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Raue Sitten beim Metronom
geschrieben von Neu Wulmstorf 
Zitat

Ausschlaggebend ist nicht was der HVV aussagt, sondern was in den Beförderungsbestimmungen steht.

"CC-Karten gelten montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis Betriebsschluss [...]."
(HVV-BB)

-> Du hast um 8.59 Uhr keine gültige Fahrkarte.
-> Der Zutritt zum fahrkartenpflichtigen Bereich ist nur mit Bahnsteigkarte oder gültiger Fahrkarte gestattet. (Aushangtext an der Sperre).



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.01.2014 22:53 von Herbert.
Ich möchte nicht wissen, was Du so alles unterschreibst beim Einkauf oder wenn man irgendwo Mitglied wird, selbst bei Preisausschreiben im Kaufhaus....oder wenn man eine Wohnung anmietet...
Mit dem Kauf einer Fahrkarte akzeptierst Du die allgemeinen Beförderungsbedingungen...
Wie im Kino, wie im Planetarium wie...überall woanders.
Während man bei einigen Dingen sicher davon ausgehen kann, das dort einige rechtswidrige Dinge stehen (Mietvertrag als Beispiel), würde ich es bei HVV mal ausschließen. Ich habe auch keine Ahnung, was Du noch alles vor Gericht bringen willst, aber selbst der HVV sagte mir heute dazu, das man bisher zu über 90% eine Lösung gefunden hat, wo beide mit Leben konnten. Was willst Du nun auf die wenigen Prozente rumhacken...die gibt es überall.
Selbst im Geschäft glauben 90% der Leute, das sie ein Umtausch. oder Rückgaberecht haben...dem ist auch nicht so.
Ich gehe mal davon aus, das der Fahrkartenprüfdienst hier seine Kundenfreundlichkeit nicht verletzen wird, das ist eher die andere Seite, die dann anfängt zu pöbeln und den Leuten an die Wäsche will. Und somit wäre das sogar schon eher als strafbar anzusehen.

"Neu Wulmstorf"
Du hast Deine Rechtssicherheit, nur kommt Dir der/das HVV/VU in diesen Dingen einfach freundlich entgegen.
Es ist mir schon klar, das so etwas nicht gerne hier gesehen wird, nur weil man es jetzt für negativ hält, aber auf der anderen Seite solche Überschriften bringt. Ist schon mehr als komisch...
Das ist das gleiche, das man bis 40 Euro als Strafe zahlen könnte, aber es durchaus einen Spielraum gibt.
Solltest Du mit diesem Spielraum nicht Leben können, muss das eben beim VU oder HVV kunt tun.
Ausschlaggebend ist das, was in den Moment der HVV dazu gesagt hat, der gute Mann heute sitz gerade in dieser Position der die "Beförderungsbestimmungen" für den HVV Bereich Hamburg vertritt. Somit waren seine Aussage für mich vollkommen ausreichend und kar und deutlich geschildert.
Richtig ist ja das weitere...Planmäßige Abfahrt um 9 Uhr darf benutzt werden, somit darf ich auch vorher den Bahnsteig betreten.
Ob Herbert das nun anzweifelt oder nicht, ist mir ehrlich gesagt völlig egal, ich kann dazu nur das sagen, was man aus offizieller Seite zu mir gesagt hat und was auch nur logisch klingt.
Herbert versteht es einfach nicht. Die Fahrkarte ist bis zum Ablauf des Vertrages gültig und es gibt Begenzungen was die Fahrten mit den Verkehrsmittel angeht. Er bringt hier nun den Prüfdienst durcheinander. Das eine ist der Prüfdienst im Verkehrsmittel selber und das andere auf dem Bahnsteig bzw Bahnsteiggrenze. Ich komme doch wenn gar nicht zum Bahnsteig, wenn der Prüfdienst mich an der Bahnsteiggrenze stehend gar nicht durchlassen würde. Was soll das nun? Und ich hab es bisher, auch bei 9 Uhr Tageskarten es noch niemals erlebt, das jemand dort bis 9 Uhr stehen musste beim Prüfdienst um dann zusehen zu müssen, wie die Bahn wegfährt, die er aber ab 9 Uhr nehmen dürfte. Was für ein Quatsch...Wenn ich im HVV Bereich um 9 Uhr mit einem Bus fahren darf, dann auch mit einer Bahn, sonst wären da schon zig tausend Leute auf die barrikaden gegangen und das hätte die Presse sicher interessanter gefunden als die Omi.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2014 01:11 von Heiko T..
Warum nicht...
03.01.2014 23:10
Hallo,

