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Autist stirbt nachts in Brandenburg - und es gibt viele Fragen
geschrieben von M69 
Am frühen Morgen des 10.März 2025 stirbt ein 18 jähriger Autist am Bahnhof Jüterbog nach stundenlanger Irrfahrt durch Brandenburg und es gibt viele ungeklärte Fragen.
Der junge Mann mit frühkindlichem Autismus aus Berlin Weißensee war am Sonntagnachmittag mit seiner Mutter in der S Bahn unterwegs zu einem Ausflug in den Treptower Park wo sie ihn im Zug aus den Augen verloren hat und ihn daraufhin unverzüglich bei der Polizei als vermisst meldete da er orientierungslos war und nicht sprechen konnte.
Trotz Fahndung konnte er offensichtlich ungehindert mit der Regionalbahn stundenlang ziellos durch Brandenburg irren, mit seinem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und H hatte er ja freie Fahrt auf allen Linien, bis er zum Betriebsschluss am Montagmorgen gegen 1 Uhr in Jüterbog strandete. Nach fast 3 Stunden in der nächtlichen Kälte versuchte er dann kurz vor 4 Uhr in seiner Verzweiflung einen in Jüterbog nicht haltenden Zug zum Anhalten zu zwingen wobei er tödlich verletzt wurde da er selbst keine Hilfe organisieren oder andere Menschen auf seine Notlage aufmerksam machen konnte.
Wie kann es möglich sein das er trotz Personenfahndung und den Merkzeichen in seinem Fahrausweis die seine Einschränkung klar offenlegten in den vielen Stunden zigmal kontrolliert wird und dabei nicht entdeckt wurde?
Wie konnte der Zugbegleiter des Zuges der gegen 1 Uhr in Jüterbog endete ihn aus dem Zug in die Nacht schicken obwohl es höchstwahrscheinlich klar erkennbar war das er dort kein Ziel hatte und er überhaupt nicht in der Lage war zu verstehen wo Jüterbog ist und was Betriebsschluss bedeutet? Bei den wenigen Fahrgästen zu dieser Uhrzeit muss er beim Ausstieg durch sein verängstigtes Verhalten aufgefallen sein.
Wo hört die Selbstbestimmung und Gleichbehandlung behinderter Fahrgäste auf und wo beginnt die Pflicht des Zugpersonals hilflose Fahrgäste nicht einfach ohne Prüfung in die Nacht zu entlassen?
Diese Diskussion gab es in der Vergangenheit schon öfter nach solchen Fehlentscheidungen des Zugpersonals.

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Eisern Union!



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.03.2025 01:15 von M69.
Zitat
M69
Wie kann es möglich sein das er trotz Personenfahndung und den Merkzeichen in seinem Fahrausweis die seine Einschränkung klar offenlegten in den vielen Stunden zigmal kontrolliert wird und dabei nicht entdeckt wurde?

Weder Zugpersonale noch andere Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen kriegen in Echtzeit 1:1 Bilder von Personenfahndungen. Dafür sind sie auch nicht zuständig. Übrigens auch nicht wenn es um Kriminelle geht, falls diese Frage kommt.

Zitat
M69
Wie konnte der Zugbegleiter des Zuges der gegen 1 Uhr in Jüterbog endete ihn aus dem Zug in die Nacht schicken obwohl es höchstwahrscheinlich klar erkennbar war das er dort kein Ziel hatte und er überhaupt nicht in der Lage war zu verstehen wo Jüterbog ist und was Betriebsschluss bedeutet?

Warst du dabei? Wenn das Personal keinen Verdacht auf eine Hilflosigkeit schöpft, kann es auch nicht reagieren. Ansonsten ist nach einem langem Dienst auch irgendwann einmal Feierabend.

Zitat
M69
Bei den wenigen Fahrgästen zu dieser Uhrzeit muss er beim Ausstieg durch sein verängstigtes Verhalten aufgefallen sein.

Muss es das? Kannst du das zu 100% beweisen?

Zitat
M69
Wo hört die Selbstbestimmung und Gleichbehandlung behinderter Fahrgäste auf und wo beginnt die Pflicht des Zugpersonals hilflose Fahrgäste nicht einfach ohne Prüfung in die Nacht zu entlassen?

