.1988 bis 31.2.1989", Seite 111:





Gruß
Micha


Die beiden Bücher zur Linienchronik enthalten keine Nachtlinien.

Beste Grüße
Harald Tschirner
noch ne S3 hinterher...


Hübsche Perspektive, könnte glatt ein Einzelwagen sein.^^

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Micha
Zitat
der weiße bim
Über Softwareprodukte und deren Anwendung im Betrieb durch BVG-Arbeitnehmer werden zwischen der Betriebsleitung und der Personalvertretung Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Sollen während der Laufzeit relevante Änderungen vorgenommen werden, bedarf es gewöhnlich einer Änderung bzw. Ergänzung der betreffenden Vereinbarung.

Das finde ich in dieser Allgemeinheit absolut weltfremd. Die Einbeziehung der Mitarbeiter ist sicher angebracht, wenn ihre konkreten Arbeitsbedingungen von den Änderungen betroffen sind. Hier geht es aber im Prinzip nur um die simple Korrektur eines Linienverzeichnisses. Datenaktualisierungen dieser Art sollten eigentlich heutzutage zu jedem erforderlichen Zeitpunkt softwaretechnisch und administrativ ermöglicht sein.

Zu diesen richtigen Ausführungen möchte ich noch ergänzen, dass man sich hier - falls die Ausführungen überhaupt stimmen, denn wirklich vorstellen kann ich es mir beim besten Willen nicht - unnötig dem Willen des Personalrats aussetzt. Bei einem Einsatz von Software, nahezu egal welcher Art, braucht es keinen Personalat, der einzelne Mitarbeiter unterliegt durch Nutzung von Software keinem Nachteil, welcher beachten werden muss. Der Personalrat hat an dieser Stelle folglich kein Mitspracherecht.
Aber wenn er es eines haben sollte, würde ich persönlich an eurer Stelle darauf drängen, dass er sich für den sofortigen Abschaffung und Ersatz dieser krepeligen Software einsetzt, bei der man offenbar ein Masterstudium braucht, eine Baustellenlinie korrekt zu hinterlegen, so es denn überhaupt gelingt. ;)
Zitat
Der Fonz
Ich glaube, da werden gerade ein paar Dinge durcheinandergewürfelt, gerade was IVU und OBU Daten usw. angeht...ganz so schlimm ist es mit der Einbeziehung der Personalvertretung dann doch nicht, so wie es einige hier denken. :)


2 aktuelle Bilder : ... ein RE8 zum BER und eine U2 nach Pankow ...

Das zweite Bild gefällt mir außerordentlich gut. Danke dafür!
Zitat
Wutzkman
Zitat
Micha
Zitat
der weiße bim
Über Softwareprodukte und deren Anwendung im Betrieb durch BVG-Arbeitnehmer werden zwischen der Betriebsleitung und der Personalvertretung Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Sollen während der Laufzeit relevante Änderungen vorgenommen werden, bedarf es gewöhnlich einer Änderung bzw. Ergänzung der betreffenden Vereinbarung.

Das finde ich in dieser Allgemeinheit absolut weltfremd. Die Einbeziehung der Mitarbeiter ist sicher angebracht, wenn ihre konkreten Arbeitsbedingungen von den Änderungen betroffen sind. Hier geht es aber im Prinzip nur um die simple Korrektur eines Linienverzeichnisses. Datenaktualisierungen dieser Art sollten eigentlich heutzutage zu jedem erforderlichen Zeitpunkt softwaretechnisch und administrativ ermöglicht sein.

Zu diesen richtigen Ausführungen möchte ich noch ergänzen, dass man sich hier - falls die Ausführungen überhaupt stimmen, denn wirklich vorstellen kann ich es mir beim besten Willen nicht - unnötig dem Willen des Personalrats aussetzt. Bei einem Einsatz von Software, nahezu egal welcher Art, braucht es keinen Personalat, der einzelne Mitarbeiter unterliegt durch Nutzung von Software keinem Nachteil, welcher beachten werden muss. Der Personalrat hat an dieser Stelle folglich kein Mitspracherecht.
Aber wenn er es eines haben sollte, würde ich persönlich an eurer Stelle darauf drängen, dass er sich für den sofortigen Abschaffung und Ersatz dieser krepeligen Software einsetzt, bei der man offenbar ein Masterstudium braucht, eine Baustellenlinie korrekt zu hinterlegen, so es denn überhaupt gelingt. ;)

Das Personalvertretungsrecht hat in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern verankerte Funktion zur Sicherung der Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts sind Landesbehörden weitgehend gleichgestellt. Arbeitnehmerrechte immer wieder in Frage zu stellen zeugt nicht gerade von einer demokratischen Grundhaltung.