bevor hier so leidenschaftlich diskutiert und letztendlich nichts bewegt wird, will hier nicht mal wer mit 'ner guten Rechtschutzversicherung in der Sache vor Gericht gehen oder eine Verbraucherzentrale auf den Passus hetzen? Dann hat man ein Urteil und kann immer darauf verweisen oder vielleicht sogar eine Änderung der Beförderungsbedingungen in Gang bringen.

Dass eine Fahrkarte nach Fahrplanzeit gilt und nicht nach der allgemeinen Uhrzeit hat schon einen recht überraschenden Moment. Könnte ja tatsächlich angreifbar sein. Sofern der Passus der Beförderungsbedingungen nicht ausgehängt ist, kann man sich auch nicht unbedingt Fahrtantritt davon in Kenntnis setzten.

Wäre doch mal gut, das Ganze konstruktiv anzugehen und nicht nur um den heißen Brei zu reden. Von letzterem ändert sich erst recht nix.


Grüße
Boris
Re: Warum nicht...
03.01.2014 23:30
Ich glaube nicht Boris, das der HVV da etwas anderes macht, was nicht andere Verkehrsverbünde auch so umsetzen...
Bisher kann ich aus Erfahrungen nur sagen, das bei Klageinhalten nicht gerade viel Rücksicht auf andere Verfahren genommen wird. Sonst würde es im zivilen Justizbereich sicherlich mehr Akteneinsichten oder Anforderungen geben, was eher intern zwischen Nachlass, Betreuung und Familie der Fall ist.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2014 01:21 von Heiko T..
Zitat
Jan Borchers
Hallo Horst,

ich schreibe hier nicht im Sinne des Bundesgerichtshofs, sondern wie bisher die Bestimmungen der Verkehrsbetriebe seitens der VU ausgelegt werden - juristische Klärungen stehen mir nicht zu, gegenteilige Beschlüsse sind mir nicht bekannt.

(...)
Es gibt immer den Unterschied zwischen Theorie und Praxis und auch die Formulierer von Beförderungsbedingungen sehen oft eher die theoretisch-juristische Seite als die Lebenswirklichkeit. Insofern wird natürlich die Sache oft nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wurde. Das ist schon richtig und die meisten Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen gebrauchen ihren gesunden Menschenverstand. So weit, so gut.

Dessen ungeachtet halte ich den Rückgriff auf die Fahrplanmäßigkeit bei der 9:00 Regelung für wenig zielführend.
° Sie ist nicht kundenfreundlich, denn bei einem z.B. alle 10 Minuten verkehrendem Verkehrsmittel ist mir der Fahrplan so etwas von egal - was soll ich mich damit belasten. Und wenn das Ding alle Stunde fährt wie der Metronom, dann werde ich wohl kaum früher als eine Viertelstunde vor der bekannten Abfahrt auf dem Bahnsteig sein. Wenn dann der Zug also z.B. 50 Minuten Verspätung hat nehme ich den, denn was wird dann wohl sein mit dem nächsten regulären Zug - ein Optimist, der dann bei diesem auf Pünklichkeit vertraut.
° Und das mit der Bahnsteigkarte für das Betreten des Bahnsteiges, zu dem ich eine ab 9:00 gültige Fahrkarte habe - sorry, aber das ist in der Tat Paragraphenreiterei. Auf so einen Blödsinn kommt man als normaler Kunde eigentlich nicht.

Nebenbei = Hat schon mal irgendwer in einer fremden Stadt vor Antritt einer Fahrt deren Beförderungsbedingungen dort durchgelesen?

