Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 22:52 |
Zitat
Ausschlaggebend ist nicht was der HVV aussagt, sondern was in den Beförderungsbestimmungen steht.
Re: Raue Sitten beim Metronom 03.01.2014 23:09 |
Warum nicht... 03.01.2014 23:10 |
Re: Warum nicht... 03.01.2014 23:30 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 04.01.2014 01:41 |
Es gibt immer den Unterschied zwischen Theorie und Praxis und auch die Formulierer von Beförderungsbedingungen sehen oft eher die theoretisch-juristische Seite als die Lebenswirklichkeit. Insofern wird natürlich die Sache oft nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wurde. Das ist schon richtig und die meisten Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen gebrauchen ihren gesunden Menschenverstand. So weit, so gut.Zitat
Jan Borchers
Hallo Horst,
ich schreibe hier nicht im Sinne des Bundesgerichtshofs, sondern wie bisher die Bestimmungen der Verkehrsbetriebe seitens der VU ausgelegt werden - juristische Klärungen stehen mir nicht zu, gegenteilige Beschlüsse sind mir nicht bekannt.
(...)
Re: Raue Sitten beim Metronom 04.01.2014 01:52 |
Re: Warum nicht... 04.01.2014 01:53 |
Zitat
Heiko T.
Ich glaube nicht Boris, das der HVV da etwas anderes macht, was nicht andere Verkehrsverbünde auch so umsetzen...
Bisher kann ich aus Erfahrungen nur sagen, das bei Klageinhalten nicht gerade viel Rücksicht auf andere Verfahren genommen wird. Sonst würde es im zivilen Juztisbereich sicherlich mehr Akteneinsichten oder Anforderungen geben, was eher intern zwischen Nachlass, Betreuung und Familie der Fall ist.
Re: Warum nicht... 04.01.2014 01:54 |
Zitat
Boris
bevor hier so leidenschaftlich diskutiert und letztendlich nichts bewegt wird, will hier nicht mal wer mit 'ner guten Rechtschutzversicherung in der Sache vor Gericht gehen oder eine Verbraucherzentrale auf den Passus hetzen? Dann hat man ein Urteil und kann immer darauf verweisen oder vielleicht sogar eine Änderung der Beförderungsbedingungen in Gang bringen.
Dass eine Fahrkarte nach Fahrplanzeit gilt und nicht nach der allgemeinen Uhrzeit hat schon einen recht überraschenden Moment. Könnte ja tatsächlich angreifbar sein. Sofern der Passus der Beförderungsbedingungen nicht ausgehängt ist, kann man sich auch nicht unbedingt Fahrtantritt davon in Kenntnis setzten.
Wäre doch mal gut, das Ganze konstruktiv anzugehen und nicht nur um den heißen Brei zu reden. Von letzterem ändert sich erst recht nix.
Zitat
Heiko T.
Ich glaube nicht Boris, das der HVV da etwas anderes macht, was nicht andere Verkehrsverbünde auch so umsetzen...
Bisher kann ich aus Erfahrungen nur sagen, das bei Klageinhalten nicht gerade viel Rücksicht auf andere Verfahren genommen wird. Sonst würde es im zivilen Juztisbereich sicherlich mehr Akteneinsichten oder Anforderungen geben, was eher intern zwischen Nachlass, Betreuung und Familie der Fall ist.
Re: Warum nicht... 04.01.2014 01:59 |
Re: Warum nicht... 04.01.2014 05:59 |
Zitat
Heiko T.
Ich glaube kaum Boris, das ein Verbund, ein Verkehrsunternehmen, was zudem noch in staatlicher Hand gehört, hier wissentlich oder auch unwissentlich seine Kunden etwas vertraglich aufdrängen wird, was keinen Bestand hätte. Wenn, dann geht es nur um die Spielräume...
Re: Warum nicht... 04.01.2014 11:35 |
Re: Warum nicht... 04.01.2014 14:04 |
Zitat
LH
Beispiel 1: Geschäftsreisender kommt per Flugzeug in die Stadt, löst am Fahrkartenautomaten eine Verbundfahrkarte mit Ziel Innenstadt für einen Erwachsenen (vom Dialog klar und richtig beschriftet), hört die S-Bahn einfahren, nimmt schnell die Fahrkarte und das Wechselgeld, rennt runter zum Bahnsteig und steigt ein. Er wird auf der Fahrt kontrolliert und er soll ein erhöhtes Beförderungsentgeld bezahlen. Wie konnte das passieren?
