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DB-Fahrkarte Kaltenkirchen > Berlin - gültig auf AKN und S-Bahn?
geschrieben von sejutti 
Hallo zusammen,
ich hab eine DB-Fahrkarte von KaKi nach Berlin online gebucht. Auf der Reiseverbindung ist die Fahrt mit AKN nach Eidelstedt und mit der S21 nach HH Hbf. entahlten. Ist die DB-Fahrkarte (online-Ticket, mit ICE, Dauer Spezial) dort überhaupt gültig?

Grüße, Andreas
Was steht denn auf Deiner Fahrkarte? Kaki - Berlin oder nur der Teilabschnitt Hamburg - Berlin? Falls ersteres ist die Fahrkarte auf der Gesamtstrecke gültig.
Die AKN ist ja als "klassische Privatbahn" immer schon über DB zu buchen gewesen.

Gruß,
Olaf
Hamburg - Kaki - Hamburg - Berlin:



Dank+Gruß Andreas



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.08.2008 15:32 von sejutti.


Duz solltest Deine Anfrage mal z.B. bei Drehscheibe-Online im Allg. Forum posten, da kann Dir sicher besser geholfen werden.

Zwei Punkte:

- HAMBURG heißt nicht Kaltenkirchen.
- Was das NV in der Raumbegranzung vor dem ersten Ort (der ja Abfahrtsort ist) zu suchen hat... So noch nie gesehen. Was steht denn in den zugehörigen Tarifbestimmungen? Letztlich könnte das NV bedeuten, dass Du in der Stadt eine Fahrt im Nahverkehr machen kannst - aber wie gesagt, frage mal bei DSO.

Generell ist HAMBURG eine enge Beschränkung, die nicht weit über die Verbindungsbahn hinausgeht. So steht bei Dir ja auch richtig Berlin-Wannsee und nicht Berlin. Weil BERLIN nicht nach Wannsee gilt.

Kaltenkirchen schließe ich mal aus.

Und die Reiseverbindung unten sagt nichts über die Gültigkeit aus, die ist NUR oben zusammen mit der Raumbegrenzung beschrieben.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.08.2008 16:11 von Jan Borchers.
Beim Dauer Spezial scheint die Raumbegrenzung sehr großzügig ausgelegt zu werden: z.B. erhält man auch durchgehende Fahrscheine Hamburg - Kiel - Hamburg - Berlin. Und das im Zweifel sogar für 29 Euro inkl. Übernachtung in Kiel.

Auch dann lautet die Streckenangabe Hamburg - Berlin. Ich kann, da ich keine reale Buchung durchgeführt habe, sondern probehalber geschaut und dann abgebrochen, leider nicht sagen, was an Details auf dem Ticket stünde. Aber an sich müssten ja alle Fernzüge aufgelistet sein, insofern auch der Umweg über Kiel dokumentiert sein.

Da bei Andreas' Beispiel im Vorlauf nur Nahverkehrszüge verwendet werden, werden diese als NV zusammengefasst, aber im Prinzip macht das ja keinen Unterschied. Dazu kommt, dass bei diesen Anfragen auch nicht darauf hingewiesen wird, dass die Fahrkarte nur für einen Teil der Strecke gilt. Dies ist z.B. der Fall, wenn man einen Berliner oder Hamburger U-Bahnhof als Start/Ziel eingibt. Dann wird beim Preis zusätzlich angegeben: DB-Anteil.

Somit lautet meine Vermutung: die Fahrkarte gilt für die in der Verbindung angegebene Strecke.
Jan Borchers schrieb:
-------------------------------------------------------
> Generell ist HAMBURG eine enge Beschränkung, die
> nicht weit über die Verbindungsbahn hinausgeht.

Dem würde ich gerne widersprechen. Es gibt im Tarif der DB die sog. "Tarifliche Gleichstellung", die es bei Fahrkarten für eine Strecke > 100 km sogar erlaubt, bei Fahrkarten mit dem Abgangs- oder Zielbahnhof "HAMBURG" bis nach Ahrensburg oder Pinneberg und Prisdorf zu fahren.

