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Änderungen im Busbereich zum 14. August
geschrieben von Norderstedt 
Zitat
INW
...

Es ist rechtlich schon korrekt, was Gerhard weiter oben schrieb: Die AUTOFAHRER müssen mindestens 3 Tage vorher auf die Veränderung hingewiesen werden.

Ich sehe es jedoch so, daß wenn eine Bushaltestelle erneuert oder neu gebaut wurde (Betonplatte im Haltebereich, erhöhter Kantstein, Haltestellenmast...), sollte eindeutig erkennbar sein, daß man dort als Autofahrer nicht mehr parken darf....

Dafür gibt e gottseidank Verkehrsregeln. Für den Autofahrer wird die Bushaltestelle erst zu einer solchen, wenn sie durch das entsprechende Verkehrszeichen beschildert wird. Das "H" stammt ja aus der StVo und dient nicht etwa der Information der Fahrgäste (jedenfalls nicht vorrangig).

An den Haltestellen Ratsühlendamm, die sich auf der Alsterkrugchaussee befinden hätte glaube ich geparkt werden können, ich meine dort sind keine zwei Fahrstreifen pro Richtung markiert (mag mich täuschen). Gemacht hat es an der Ecke aber eigentlich niemand.

Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass ein Hinweis auf dem Fahrplan völlig ausreichend ist, falls die Haltestelle gerade nicht bedient wird. Für längere Ausfälle kann man natürlich das H verdecken, und ggf. dann ein Halteverbot installieren.
Und was die meisten leider vergessen, dass das Schild "H" auch bedeutet, das weder 15 Meter davor, noch 15 Meter dahinter geparkt werden darf...
Wobei gemäß den Erläuterungen zu dem Vorschriftszeichen 224 der Anlage 2 zu § 41 (1) STVO nur das Parken in dem Bereich verboten ist. Das Zeichen enthält also für den Bereich 15 m davor und dahinter das Parkverbot = eingeschränktes Halteverbot wie das Vorschriftszeichen 286 (blauer Kreis mit roter Umradung und einem roten Diagonalbalken), nicht jedoch ein (absolutes) Halteverbot.

Das Halten bis zu 3 Minuten, ohne das Fahrzeug zu verlassen, ist erlaubt
§ 12 (2) StVO:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Zitat
mönckeberg
Das Halten bis zu 3 Minuten, ohne das Fahrzeug zu verlassen, ist erlaubt

Leider! Diese unsinnige Regel ist absolut Fahrgastunfreundlich, muss der Bus dann doch mitten auf der Straße halten. Da hätte man auch gleich die alten Hochflurbusse behalten können.


Der Hamburger Weg: [youtu.be]
Naja, da gibt ja moch eine Klausel, das wenn sich an Txiständen oder Bushaltestellen ein dementsprechendes Fahrzeug nähert, so hat man den Standpunkt zu verlassen und darf das näherkommende Fahrzeug auch nicht behindern.
Zitat
Rycon
Zitat
mönckeberg
Das Halten bis zu 3 Minuten, ohne das Fahrzeug zu verlassen, ist erlaubt

Leider! Diese unsinnige Regel ist absolut Fahrgastunfreundlich, muss der Bus dann doch mitten auf der Straße halten. Da hätte man auch gleich die alten Hochflurbusse behalten können.
Die Regel soll auch nicht fahrgastfreundlich sein, sie ist eine allgemeine Definition, die für ALLE gilt. Sie soll in der Theorie den Unterschied zwischen Parken und Halten darstellen. Ob das in der Praxis gelingt, ist eine ganz andere Sache.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Zitat
Heiko T.
Naja, da gibt ja moch eine Klausel, das wenn sich an Txiständen oder Bushaltestellen ein dementsprechendes Fahrzeug nähert, so hat man den Standpunkt zu verlassen und darf das näherkommende Fahrzeug auch nicht behindern.