Und jeseits der Paragraphen - ja, ein versehentlich vor der Zeit gelöstes Niedersachsen-Ticket wurde mir um 8:15 im Kundenzentrum des Hamburger Hauptbahnhofes anstandslos erstattet, weil ich es ja noch nicht hätte benutzen können und natürlich auch den reguären Fahrschein zusätzlich hatte.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Wie schon von mir geschrieben, wird bei einem dichten Takt nicht auf so etwas rumgeritten, dazu zählt auch ein 10 Min. Takt, hört dann aber auch auf...
Somit besteht hier schon ein Unterschied, den jeder Fahrgast verstehen kann, das man um 8.57 Uhr nicht mitfahren darf und um 8.17 Ihr warten muss. Zumal mir versichert wurde, das es dabei auch keine großen Probleme gibt, denn niemand ist eine halbe Stunde vorher auf dem "Zitat" Bahnsteig...noch einmal, auf dem Bahnsteig und will um halb neun fahren. Hast Du beim Kauf einer Waschmaschiene schon mal die die allgemeinen Geschäftbedingungen durchgelesen?
Re: Warum nicht...
04.01.2014 01:53
Hallo Heiko,

Zitat
Heiko T.
Ich glaube nicht Boris, das der HVV da etwas anderes macht, was nicht andere Verkehrsverbünde auch so umsetzen...
Bisher kann ich aus Erfahrungen nur sagen, das bei Klageinhalten nicht gerade viel Rücksicht auf andere Verfahren genommen wird. Sonst würde es im zivilen Juztisbereich sicherlich mehr Akteneinsichten oder Anforderungen geben, was eher intern zwischen Nachlass, Betreuung und Familie der Fall ist.

Hauptsächlich geht's mir darum, dass man sich hier nicht immer nur die Köpfe heißredet für nichts und wieder nichts und allgemein eine schlechte Stimmung produziert. Die Energie sollte man lieber positiv nutzen und nicht nur immer wild diskutieren, sondern anpacken!

Man könnte schließlich auch einfach mal mal den Dialog mit den Zuständigen Personen suchen und hinterfragen, wieso es zu den Regelungen überhaupt gekommen ist?

Letztendlich sollte man sich selbst mal fragen, ob man - wie im vermeintlich konkreten Fall - immer so auf Zack wäre und das hier ständig geforderte Fingerspitzengefühl hätte, wenn er schon die x-te Runde auf dem Zug ist und vorher schon etliche nette Fahrgäste bedienen durfte? Auch Zugbegleiter sind nur Menschen, die Fehler machen können oder?


Abgesehen davon: Grundsätzlich ist so eine Überprüfung der Beförderungsbedingungen ja auch nicht schlecht. Nur, weil es alle machen, muss es ja noch nicht richtig sein.


Grüße
Boris
LH
Re: Warum nicht...
04.01.2014 01:54
Zitat
Boris
bevor hier so leidenschaftlich diskutiert und letztendlich nichts bewegt wird, will hier nicht mal wer mit 'ner guten Rechtschutzversicherung in der Sache vor Gericht gehen oder eine Verbraucherzentrale auf den Passus hetzen? Dann hat man ein Urteil und kann immer darauf verweisen oder vielleicht sogar eine Änderung der Beförderungsbedingungen in Gang bringen.

Dass eine Fahrkarte nach Fahrplanzeit gilt und nicht nach der allgemeinen Uhrzeit hat schon einen recht überraschenden Moment. Könnte ja tatsächlich angreifbar sein. Sofern der Passus der Beförderungsbedingungen nicht ausgehängt ist, kann man sich auch nicht unbedingt Fahrtantritt davon in Kenntnis setzten.

Wäre doch mal gut, das Ganze konstruktiv anzugehen und nicht nur um den heißen Brei zu reden. Von letzterem ändert sich erst recht nix.

