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Schnellbusse - Stadtbusse II
geschrieben von Carsten Puls 
SORRY, FÜR DAS DOPPELPOSTING, ABER ICH MÖCHTE GERNE DAS IHR DIES AM HEUTIGEN TAG ALS ERSTES LEST:- )


mal was ganz anderes: in den 70er und 80er jahren habe ich es auch einige male erlebt, das ein schnellbus eine ganz normale stadt- oder regionalbuslinie bediente.

das war bei der VHH auf den linien richtung vier- und marschlande der fall (oft der 124er), aber auch die linien die die schnellbahnstationen miteinander verbanden (132, 234, aber auch die Linien 137 oder 231).

damals noch mit den MB O 307 der baujahre 1975 und 1977, als auch mit den etwas besser ausgestatteten (fast reisebusbestuhlung) wagen der baujahre 1979 und 1982.

natürlich habe ich keinen "extra-zuschlag" bezahlt :- )

ich hoffe sehr, das sich wieder alle beruhigen werden und das sich auch alle an diesem "schnellbus-faust-zuschlag-konflikt"beteiligten, auch weiter hier beteiligen werden. ich wünsche mir dies jedenfalls sehr, weil ich von jedem einzelnen, durch seine beiträge, profitiert habe. auch ein danke schön mal an dieser stelle von mir an das forum.

im gegenzug verspreche ich euch allen, nicht mehr den "ehrenamtlichen forumspolizisten" raus hängen zu lassen und über keine rechtschreibfehler mehr zu motzen - wäre das nicht ein deal ?

einen ganz besonderen

gruß an alle : carsten



M f G - C P D

[Entweder man ist auf "Pille" oder man heißt so.... - arm und beladen der so heißt und gleichzei]
Ein ausgemusterter Hochbahn-Schnellbus (ich weiß gerade nicht seine Nummer genau 8061 oder so) fuhr in Ende der 80er Jahre bei der VHH spazieren als Verstärker im Schülerverkehr!
Damals war er als einer der wenigen Automatikbusse und Hochbahnwagen eine Bereicherung für die Linien. Die VHH hatte im Gegensatz zu heute eigentlich nur Schrott.

Heutzutage sind die StadtBusse der VHH eigentlich sehr komfortabel, so dass sie mindestens mit der Hochbahn mithalten kann. Der Schnellbus hat nur noch den Vorteil des doppelten Sitzes in der ersten Reihe.
Somit ist es eigentlich egal, ob ein Schnelbus-Fahrzeug auf einer Schnellbuslinie verkehrt oder nicht.
Die sind etwas weicher und es gibt mehr Beinfreiheit. Hinter die Reihe hinter dem Hinterrad ist klasse.
in Harburg haben dauernd nen Schnellbus im normalen Betrieb dabei
Hallo!

Das war nicht nur damals so, auch heute fahren durchaus noch Schnellbusse auf Stadtbuslinien. Das freut die Fahrgäste dann zwar, aber einen Zuschlag verlangt dennoch keiner. Es wird ja z. B. auch nicht mehr Geld verlangt, wenn ein Fahrzeug von OTG auf der 12 oder ein Wagen von Dahmetal auf der 369 fährt, da die Busse dieser Firmen, so finde ich, mehr Sitzkomfort bieten als Stadtbusse. Außerdem sehe man sich doch mal die Linien 48/49 an. Die dort eingesetzten Busse haben ja auch nicht im Geringstens etwas mit Schnellbus-Komfort zu tun. Wie soll man einen Fahrgast auch klar machen, dass der Fahrpreis vom eingesetzten Bus anhängig ist? Es kommt also alleine auf die Linie an...

Thorsten.
Hallo!

