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BVG schafft Barzahlung im Busverkehr ab
geschrieben von Arnd Hellinger 
Zitat
Lopi2000
Löblich ist dabei auf jeden Fall, dass die BVG anders als der HVV auch die klassischen Kartenzahlungen als Option beibehält.
Danke, das war auch mein erster Gedanke. Warum man dann jedoch weiterhin den Fahrer mit dem Fahrkartenkauf belasten muss und nicht einfach ein kleines Terminal verbaut, an dem der Kunde seine Fahrkarte selbst kaufen kann, erschließt sich mir nicht.

Ich war kürzlich in Pilsen und fand es großartig, dass der Fahrkartenkauf an der 2. Tür ganz ohne Bargeld (dort gibt es keinen €) mit Debitkarte oder Smartphone funktioniert und ich dafür auch nicht mit dem Fahrer sprechen musste. Dafür benötigt man auch keinen Fahrkartenautomaten in der Größe, dass dafür ein Fahrgastsitz entfallen müsste.

Auch bei der Urlaubsplanung für Norwegen ist mir Bergen aufgefallen, wo es eine Art Strafgebühr kostet, wenn man meint unbedingt sein Ticket mit Bargeld bezahlen zu müssen.
Zitat
Incentro
Ich war kürzlich in Pilsen und fand es großartig, dass der Fahrkartenkauf an der 2. Tür ganz ohne Bargeld (dort gibt es keinen €) mit Debitkarte oder Smartphone funktioniert und ich dafür auch nicht mit dem Fahrer sprechen musste.

Gerade in Tschechien und der Slowakei empfinde ich diese Terminals als große Erleichterung. Noch vor wenigen Jahren musste man eigentlich immer Münzen in passender Größe haben - entweder es gab diese (noch tschechoslowakischen?) Uralt-Standard-Automaten, die nur Münzen annahmen (aber z.B. inzwischen in Bratislava auch mit Kartenzahlung nachgerüstet sind), und z.T. konnte man selbst in Bussen nur mit 20-Kronen-Münzen bezahlen, während irgendwelche Kiosks oft nur Einzelfahrten hatten. Natürlich großartig, wenn man gerade erst im Land angekommen war und kein Kleingeld hatte.

Und in punkto Barrierefreiheit und Inklusion: wieso genau sollte es schwerer sein, eine Zahlkarte oder bei Vorhandensein einer App das Smartphone gegen das Kartenzahlungsgerät zu halten?

Zurück nach Berlin: die "Abendschau" hat heute auch berichtet.
Zitat
def
Natürlich großartig, wenn man gerade erst im Land angekommen war und kein Kleingeld hatte.

Sehr schön war es auch 2002 unmittelbar nach Euroeinführung in Rom. Die Preise natürlich schön entsprechend der offiziellen Kurse umgerechnet, so dass die Einzelfahrt 77 Cent kostete und alles andere als passende Barzahlung auf großes Unverständnis stieß.
Zitat
stef487
Mindestens gemischte Gefühle in Bezug auf Inklusion und Demokratie. Konsens, das ist wichtig.

Wichtig ist die Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit. Anders als im Ausland gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesbankgesetz, das Euro-Bargeld als (einziges) gesetzliches Zahlungsmittel festlegt. In den VBB-Beförderungsbedingungen ist bisher die Annahme von Barzahlung im Fahrzeug ausdrücklich vorgesehen, sofern an den Haltestelen keine Möglichkeit dazu besteht.
Früher war die Kassiertätigkeit von Busfahrern Tarifbestandteil durch Zuschläge bei schaffnerlosem Betrieb, ist jedoch bei Einführung des TV-N verschwunden. Immerhin sind Busfahrer in die gleiche Entgeltgruppe eingruppiert wie die Führer von Straßenbahnwagen und U-Bahnzügen obwohl sie im Schnitt erheblich weniger Kunden befördern.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Wichtig ist die Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit. Anders als im Ausland gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesbankgesetz, das Euro-Bargeld als (einziges) gesetzliches Zahlungsmittel festlegt. In den VBB-Beförderungsbedingungen ist bisher die Annahme von Barzahlung im Fahrzeug ausdrücklich vorgesehen, sofern an den Haltestelen keine Möglichkeit dazu besteht.