Zitat
Heiko T.
Ich glaube nicht Boris, das der HVV da etwas anderes macht, was nicht andere Verkehrsverbünde auch so umsetzen...
Bisher kann ich aus Erfahrungen nur sagen, das bei Klageinhalten nicht gerade viel Rücksicht auf andere Verfahren genommen wird. Sonst würde es im zivilen Juztisbereich sicherlich mehr Akteneinsichten oder Anforderungen geben, was eher intern zwischen Nachlass, Betreuung und Familie der Fall ist.

Prinzipiell ist jede Gerichtsentscheidung schon eine Einzelfallentscheidung. Wenn aber hier ein Passus der BB auf Rechtswidrigkeit angezweifelt werden, würde das schon eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung sein. Der Passus wäre dann bei einer U-Bahn genauso rechtswidrig wie bei einer Regionalbahn. "Problem" ist nun noch, dass uns selbst ein Urteil eines Amtsgerichts recht wenig nützen würde - zum einen sind daran andere Amtsgerichte nicht gebunden, zum anderen haben, sagen wir mal so, oftmals "obere" Gerichte andere Meinungen. Man müsste das wirklich durchklagen, bis man Klarheit hat.

Aber schön zu sehen, dass wenigstens im U-Bahn-, S-Bahn- und Busbereich eine gegenüber den BB "kulante" Haltung gefahren wird. Man hätte sonst vielleicht auch schon etwas in der Presse gelesen.

Beim Metronom scheint es - zumindest in Einzelfällen - nicht der Fall sein. Weiß jemand, wie der Fall ausging? Hat der Metronom von seiner Forderung Abstand genommen, wurde zähnekrnischend bezahlt oder gibt es evtl. eine gerichtliche Klärung?

Und ehrlich gesagt hätte mir das genauso passieren können - ich wusste vorher auch nicht, dass man verspätete Züge nicht nutzen kann. Sozusagen selbst als "Freak" war mir der Passus nicht geläufig. Und wer von den "normalen" Fahrgästen liest sich komplett die BB durch, die - wie ja auch geschrieben - an den Bahnhöfen gar nicht aushängen?

Schade nur, dass der HVV nicht einfach verspätete Züge zulässt und gut ist; viele hier gestellte Fragen wie Umleitungen, Verstärker, Schneefall (dann sind Verspätungen wiederum irrelevant, warum eigentlich?) würden sich schlichtweg erübrigen. Oder wenigstens ganz klar kommuniziert, auch auf der Fahrkarte.

Nun ja, ist halt so, wie es ist und in der Praxis funktioniert das mit auf den Regionalverkehr ja auch. Wir werden's hier nicht lösen können. Ich fand den Gedankenaustausch dennoch fruchtbar.

Abschließend noch "ein Wort zum Sonntag":

Ich will jetzt auch nicht Fahr"gäste" in Schutz nehmen, die wissentlich gegen irgendwelche Regelungen (jetzt gar nicht mal nur auf diesen Passus bezogen) verstoßen. Das Tarifwesen im ÖPNV ist schon arg komplex und man ist vielleicht auch nicht der Häufig-Nutzer oder sogar neu in der Stadt oder nur Tourist. Man erkundigt sich vielleicht sogar noch nach dem Tarifsystem - auf einige Stoperfallen wie hier die "harte" Regelung kommt man aber womöglich gar nicht. Ist also nicht gleich böse Absicht.

Beispiel 1: Geschäftsreisender kommt per Flugzeug in die Stadt, löst am Fahrkartenautomaten eine Verbundfahrkarte mit Ziel Innenstadt für einen Erwachsenen (vom Dialog klar und richtig beschriftet), hört die S-Bahn einfahren, nimmt schnell die Fahrkarte und das Wechselgeld, rennt runter zum Bahnsteig und steigt ein. Er wird auf der Fahrt kontrolliert und er soll ein erhöhtes Beförderungsentgeld bezahlen. Wie konnte das passieren?

Beispiel 2: Tourist kommt am Hbf mit einem DB-Fernverkehrsfahrkarte mit Zusatz "City" an. Nach der Erläuterung kann er am Zielort den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Den erforderlichen Abdruck des Zugbegleiters hat er. Er steigt in den Bus zu seinem Ziel im Stadtgebiet, wird eine Haltestelle später kontrolliert und es wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt. Warum?