Hallo Heiko,
da ich diese Regel so nicht kenne, möchte ich dich fragen, ob du mir hier einen StVO-Paragraphen nennen kannst.
Wohl nur wenn,

Zitat:
V. Muss an Bushaltestellen die Verbotsstrecke durch Zeichen 299 markiert werden, so ist sie so zu bemessen, dass der Omnibus mühelos an- und abfahren kann.
Dass ein Autofahrer im Bereich einer Haltestelle keinen Busfahrer mit 50-80 Fahrgästen behindern oder gar gefährden darf (Fahrgäste, die dann z.B. mit Rollator auf der Strasse austeigen müssen), ergibt sich schon aus dem §1 Abs. 2 der StVO.
Das bedeutet doch aber nicht, das der PKW, der dort noch keine 3 Min. gehalten hat, lofahren muß, wenn sich ein Bus der Hst. nähert, oder?
Zitat
Heiko T.
Das bedeutet doch aber nicht, das der PKW, der dort noch keine 3 Min. gehalten hat, lofahren muß, wenn sich ein Bus der Hst. nähert, oder?

Doch, wenn der Bus wegen des Pkw nicht richtig in die Haltestelle einfahren fahren kann und Fahrgäste (hinten) auf der Strasse ausstiegen müssen, bedeutet es genau das ;-)

Die meisten Autofahrer halten leider ausgerechnet am Anfang einer Haltebucht, so dass man mit einem mindestens 12 Meter langem Fahrzeug keine Möglichkeit mehr hat, auch mit der hinteren Tür in die Nähe des Kantsteins zu kommen. Schliesslich ist so ein Bus kein Gabelstabler mit Hinterradlenkung...
Ganz vorne, ans Ende der Haltestelle vorgefahren, stört ein Pkw kaum, aber so weit scheinen die meisten Autofahrer nicht zu denken.
Zitat
Andrako
Zitat
Heiko T.
Das bedeutet doch aber nicht, das der PKW, der dort noch keine 3 Min. gehalten hat, lofahren muß, wenn sich ein Bus der Hst. nähert, oder?

Doch, wenn der Bus wegen des Pkw nicht richtig in die Haltestelle einfahren fahren kann und Fahrgäste (hinten) auf der Strasse ausstiegen müssen, bedeutet es genau das ;-)

[...]

So ist es.

Wie alle Verordnungen, Gesetze etc.. beginnt die STVO allgemein und wird dann immer spezieller. In den speziellen Teilen muß somit auch nicht jeweils das wiederholt werden, was eh allgemein gültig ist, so zum Beispiel die Behinderung, die bereits in §1 geregelt ist.

In die gleiche Richtung geht doch das allgemeine Parkverbot vor Grundstückseinfahrten. Nur weil das Halten dort nicht generell verboten ist, darf man da ja nicht Fahrzeuge behindern, die dort rein oder raus wollen und dort einfach stur 3 Minuten lang stehen bleiben.
Zitat
Öffie
Wie alle Verordnungen, Gesetze etc.. beginnt die STVO allgemein und wird dann immer spezieller. In den speziellen Teilen muß somit auch nicht jeweils das wiederholt werden, was eh allgemein gültig ist, so zum Beispiel die Behinderung, die bereits in §1 geregelt ist.

In die gleiche Richtung geht doch das allgemeine Parkverbot vor Grundstückseinfahrten. Nur weil das Halten dort nicht generell verboten ist, darf man da ja nicht Fahrzeuge behindern, die dort rein oder raus wollen und dort einfach stur 3 Minuten lang stehen bleiben.

Nun gut, mit §1 StVO kann man natürlich alles (und nichts) abhandeln. Da wird es dann im Falle des Falles auf die Rechtsprechung ankommen.

Aber ein "Wenn ein Bus kommt, muss man die Haltestelle räumen" kann ich - auch bei zu Grundelegung des §1 - nicht ableiten. Zumindest dann nicht, wenn der Bus hinter dem haltenden Fahrzeug noch genügend Platz hat.

Dass ein Nicht-Wegfahren natürlich nicht die feine englische Art ist, bleibt von mir unbestritten. Und selbst wenn der Bus hinter einem Platz hat, kann ja noch ein zweiter kommen.
Naja, das kann man auch so dann auslegen, das wenn der Bus kommt und man so steht, das man ihn behindern würde, das er dann losfahren muss.

Es gab genügend Experten, die dann auch nur ein paar wenige Meter vor fuhren und es gibt dann auch genügend gute Busfahrer, die dann kurz vor der Stoßstange zum halten kommen, damit er platz machen muss, weil er sonst nicht mehr raus kann und die drei Minuten eh schon seit 10 Minuten vorbei sind...
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