So hart es klingt. Person x hat die Krankheit y und die Begleitsperson z. Diese muss sich kümmern, der Rest der Welt kann es nicht erraten. Ein Zugbegleiter ist kein Psychologe. Den Rest klären Gerichte.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Abgesehen davon, dass ich es mittlerweile relativ selten erlebe, dass man wirklich mehrfach kontrolliert wird (gerade bei den Spätfahrten bei DB Regio in unserer Region ist oft niemand mehr im Zug zu sehen, geschweige denn, dass Fahrscheinkontrollen durchgeführt werden) muss es ja keinesfalls so sein, dass der Mann nicht aussteigen wollte. Wenn er stundenlang kreuz und quer im Netz unterwegs war, muss er ja auch mehrfach ausgestiegen sein, womöglich ganz ohne dass ihn jemand dazu zwingen musste.

Dann steigt er nachts aus dem letzten Zug, der in Jüterbog endet, wortlos aus und watschelt drauf los, auch wenn er womöglich nicht wusste, wo er gerade ist. Warum sollte ihm dann jemand vom Zugpersonal hinterher laufen? Und erwarte mal nicht, dass nachts in Jüterbog so viele Leute rumrennen, die im Zweifel einen Blick auf jemanden haben, der wortlos durch die Gegend läuft.

Die Erwartungshaltung und auch die Einschätzung der Sachlage scheint mir im Themenstart wenig mit der Realität zu tun zu haben. Selbst wenn man jetzt die Traumwelt kreieren will und jedem Menschen die volle Aufmerksamkeit und auch das Bewusstsein für derartige Dinge zuspricht - wenn er nicht aufgefallen ist, hätte ihm niemand helfen können. Orientierungslosigkeit und Verängstigung - jeder wird ein Bild dieser Zustände vor Augen haben - sind subjektive Dinge, die zudem stark von der Umgebung geprägt werden. Wir wissen also nicht, ob sich der Mann so verhalten hat wie er es tat, wenn die Bezugspersonen zugegen waren und ob diese Dinge sich allein womöglich gar nicht offensichtlich gezeigt haben.

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Für mehr Ümläüte!
Zitat
M69
Trotz Fahndung konnte er offensichtlich ungehindert mit der Regionalbahn stundenlang ziellos durch Brandenburg irren,

Möglicherweise konzentrierte sich die Fahndung auf die S-Bahn und/oder die Umgebung der Bahnhöfe, da er ja auch von dort verschwunden ist.


Zitat
M69
mit seinem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und H hatte er ja freie Fahrt auf allen Linien

Nur in Verbindung mit dem Beiblatt und der Wertmarke.


Zitat
M69
Wie kann es möglich sein das er trotz Personenfahndung und den Merkzeichen in seinem Fahrausweis die seine Einschränkung klar offenlegten in den vielen Stunden zigmal kontrolliert wird und dabei nicht entdeckt wurde?

Woher weißt Du denn, wie oft er kontrolliert worden ist? Ich bin trotz intensiven Zugfahrens schon oft einen ganzen Tag lang nicht kontrolliert worden. Außerdem kontrolliert der Zugbegleiter ja auch nicht die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und erkundigt sich nach der Behinderung. Die meisten sehen den Ausweis und gehen weiter. Wäre er in einen Fernzug gestiegen, hätte man den jungen Mann sicherlich eher bemerkt. Wobei ich auch schon lange Strecken ohne Kontrolle im ICE gefahren bin. Einmal fuhr ich von Berlin nach Palermo und wurde zum ersten Mal erst kurz vor Luzern kontrolliert.


Zitat
M69
Wie konnte der Zugbegleiter des Zuges der gegen 1 Uhr in Jüterbog endete ihn aus dem Zug in die Nacht schicken obwohl es höchstwahrscheinlich klar erkennbar war das er dort kein Ziel hatte und er überhaupt nicht in der Lage war zu verstehen wo Jüterbog ist und was Betriebsschluss bedeutet?

Vielleicht wurde er ja gar nicht "geschickt" sondern er ist von ganz alleine ausgestiegen. Die Ansage wird er ja gehört und verstanden haben?


