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Nach den T-Wagen: XXL-Straßenbahnen für Frankfurt
geschrieben von J. aus Hakenfelde 
Obwohl die T-Wagen noch nicht da sind, denken die VGF und der Verkehrsdezernent Oesterling bereits über die folgende Straßenbahngeneration nach. Diese soll aus 2,65m breiten und 40m langen Fahrzeugen bestehen.

[www.fnp.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.05.2020 09:50 von J. aus Hakenfelde.
"Damit die Super-Tram eine noch höhere Kapazität bekommt, soll sie außerdem in der Breite auf 2,65 Meter wachsen - wie die U-Bahn." Die Straßenbahn (Saarbahn) in Saarbrücken ist 37 m lang. Die können als Zweier-Verbund fahren, dann sind sie 74 m lang und sind immer noch eine Straßenbahn.
Die U-Bahn in Frankfurt ist als Dreier-Verbund 75 m lang. Das ist die maximal zulässige Länge einer Straßenbahn.
Eigentlich ist die Frankfurter U-Bahn bereits eine "Super-Tram". Bloß hat die Frankfurter "U-Bahn" keinen Niederflurboden und kann deshalb nur an Hochbahnsteigen halten.

Eigentlich sind die 38,5 m Länge der neuen Frankfurter "Super-Tram" eine unnötige Einschränkung, denn als Zweier-Verbund kämen 77 m Gesamtlänge zusammen. Und das wäre genau 2 m zu lang für eine Straßenbahn.
Zitat
Jules
(...)

Eigentlich sind die 38,5 m Länge der neuen Frankfurter "Super-Tram" eine unnötige Einschränkung, denn als Zweier-Verbund kämen 77 m Gesamtlänge zusammen. Und das wäre genau 2 m zu lang für eine Straßenbahn.

Das kommt drauf an. Wenn der Zug nicht am Straßenverkehr teilnimmt, ist die Einschränkung nach § 55 (1 und 2) BOStrab hinfällig. Alternativ müssten die Kupplungen sind so beschaffen sein, dass pro Zug mindestens ein Meter beim Kuppeln verschwindet (wobei das dann schon sowas wie beim dänischen IC3 sein müsste). Vermutlich hat da jemand drüber nachgedacht und man merkt das vor der Inbetriebnahme...

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Gregor Jacobs
root@127.0.0.1 <-- Don't send mail or else!
Auch dieser Grenzwert ist nicht absolut und unumstößlich, denn mit einer Sondergenehmigung ist es auch möglich, längere Fahrzeuge einzusetzen.
Der Grenzwert von 75m Länge darf nur dann überschritten werden, wenn dafür aus einem besonderen Anlass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. In Hannover ist das zum Beispiel hin und wieder bei Großveranstaltungen oder Messen der Fall. Es ist jedoch kein Regelfall.
In Frankfurt fahren die U-Bahnen auch mit max. 75m langen und 2,65m breiten Zügen.
Würde jetzt in Frankfurt eine ebenso langer und ebenso breiter Straßenbahnzug auf's Gleis gesetzt werden, dann würde sich vielleicht mancher fragen: Wozu brauchen wir dann die vielen Hochbahnsteige, wenn die Straßenbahn genau so breit und lang sein darf wie unsere "U-Bahn" aber keine Hochbahnsteige benötigt.
Genau genommen ist die Frankfurter "U-Bahn" keine U-Bahn sondern eine Hochflur-Straßenbahn ohne Stufen. Deshalb sind die Hochbahnsteige notwendig. Hätte die Frankfurter U-Bahn-Stufen, so wie früher auf manchen Strecken in Form von Klapptrittstufen, dann wäre sie nicht barrierefrei.

Die Frankfurter Straßenbahn, hier im Frankfurter Stadtwald in der Nähe der Haltestelle "Waldau":


Zitat
Jules
In Frankfurt fahren die U-Bahnen auch mit max. 75m langen und 2,65m breiten Zügen.

Das ist so nicht richtig.

In Hauptverkehrszeiten fahren in den Linien 2 auch 100 m lange 4-teilige Züge (bei denen in der Station Miquel-Adickes-Allee die jeweils letzte Tür nicht geõffnet werden kann, weil der Bahnsteig nicht lang genug ist).

In der Linie 4 fahren die Züge fast immer in 4er Formation.


immer noch keine richtige sig
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