Da die BVG ja nach wie vor Bargeld annimmt - sowohl direkt an ihren Schaltern und Automaten als auch indirekt über die Bargeldeinzahlungen auf die Karte - würde ich die Rechtsstaatlichkeit hier als gewahrt sehen. Der Wunsch, das Bargeld nur an bestimmten Annahmestellen entgegen zu nehmen, ist ja in vielen Bereichen längst etabliert: im Supermarkt zahle ich an der Kasse und nicht an der Käsetheke, in manchen SB-Restaurants an der Kasse und nicht an der Essensausgabe, an Tankstellen nimmt der Pächter das Geld im Auftrag des Mineralölkonzerns an usw. Da fände ich es eher erstaunlich, wenn die BVG hier juristisch Probleme bekäme.

Die VBB-Beförderungsbedingungen müsste man wohl noch anpassen, um das rechtssicher zu bekommen.
Zitat
Lopi2000
Zitat
der weiße bim
Wichtig ist die Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit. Anders als im Ausland gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesbankgesetz, das Euro-Bargeld als (einziges) gesetzliches Zahlungsmittel festlegt. In den VBB-Beförderungsbedingungen ist bisher die Annahme von Barzahlung im Fahrzeug ausdrücklich vorgesehen, sofern an den Haltestelen keine Möglichkeit dazu besteht.

Da die BVG ja nach wie vor Bargeld annimmt - sowohl direkt an ihren Schaltern und Automaten als auch indirekt über die Bargeldeinzahlungen auf die Karte - würde ich die Rechtsstaatlichkeit hier als gewahrt sehen. Der Wunsch, das Bargeld nur an bestimmten Annahmestellen entgegen zu nehmen, ist ja in vielen Bereichen längst etabliert: im Supermarkt zahle ich an der Kasse und nicht an der Käsetheke, in manchen SB-Restaurants an der Kasse und nicht an der Essensausgabe, an Tankstellen nimmt der Pächter das Geld im Auftrag des Mineralölkonzerns an usw. Da fände ich es eher erstaunlich, wenn die BVG hier juristisch Probleme bekäme.

Die VBB-Beförderungsbedingungen müsste man wohl noch anpassen, um das rechtssicher zu bekommen.

So einfach ist die Situation nicht.
Entgegen landläufiger Meinungen impliziert die Gesetzeslage eben nicht, dass die Annahme von Bargeld grundsätzlich verpflichtend ist. Vielmehr wiegt der Grundsatz der Vertragsfreiheit höher. Das bedeutet, dass die Annahme von Bargeld eben nicht überall verpflichtend ist, sofern auf die akzeptierten Zahlungsmittel verwiesen wird. Sonst hätten sich hierzulande auch einige auf Abmahnungen spezialisierte Kanzleien längst so manche goldene Nase verdient, bei den vielen Geschäften, die heute kein Bargeld mehr annehmen...
Etwas anders ist die Lage bei Behörden bzw. Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Hier ist prinzipiell die Annahme von Bargeld zu ermöglichen - kann jedoch aus "öffentlichem Interesse" eingeschränkt werden. Dies wurde in einem Urteil aus dem Jahre 2022 bezüglich der Zahlung von Rundfunkgebühren.
Die rechtliche Frage wäre dann also, ob die BVG als Behörde oder eine öffentliche Aufgabe erfüllt. Dabei dürfte die Rechtsform alleine nicht ausschlaggebend sein. Und dann, ob die jetzt eingeführten Einschränkungen als akzeptabel gelten (vereinfacht formuliert).
Die Anpassung der VBB-Beförderungsbedingungen ist davon natürlich unabhängig zu sehen.
Hier einige Quellen zum Thema:
[www.welt.de]
[www.bverwg.de]
[www.bundestag.de]
[www.wbs.legal]
Am Ende des Tages sollten wir uns einig sein, dass dieser Schritt längst überfällig war. Die Rückständigkeit der BVG wurde hier ja seit Jahren bemängelt. Und es gibt intern noch viele Sachen die der Zeit angepasst werden müssen. Somit ist dies eine gute Sache die der Senat ja auch überraschend schnell durchgewunken hat.
Wir sind uns da garantiert nicht einig. Allerdings habe ich vorhin gesehen, dass ein neuer Kollege zu blöde zum Rausgeben war. Auf einen 5 Euro-Schein gab er bei einem Einzelfahrschein ein 2 Euro-Stück raus. Von daher scheint dieser Schritt wohl doch nötig zu sein.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Lopi2000
Da die BVG ja nach wie vor Bargeld annimmt - sowohl direkt an ihren Schaltern und Automaten als auch indirekt über die Bargeldeinzahlungen auf die Karte

