Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 14.08.2011 13:54 |
Zitat
INW
...
Es ist rechtlich schon korrekt, was Gerhard weiter oben schrieb: Die AUTOFAHRER müssen mindestens 3 Tage vorher auf die Veränderung hingewiesen werden.
Ich sehe es jedoch so, daß wenn eine Bushaltestelle erneuert oder neu gebaut wurde (Betonplatte im Haltebereich, erhöhter Kantstein, Haltestellenmast...), sollte eindeutig erkennbar sein, daß man dort als Autofahrer nicht mehr parken darf....
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 14.08.2011 13:56 |
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 14.08.2011 18:30 |
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 14.08.2011 19:38 |
Zitat
mönckeberg
Das Halten bis zu 3 Minuten, ohne das Fahrzeug zu verlassen, ist erlaubt
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 14.08.2011 19:41 |
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 14.08.2011 21:00 |
Die Regel soll auch nicht fahrgastfreundlich sein, sie ist eine allgemeine Definition, die für ALLE gilt. Sie soll in der Theorie den Unterschied zwischen Parken und Halten darstellen. Ob das in der Praxis gelingt, ist eine ganz andere Sache.Zitat
Rycon
Zitat
mönckeberg
Das Halten bis zu 3 Minuten, ohne das Fahrzeug zu verlassen, ist erlaubt
Leider! Diese unsinnige Regel ist absolut Fahrgastunfreundlich, muss der Bus dann doch mitten auf der Straße halten. Da hätte man auch gleich die alten Hochflurbusse behalten können.
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 14.08.2011 22:35 |
Zitat
Heiko T.
Naja, da gibt ja moch eine Klausel, das wenn sich an Txiständen oder Bushaltestellen ein dementsprechendes Fahrzeug nähert, so hat man den Standpunkt zu verlassen und darf das näherkommende Fahrzeug auch nicht behindern.
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 15.08.2011 12:13 |
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 15.08.2011 12:23 |
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 15.08.2011 12:32 |
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 15.08.2011 12:42 |
Zitat
Heiko T.
Das bedeutet doch aber nicht, das der PKW, der dort noch keine 3 Min. gehalten hat, lofahren muß, wenn sich ein Bus der Hst. nähert, oder?
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 15.08.2011 14:55 |
Zitat
Andrako
Zitat
Heiko T.
Das bedeutet doch aber nicht, das der PKW, der dort noch keine 3 Min. gehalten hat, lofahren muß, wenn sich ein Bus der Hst. nähert, oder?
Doch, wenn der Bus wegen des Pkw nicht richtig in die Haltestelle einfahren fahren kann und Fahrgäste (hinten) auf der Strasse ausstiegen müssen, bedeutet es genau das ;-)
[...]
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 15.08.2011 22:02 |
Zitat
Öffie
Wie alle Verordnungen, Gesetze etc.. beginnt die STVO allgemein und wird dann immer spezieller. In den speziellen Teilen muß somit auch nicht jeweils das wiederholt werden, was eh allgemein gültig ist, so zum Beispiel die Behinderung, die bereits in §1 geregelt ist.
In die gleiche Richtung geht doch das allgemeine Parkverbot vor Grundstückseinfahrten. Nur weil das Halten dort nicht generell verboten ist, darf man da ja nicht Fahrzeuge behindern, die dort rein oder raus wollen und dort einfach stur 3 Minuten lang stehen bleiben.
Re: Änderungen im Busbereich zum 14. August 15.08.2011 22:14 |