Das sehe ich auch so wie Alexander. Die Sitze der Hochbahn-Schnellbusse sind weicher gepolstert und die Beinfreiheit im hinteren Bereich ist größer als bei den Stadtbussen. Außerdem wirkt der rote Teppich an den Wänden auch etwas komfortabler. Bei den Schnellbussen sind bis auf vier Sitze alle in Fahrtrichtung zeigend, was die Fahrgäste vermutlich lieber mögen als eine "Konferenzananordnung" wie beim neuesten Citaro. Bei den VHH-Schnellbussen lassen sich sogar noch mehr Komfortunterschiede zwischen Schnell- und Stadtbus feststellen.

Thorsten.
Da bin ich anderer Meinung Thorsten. Es ist schön, dass ihr das mit den betrieblichen Problemen bei der Hochbahn auch von der guten Seite seht.
Ich finde es auch schön, dass Schnellbusse auf Stadtbuslinien fahren, aber trotzdem ist die HHA dazu verpflichtet Schnellbusse auf ihren Linien einzusetzen. Falls das nicht geschehen sollte, muss der Fahrgast auch einen Vorteil dafür bekommen. Man zahlt ja auch dafür, dass man anständige Sitzplätze bekommt. Und wenn in den 70ern und 80ern auf vielen Linien Schnellbusse eingesetzt wurden, dann kann man das als Bemühung der Firma um ein besseres Image sehen, denn schließlich Spendet die Firma mehr Komfort. Wie soll man aber das verschwinden der Schnellbusse im Schnellbusverkehr sehen? Als bemühen um ein schlechteres Image?

___
bc1
Der Schnellbus-Zuschlag auf den Bergziegenlinien 48 und 49 ist sowieso Geldschneiderei, denn weder Fahrzeuge, noch Linienführung oder Haltestellenabstände sind auch nur ansatzweise zuschlagwürdig. Es handelt sich dabei eben um einen reinen Touristen-/Blankenese-Zuschlag. Erstaunlich finde ich, dass, wann immer man mit einem Blankeneser oder Tourist über diesen Zuschlag redet, ihn eigentlich niemand unverschämt findet (außer mir), selbst ÖPNV-Freunde sind da oft anderer Meinung als ich. Vielleicht, weil Touristen die Linie mehr als Touristenereignis, denn als ÖPNV-Verkehrsmittel wahrnehmen und weil es bei Einheimischen auf einen Euro nun wirklich nicht ankommt.
bc1 schrieb:
>
> ... Und wenn in den 70ern und 80ern auf
> vielen Linien Schnellbusse eingesetzt wurden, dann kann man
> das als Bemühung der Firma um ein besseres Image sehen, denn
> schließlich Spendet die Firma mehr Komfort. ..
>
> ___
> bc1

es ging damals sicherlich nicht darum, das die VHH ein bessres "image" auf dem streckenabschnitt der linie 234 zwischen S-bergedorf und s-nettelnburg erzielen wollte nur mal als beispiel), sondern das es damals sicherlich genauso beriebliche gründe waren, mal zwischendurch einen O 307 auf die piste zu schicken, wie heute auch mal ein stadtbus auf schnellbuslinien läuft



M f G - C P D

[Entweder man ist auf "Pille" oder man heißt so.... - arm und beladen der so heißt und gleichzei]
Hallo!

Wo steht denn, dass die Hochbahn dazu "verpflichtet" ist auf ihren Schnellbuslinien auch Schnellbusse einzusetzen? Einen solchen Paragraphen kenne ich nicht. Auch bezweifle ich stark, dass ein Fahrgast ein Recht darauf hat auf einer Schnellbuslinie in einem Schnellbus befördert zu werden und anderenfalls einen Preisnachlass zu fordern. Sicher, ich kann gut verstehen, dass es als Fahrgast nicht schön ist, wenn man eigentlich einen bestimmten Service (eben einen Schnellbus) erwartet und seiner Meinung nach dafür auch bezahlt, dieser Service ihm aber nicht geboten wird. Aber ein Recht hat der Fahrgast sicherlich nicht.
Und noch einmal zu dem Wegfall des Zuschlages bei Einsatz eines Stadtbusses: Was ist denn eigentlich mit Abo-Karten-Besitzern? Sollen diese ihren Zuschlag anteilmäßig zurück erstattet bekommen? Oder wie soll das dann laufen? Würde man nur für Fahrgäste, die Einzelkarten kaufen, den Zuschlag wegfallen lassen, wäre das ja auch ungerecht, oder?
Und übrigens: Was wäre denn, wenn die Hochbahn einfach ein paar Busse mit Stadtbus-Ausstattung nimmt und da "Schnellbus" vorne und oben an der Dachkante drauf schreibt? Wie will man dann argumentieren? Soweit ich weiß gibt es nämlich auch keine Kriterien, die ein Schnellbus erfüllen muss...

