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Kontrollen am Bahnsteig
geschrieben von silentium92 
Hallo, manchmal kommt es ja zu Kontrollen am Bahnsteig, also am Ausgang.

Was passiert nun, wenn ich aber mit einer Gruppenkarte fahre, und aussteige, während meine Mitfahrer mit der Karte weiterfahren. Für die Fahrt bezahlt habe ich ja. Es heißt zwar, man bräuchte eine Bahnsteigkarte, aber sollte das Verlassen des Bahnsteiges nicht im Ticket integriert sein? ;). Ansonsten könnte ich natürlich auch mit meinen Kollegen aussteigen, und wenn ich draußen bin, gehen die wieder hoch und steigen in die nächste Bahn ein - aber wer will das schon machen?
> Ansonsten könnte ich natürlich auch mit meinen Kollegen aussteigen, und wenn
> ich draußen bin, gehen die wieder hoch und steigen in die nächste Bahn ein -
> aber wer will das schon machen?

Genauso muss man es machen, da gibt es eigentlich keine Diskussion. Die Gruppe muss gemeinsam fahren, was auch den Aufenthalt im fahrkartenpflichtigen Bereich einschließt.
was richtig ist, aber ohne Frage absolut Kundenfreundlich ist. Ich stelle mit vor ich nehme die letzte Bahn, wie soll das denn gehen!
Anders geht es nunmal nicht. Man darf ja auch nicht vergessen, dass eine Gruppenkarte schon billiger ist als zwei Tageskarten. Wenn man nur zu zweit ist und eine Gruppenkarte zu unpraktisch, muß man halt doch zwei Tageskarten kaufen. Bei größeren Gruppen muß dann einer eventuell eine Einzelkarte zusätzlich lösen.
silentium92 schrieb:
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> Was passiert nun, wenn ich aber mit einer
> Gruppenkarte fahre, und aussteige, während meine
> Mitfahrer mit der Karte weiterfahren. Für die
> Fahrt bezahlt habe ich ja. Es heißt zwar, man
> bräuchte eine Bahnsteigkarte, aber sollte das
> Verlassen des Bahnsteiges nicht im Ticket
> integriert sein? ;). Ansonsten könnte ich
> natürlich auch mit meinen Kollegen aussteigen, und
> wenn ich draußen bin, gehen die wieder hoch und
> steigen in die nächste Bahn ein - aber wer will
> das schon machen?

Gute Frage, und sie entlarvt einander widersprechende Tarifregeln. Die Gruppenkarte ist ein künstliches Konstrukt, die wohl dem Auto Konkurrenz machen soll. In ein Auto können sich 5 Leute reinquetschen, und es kostet fast dasselbe wie wenn einer allein fährt. Um hier mithalten zu können, haben die Verkehrsunternehmen wohl die Gruppenkarte erfunden, aber den obigen Fall vernachlässigt.

Es wäre schon höchst albern und unintuitiv, wenn 4 Leute einen zum Ausgang begleiten und dann auf die nächste Bahn warten sollen. Wenn das wirklich so stattfinden soll, müssten schon zufällig 5 hartgesottene Buchhalterseelen gemeinsam unterwegs sein. Da es nicht explizit auf den Karten draufsteht (oder tut es das?), wird man wohl auch alleine aussteigen dürfen und muss dann auf die Kulanz und Menschenkenntnis der Kontrolleure vertrauen. Aber wer tut das schon gerne?

Wenn die Gruppenkarte wirklich konkurrenzfähig zum Auto sein soll, muss man auch unterwegs jemanden "rauslassen" können. Aber die Gruppenkarte entpuppt sich hier als gefährliche Falle, was wiederum schlaue Leute dazu bringen wird, doch lieber das Auto zu nehmen.

Keine Ahnung, wie das Problem lösbar ist. Die Gruppenkarte könnte 4 abtrennbare Bahnsteigkarten-Schnipsel enthalten. Auch das würde ein wenig kleinkariert wirken, wäre aber allemal besser als der Ist-Zustand.

