Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 01.12.2013 12:41 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 01.12.2013 13:24 |
Zitat
christian schmidt
Und ich glaube auch das jede Strafverfolgung oder Erhebung des erhöhten Beförderungsgeldes falls jemand um 9.01 Uhr einen Zug benutzt der um 8.58 Uhr abfahren sollte ebenso vor Gericht scheitern wird, egal was die AGB sagen. Dennn nach 265a ist nur Zutritt ohne Fahrkarte und der Absicht nicht zu zahlen strafbar.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 01.12.2013 13:56 |
Zitat
Fredrik
In den Tarifbestimmungen/Beförderungsbedingungen steht unter
B Tarifbestimmungen
1 Allgemeines
1.2 Begriffsbestimmungen:
"Für die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend."
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 01.12.2013 14:15 |
Zitat
aahz77
Ich hätte erwartet, daß folgendes Zitat von weiter oben die Diskussion bereits beenden würde:
Zitat
Fredrik
(....)
"Für die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend."
Damit ist doch alles klar, oder?? (...)
Den um 9 Uhr verspätet eintreffenden Zug, der streng genommen nicht benutzt werden darf (da planmäßige Abfahrt vor 9 Uhr), kann der Normalo nicht von der ursprünglich gewollten Fahrt unterscheiden. Und da wird es ein VU schwer haben, das Gegenteil zu beweisen.
Gruß T.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 01.12.2013 16:16 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 01.12.2013 17:48 |
Zitat
u-bahnolaf
Hallo,
nur mal so kurz nebenbei, bei den Bahnhöfen der DB gibt es meines Wissens nach gar keinen Fahrkartenpflichtigen Bereich. Den gibt es meines Wissens nach nur bei der U-S und A-Bahn, wie man ja auch an den im Boden eingelassenen Schienen, oder den über den Zugängen aufgehängten Tafeln sehen kann.
Es ist zudem ja auch nicht verboten, sich um 8.55h eine Fahrkarte ab 9.00h zu kaufen, (sofern möglich) und dann die Zeit an der Markierung wie ein Läufer zu verbringen, um pünktlich loszusprinten, auch wenn ich dass furchtbar albern fände.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 01.12.2013 19:34 |
Zitat
histor
....
Ist z.B. in Berlin übrigens so, dass die Fahrscheinautomaten der U-Bahn auf dem Bahnsteig stehen. Und nun?
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 01.12.2013 23:26 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 01.12.2013 23:31 |
Zitat
Ingo Lange
Als die alten Automaten (mit den 40 festen Tasten) noch nicht uhrzeitgesteuert waren, konnte man 9-Uhr-Karten 24 Stunden lang kaufen. Da war der Käufer selbst für die Beachtung der Gültigkeit zuständig. Jetzt sind die Automaten zeitgesteuert und sie verkaufen die 9-Uhr-Karten (nach meinem aktuellen Stand) ab 8.30 Uhr (und nicht etwa ab 9 Uhr). Daraus schließe ich, dass diese 30 Minuten dazu genutzt werden können, den Bahnsteig schon einmal zu betreten, aber eben noch nicht zu fahren. Welchen Sinn sollte sonst die Vorlaufzeit von 30 Minuten haben?
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 02.12.2013 07:59 |
Das heißt, wenn der 9:00-Zug 1 Minute zu früh fährt,Zitat
aahz77
Ich hätte erwartet, daß folgendes Zitat von weiter oben die Diskussion bereits beenden würde:
Zitat
Fredrik
In den Tarifbestimmungen/Beförderungsbedingungen steht unter
B Tarifbestimmungen
1 Allgemeines
1.2 Begriffsbestimmungen:
"Für die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend."
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 02.12.2013 19:10 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 02.12.2013 19:19 |
Zitat
cedric30003
Ich habe mal bei der HOCHBAHN nachgefragt.
Ergebnis:
Wenn man mit einer 9Uhr-Tageskarte den Bahnsteig vor 9Uhr betreten möchte muss man zusätzlich eine Bahnsteigkarte für 0,30€ kaufen.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 02.12.2013 22:54 |
Zitat
BruceMcLaren
Zitat
histor
....
Ist z.B. in Berlin übrigens so, dass die Fahrscheinautomaten der U-Bahn auf dem Bahnsteig stehen. Und nun?
naja, in berlin und den meisten anderen städten dieser welt muss man die tickets ja auch "klingeln"
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 02.12.2013 23:21 |
Zitat
Jan Borchers
Was soll die HOCHBAHN auch anderes antworten. Juristisch ist das ganze ja - wie hier bereits ausgearbeitet - eindeutig geregelt. Einzig ist die Frage, ob und wer das ahnden will.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 03.12.2013 00:04 |
Zitat
Jan Borchers
Zitat
cedric30003
Ich habe mal bei der HOCHBAHN nachgefragt.
Ergebnis:
Wenn man mit einer 9Uhr-Tageskarte den Bahnsteig vor 9Uhr betreten möchte muss man zusätzlich eine Bahnsteigkarte für 0,30€ kaufen.
Was soll die HOCHBAHN auch anderes antworten.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 03.12.2013 07:52 |
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 03.12.2013 08:37 |
Zitat
Jan Borchers
Zitat
cedric30003
Ich habe mal bei der HOCHBAHN nachgefragt.
Ergebnis:
Wenn man mit einer 9Uhr-Tageskarte den Bahnsteig vor 9Uhr betreten möchte muss man zusätzlich eine Bahnsteigkarte für 0,30€ kaufen.
Was soll die HOCHBAHN auch anderes antworten. Juristisch ist das ganze ja - wie hier bereits ausgearbeitet - eindeutig geregelt.
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 03.12.2013 09:37 |
Zitat
nordmensch
Ich finde das ist eine klare Benachteiligung der Fahrgäste von S- und U-Bahnen gegenüber den Fahrgästen, die mit Bus bzw. R-Bahn ihre Fahrt beginnen. Wieso darf ich denn einen Bus bzw. eine R-Bahn nehmen, die Punkt 9:00 Uhr fährt, eine S-/U-Bahn aber nicht?
Grüße
Re: Zeitlich beschränkte Fahrkarten und Bahnsteig 03.12.2013 09:46 |
Zitat
christian schmidt
Zitat
nordmensch
Ich finde das ist eine klare Benachteiligung der Fahrgäste von S- und U-Bahnen gegenüber den Fahrgästen, die mit Bus bzw. R-Bahn ihre Fahrt beginnen. Wieso darf ich denn einen Bus bzw. eine R-Bahn nehmen, die Punkt 9:00 Uhr fährt, eine S-/U-Bahn aber nicht?
Grüße
Vielleicht weil bei der S-/U-Bahn nach spätestens 10 Minuten die nächste kommt während bei Bussen / R-Bahnen man sonst locker mal eine Stunde warten müsste?