Beispiel 2: Tourist kommt am Hbf mit einem DB-Fernverkehrsfahrkarte mit Zusatz "City" an. Nach der Erläuterung kann er am Zielort den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Den erforderlichen Abdruck des Zugbegleiters hat er. Er steigt in den Bus zu seinem Ziel im Stadtgebiet, wird eine Haltestelle später kontrolliert und es wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt. Warum?
In beiden Fällen wäre es natürlich nicht zu einem erhöhten Beförderungsentgelt gekommen, hätten sich die Fahrgäste vorher etwas mehr durchgelesen oder die Einheimischen gefragt. Nur wer macht das immer? Hier haben m.E. auch beide Pech, denn sie haben jeweils gegen eine Regelung verstoßen und müssen das unter Lehrgeld abtun. Aber soll hier nur zeigen, dass nicht jeder Verstoß - und insbesondere für Wenig-Nutzer überraschende - mit Absicht erfolgen müssen.
Wie lauten eigentlich die Antworten zu den beiden Beispielen? :-)
Re: Warum nicht... 04.01.2014 15:05 |
Zitat
Heiko T.
Dann Klage doch dagegen und gut isses....
...
Du bekommst diese Karte günstiger angeboten als die normalen Abo-Karten bzw. einer 9 Uhr Tageskarte gegenüber eine Ganztageskarte. Somit muss man sich das auch gefallen lassen, das es da ein paar Spielregeln zu gibt.
Re: Warum nicht... 04.01.2014 15:06 |
Zitat
bt
Zu Beispiel 1: Die Geschichte spielt (z. B.) in München, und der Geschäftsreisende hat die Fahrkarte nicht entwertet.
Zu Beispiel 2: Die Geschichte spielt in Hamburg, und der Tourist mit einer Fahrkarte 2. Klasse hat einen Schnellbus benutzt.
Re: Warum nicht... 04.01.2014 16:16 |
Zitat
Boris
Ich kann verstehen, wenn Dir das Thema zum Hals heraus hängt. Allerdings möchte ich Dich bitten, die Tatsachen trotzdem nicht zu verdrehen. Ich hab' die Klausel lediglich im Detail sachlich hinterfragt und anderen geraten, sich vielleicht mal aktiv um etwas zu bemühen und hier nicht nur über die ach so furchtbaren Verkehrsunternehmen zu hetzen.
Grüße
Boris
Re: Warum nicht... 04.01.2014 18:54 |
Oder Berlin. Die City-Option gilt dort nicht im gesamten Stadtgebiet.Zitat
LH
Beispiel 2: Tourist kommt am Hbf mit einem DB-Fernverkehrsfahrkarte mit Zusatz "City" an. Nach der Erläuterung kann er am Zielort den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Den erforderlichen Abdruck des Zugbegleiters hat er. Er steigt in den Bus zu seinem Ziel im Stadtgebiet, wird eine Haltestelle später kontrolliert und es wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt. Warum?
Re: Raue Sitten beim Metronom 04.01.2014 19:02 |
Zitat
Heiko T.
"Neu Wulmstorf"
Es ist mir schon klar, das so etwas nicht gerne hier gesehen wird, nur weil man es jetzt für negativ hält, aber auf der anderen Seite solche Überschriften bringt.
Re: Raue Sitten beim Metronom 04.01.2014 19:36 |
Zitat
Neu Wulmstorf
Die Überschrift ist an den ersten Satz des Zeitungsartikels angelehnt, der da lautet "Raue Sitten beim Zugbetreiber Metronom". Das ist die Botschaft, die im Landkreis kommuniziert wird. Das sollte doch zu denken geben. Auch dem Metronom.
Re: Warum nicht... 04.01.2014 19:49 |
Zitat
Heiko T.
So, hezt Du doch genauso gegen ein VU bzw. auf dem HVV. Wo verdrehe ich da nun die Tatsachen bitte?
Re: Warum nicht... 04.01.2014 20:11 |