Nur was nützt die Möglichkeit, Bargeld auf eine Karte einzuzahlen, wenn es weder eine solche Einzahlungsmöglichkeit noch einen Schalter oder Automaten in der Nähe gibt. Muss ja nicht gleich so eine Haltestelle wie Oberjägerweg oder Bürgerablage sein, auch mitten in einem reinen Wohngebiet kann die nächste Bargeldakzeptanzstelle mehrere Haltestellen entfernt sein.

Und der Bedarf zur ÖPNV-Nutzung kann ja auch ganz spontan entstehen, z.B. so unglücklich gestüzt, dass man das Deutschlandticket durchgebrochen hat¹ und nur grade so noch zur nächsten Haltestelle humpeln kann und dann vor der Wahl steht, ggf. das „ermäßigte“ EBE von 7€ zu zahlen und Rennerei zu haben oder einfach einen Einzelfahrschein für 4€ zu kaufen.

Zitat
Lopi2000
Der Wunsch, das Bargeld nur an bestimmten Annahmestellen entgegen zu nehmen, ist ja in vielen Bereichen längst etabliert: im Supermarkt zahle ich an der Kasse und nicht an der Käsetheke, in manchen SB-Restaurants an der Kasse und nicht an der Essensausgabe, an Tankstellen nimmt der Pächter das Geld im Auftrag des Mineralölkonzerns an usw.

Im Supermarkt befindet sich die Kasse auf dem Weg zum Ausgang, sodass man sowieso dort vorbei kommt und somit problemlos die Bezahlstelle zentralisieren kann. SB-Restaurants sind in der Regel auch so aufgebaut, dass man auf dem Weg von der Essensausgabe zum Tisch an der Kasse vorbei kommt.
Bei den Tankstellen ist das etwas anders, aber dort ist die Kasse wenigstens noch im direkten Einzugsbereich der Zapfsäule. Übertragen auf den ÖPNV würde das bedeuten, dass es an jeder Haltestelle eine Barzahlmöglichkeit geben müsste. (Kenne ich übrigens aus Nürnberg, da gibt es in den Straßenbahnen keine Automaten, sondern an den Haltestellen – mit Pech muss man dann bis zu 7 Ampeln überqueren statt nur 1. Oder in Plauen, wo die Automaten (mit Bargeld- und Kartenannahme) auch nur an den Haltestellen stehen und man bei Automatenausfall einen überteuerten Einzelfahrschein beim Fahrer nur gegen Barzahlung bekommt.)

Zitat
Lopi2000
Die VBB-Beförderungsbedingungen müsste man wohl noch anpassen, um das rechtssicher zu bekommen.

Naja, mit den Beförderungsbedingungen hat(te) es die BVG ja sowieso nicht so. Lt. Beförderungsbedingungen sind ja alle stationären Fahrkartenautomaten in der Lage, Scheine bis 50€ und Münzen anzunehmen. Bei der BVG musste man auf manchen U-Bahnhöfen den Automat mit Scheinannahme suchen, weil die meisten Automaten nicht zur Scheinnanahme in der Lage waren.



¹ist mir mit meiner Zeiterfassungskarte schon passiert – die basiert ebenfalls auf RFID. Oder beim Smartphonenutzer installiert sich durch den Sturz die Spider-App.
Zitat
B-V 3313
Wir sind uns da garantiert nicht einig. Allerdings habe ich vorhin gesehen, dass ein neuer Kollege zu blöde zum Rausgeben war. Auf einen 5 Euro-Schein gab er bei einem Einzelfahrschein ein 2 Euro-Stück raus. Von daher scheint dieser Schritt wohl doch nötig zu sein.

Wenn dieser Fehler im Bereich einer möglichen Fehlertoleranzschwelle liegt oder ihm der Ausgleich dieses Fehlers und die damit verbundene Arbeitsvereinfachung das Geld wert sind, kann er das ja so handhaben, ohne dass man ihn als zu blöde bezeichnen muss.