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metrobits.org
In anderen Ländern ist es teilweise normal beim Verlassen des Bahnhofs die Karte kontrollieren zu lassen. Z.B. muss man in Japan die benutzte Karte in eine Art Drehkreuz stecken, um den Bahnsteig zu verlassen. Wenn man seine gültige Tarifzone überschritten hat, muss man zum Nachzahlautomaten, bevor man rauskommt. Beim Kauf einer Mehrpersonenkarte kommen dort einfach mehrere Einzelscheine aus dem Automaten.
bifi schrieb:
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> Beim Kauf einer
> Mehrpersonenkarte kommen dort einfach mehrere
> Einzelscheine aus dem Automaten.

Das wäre das eigentlich vernünftigste, aber bei der hiesigen Preispolitik nicht machbar. Da eine Gruppenkarte hier kaum mehr kostet als eine Einzelkarte, würde vor den Automaten ein reger Schwarzhandel blühen.

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metrobits.org
So ist es.

Die "Problematik" des Threaderstellers sehe ich natürlich. Allerdings ist die Gruppenkarte zu dem günstigen Preis natürlich auch wirklich für eine Gruppe gedacht, die gemeinsam fährt.

Wenn sich die Gruppe nach gemeinsamer Fahrt aufteilt, ist es ja keine Gruppe mehr. Naja, und wenn es die "Ausstiegsproblematik" gibt, wird es ja im Grunde genommen auch die "Einstiegsproblematik" geben! Derjenige, der "einsam" und ohne Fahrschein die Gruppe verläßt, wird dann ja auch ohne Fahrschein zur Gruppe gestoßen sein ... oder springt halt spontan an der Reeperbahn raus um noch was zu erleben.

Es ist aber halt eine Gruppenkarte zu einem Knüllerpreis. Da sind irgendwelche Zugeständnisse einfach nicht drinn.
Das ganze ist schon etwas unglücklich, bzw. die Handhabung umständlich. Allerdings ist das Aus- und Wiedereinsteigen bei einem 10-Minutentakt oder dichter meiner Meinung nach zumutbar, bei 20-Minutentakt oder dünner eher nicht.

Zitat
Auszug aus den HVV-Beförderungsbedingungen:

§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise

(1) ...

(2) [...] Abgegrenzte Bahngebiete (Fahrkartenpflichtiger Bereich) dürfen nur mit einem gültigen Fahrausweis oder Bahnsteigkarte betreten werden.
Die Bahnsteigkarte zum Preis von 0,30 ¤ berechtigt innerhalb von einer Stunde nach ihrer Ausgabe zum Betreten des abgegrenzten Bahngebietes des Bahnhofes, an dem sie gelöst wurde.

(3) ...

(4) Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt, bei Fahrten im Bahnbereich bis zum Durchschreiten der Ausgangssperre oder -begrenzung - soweit diese vorhanden sind - aufzubewahren und ihn dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auch auszuhändigen.

(5) Kommt der Fahrgast seiner Pflicht nach den Absätzen (2) bis (4) trotz Aufforderung nicht nach, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes nach § 9 bleibt unberührt.

Vielleicht wäre eine Regelung, ähnlich wie bei einer nicht mitgeführten, aber gültigen Zeitkarte, sinnvoll. Nachträglich vorzeigen und eine geringe "Bearbeitungsgebühr" von 2,50 Euro zahlen, siehe §9(3). Dazu müssen die Weiterfahrenden das Ticket logischerweise aufbewahren und aushändigen.

Zitat
Auszug aus den HVV-Beförderungsbedingungen:

§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt

(1) Der Fahrgast hat ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 ¤ zu zahlen, wenn er
1. sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat
2. sich einen solchen beschafft hat, ihn aber bei der Prüfung nicht vorzeigt.

Das gleiche gilt, wenn er bei Prüfungen in einem abgegrenzten Bahngebiet weder einen gültigen Fahrausweis noch eine gültige Bahnsteigkarte vorzeigt. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist auch dann zu zahlen, wenn jemand ein Fahrzeug ohne gültigen Fahrausweis oder ein abgegrenztes Bahngebiet ohne gültigen Fahrausweis oder gültige Bahnsteigkarte verlässt. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt.

(2) ...

(3) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 2,50 ¤, wenn der Fahrgast frühestens 3 Werktage und spätestens 7 Werktage nach dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung im Besitz einer gültigen, persönlichen Zeitkarte war. Das Prüfpersonal und das Personal der Verwaltung des Verkehrsunternehmens sind berechtigt, Unterschriftsproben des festgestellten Fahrgastes zu verlangen. Verweigert ein Fahrgast diese Unterschriftsproben, erfolgt keine Ermäßigung des erhöhten Beförderungsentgelts.