Zum Glück hat auf Druck der Gewerkschaften der Gesetzgeber im Bundes- und den Landes-PersVG die nötigen Regelungen getroffen, die von der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in umfangreichen Kommentaren und beispielhaften Gerichtsentscheidungen ständig auf dem Laufenden gehalten werden. Damit ist konkret geregelt, welche Entscheidungen der Dienststellen der Mitbestimmung unterliegen, welche mitwirkungspflichtig sind und bei welchen eine zeitgerechte Information der Arbeitnehmervertretungen ausreicht.
Von der Mehrheit der Dienstkräfte frei und geheim gewählte Personalräte und Vertreter der Dienstbehörden gehen damit grundsätzlich verantwortungsbewusst um.
Einzelheiten dazu sind in den Gesetzen nachzulesen, hier sind Links zu den Gesetzestexten: [de.wikipedia.org]

so long

Mario



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.02.2024 00:39 von der weiße bim.
Viele große Worte. Aber wo ist der Bezug zur hiesigen Diskussion? Ich habe doch nicht die Rechte der Mitarbeiter in Frage gestellt. Allgemein nicht und auch nicht jene zur Sicherung der Arbeitsbedingungen. Diese sogar ausdrücklich nicht.

Nicht verstehen kann ich aber Deine Aussage, dass es bei jeder Datensatzaktualisierung Änderungen bzw. Ergänzungen von Dienstvereinbarungen bedarf, die zwischen Betriebsleitung und Personalvertretung über die entsprechende Software abgeschlossen wurden. Also auch bei Aktualisierungen und Korrekturen, die überhaupt nicht die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter tangieren. Wie im konkreten Fall die Ergänzung des Systems um eine aktuell benötigte Straßenbahnlinie. Die im realen Leben von den Mitarbeitern der BVG gefahren wird.

Gruß
Michza




1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.02.2024 04:16 von Micha.
Das würde mich auch interessieren - wie genau könnte im Konkreten sich denn nun eine zu programmierende Schilderung auf die Arbeitsbedingungen der Straßenbahnleute auswirken? Mir reicht ja wenigstens mal ein Beispiel, da ich mir - wie ja offenbar andere auch - einfach keinen Zusammenhang vorstellen kann.

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der weiße bim
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Wutzkman
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Micha
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der weiße bim
Über Softwareprodukte und deren Anwendung im Betrieb durch BVG-Arbeitnehmer werden zwischen der Betriebsleitung und der Personalvertretung Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Sollen während der Laufzeit relevante Änderungen vorgenommen werden, bedarf es gewöhnlich einer Änderung bzw. Ergänzung der betreffenden Vereinbarung.

Das finde ich in dieser Allgemeinheit absolut weltfremd. Die Einbeziehung der Mitarbeiter ist sicher angebracht, wenn ihre konkreten Arbeitsbedingungen von den Änderungen betroffen sind. Hier geht es aber im Prinzip nur um die simple Korrektur eines Linienverzeichnisses. Datenaktualisierungen dieser Art sollten eigentlich heutzutage zu jedem erforderlichen Zeitpunkt softwaretechnisch und administrativ ermöglicht sein.

Zu diesen richtigen Ausführungen möchte ich noch ergänzen, dass man sich hier - falls die Ausführungen überhaupt stimmen, denn wirklich vorstellen kann ich es mir beim besten Willen nicht - unnötig dem Willen des Personalrats aussetzt. Bei einem Einsatz von Software, nahezu egal welcher Art, braucht es keinen Personalat, der einzelne Mitarbeiter unterliegt durch Nutzung von Software keinem Nachteil, welcher beachten werden muss. Der Personalrat hat an dieser Stelle folglich kein Mitspracherecht.
Aber wenn er es eines haben sollte, würde ich persönlich an eurer Stelle darauf drängen, dass er sich für den sofortigen Abschaffung und Ersatz dieser krepeligen Software einsetzt, bei der man offenbar ein Masterstudium braucht, eine Baustellenlinie korrekt zu hinterlegen, so es denn überhaupt gelingt. ;)

Das Personalvertretungsrecht hat in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern verankerte Funktion zur Sicherung der Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts sind Landesbehörden weitgehend gleichgestellt. Arbeitnehmerrechte immer wieder in Frage zu stellen zeugt nicht gerade von einer demokratischen Grundhaltung.