Zitat
M69
Bei den wenigen Fahrgästen zu dieser Uhrzeit muss er beim Ausstieg durch sein verängstigtes Verhalten aufgefallen sein.

Wem soll er denn auffallen, wenn dort niemand weiter war? Selbst wenn ein Zugbegleiter im Zug war, ist dieser ja nicht verpflichtet, den Reisenden beim Aussteigen zuzuschauen.


Zitat
M69
Wo hört die Selbstbestimmung und Gleichbehandlung behinderter Fahrgäste auf und wo beginnt die Pflicht des Zugpersonals hilflose Fahrgäste nicht einfach ohne Prüfung in die Nacht zu entlassen?

Wie gesagt, alles Spekulationen von Dir. Wie stellst Du Dir denn so eine Situation ganz konkret vor? Der Zugbegleiter ist doch nicht in so einem Umfang für die Fahrgäste verantwortlich, wie es etwa ein Lehrer für seine Schulklasse ist, wenn sie gemeinsam unterwegs sind.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Was für eine unfassbar traurige Geschichte. Mein tiefstes Mitgefühl gilt der Familie und allen, die diesen jungen Mann kannten. Es ist kaum vorstellbar, welche Angst und Verzweiflung er in seinen letzten Stunden erlebt haben muss.

Dieser Vorfall wirft viele Fragen auf und es ist wichtig, dass sie gestellt werden. Wie kann es sein, dass ein Mensch mit einer so deutlichen Beeinträchtigung trotz Fahndung und zahlreicher Begegnungen mit Zugpersonal und Kontrolleuren nicht als hilfsbedürftig erkannt wurde? Es zeigt ein besorgniserregendes Problem in unserem System: Inklusion bedeutet nicht nur, dass Menschen mit Behinderung sich frei bewegen dürfen, sondern auch, dass es Schutzmechanismen gibt, die in solchen Situationen greifen.

Es geht hier nicht darum, Schuld zuzuweisen, sondern darum, aus diesem tragischen Fall zu lernen. Sensibilisierung und Schulungen für das Zugpersonal könnten ein erster Schritt sein. Vielleicht braucht es auch bessere Vernetzung zwischen Fahndungsmaßnahmen der Polizei und dem Bahnpersonal, sodass Menschen in solchen Ausnahmesituationen schneller identifiziert und in Sicherheit gebracht werden können.

Am Ende geht es um Menschlichkeit. Ein wenig mehr Achtsamkeit hätte hier vielleicht das Schlimmste verhindern können. Es wäre wünschenswert, dass dieser Fall zu einem Umdenken führt – damit sich so etwas nicht wiederholt.

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Tscheynsch hier vor Ju-Tu wis Sörvis tu Exebischn-Raunds änd Olümpick-Staydium



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.03.2025 09:52 von LariFari.
Zitat
LariFari
Am Ende geht es um Menschlichkeit. Ein wenig mehr Achtsamkeit hätte hier vielleicht das Schlimmste verhindern können. Es wäre wünschenswert, dass dieser Fall zu einem Umdenken führt – damit sich so etwas nicht wiederholt.

Aber auch dieser Appell geht fest davon aus, dass sich der Mann so verhalten hat, wie wir uns Verängstigung wohl am ehesten vorstellen. Selbst die Berichte dazu können eigentlich nicht davon ausgehen, dass die Verängstigung für jede und jeden sichtbar war, ja, eigentlich kann man nicht einmal sicher davon ausgehen, dass der Mann tatsächlich verängstigt war. Natürlich, früheres Verhalten in ähnlichen Situationen kann man als Referenz nutzen, aber diese Situation - also ganz ohne zuständige Begleitperson - wird es ja wohl zuvor noch nicht in dem Maße gegeben haben. Wer soll wissen, wie er sich verhalten hat, als niemand dabei war?

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Für mehr Ümläüte!
Zitat
LariFari
[...]
Dieser Vorfall wirft viele Fragen auf und es ist wichtig, dass sie gestellt werden. Wie kann es sein, dass ein Mensch mit einer so deutlichen Beeinträchtigung trotz Fahndung und zahlreicher Begegnungen mit Zugpersonal und Kontrolleuren nicht als hilfsbedürftig erkannt wurde? Es zeigt ein besorgniserregendes Problem in unserem System: Inklusion bedeutet nicht nur, dass Menschen mit Behinderung sich frei bewegen dürfen, sondern auch, dass es Schutzmechanismen gibt, die in solchen Situationen greifen.