(4) ...

Dann noch was grundsätzliches zu Gruppenkarten:

Zitat
Auszug aus den HVV-Tarifbestimmungen:

2.2 Tageskarten

[...] Tageskarten ohne Namensangabe sind übertragbar. Die Weitergabe von Tageskarten während der Fahrt sowie der Weiterverkauf von benutzten Tageskarten sind nicht gestattet. Entgegen diesen Bestimmungen weitergegebene Fahrkarten sind ungültig. Werden Tageskarten entsprechend der tariflichen Angebotsgestaltung von mehreren Personen benutzt, so müssen sie gemeinsam fahren. Ein Austausch von mitfahrenden Personen während der Fahrt ist nicht zulässig.

Hieraus wird für meine Begriffe aber gar nicht deutlich, ob das nachträgliche Zusteigen zu einer Gruppe oder das vorzeitige Verlassen einer Gruppe überhaupt möglich ist.
Railjet schrieb:
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> Vielleicht wäre eine Regelung, ähnlich wie bei
> einer nicht mitgeführten, aber gültigen Zeitkarte,
> sinnvoll. Nachträglich vorzeigen und eine geringe
> "Bearbeitungsgebühr" von 2,50 Euro zahlen, siehe
> §9(3). Dazu müssen die Weiterfahrenden das Ticket
> logischerweise aufbewahren und aushändigen.


Damit wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, es ist schon ganz sinnvoll das diese Regelung zum Nachreichen des Fahrausweises ausschließlich auf Personengebundene Zeitkarten begrenzt ist.

Was meinste wie viele Personen regelmäßig nach Fahrkartenkontrollen vor mir stehen und meinen, das sie Ihre Fahrkarte bei der Kontrolle nicht gefunden hätten, sie jetzt aber wieder da ist und sie die jetzt vorlegen wollen... Das geht sogar soweit, das die mir Karten vorlegen die erst nach der Kontrollzeit gekauft wurden. Selbst bei Monatskarten kommt das vor...
Die Bahnsteigkarte kann ich ja nicht kaufen, wenn ich in der Stadt shoppen war, da die ja nur am gelösten Bahnsteig für 1 Stunde gilt und ich das sicher von Jungfernstieg nach Hamburg und zurück niemals in 1 Stunde schaffen werde ;)


Was doch möglich wäre ist, dass zusätzlich zur Gruppenkarte 4 Karten als "Ganztags-Bahnsteigkarte" ausgedruckt werden können.

Eine andere rechtliche Frage: Kann ich, wenn ich am Bahnsteig kontrolliert werde, überhaupt für Schwarzfahren bestraft werden? Theoretisch wissen die Kontrolleure ja nur,dass ich mich illegal auf dem Bahnsteig aufhalte, aber nicht, dass ich wirklich gefahren bin. Ich könnte ja schon ne Stunde oben gesessen haben oder meine Fahrkarte in den Mülleimer oben am Gleis / in die Bahn geschmissen haben. Da der Bahnsteigaufenthalt "wertloser" ist, als eine Schwarzfahrt (0.30 <-> 1.30, günstigstensfalls), kann dann überhaupt die gleiche Strafe erhoben werden? Der Tatbestand "Schwarzfahren" wäre jedenfalls nicht durch eine Bahnsteigkontrolle sicher nachgewiesen...

Ich habe mal ne Mail an den Kunden-Service geschrieben, mal sehen, was der meint! :)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.08.2010 17:51 von silentium92.
Du wirst vor dem Betreten des Bahnsteiges informiert, das du einen Fahrausweispflichtgen Bereich betrittst*, daher ist es unerheblich ob du dich dort nur aufhältst oder gefahren bist. Beförderungsbedingungen §6 (2)


*"Zugang nur mit Gültigen Fahrausweis"
@maraxla26:

Das ist mir schon klar, allerdings ist "verbotenes Aufhalten auf einem Grundstück" ja wohl ungleich "Schwarzfahren" (da geht ja schon aus dem Wort hervor, dass man gefahren ist... ;)
@maraxla26:

Das ist mir schon klar, allerdings ist "verbotenes Aufhalten auf einem Grundstück" ja wohl ungleich "Schwarzfahren" (da geht ja schon aus dem Wort hervor, dass man gefahren ist... ;)

