Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 18.02.2024 20:17 |
Zitat
Triebfahrzeugführer
...
Eine Linie 83 gab es doch bis zur Wende, also ist es ok.
Ein "N" als Nachtwagen passt dann auch. :-)
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 18.02.2024 21:09 |
Zitat
Tramy1
Zitat
Triebfahrzeugführer
...
Eine Linie 83 gab es doch bis zur Wende, also ist es ok.
Ein "N" als Nachtwagen passt dann auch. :-)
Nee, dann 123 als Nachtwagen :-))))
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 18.02.2024 23:11 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Tramy1
Zitat
Triebfahrzeugführer
...
Eine Linie 83 gab es doch bis zur Wende, also ist es ok.
Ein "N" als Nachtwagen passt dann auch. :-)
Nee, dann 123 als Nachtwagen :-))))
Wann soll die 123 denn nach Schmöckwitz gefahren sein?
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 19.02.2024 01:59 |
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 19.02.2024 02:54 |
Zitat
Tramy1
Zitat
Triebfahrzeugführer
...
Eine Linie 83 gab es doch bis zur Wende, also ist es ok.
Ein "N" als Nachtwagen passt dann auch. :-)
Das waren noch (Dienst)Zeiten. Mit Nachtwagen Angefangen und mit Frühdienst aufgehört. Meistens.
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 19.02.2024 03:19 |
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 19.02.2024 17:48 |
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 19.02.2024 19:50 |
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 19.02.2024 19:55 |
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 19.02.2024 22:44 |
Zitat
Micha
Zitat
der weiße bim
Über Softwareprodukte und deren Anwendung im Betrieb durch BVG-Arbeitnehmer werden zwischen der Betriebsleitung und der Personalvertretung Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Sollen während der Laufzeit relevante Änderungen vorgenommen werden, bedarf es gewöhnlich einer Änderung bzw. Ergänzung der betreffenden Vereinbarung.
Das finde ich in dieser Allgemeinheit absolut weltfremd. Die Einbeziehung der Mitarbeiter ist sicher angebracht, wenn ihre konkreten Arbeitsbedingungen von den Änderungen betroffen sind. Hier geht es aber im Prinzip nur um die simple Korrektur eines Linienverzeichnisses. Datenaktualisierungen dieser Art sollten eigentlich heutzutage zu jedem erforderlichen Zeitpunkt softwaretechnisch und administrativ ermöglicht sein.
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 19.02.2024 22:46 |
Zitat
Der Fonz
Ich glaube, da werden gerade ein paar Dinge durcheinandergewürfelt, gerade was IVU und OBU Daten usw. angeht...ganz so schlimm ist es mit der Einbeziehung der Personalvertretung dann doch nicht, so wie es einige hier denken. :)
2 aktuelle Bilder : ... ein RE8 zum BER und eine U2 nach Pankow ...
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 20.02.2024 00:35 |
Zitat
Wutzkman
Zitat
Micha
Zitat
der weiße bim
Über Softwareprodukte und deren Anwendung im Betrieb durch BVG-Arbeitnehmer werden zwischen der Betriebsleitung und der Personalvertretung Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Sollen während der Laufzeit relevante Änderungen vorgenommen werden, bedarf es gewöhnlich einer Änderung bzw. Ergänzung der betreffenden Vereinbarung.
Das finde ich in dieser Allgemeinheit absolut weltfremd. Die Einbeziehung der Mitarbeiter ist sicher angebracht, wenn ihre konkreten Arbeitsbedingungen von den Änderungen betroffen sind. Hier geht es aber im Prinzip nur um die simple Korrektur eines Linienverzeichnisses. Datenaktualisierungen dieser Art sollten eigentlich heutzutage zu jedem erforderlichen Zeitpunkt softwaretechnisch und administrativ ermöglicht sein.
Zu diesen richtigen Ausführungen möchte ich noch ergänzen, dass man sich hier - falls die Ausführungen überhaupt stimmen, denn wirklich vorstellen kann ich es mir beim besten Willen nicht - unnötig dem Willen des Personalrats aussetzt. Bei einem Einsatz von Software, nahezu egal welcher Art, braucht es keinen Personalat, der einzelne Mitarbeiter unterliegt durch Nutzung von Software keinem Nachteil, welcher beachten werden muss. Der Personalrat hat an dieser Stelle folglich kein Mitspracherecht.