Fragen sind richtig, aber du bist hier schon einen Schritt zu weit. Bloß weil der Thread-Eröffner hier seine Vermutungen äußert, ist überhaupt nicht klar, in welchem psychischen Zustand sich die Person befand und wie sie aufgetreten ist. Es ist auch überhaupt nicht gesagt, dass er Kontakt mit Personal hatte. Es kommt durchaus häufig vor, dass gar nicht kontrolliert wird.

Ist denn z.B. überhaupt sicher, dass er im letzten Zug saß? Ggf. kam er auch schon mit einem früheren Zug an und bewegte sich dann im Bereich Jüterbog. Wir wissen es bisher schlicht nicht.

Zitat

Es geht hier nicht darum, Schuld zuzuweisen, sondern darum, aus diesem tragischen Fall zu lernen. Sensibilisierung und Schulungen für das Zugpersonal könnten ein erster Schritt sein. Vielleicht braucht es auch bessere Vernetzung zwischen Fahndungsmaßnahmen der Polizei und dem Bahnpersonal, sodass Menschen in solchen Ausnahmesituationen schneller identifiziert und in Sicherheit gebracht werden können.

Am Ende geht es um Menschlichkeit. Ein wenig mehr Achtsamkeit hätte hier vielleicht das Schlimmste verhindern können. Es wäre wünschenswert, dass dieser Fall zu einem Umdenken führt – damit sich so etwas nicht wiederholt.

Hier bin ich ganz bei dir. Es braucht auf jeden Fall eine intensive Auswertung. Nicht, um Schuld zuzuweisen, sondern um zu gucken, wo man den Prozess verbessern kann.

Aus Schöneiche kenne ich es z.B. durchaus, dass die Polizei sich bei uns meldet, wenn in Rüdersdorf jemand 'abhanden gekommen' ist. Da gibt es dann eine mündliche Personenbeschreibung und die Bitte darauf zu achten, ob wir die Person sehen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
LariFari
ein Mensch mit einer so deutlichen Beeinträchtigung

Was denn für eine "deutliche Beeinträchtigung"? Ich sitze auch meist schweigend im Zug bzw. Bus, vor allem wenn ich alleine unterwegs bin. Inwiefern bin ich denn da als beeinträchtigt zu erkennen? Da fällt wohl jeder mit einem gebrochenen Arm mehr auf.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
M69
Merkzeichen B und H

H = Hilflos
B = Begleitperson

Wenn so jemand wirklich kontrolliert wurde, den Ausweis vorgezeigt hat (mit Beiblatt), aber keine Begleitperson da war, dann ist da etwas sehr schief gelaufen.

Bäderbahn
Zitat
Bäderbahn
Zitat
M69
Merkzeichen B und H

H = Hilflos
B = Begleitperson

Wenn so jemand wirklich kontrolliert wurde, den Ausweis vorgezeigt hat (mit Beiblatt), aber keine Begleitperson da war, dann ist da etwas sehr schief gelaufen.

"Das Merkzeichen B ist ein Sondermerkzeichen und steht für Berechtigung zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson."
[www.enableme.de]

Das heißt nicht automatisch, dass die behinderte Person ständig auf Begleitung angewiesen ist.
Aufgrund meiner Sehbehinderung besitze ich ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B und H. Benötige aber fast nie eine Begleitperson. Das ist ganz sicher nichts Ungewöhnliches.

Gruß
Micha

Zitat
M69
Am frühen Morgen des 10.März 2025 stirbt ein 18 jähriger Autist am Bahnhof Jüterbog nach stundenlanger Irrfahrt durch Brandenburg und es gibt viele ungeklärte Fragen.
Der junge Mann mit frühkindlichem Autismus aus Berlin Weißensee war am Sonntagnachmittag mit seiner Mutter in der S Bahn unterwegs zu einem Ausflug in den Treptower Park wo sie ihn im Zug aus den Augen verloren hat und ihn daraufhin unverzüglich bei der Polizei als vermisst meldete da er orientierungslos war und nicht sprechen konnte.
....