In beiden Fällen wäre es natürlich nicht zu einem erhöhten Beförderungsentgelt gekommen, hätten sich die Fahrgäste vorher etwas mehr durchgelesen oder die Einheimischen gefragt. Nur wer macht das immer? Hier haben m.E. auch beide Pech, denn sie haben jeweils gegen eine Regelung verstoßen und müssen das unter Lehrgeld abtun. Aber soll hier nur zeigen, dass nicht jeder Verstoß - und insbesondere für Wenig-Nutzer überraschende - mit Absicht erfolgen müssen.

Wie lauten eigentlich die Antworten zu den beiden Beispielen? :-)
Re: Warum nicht...
04.01.2014 01:59
Ich glaube kaum Boris, das ein Verbund, ein Verkehrsunternehmen, was zudem noch in staatlicher Hand gehört, hier wissentlich oder auch unwissentlich seine Kunden etwas vertraglich aufdrängen wird, was keinen Bestand hätte. Wenn, dann geht es nur um die Spielräume...
Re: Warum nicht...
04.01.2014 05:59
Hallo Heiko,

Zitat
Heiko T.
Ich glaube kaum Boris, das ein Verbund, ein Verkehrsunternehmen, was zudem noch in staatlicher Hand gehört, hier wissentlich oder auch unwissentlich seine Kunden etwas vertraglich aufdrängen wird, was keinen Bestand hätte. Wenn, dann geht es nur um die Spielräume...

Nun fängst Du aber an, Dir es etwas zu einfach zu machen. ;-) Die Größe oder Zugehörigkeit eines Unternehmens sagt nichts über den Stand deren Beförderungsbedingungen/AGBs aus. Die Herrschaften dürften auch wirklich besseres zu tun haben, als ständig zu gucken, ob auch jeder Paragraph noch stimmig ist.

Wenn immerhin schon kürzlich die TELEKOM mit einer weitaus weniger eindeutigen Sache, nämlich der Bezeichnung Flatrate, gescheitert ist, dann ist bei der 9:00 Uhr nach Fahrplan-Regelung schon mehr drin. Wer erwartet da, bei den ganzen unterschiedlichen Angeboten beim Mobilfunk, wirklich immer die selbe Datenrate zum Pauschalpreis?

Jetzt mal ganz trocken ab von dem ganzen anderen Zeugs, über das hier gesprochen wurde. Dass auf einmal eine andere Uhrzeit gilt, als die normale, ist eine ziemlich unerwartbare Angelegenheit. Das widerspricht allen sonstigen Gepflogenheiten.

Was allerdings gar nichts bringt und da gebe ich Dir recht, andauernd daran rumzunörgeln. Entweder man akzeptiert das oder man schaut, ob man dagegen irgendwas unternehmen kann. Es stellt sich ja sowieso die Frage, wie viele Leute davon real überhaupt betroffen sind (und warum die dann gleich zahlen und nicht erst einmal widersprechen)?