Die genaue tarifrechtliche Beschreibung, die Auflistung der gleichgestellten Bahnhöfe und Haltepunkte sowie weitere Details (auch für andere Städte) sind auf der Webseite der DB zu finden: [www.bahn.de]

Gruß
Z.

----------
What is a Zephyr? [en.wikipedia.org]
Zephyr schrieb:

> Dem würde ich gerne widersprechen. Es gibt im
> Tarif der DB die sog. "Tarifliche Gleichstellung",
> die es bei Fahrkarten für eine Strecke > 100 km
> sogar erlaubt, bei Fahrkarten mit dem Abgangs-
> oder Zielbahnhof "HAMBURG" bis nach Ahrensburg
> oder Pinneberg und Prisdorf zu fahren.

Oh, die Erweiterung der Gleichstellung kannte ich gar nicht. Ich kannte nur die "Gleichstellung ab 70km".

Danke für die Ergänzung, wo dann auch das "NV" einen Sinn macht, aber Kaltenkirchen ist da nach wie vor nicht drin. Aber auch davon lasse ich mich gerne überzeugen.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Nicht gültig
07.08.2008 14:03
Die Fahrkarte berechtigt Dich formal zur Fahrt von Hamburg-Sternschanze oder einem tariflich gleichgestellten Bahnhof nach Berlin. Die angegebene Verbindung ist damit nicht nutzbar, denn AKN-Bahnhöfe sind grundsätzlich nicht gleichgestellt. Dauer-Spezial-Fahrkarten sind auf NE-Strecken ohnehin nicht gültig und gelten auf dem AKN-Netz grundsätzlich nicht. Wie man aufgrund der aufgedruckten Verbindung damit umgeht, weiß ich nicht. Auf Unwissenheit wirst Du Dich aber nicht berufen können, da Du mit Deinem abstrusen Verbindungswunsch das System erfolgreich ausgetrickst hast. Maßgeblich sind die Angaben im Abschnitte Fahrkarte.
Re: Nicht gültig
07.08.2008 14:41
gleisbauer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Auf Unwissenheit wirst Du Dich aber
> nicht berufen können, da Du mit Deinem abstrusen
> Verbindungswunsch das System erfolgreich
> ausgetrickst hast. Maßgeblich sind die Angaben im
> Abschnitte Fahrkarte.

Von Austricksen würde ich hier aber nicht sprechen. Wenn ich einem System, das mich in der Regel durchaus darauf hinweist, dass eine Verbindung oder Fahrkarte nicht erhältlich oder nicht für die gewünschte Verbindung nutzbar ist, eine Anfrage stelle und ohne weitere Hinweise die entsprechende Fahrkarte ausgegeben wird, ist davon auszugehen, dass die Fahrkarte auch für die entsprechende Verbindung gültig ist.

Kryptische Kürzel wie "NV*HH-Hbf..." sind so dargestellt, dass der durchschnittliche Kunde dies nicht nachvollziehen kann, insofern ist davon auszugehen, dass die Verbindung wie gebucht ausgegeben wird, erst recht, wenn der dazugehörige Fahrplan deutlich lesbarer mit ausgedruckt wird.

Im Extremfall kann ein solcher Fehler sonst ja auch zu Lasten des Kunden ausgehen: wenn ich z.B. die Strecke Hamburg - Kiel - Hamburg - Hannover fahren will, bekomme ich das Dauer Spezial für 29 Euro angeboten, mit BC50 kostet die Strecke 34,50. Wenn ich nun plötzlich nur eine Fahrkarte Hamburg - Hannover für diesen Preis erhielte, wäre diese deutlich zu teuer, schließlich kostet die einfache Fahrt hier mit BC50 nur 19,50 Euro.

Es kann schon passieren, dass Du bei einer Kontrolle zunächst als Schwarzfahrer behandelt wirst und nachzahlen musst, weil es eigenartig wirkt, aber im Zweifel sollte dies dann gegenstandslos sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei einer entsprechenden Fahrtwunschanfrage die Fahrkarte angeboten wird.