Zitat
Jumbo
Nur was nützt die Möglichkeit, Bargeld auf eine Karte einzuzahlen, wenn es weder eine solche Einzahlungsmöglichkeit noch einen Schalter oder Automaten in der Nähe gibt. Muss ja nicht gleich so eine Haltestelle wie Oberjägerweg oder Bürgerablage sein, auch mitten in einem reinen Wohngebiet kann die nächste Bargeldakzeptanzstelle mehrere Haltestellen entfernt sein.

Und der Bedarf zur ÖPNV-Nutzung kann ja auch ganz spontan entstehen, z.B. so unglücklich gestüzt, dass man das Deutschlandticket durchgebrochen hat¹ und nur grade so noch zur nächsten Haltestelle humpeln kann und dann vor der Wahl steht, ggf. das „ermäßigte“ EBE von 7€ zu zahlen und Rennerei zu haben oder einfach einen Einzelfahrschein für 4€ zu kaufen.

Und was ist dann, wenn sich bei diesem Sturz auch das Kleingeldfach meines Portemonnaie geöffnet und in die Kanalisation entleert hat und somit nur noch die Dollarscheine, die ich für meine anstehende Geschäftsreise eingesteckt habe, enthalten sind. Ohne Fremdwährungsannahme fühle ich mich hier doch arg beeinträchtigt, das sollte doch in Zeiten des mobilen Internet, in der der Bordrechner jederzeit zu aktuellen Kursen in Fremdwährungen umrechnen könnte, das mindeste sein.
Zitat
Ingolf
Etwas anders ist die Lage bei Behörden bzw. Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Hier ist prinzipiell die Annahme von Bargeld zu ermöglichen - kann jedoch aus "öffentlichem Interesse" eingeschränkt werden.

Ist es jedoch nicht so, daß selbst die Polizei kein Bargeld mehr annimmt? Ich bin mir nicht sicher, meine das aber mal im Fernsehen gehen zu haben, als ein Delinquent nach einer Verkehrskontrolle das Bußgeld in bar zahlen wollte.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Jumbo
Und der Bedarf zur ÖPNV-Nutzung kann ja auch ganz spontan entstehen, z.B. so unglücklich gestüzt, dass man das Deutschlandticket durchgebrochen hat und nur grade so noch zur nächsten Haltestelle humpeln kann und dann vor der Wahl steht, ggf. das „ermäßigte“ EBE von 7€ zu zahlen und Rennerei zu haben oder einfach einen Einzelfahrschein für 4€ zu kaufen.

Man kann sich die Alternativlosigkeit auch herbei katastrophisieren.
Weiter oben wurde festgestellt, dass die Kontrolle durch den Busfahrer schon im Regelfall kaum noch durchgesetzt wird. Jemand, der schwer humpelnd und mit durchgebrochener Fahrcard vor dem Busfahrer steht, wird wohl kaum des Busses verwiesen sondern sehr wahrscheinlich auf Kulanz fahren dürfen. Sofern der Busgahrer nicht gleich den Notarzt ruft, was die sinnvollere Variante wäre. Und jemand in einer Ausnahmesituation durch einen Unfall steht, hat andere Sorgen als sich Gedanken zu machen, wie er 3 Euro Fahrpreisdifferenz sparen kann.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.08.2024 10:13 von Florian Schulz.
Zitat
Jumbo
Und der Bedarf zur ÖPNV-Nutzung kann ja auch ganz spontan entstehen, z.B. so unglücklich gestüzt, dass man das Deutschlandticket durchgebrochen hat

Eine zerbrochene Karte bedeutet ja nicht einen in Mitleidenschaft gezogenen RFID-Chip. Wie sieht es also aus? Solange der Chip noch intakt ist, sollte doch auch die zerbrochene Karte als Fahrausweis taugen?


Zitat
Jumbo
Kenne ich übrigens aus Nürnberg, da gibt es in den Straßenbahnen keine Automaten, sondern an den Haltestellen

Das ist hier in der Schweiz (ich weile gerade mal wieder in Basel) in größeren Städten absolut üblich. Auf dem Land kann direkt beim Postautochauffeur das Billett gelöst werden.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
(ich weile gerade mal wieder in Basel)

Bei der Gelegenheit kannst Du ja auch mal ein wenig in Weil baseln.