Grüße
Boris
Re: Warum nicht...
04.01.2014 11:35
Dann Klage doch dagegen und gut isses....
Die zeitlichen Begrenzungen bestehen mit dieser Regel weitaus länger als Dein Beispiel mit der Telekom.
Gegen diese Flat hat es gegenüber anderen Verfahren ein sehr schnelles Ergebnis gegeben.
Ich kann durchaus verstehen, das man hier eine andere Lösung besser finden würde und auf der anderen Seite finde ich es auch vôllig legal, das man nicht auf gut Glück hoffen darf ein Verkehrsmittel früher nehmen zu dürfen, weil es Verspätung hat. Das ist auch ungerecht den gegenüber, deren Verkehrsmittel eigentlich immer um diese Uhrzeit pünktlich sind bzw. den vollen Preis bezahlen. Du bekommst diese Karte günstiger angeboten als die normalen Abo-Karten bzw. einer 9 Uhr Tageskarte gegenüber eine Ganztageskarte. Somit muss man sich das auch gefallen lassen, das es da ein paar Spielregeln zu gibt. Man kommt Dir als Kunde bei einem dichten Takt schon entgegen und ich gehe jede Wette ein, das, wenn es diese Regelung nicht geben würde, einige versuchen wissentlich einen Vorteil daraus ziehen zu können. Da wird bei Bahnfahrten oder sonstigen mit großer Sicherheit immer die Ausrede kommen, das Verkehrsmittel hatte ja Verspätung gehabt. So, gibt es eine ganz klare Regel dazu, die man einfach nur anwenden braucht. Du bist nicht wirklich 20 Min. früher an einer Haltestelle und stehst da um eventuell den Zug um 8.58 Uhr bekommen zu können, wenn der nächste erst 9.18 oder sogar 9.28 Uhr kommen soll. Es ist auch nicht gerade das Thema gewesen, dieses als nicht ÖPNV Nutzer nachgefragt zu haben, das war nun überhaupt kein Problem.
Wie die Regelung nun aussieht wurde hier nun mehrmals geschrieben und somit hat Omi wie auch immer es dazu gekommen ist, wohl pech gehabt. Und mehr gibt es dazu auch von meiner Seite aus, nichts mehr zu erwähnen...



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2014 12:26 von Heiko T..
bt
Re: Warum nicht...
04.01.2014 14:04
Zitat
LH
Beispiel 1: Geschäftsreisender kommt per Flugzeug in die Stadt, löst am Fahrkartenautomaten eine Verbundfahrkarte mit Ziel Innenstadt für einen Erwachsenen (vom Dialog klar und richtig beschriftet), hört die S-Bahn einfahren, nimmt schnell die Fahrkarte und das Wechselgeld, rennt runter zum Bahnsteig und steigt ein. Er wird auf der Fahrt kontrolliert und er soll ein erhöhtes Beförderungsentgeld bezahlen. Wie konnte das passieren?

Beispiel 2: Tourist kommt am Hbf mit einem DB-Fernverkehrsfahrkarte mit Zusatz "City" an. Nach der Erläuterung kann er am Zielort den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Den erforderlichen Abdruck des Zugbegleiters hat er. Er steigt in den Bus zu seinem Ziel im Stadtgebiet, wird eine Haltestelle später kontrolliert und es wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt. Warum?

In beiden Fällen wäre es natürlich nicht zu einem erhöhten Beförderungsentgelt gekommen, hätten sich die Fahrgäste vorher etwas mehr durchgelesen oder die Einheimischen gefragt. Nur wer macht das immer? Hier haben m.E. auch beide Pech, denn sie haben jeweils gegen eine Regelung verstoßen und müssen das unter Lehrgeld abtun. Aber soll hier nur zeigen, dass nicht jeder Verstoß - und insbesondere für Wenig-Nutzer überraschende - mit Absicht erfolgen müssen.

Wie lauten eigentlich die Antworten zu den beiden Beispielen? :-)

Zu Beispiel 1: Die Geschichte spielt (z. B.) in München, und der Geschäftsreisende hat die Fahrkarte nicht entwertet.
Zu Beispiel 2: Die Geschichte spielt in Hamburg, und der Tourist mit einer Fahrkarte 2. Klasse hat einen Schnellbus benutzt.

Ich bin mir aber keineswegs sicher, dass es nicht noch andere richtige "Lösungen" gibt.

Herzliche Grüße von bt
Re: Warum nicht...
04.01.2014 15:05
Hallo Heiko,

Zitat
Heiko T.
Dann Klage doch dagegen und gut isses....
...
Du bekommst diese Karte günstiger angeboten als die normalen Abo-Karten bzw. einer 9 Uhr Tageskarte gegenüber eine Ganztageskarte. Somit muss man sich das auch gefallen lassen, das es da ein paar Spielregeln zu gibt.

Ich kann verstehen, wenn Dir das Thema zum Hals heraus hängt. Allerdings möchte ich Dich bitten, die Tatsachen trotzdem nicht zu verdrehen. Ich hab' die Klausel lediglich im Detail sachlich hinterfragt und anderen geraten, sich vielleicht mal aktiv um etwas zu bemühen und hier nicht nur über die ach so furchtbaren Verkehrsunternehmen zu hetzen.