Thorsten.
Anonymer Benutzer
Re: Schnellbusse - Stadtbusse II
16.06.2002 23:56
>> Wo steht denn, dass die Hochbahn dazu "verpflichtet" ist auf ihren Schnellbuslinien auch Schnellbusse einzusetzen? <<

Es gibt den juristischen Begriff des Gewohnheitsrechts. Dem Sinn nach ungefähr: Wenn Dinge zwischen Geschäftspartnern fast immer auf eine bestimmte Weise geschehen, kann stillschweigend angenommen werden, dass man sich darauf verlassen kann, auch wenn es nicht vertraglich festgelegt ist.

Ich finde es überflüssig sich auszumalen wie Zuschläge anteilig zurückerstattet werden könnten. Es sollte einfach nicht zu oft vorkommen, dass minderwertigere Busse eingesetzt werden. Und wenn es doch mal vorkommt, finde ich es einfach dumm von einem Busfahrer, sich von den einsteigenden Fahrgästen die Zuschlagskarten zeigen zu lassen, wie es Jan G. wohl passiert ist. Soll er doch ein Auge zudrücken, die Fahrgäste müssen ja auch ein Auge zudrücken, wenn sie mit dem schlechteren Bus vorlieb nehmen müssen.
Aber was ist im Falle der Fahrkartenkontrolle? Ob Kontrolleure auch ein Auge zudrücken?
Da sieht man mal, dass es Zeit wird die Schnellbusse abzuschaffen und Zuschläge aller Art - zumindest -im HVV überflüssig zu machen. Das Tarifsystem wird einfacher.

Mit dem Fahrzeug ist das so eine Sache. Bei der letzten Großneubeschaffung von HHA-Schnellbussen wurde erstmals darauf geachtet, dass Schnellbusse auch Kinderwageplätze haben, hatten sie früher nämlich nicht. Da war das mit dem Komfort so eine Sache. Und wie ist das mit dem Komfort bei einem Hochflur oder Nichtniederflurbus für Rollstuhlfahrer ???
Thorsten Techentin schrieb:
>
> Wo steht denn, dass die Hochbahn dazu "verpflichtet" ist auf
> ihren Schnellbuslinien auch Schnellbusse einzusetzen?

Ich denke da besteht eine Verpflichtung, weil es eine Leistung ist, für die ich
extra bezahle. Bei der DB ist es doch das selbe, bezahle ich für die 1. Klasse
oder den ICE und bekomme selbiges nicht, muß mir das, was ich für die
erhaltene Leistung zuviel bezahlt habe, erstattet werden.

Ansonsten sehe ich das so, wie Mike, wenn ich nur standart bekomme, sollte
(muß) man auch eine standart Bezahlung akzeptieren.