Wenn man für so Jemand verantwortlich ist, kann man da nicht vorsorglich eine Möglichkeit zur Positionsermittlung in der Bekleidung unterbringen?
Da hätte doch das Problem schon recht früh wieder glätten können.
Offensichtlich war der tragisch verunfallte junge Mann so mobil und unauffällig, dass er unbemerkt aus dem Raum Ostkreuz / Treptower Park bis nach Jüterbog gelangt ist.

So tragisch dieser Fall auch ist:
Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen können es i.d.R. nicht leisten, Aufsicht über die Gesellschaft zu sein. Nur wenn einem etwas besonders merkwürdig vorkommt, holt man Hilfe.

Ein Beispiel:
Die demente und orientierungslose Ausbrecherin aus dem Altenpflegeheim wird man nur schwer von anderen dort betreuten Senioren, die noch mit dem Bus unterwegs sind, unterscheiden können. Wenn Dir jedoch diese Person an der Endhaltestelle bei minus 10 Grad nur im Pulli bekleidet recht orientierungslos vorkommt, holt man aber natürlich Hilfe.

Und leider stumpft man (sowohl Personal wie Fahrgäste) durch die Vielzahl der Probleme dieser Stadt auch noch ab. Wenn ich auf der südlichem U8 jedem meine Hilfe anbieten würde, der sie nötig hätte, wäre ich gleichzeitig Psychologe, Suchthelfer und Obdachlosenberater.
Zitat
murkelpurkel
Zitat
M69
Am frühen Morgen des 10.März 2025 stirbt ein 18 jähriger Autist am Bahnhof Jüterbog nach stundenlanger Irrfahrt durch Brandenburg und es gibt viele ungeklärte Fragen.
Der junge Mann mit frühkindlichem Autismus aus Berlin Weißensee war am Sonntagnachmittag mit seiner Mutter in der S Bahn unterwegs zu einem Ausflug in den Treptower Park wo sie ihn im Zug aus den Augen verloren hat und ihn daraufhin unverzüglich bei der Polizei als vermisst meldete da er orientierungslos war und nicht sprechen konnte.
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Wenn man für so Jemand verantwortlich ist, kann man da nicht vorsorglich eine Möglichkeit zur Positionsermittlung in der Bekleidung unterbringen?
Da hätte doch das Problem schon recht früh wieder glätten können.
Ein Apple Airtag für ca. 30Euro hätte das mit Sicherheit verhindert. Mein Sohn hatte bei seinem Umzug nach den USA aus Spaß ein Airtag im Container(!) verstaut. Erstaunlich, dass er in jedem Umschlagort eine Meldung bekam. Jedes I-Phone/Pad in der Nähe des Tags nimmt das Signal auf und gibt es über weitere Geräte an den "Besitzer" weiter.
Henner
Zitat
md95129
Ein Apple Airtag für ca. 30Euro hätte das mit Sicherheit verhindert.

Ja, aber selbst wenn es hier möglicherweise lebensrettend gewesen wäre, wäre der Einsatz solcher Hilfsmittel, um Menschen zu verfolgen, auch ein ziemlich massiver Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte.
Zitat
Bäderbahn
Zitat
M69
Merkzeichen B und H

H = Hilflos
B = Begleitperson

Wenn so jemand wirklich kontrolliert wurde, den Ausweis vorgezeigt hat (mit Beiblatt), aber keine Begleitperson da war, dann ist da etwas sehr schief gelaufen.

Nicht zwingend. Fast jeder dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesene Mensch - ich auch - bekommt diese Merkzeichen und die berechtigen dann die ausweisführende Person etwa zur Mitnahme einer Assistenzperson im ÖV, in Schwimmbäder, Kinos etc., verpflichten sie aber explizit nicht dazu - und das ist aus Gründen auch gut so. Und dann gibt es da auch noch bestimmte chronische Erkrankungen wie Diabetes, Multiple Sklerose oder Formen von Muskeldystrophie, bei denen Beeinträchtigungen eben "nur" phasenweise eintreten und sich erst im Verlauf verstetigen. Soll jetzt all denen verboten werden, sich auch einmal unbegleitet in der S-Bahn oder sonst wo im öffentlichen Raum zu bewegen...?