Grüße
Boris
LH
Re: Warum nicht...
04.01.2014 15:06
Zitat
bt
Zu Beispiel 1: Die Geschichte spielt (z. B.) in München, und der Geschäftsreisende hat die Fahrkarte nicht entwertet.
Zu Beispiel 2: Die Geschichte spielt in Hamburg, und der Tourist mit einer Fahrkarte 2. Klasse hat einen Schnellbus benutzt.

Zweimal Bingo! :-)

Gerade das mit dem Entweten kennt man aus HH ja gar nicht und in anderen Städten sind in Automaten gekaufte Karten teilweise zu entwerten und teilweise eben nicht. Das steht aber auf der Karte - muss man dann halt nur vor Fahrtantritt bzw. ggf. Betreten des Bahnsteigs auch lesen (und in diesem Fall deutsch verstehen können; uns kann ja auch Ähnliches im Ausland treffen).

Und bzgl. des Hamburger Schnellbusses steht es in der Tat auf den HVV-Seiten, dass für diesen die City-Option nur für DB-Fahrkarten 1. Klasse gilt. Jedoch vom Hinweistext zur City-Option, der sich auf dem Online-Tickets (2. Kl.) findet, wird dies nicht deutlich - demnach kommt man zu dem Schluss, dass alle Nahrverkehrsmittel o.k. sind.
Re: Warum nicht...
04.01.2014 16:16
Zitat
Boris
Ich kann verstehen, wenn Dir das Thema zum Hals heraus hängt. Allerdings möchte ich Dich bitten, die Tatsachen trotzdem nicht zu verdrehen. Ich hab' die Klausel lediglich im Detail sachlich hinterfragt und anderen geraten, sich vielleicht mal aktiv um etwas zu bemühen und hier nicht nur über die ach so furchtbaren Verkehrsunternehmen zu hetzen.
Grüße
Boris

Ich muss mich schon stark wundern, denn nur Du und "histor" haben hier von einer Rechtschutzversicherung (nicht histor), dieses rechtlich prüfen lassen bzw. von Klagen vor Gericht geschrieben bzw, sogar aufgefordert. Sicher ist das Thema noch nicht so auf dem Tisch gekommen, da hier nur Fahrkarten mit den Einschränkungen betroffen sind. Diese Regelung besteht nun seit zig von Jahren und ich, als nicht HVV nutzer frag da einfach mal nach und wums, ist da die große Überraschung. Davon mal abgesehen, das dies "Jan Borchers" wohl auch schon versucht hatte auf den Punkt zu bringen. Es wird aber auch nichts bringen, wenn man dann nachfragt, die Tatsachen hier geschrieben werden und man dann Leute auffordert, das sie es rechtlich prüfen lassen sollen.
So, hezt Du doch genauso gegen ein VU bzw. auf dem HVV. Wo verdrehe ich da nun die Tatsachen bitte?
Der Passus kann nicht der Weg sein, nicht mal beim ÖPNV selbst nachzufragen, sondern das rechtlich überprüfen zu lassen.

Zitat von Dir:
bevor hier so leidenschaftlich diskutiert und letztendlich nichts bewegt wird, will hier nicht mal wer mit 'ner guten Rechtschutzversicherung in der Sache vor Gericht gehen oder eine Verbraucherzentrale auf den Passus hetzen? Dann hat man ein Urteil und kann immer darauf verweisen oder vielleicht sogar eine Änderung der Beförderungsbedingungen in Gang bringen.