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Sie befinden sich HIER.
Zitat
Incentro
Ich war kürzlich in Pilsen und fand es großartig, dass der Fahrkartenkauf an der 2. Tür ganz ohne Bargeld (dort gibt es keinen €) mit Debitkarte oder Smartphone funktioniert und ich dafür auch nicht mit dem Fahrer sprechen musste. Dafür benötigt man auch keinen Fahrkartenautomaten in der Größe, dass dafür ein Fahrgastsitz entfallen müsste.

Das kenne ich unter anderem aus dem rumänischen Oradea. Dort wurde der Entwerter mit dem Fahrkartenverkauf betraut. Man hält einfach sein Handy oder eine kontaktlose Bezahlkarte dagegen und schon spuckt der kleine Kasten einen Einzelfahrschein aus.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Incentro
Ich war kürzlich in Pilsen und fand es großartig, dass der Fahrkartenkauf an der 2. Tür ganz ohne Bargeld (dort gibt es keinen €) mit Debitkarte oder Smartphone funktioniert und ich dafür auch nicht mit dem Fahrer sprechen musste. Dafür benötigt man auch keinen Fahrkartenautomaten in der Größe, dass dafür ein Fahrgastsitz entfallen müsste.

Das kenne ich unter anderem aus dem rumänischen Oradea. Dort wurde der Entwerter mit dem Fahrkartenverkauf betraut. Man hält einfach sein Handy oder eine kontaktlose Bezahlkarte dagegen und schon spuckt der kleine Kasten einen Einzelfahrschein aus.

Das ist dann aber auch nicht komplett zu Ende gedacht.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat

Florian Schulz am 3.8.2024 um 10.12 Uhr:

[...] Busgahrer [...]

Hihi, das passt zur Heizungsdiskussion. :-)

SCNR, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
Ingolf
Etwas anders ist die Lage bei Behörden bzw. Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Hier ist prinzipiell die Annahme von Bargeld zu ermöglichen - kann jedoch aus "öffentlichem Interesse" eingeschränkt werden.

Bei den Bürgerämtern in Berlin und anderswo ist/war es aber ja schon lange vom Grundsatz her so, wie es die BVG nun einführt. Die Barzahlung ist an bestimmten Automaten und/oder zentralen Kassen möglich.

Das Bezirksamt Mitte verweist z.B. für Barzahlungen auf seiner Website auf die wöchentlich drei- bis sechsstündigen Öffnungszeiten der Bezirkskasse im Rathaus Mitte. [service.berlin.de] Diesen Hinweis gibt es sogar nur, wenn man einen Termin in genau diesem Bürgeramt sucht, bei allen anderen Bürgerämtern gibt es nur die Information "Zahlungshinweis: Girocard (mit PIN)", ohne dass irgendwelche Alternativen benannt werden.

Ich meine, es war vor etlichen Jahren selbst mit Karte so, dass ich meine Bankkarte im Flur des Bürgeramtes in einem Zahlautomaten einlesen musste und dann eine Quittung über die eingezahlte Summe bekam, die ich dann bei der eigentlichen Beantragung am Schalter vorlegen musste. An diesem Automaten hätte ich damals auch Bargeld einzahlen können.
Zitat
Lopi2000
Und was ist dann, wenn sich bei diesem Sturz auch das Kleingeldfach meines Portemonnaie geöffnet und in die Kanalisation entleert hat und somit nur noch die Dollarscheine, die ich für meine anstehende Geschäftsreise eingesteckt habe, enthalten sind.

Dann ist ja das getrennt aufbewahrte Deutschlandticket unversehrt geblieben. :-P
Zitat
Alter Köpenicker
Eine zerbrochene Karte bedeutet ja nicht einen in Mitleidenschaft gezogenen RFID-Chip. Wie sieht es also aus? Solange der Chip noch intakt ist, sollte doch auch die zerbrochene Karte als Fahrausweis taugen?

Der RFID-Transponder braucht ja auch eine Antenne. Bei meiner Zeiterfassungskarte war das ein dünnes Drahtpaar, das einmal um die ganze Karte ging – so knapp 1cm vom Rand entfernt. Und diese Antenne war gerissen (hing aus der Bruchstelle heraus), sodass der Chip selbst wahrscheinlich noch in Ordnung war, aber die Karte trotzdem nicht mehr erkannt wurde.
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