gleisbauer schrieb:
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> Auf Unwissenheit wirst Du Dich aber
> nicht berufen können, da Du mit Deinem abstrusen
> Verbindungswunsch das System erfolgreich
> ausgetrickst hast. Maßgeblich sind die Angaben im
> Abschnitte Fahrkarte.
Von Austricksen würde ich hier aber nicht sprechen. Wenn ich einem System, das mich in der Regel durchaus darauf hinweist, dass eine Verbindung oder Fahrkarte nicht erhältlich oder nicht für die gewünschte Verbindung nutzbar ist, eine Anfrage stelle und ohne weitere Hinweise die entsprechende Fahrkarte ausgegeben wird, ist davon auszugehen, dass die Fahrkarte auch für die entsprechende Verbindung gültig ist.
Kryptische Kürzel wie "NV*HH-Hbf..." sind so dargestellt, dass der durchschnittliche Kunde dies nicht nachvollziehen kann, insofern ist davon auszugehen, dass die Verbindung wie gebucht ausgegeben wird, erst recht, wenn der dazugehörige Fahrplan deutlich lesbarer mit ausgedruckt wird.
Im Extremfall kann ein solcher Fehler sonst ja auch zu Lasten des Kunden ausgehen: wenn ich z.B. die Strecke Hamburg - Kiel - Hamburg - Hannover fahren will, bekomme ich das Dauer Spezial für 29 Euro angeboten, mit BC50 kostet die Strecke 34,50. Wenn ich nun plötzlich nur eine Fahrkarte Hamburg - Hannover für diesen Preis erhielte, wäre diese deutlich zu teuer, schließlich kostet die einfache Fahrt hier mit BC50 nur 19,50 Euro.
Es kann schon passieren, dass Du bei einer Kontrolle zunächst als Schwarzfahrer behandelt wirst und nachzahlen musst, weil es eigenartig wirkt, aber im Zweifel sollte dies dann gegenstandslos sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei einer entsprechenden Fahrtwunschanfrage die Fahrkarte angeboten wird.
Unabhängig von den Tarifbestimmungen gilt ja auch erstmal das normale Schuldrecht nach BGB: der Kunde fragt über bahn.de nach einer Fahrkarte für eine bestimmte Verbindung an, die DB AG unterbreitet dann ein Angebot, der Kunde nimmt dieses an. Sollten also alle Stricke reißen und die Fahrkarte sich als definitiv nicht gültig für die Strecke erweisen, kann man immer noch von der DB AG eine Nacherfüllung des geschlossenen Vertrages (Lieferung einer Fahrkarte HH - Kaltenkirchen - HH - Berlin) nebst Schadenersatz (Auslagen für das "Schwarzfahren") verlangen.
Vielleicht wäre dies auch ein Ansatz, gleich offensiv an die DB AG zu schreiben:
1. Ich habe bei Ihnen online eine Fahrkarte HH - Kaltenkirchen - HH - Berlin gekauft.
2. Sie haben eine Fahrkarte mit dem Aufdruck "NV*HH-Hbf..." geliefert.
3. Ich gehe davon aus, dass ich damit die gewünschte Strecke fahren kann.
4. Wenn nicht bitte ich Sie, den geschlossenen Vertrag nachzuerfüllen und mit eine Hin- und Rückfahrkarte HH-Kaltenkirchen fristgerecht zuzusenden.
usw.
Viel Erfolg!