Besser wäre es wohl, nicht gleich mit einer Überschrift ein Verkehrsunternehmen bzw. den HVV als Verbund anzuprangern, sondern einfach mal in die Runde zu werfen, wie sich so eine Angelegenheit entwickeln kann, oder wie es überhaupt in der Hinsicht aussieht. Wenn man dann allerdings weiter meinen zu müssen, das nur seine eigene Meinung zählt, dann ist das halt so. Wenn es dann allerdings eine offizielle Erklärungen/Regelung für alle ÖPNV Nutzer dazu gibt, könnte man sich auch mal mit so etwas zufrieden geben.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2014 16:29 von Heiko T..
Zitat
LH
Beispiel 2: Tourist kommt am Hbf mit einem DB-Fernverkehrsfahrkarte mit Zusatz "City" an. Nach der Erläuterung kann er am Zielort den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Den erforderlichen Abdruck des Zugbegleiters hat er. Er steigt in den Bus zu seinem Ziel im Stadtgebiet, wird eine Haltestelle später kontrolliert und es wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt. Warum?
Oder Berlin. Die City-Option gilt dort nicht im gesamten Stadtgebiet.
Zitat
Heiko T.
"Neu Wulmstorf"
Es ist mir schon klar, das so etwas nicht gerne hier gesehen wird, nur weil man es jetzt für negativ hält, aber auf der anderen Seite solche Überschriften bringt.

Die Überschrift ist an den ersten Satz des Zeitungsartikels angelehnt, der da lautet "Raue Sitten beim Zugbetreiber Metronom". Das ist die Botschaft, die im Landkreis kommuniziert wird. Das sollte doch zu denken geben. Auch dem Metronom.
Zitat
Neu Wulmstorf
Die Überschrift ist an den ersten Satz des Zeitungsartikels angelehnt, der da lautet "Raue Sitten beim Zugbetreiber Metronom". Das ist die Botschaft, die im Landkreis kommuniziert wird. Das sollte doch zu denken geben. Auch dem Metronom.

Und somit machst Du innerhalb von 3 Jahren diesen Blödsinn mind. das zweite mal mit und verbreitest es sogar weiter, obwohl das Unternehmen, wie es den anschein hat, im Recht war.
Meinst Du nicht, das es im Vergleich dazu, nicht auch bei der S-Bahn Hamburg, oder der HOCHBAHN/VHH mal zu so etwas gekommen ist?
Somit...Herzlichen Glückwunsch! Das sollte eher Dir zu denken geben...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2014 19:37 von Heiko T..
Re: Warum nicht...
04.01.2014 19:49
Hallo Heiko,

Zitat
Heiko T.
So, hezt Du doch genauso gegen ein VU bzw. auf dem HVV. Wo verdrehe ich da nun die Tatsachen bitte?

Ich glaube, da herrscht ein großes Missverständnis. Hetze willst Du mir doch nicht ernsthaft unterstellen?

Es geht mir darum, die Leute, die hier mit Luftschlössern und schwersten Unterstellungen arbeiten, einmal auf den Boden der Tatsachen zu bringen. Da könnte vielleicht mal eine Niederlage oder ähnliches vor einem weltlichen Gericht ganz sinnvoll sein.

Ist doch auch inkonsequent dem Metronom und allen im HVV unlautere Handlungen nachzusagen und nur darüber zu nörgeln und nichts zu unternehmen.

Ich find's einfach nur nervig, dass hier viele offenbar jede noch so blöde Gelegenheit wahrnehmen, um den VUs gezielte Schlechtbehandlung der Kunden nachzusagen. Da das meist ja auch noch ohne jegliche Diskussionsbereitschaft einhergeht, sind solche Threads und Beiträge schlicht überflüssig.


Grüße
Boris
Re: Warum nicht...
04.01.2014 20:11
Sollte es so sein Boris, dann hat sich das für mich selbst aber nur sehr schwer rauslesen können...
Dann ist ja alles gut, hab schon nen schreck bekommen!
Leider hab ich auch nicht mit den zuständigen Mitarbeiter des HVVs darüber gesprochen, das diese Bestimmung etwas undeutlich beschrieben wird und das sicher nicht jeder Fahrgast etwas damit anfangen könnte bzw. das es wohl nicht überall aushängt oder besser publik gemacht wird.
Ich werde ihn aber mal eine Mail deswegen schicken und mal sehen, was er dazu sagt.
Dieses Thema wurde beendet.