Unabhängig von den Tarifbestimmungen gilt ja auch erstmal das normale Schuldrecht nach BGB: der Kunde fragt über bahn.de nach einer Fahrkarte für eine bestimmte Verbindung an, die DB AG unterbreitet dann ein Angebot, der Kunde nimmt dieses an. Sollten also alle Stricke reißen und die Fahrkarte sich als definitiv nicht gültig für die Strecke erweisen, kann man immer noch von der DB AG eine Nacherfüllung des geschlossenen Vertrages (Lieferung einer Fahrkarte HH - Kaltenkirchen - HH - Berlin) nebst Schadenersatz (Auslagen für das "Schwarzfahren") verlangen.

Vielleicht wäre dies auch ein Ansatz, gleich offensiv an die DB AG zu schreiben:
1. Ich habe bei Ihnen online eine Fahrkarte HH - Kaltenkirchen - HH - Berlin gekauft.
2. Sie haben eine Fahrkarte mit dem Aufdruck "NV*HH-Hbf..." geliefert.
3. Ich gehe davon aus, dass ich damit die gewünschte Strecke fahren kann.
4. Wenn nicht bitte ich Sie, den geschlossenen Vertrag nachzuerfüllen und mit eine Hin- und Rückfahrkarte HH-Kaltenkirchen fristgerecht zuzusenden.

usw.

Viel Erfolg!
Re: Nicht gültig
07.08.2008 22:06
gleisbauer schrieb:
Wie man aufgrund
> der aufgedruckten Verbindung damit umgeht, weiß
> ich nicht. Auf Unwissenheit wirst Du Dich aber
> nicht berufen können, da Du mit Deinem abstrusen
> Verbindungswunsch das System erfolgreich
> ausgetrickst hast. Maßgeblich sind die Angaben im
> Abschnitte Fahrkarte.


gleisbauer sieht mal wieder den bösen Beförderungsfall, der das arme Unternehmen DB AG übers Ohr haut. Nun mal ernsthaft: Ich als Kunde gebe eine Verbindung ins System ein und bekomme eine Fahrkarte, wie sie oben gezeigt wird. Da ist es mir völlig wumpe, ob die Regularien der Bahn so eine Verbindung eigentlich untersagen, denn als Kunde habe ich nicht die einzelnen Paragraphen auswendig zu lernen. In diesem Fall liegt die Schuld bei der Bahn - sie hätte ihr System vernünftig programmieren müssen. Sie hat es nicht getan - also Pech gehabt. Allerdings Pech für die Bahn, nicht für den Kunden! So gesehen kann sich der Kunde auch durchaus auf "Unwissenheit" berufen.
Re: Nicht gültig
08.08.2008 18:38
Nagut, dann hätten wir uns die ganze Diskussion auch schenken können ;)
Ob die AKN diese Fahrkarte aber auf Ihrem Netz akzeptiert, oder vom Kunden 40 ¤ verlangt, ist weiterhin offen. Da nützt es auch nichts, dass die DB eine fehlerhafte Software einsetzt, das wird die AKN nicht interessieren.

Und da auf der Fahrkarte steht:
"Das Online-Ticket gilt nur für den unter "Fahrkarte" angegebenen Reiseabschnitt. Die Übersicht "Ihre Reiseverbindung" enthält zu Ihrer Information
ggf. zusätzliche Teilstücke (z.B. Bus zum Zielort), für die vor Ort ein Ticket erworben werden muss",
dürfte die DB zumindest rechtlich auch fein raus sein.
Re: Nicht gültig
08.08.2008 19:48
gleisbauer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nagut, dann hätten wir uns die ganze Diskussion
> auch schenken können ;)
> Ob die AKN diese Fahrkarte aber auf Ihrem Netz
> akzeptiert, oder vom Kunden 40 ¤ verlangt, ist
> weiterhin offen. Da nützt es auch nichts, dass die
> DB eine fehlerhafte Software einsetzt, das wird
> die AKN nicht interessieren.

Gut, angenommen ich kaufe mir ne HVV-Fahrkarte für die AKN.
Auf dem Streckenabschnitt HH Hbf. > HH-Eidelstedt darf ich aber mit der Bahn fahren.