Boris
@Mike:
Das Gewohnheitsrecht greift hier nicht, da nicht der Bus zählt, sondern der Beförderungsvertrag. Und der besagt, dass nicht für den Bus als solches, sondern für die Beförderungsleistung ein Beförderungsentgelt geleistet wird. Wird die Beförderungsleistung ordnungsgemäß erbracht, nämlich der Fahrgast wird im Rahmen der Beförderungspflicht befördert, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Wäre ja auch blöd, wenn nicht, denn dann könnte ich auch den Anspruch geltend machen, statt mit einem Bus auf der M5 mit einer klapperigen V6E-Straßenbahn befördert zu werden. Und es geht sogar noch weiter: Ich könnte nicht einmal gegen die Einstellung einer Buslinie klagen, auch wenn ich jahrelang damit gefahren bin. Die Einrichtung oder Einstellung einer Linie unterliegt Landesrecht. Da müßte man erst einmal gegen die Landesverfassung klagen, und so etwas ist teuer, da der Streitwert in die Millionen geht. Also eher aussichtslos...
Anonymer Benutzer
Re: Schnellbusse - Stadtbusse II
17.06.2002 17:55
>>Aber was ist im Falle der Fahrkartenkontrolle? Ob Kontrolleure auch ein Auge zudrücken?<<

I hope so... (ich fände es angebracht).
Anonymer Benutzer
Re: Schnellbusse - Stadtbusse II
17.06.2002 18:06
@Erik (>>Das Gewohnheitsrecht greift hier nicht, da nicht der Bus zählt, sondern der Beförderungsvertrag. <<)

Das Gewohnheitsrecht besagt ja gerade, dass man in bestimmten Fällen auch Anspruch auf etwas hat, das NICHT vertraglich geregelt ist (und im Umkehrschluss, dass man auf etwas, was vertraglich geregelt ist, evtl. keinen Anspruch hat, wenn sich die Gewohnheit eingebürgert hat, es nicht zu erfüllen). Aber auf Einzelheiten lege ich mich lieber nicht fest, ich bin ja kein Jurist.

Die meisten Fahrgäste assoziieren mit dem Schnellbus sicher eher die besseren Busse als die (bessere?) Linienführung.
Anonymer Benutzer
Re: Schnellbusse - Stadtbusse II
18.06.2002 12:01
Ich halte es für sinnlos, weil erfolglos, als Fahrgast bei Stadtbuseinsätzen auf Schnellbuslinien den Zuschlag zurückzufordern. Ich weiß allerdings nicht, ob der HVV als Besteller der ÖPNV-Leistungen im Raum Hamburg von der HHA einen Teil der Bestellentgelte zurückfordern kann.

Dies hängt davon ab, ob in den entsprechenden Verträgen ein bestimmter Qualitätsstandard vereinbart ist, den die Stadtbusse nicht erfüllen (ich weiß allerdings nicht, was das sein sollte, da Stadt- und Schnellbusse sich sowieso immer ähnlicher werden) und ob auch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen sind.

Im Vertrag zwischen der DB und dem Land Schleswig-Holstein gibt es sowas, weshalb die DB auch vor einigen Monaten wegen der ständigen Verspätungen zwischen Hamburg und Lübeck mit Rückforderungen des Landes Schleswig-Holstein konfrontiert war.

Ich meine auch mal gehört zu haben, daß die AKN sofort Ärger mit der Stadt Norderstedt bekommt, wenn auf der A2 mal kein VTA, sondern ein VT2E fährt.
Moin,
Ich als Kieler habe zwar keine große Ahnung vom ÖPNV in Hamburg, würde aber sagen dass der Schnellbuss dazu da ist schneller von einem Ort zum nderen zu kommen als mit einem normelen Linienbus. Das heißt, dass der Schnellbusse einige Haltestellen auslässt und deswegen schneller ist. Also bezahlt man den Zuschlag, damit man schneller ist und nicht weil man einen höheren Standard hat.

Bis dann, OFFI
Hi Olaf,
da die Stadt Nordestedt auch einen Extra-Zuschlag dafür bezahlt, dass auf der A2 nur moderne Fahrzeuge verkehren (VT2A), ist es doch auch sehr verständlich, dass sie Rückforderungen von diesem Aufpreis geltend macht, wenn nur ein VT2 E zum Einsatz kommt, oder?
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