Und ich beziehe mich ja auch eher auf den Ausgang, als den Zugang ;)
Mal ne ganz blöde Frage: Warum sind die Bahnsteige überhaupt "Fahrkartenpflichtige Bereiche"? Gibt's die bei R-Bahnhöfen, an denen nur HVV-Züge halten, eigentlich auch (z.B. in Prisdorf, Maschen & dgl.)? Und gibt's so etwas Merkwürdiges eigentlich auch in anderen Ländern: "unsichtbare Schranken", die sich nur durch - m.E. sehr unauffällige - Schilder bemerkbar machen? Höchst deutsch, wenn ihr mich fragt.

Gruß
Johannes
Ich würde mal denken, dass ist so, damit man da legitim kontrollieren kann, was wohl aus Sicht des HVV effektiver ist, als die Kontrolleure in die Bahn zu schicken... Wobei ich das eigentlich nicht verstehen kann, denn egal ob die nun am Bahnhof stehen oder im Zug sind, können sie ja immer nur gleichviel Personen/Zeit kontrollieren, die Haltstellen-Abstände sind ja nicht soweit auseinander, als das man dann alle durch hätte...

Als einen anderen Grund könnte ich mir vorstellen, dass man einfach nicht möchte, dass sich unerwünschte Leute auf dem Bahnhof "einnisten" (Alkholiker, Bettler).

Aber sind nur Vermutungen...

Aber die Bahnsteigkarte gibts doch erst seit wenigen Jahren, oder irre ich mich da?
Hallo silentium92,

die Bahnsteigkarte ist schon ziemlich alt:
Zitat
Wikipedia - Bahnsteigkarte
In der Regel gab es eigene Bahnsteigschaffnerhäuschen für den Zugang zum und den Ausgang vom Bahnsteig. Personen, die nur auf den Bahnsteig, aber nicht mit dem Zug fahren wollten (Begleitpersonen, Eisenbahnfreunde, die nur den Verkehr beobachten wollten), mussten Bahnsteigkarten lösen. Diese kosteten zunächst 10 Pfennig, später 20 Pfennig.
Dann wurde sie in den 70ern abgeschafft und existiert nur noch in Hamburg und München.

Wikipedia


Gruß,

Christian
> Gibt's die bei R-Bahnhöfen, an denen nur HVV-Züge halten, eigentlich auch
> (z.B. in Prisdorf, Maschen & dgl.)?

Es gibt sie (mittlerweile) nur im Großbereich Hamburg, also z. B. auch nicht Wohltorf.
Es gibt diese Regelungen m.w. nur an reinen U/S/ (A) Haltestellen. Überall wo Regional und Fernbahnen vom gleichen Bahnsteig (nicht Gleis) abfahren. bei der AKN weiß ich nicht genau, haben die nicht Automaten in den Zügen?

Bei einer sogenannten Abgangskontrolle werden in der Regel alle kontrolliert die den Bereich verlassen wollen.

In Anderen Ländern ist das zum Teil ja auch mit sichtbaren Schranken / Barrieren geregelt, da finde ich die hiesige Lösung durchaus komfortabler.

Schwarzfahren wird es ja auch nur umgangssprachlich genannt. Warum und zu welchen Zweck diese Bereiche eingeführt wurden kann ich nicht sagen, aber ich könnte mir vorstellen das man damit ein gewisses Klientel "umleiten" wollte.

Ich kenne es seit ich klein bin, das man dort eine Karte braucht, ich weiß nur das mein Vater mir immer zu "eingehämmert" hat das ich vorher meine Zehner Karte ausfüllen muss.
maraxla26 schrieb:
-------------------------------------------------------
> *"Zugang nur mit Gültigen Fahrausweis"


Das ist natürlich richtig. Wer in die Bahn eingestiegen ist, ist an diesem Schild vorbeigekommen und kann daraus aber allenfalls indirekt schließen, dass dasselbe am Zielbahnhof gibt.

Korrekterweise müsste an der Innenseite der Bahntüren oder auf der Fahrkarte selbst ein Hinweis sein, dass die Fahrkarte bis zum Verlassen des Bahnhofes aufzubewahren ist. Damit wäre auch die Gruppenkartenproblematik abgedeckt.

______

metrobits.org
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