Zum Glück hat auf Druck der Gewerkschaften der Gesetzgeber im Bundes- und den Landes-PersVG die nötigen Regelungen getroffen, die von der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in umfangreichen Kommentaren und beispielhaften Gerichtsentscheidungen ständig auf dem Laufenden gehalten werden. Damit ist konkret geregelt, welche Entscheidungen der Dienststellen der Mitbestimmung unterliegen, welche mitwirkungspflichtig sind und bei welchen eine zeitgerechte Information der Arbeitnehmervertretungen ausreicht.
Von der Mehrheit der Dienstkräfte frei und geheim gewählte Personalräte und Vertreter der Dienstbehörden gehen damit grundsätzlich verantwortungsbewusst um.
Einzelheiten dazu sind in den Gesetzen nachzulesen, hier sind Links zu den Gesetzestexten: [de.wikipedia.org]

Danke für's Copy und Pasten der Aufgaben eines Personalrats. Nur standen eben jene gar nicht zur Debatte und sollen auf gar keinen Fall beschnitten werden.

Allerdings hat der Personalrat kein Mitspracherecht darüber, welche Software zur Erfüllung der Dienstaufgaben verwendet wird und erst Recht nicht, wenn in dieser Software ein Update eingespielt wird, genau genommen ein simples Datenbankupdate durchgeführt wird.

EDIT: Micha war schneller 😁



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.02.2024 19:31 von Wutzkman.
Danke Micha und Wutzkman. Dem kann ich nur zustimnen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Leute, ihr redet aneinander vorbei.

Wenn unter der Linie 883 für den Zeitraum x Fahrten als Linie N68 eingespeist werden, dann sind diese Dienste natürlich vorher mitbestimmungspflichtig. Der Personalrat spricht auch mit, wenn eine neue Software beschafft wird. Kann z.B. eine Bushaltestelle wegen eine Havarie nicht angefahren werden, dann wird die hne Mitbestimmung aus Anzeige und Ansage genommen bzw. das berühmte "Bitte beachten sie Aufhebung der darauf folgenden Haltestelle" eingespielt. Gleiches gilt für die Korrektur von Fehlern (Rechtschreibung etc.).

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.02.2024 20:11 von B-V 3313.
Richtig. Die Dienststellen können nicht ohne weiteres zusätzliche Nachtlinien bei der Straßenbahn einführen. Egal welche Liniennummer dafür vergeben wird.
Da im konkreten Fall die Notwendigkeit für zwei zusätzliche Nachtkurse kurzfristig und unvorhersehbar für eine begrenzte Zeit entstand, wird das sicherlich durch eine kurzfristige Absprache geregelt worden sein. Solange man sich einig wird, bedarf es keiner umfangreichen Vereinbarungen.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Richtig. Die Dienststellen können nicht ohne weiteres zusätzliche Nachtlinien bei der Straßenbahn einführen. Egal welche Liniennummer dafür vergeben wird.
Da im konkreten Fall die Notwendigkeit für zwei zusätzliche Nachtkurse kurzfristig und unvorhersehbar für eine begrenzte Zeit entstand, wird das sicherlich durch eine kurzfristige Absprache geregelt worden sein. Solange man sich einig wird, bedarf es keiner umfangreichen Vereinbarungen.

Du weichst wieder ab. Darum ging es nicht.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
B-V 3313
Leute, ihr redet aneinander vorbei.

Wenn unter der Linie 883 für den Zeitraum x Fahrten als Linie N68 eingespeist werden, dann sind diese Dienste natürlich vorher mitbestimmungspflichtig. Der Personalrat spricht auch mit, wenn eine neue Software beschafft wird. Kann z.B. eine Bushaltestelle wegen eine Havarie nicht angefahren werden, dann wird die hne Mitbestimmung aus Anzeige und Ansage genommen bzw. das berühmte "Bitte beachten sie Aufhebung der darauf folgenden Haltestelle" eingespielt. Gleiches gilt für die Korrektur von Fehlern (Rechtschreibung etc.).

Nee eigentlich, denn von der Durchführung der Dienste spricht niemand. Vor allem auch nicht, da wir sehen, dass die Probleme gelöst wurden. Der Nachtverkehr der N68 ist eingerichtet.

Es ging darum, dass die Fahrten ursprünglich als N83 durchgeführt wurden, da eine Änderung ein "Releasewechsel" benötigen würde. Schon da würde ich mich stark wundern, wenn das stimmen würde. Denn eigentlich bräuchte es hierfür lediglich ein simples Datenbankupdate, wofür kein Releasewechsel nötig ist. Und selbst wenn - warum auch immer - ein Releasewechsel nötig sein sollte, unterliegt das nicht der Mitbestimmungspflicht eines Personalrates.
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