Ich habe von der AKN heute die Nachricht erhalten, dass das Ticket bei Ihnen nicht gültig ist, da sie Dauer-Spezial nicht akzeptierne.

Grüße Andreas
Wenn auf dem Ticket Hamburg - Berlin steht ist das Ticket lediglich von Hamburg - Altona gültig, d.h. für die Fahrt von Kaltenkirchen bis Hamburg muß logischerweise auch ein Fahrschein gelöst werden.

Eine Ausnhme wären Tickets zum Schleswig-Holstein Tarif wo tw. der Großbereich des HVV eingeschlossen ist aber das ist hier nicht der Fall und deshalb ist es nicht wert darüber hier zu reden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.08.2008 08:57 von Grisu.
Wenn das Ticket aber nun ohne weiteren Hinweis darauf, dass es für eine Teilstrecke nicht gilt bzw. der Preis nur für eine Teilstrecke gilt, verkauft wurde, was nachprüfbar der Fall ist, sollte nun der nächste Schritt sein, von der DB AG die Nacherfüllung des Vertrages zu verlangen. Sprich: Du kaufst die Fahrkarte nicht selber, sondern wirfst der DB AG berechtigterweise vor, Dich getäuscht zu haben und bittest darum, Dir die entsprechenden Fahrscheine fristgerecht zu zu senden.
Das Ticket gilt:

NV*HH-Hbf 21:21 ICE 703/B-Hbf*NV
Nahverkehr - Hamburg Hbf
ICE 703 von Hamburg Hbf bis Berlin Hbf
Berlin Hbf - Nahverkehr

Das entspricht der Fahrt:
Hamburg Hbf - Kaltenkirchen
Kaltenkirchen - Hamburg Hbf
Hamburg Hbf - Berlin Hbf
Berlin Hbf - B-Wannsee

Erklärt sich von selbst.... :-~
Re: Nicht gültig
11.08.2008 11:20
sejutti schrieb:
-------------------------------------------------------
> Auf dem Streckenabschnitt HH Hbf. > HH-Eidelstedt
> darf ich aber mit der Bahn fahren.

Ja, darfst Du. Grundlage hierfür ist die tarifliche Gleichstellung der Bahnhöfe Hamburg Hbf und Hamburg-Eidelstedt.

> Ich habe von der AKN heute die Nachricht erhalten,
> dass das Ticket bei Ihnen nicht gültig ist, da sie
> Dauer-Spezial nicht akzeptierne.

Was anderes habe ich auch nicht erwartet.



Fruchtzwerg schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das Ticket gilt:
>
> NV*HH-Hbf 21:21 ICE 703/B-Hbf*NV
> Nahverkehr - Hamburg Hbf
> ICE 703 von Hamburg Hbf bis Berlin Hbf
> Berlin Hbf - Nahverkehr
>
> Das entspricht der Fahrt:
> Hamburg Hbf - Kaltenkirchen
> Kaltenkirchen - Hamburg Hbf
> Hamburg Hbf - Berlin Hbf
> Berlin Hbf - B-Wannsee
>
> Erklärt sich von selbst.... :-~

Hallo Fruchtzwerg, bevor Du die Via-Angaben analysierst, musst Du erstmal einen Blick darauf werfen, von wo nach wo die Fahrkarte gilt. Und diese Fahrkarte gilt von Hamburg nach Berlin Wannsee. Das Kürzel NV weist noch mal darauf hin, dass es einen Nahverkehrsvorlauf gibt, der sich aber innerhalb des Gleichstellungsgebietes bewegen muss. D.h. nicht, dass man vor der ICE-Fahrt mit dem Nahverkehr noch quer durch Deutschland fahren darf. Abstecher nach Bremen, Kiel oder auch Kaltenkirchen sind also nicht drin. Und die unten angefügte Reiseverbindung sagt über die Gültigkeit gar nichts aus. Das steht auf der Fahrkarte ja noch mal explizit drauf, sie hat rein informativen Charakter.
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