Aber wenn er es eines haben sollte, würde ich persönlich an eurer Stelle darauf drängen, dass er sich für den sofortigen Abschaffung und Ersatz dieser krepeligen Software einsetzt, bei der man offenbar ein Masterstudium braucht, eine Baustellenlinie korrekt zu hinterlegen, so es denn überhaupt gelingt. ;)
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 20.02.2024 04:14 |
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 20.02.2024 09:30 |
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 20.02.2024 19:30 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Wutzkman
Zitat
Micha
Zitat
der weiße bim
Über Softwareprodukte und deren Anwendung im Betrieb durch BVG-Arbeitnehmer werden zwischen der Betriebsleitung und der Personalvertretung Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Sollen während der Laufzeit relevante Änderungen vorgenommen werden, bedarf es gewöhnlich einer Änderung bzw. Ergänzung der betreffenden Vereinbarung.
Das finde ich in dieser Allgemeinheit absolut weltfremd. Die Einbeziehung der Mitarbeiter ist sicher angebracht, wenn ihre konkreten Arbeitsbedingungen von den Änderungen betroffen sind. Hier geht es aber im Prinzip nur um die simple Korrektur eines Linienverzeichnisses. Datenaktualisierungen dieser Art sollten eigentlich heutzutage zu jedem erforderlichen Zeitpunkt softwaretechnisch und administrativ ermöglicht sein.
Zu diesen richtigen Ausführungen möchte ich noch ergänzen, dass man sich hier - falls die Ausführungen überhaupt stimmen, denn wirklich vorstellen kann ich es mir beim besten Willen nicht - unnötig dem Willen des Personalrats aussetzt. Bei einem Einsatz von Software, nahezu egal welcher Art, braucht es keinen Personalat, der einzelne Mitarbeiter unterliegt durch Nutzung von Software keinem Nachteil, welcher beachten werden muss. Der Personalrat hat an dieser Stelle folglich kein Mitspracherecht.
Aber wenn er es eines haben sollte, würde ich persönlich an eurer Stelle darauf drängen, dass er sich für den sofortigen Abschaffung und Ersatz dieser krepeligen Software einsetzt, bei der man offenbar ein Masterstudium braucht, eine Baustellenlinie korrekt zu hinterlegen, so es denn überhaupt gelingt. ;)
Das Personalvertretungsrecht hat in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern verankerte Funktion zur Sicherung der Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts sind Landesbehörden weitgehend gleichgestellt. Arbeitnehmerrechte immer wieder in Frage zu stellen zeugt nicht gerade von einer demokratischen Grundhaltung.
Zum Glück hat auf Druck der Gewerkschaften der Gesetzgeber im Bundes- und den Landes-PersVG die nötigen Regelungen getroffen, die von der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in umfangreichen Kommentaren und beispielhaften Gerichtsentscheidungen ständig auf dem Laufenden gehalten werden. Damit ist konkret geregelt, welche Entscheidungen der Dienststellen der Mitbestimmung unterliegen, welche mitwirkungspflichtig sind und bei welchen eine zeitgerechte Information der Arbeitnehmervertretungen ausreicht.
Von der Mehrheit der Dienstkräfte frei und geheim gewählte Personalräte und Vertreter der Dienstbehörden gehen damit grundsätzlich verantwortungsbewusst um.
Einzelheiten dazu sind in den Gesetzen nachzulesen, hier sind Links zu den Gesetzestexten: [de.wikipedia.org]
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 20.02.2024 20:00 |
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 20.02.2024 20:11 |
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 21.02.2024 02:00 |
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 21.02.2024 07:39 |
Zitat
der weiße bim
Richtig. Die Dienststellen können nicht ohne weiteres zusätzliche Nachtlinien bei der Straßenbahn einführen. Egal welche Liniennummer dafür vergeben wird.
Da im konkreten Fall die Notwendigkeit für zwei zusätzliche Nachtkurse kurzfristig und unvorhersehbar für eine begrenzte Zeit entstand, wird das sicherlich durch eine kurzfristige Absprache geregelt worden sein. Solange man sich einig wird, bedarf es keiner umfangreichen Vereinbarungen.
Re: Aktuelle Fotos I. Quartal 2024 21.02.2024 10:29 |
Zitat
B-V 3313
Leute, ihr redet aneinander vorbei.
Wenn unter der Linie 883 für den Zeitraum x Fahrten als Linie N68 eingespeist werden, dann sind diese Dienste natürlich vorher mitbestimmungspflichtig. Der Personalrat spricht auch mit, wenn eine neue Software beschafft wird. Kann z.B. eine Bushaltestelle wegen eine Havarie nicht angefahren werden, dann wird die hne Mitbestimmung aus Anzeige und Ansage genommen bzw. das berühmte "Bitte beachten sie Aufhebung der darauf folgenden Haltestelle" eingespielt. Gleiches gilt für die Korrektur von Fehlern (Rechtschreibung etc.).