Wenn nun der Mann auf Ansprache durch KiN/Prüfdienst/Zub/Bahnschutz wortlos seinen Ausweis mit gültiger Jahreswertmarke vorgezeigt und sich ansonsten entsprechend den VBB-Beförderungsbedingungen "regelkonform" und unauffällig verhalten hat, gab es für diese Mitarbeitenden auch keine Notwendigkeit, hier irgendwie tätig zu werden. Der Fall läge anders, könnte deren Kenntnis von der durch die Mutter ausgelöste Fahndung als sicher angesehen werden...

Ein Wesensmerkmal vieler Autismus-Ausprägungen ist nämlich gerade, dass Betroffene solcherlei Gefühlszustände wie "Verängstigung", "Freude" etc. eben gerade nicht in der für uns üblichen Form ausdrücken können.

Die Lösung kann m. E. nur darin bestehen, solche bei Bundes- und/oder Landespolizei eingehenden Suchmeldungen dann auch unverzüglich über die Leitstellen/Betriebszentralen/Lisi/3S-Zentralen der Verkehrsunternehmen an die in Bahnhöfen und Fahrzeugen tätigen Mitarbeitenden weiterzugeben. Mit den bestehenden digitalen Möglichkeiten sollte derlei in 2025 kein unlösbares Problem mehr darstellen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Lopi2000
Zitat
md95129
Ein Apple Airtag für ca. 30Euro hätte das mit Sicherheit verhindert.

Ja, aber selbst wenn es hier möglicherweise lebensrettend gewesen wäre, wäre der Einsatz solcher Hilfsmittel, um Menschen zu verfolgen, auch ein ziemlich massiver Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte.
Nur seine Mutter bzw. Erziehungsberechtigter hätte die Daten bekommen.
Henner
Zitat
md95129
Nur seine Mutter bzw. Erziehungsberechtigter hätte die Daten bekommen.

Ja, aber auch der gegenüber hätte er entsprechende Rechte - analog dazu gibt es ja auch entsprechende Einschätzungen zur allgemeinen Überwachung von Kindern durch ihre Eltern mittels Smartwatch und Co.
Seine Persönlichkeitsrechte sind jetzt also gewahrt, dafür ist er tot...
Zitat
Arnd Hellinger


Die Lösung kann m. E. nur darin bestehen, solche bei Bundes- und/oder Landespolizei eingehenden Suchmeldungen dann auch unverzüglich über die Leitstellen/Betriebszentralen/Lisi/3S-Zentralen der Verkehrsunternehmen an die in Bahnhöfen und Fahrzeugen tätigen Mitarbeitenden weiterzugeben. Mit den bestehenden digitalen Möglichkeiten sollte derlei in 2025 kein unlösbares Problem mehr darstellen...

Halte ich aber Datenschutztechnisch für reichlich problematisch allen Mitarbeitern im Öffentlichen Personenverkehr die Daten mitzuteilen.
Mal abgesehen davon, dass ein entlaufender mit Beeinträchtigungen wohl mehrfach am Tag in Deutschland vor kommt und jeder Mitarbeiter zum Dienstbeginn wahrscheinlich erstmal viel Zeit damit verbringen müsste alle aktuellen Vermisstenmeldungen durchzuarbeiten und natürlich muss während des Dienstes laufend aktualisiert werden. Nebenbei muss man sich natürlich sämtliche Meldungen bei jedem Kunden den man trifft abgleichen können und die ganze restliche Arbeit machen.

Ich hatte in meiner Tätigkeit einmal den Fall, dass uns eine Vermisstenmitteilung erreicht hat. Dabei wurde ebenfalls ein autistisches Kind gesucht was eben bevorzugt mit unserem Verkehrsmittel unterwegs war und schon seit einigen Tagen vermisst wurde. Ich habe das Kind tatsächlich eine Woche später gesehen und der Polizei gemeldet, aber da war es schon längst wieder gefunden und war wieder am herumfahren im Wissen der Eltern.

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
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