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Raue Sitten beim Metronom
geschrieben von Neu Wulmstorf 
Wenn echt nur die fahrplanmäßige Abfahrtszeit ausschlaggebend ist könnte es folgende kuriose Situation geben: Ich komme kurz vor neun an der Sperre an, dort stehen Kontrolleure, die halten mich bis neun Uhr auf, um neun lassen sie mich dann durch, ich steige in den Zug an, dieser ist ein verspäteter Zug der vor neun Uhr abfahren sollte, andere Kontrolleure sind in dem Zug und wollen mich zahlen lassen. Wenn man nun argumentiert das ich ja hätte wissen können dass der Zug planmäßig vor neun Uhr abfährt und deshalb von mir nicht benutzt werden dürfte, würde ich argumentieren dass die Kontrolleure an der Sperre auch hätten wissen können dass da noch ein verspäteter Zug kommt und da sie mich durchgelassen haben mich zum Schwarzfahren angestiftet haben.

Zugegeben etwas weit hergeholt, aber meiner Meinung nach nicht unbedingt mehr als die Fiktion das der Fahrgast zu wissen hat ob ein Zug pünktlich oder verspätet ist...
Zitat
christian schmidt
Zugegeben etwas weit hergeholt,

Allerdings. Außerdem wird man nicht beim Betreten, sondern beim Verlassen des Bahnsteigs kontrolliert. Und auch das nur an Bahnhöfen, wo die Züge sehr häufig fahren, denn sonst stehen die Kontrolleure sich die Beine in den Bauch. Im Regionalverkehr gibt es sowieso keine Abgangskontrollen.
In den Fall ist es doch völlig egal, ab da der Fahrkartenprüfdienst steht, oder nicht.
Du hättest dich unabhängig vorher, aber auch hinterher informieren können, ob vor 9 Uhr ein Zug fährt, oder erst 20 Minuten später.
Der HVV gibt ja hier bei einem dichten Takt die Aussage, das dieses nicht kontrolliert wird.
Wenn Du also bis um 9 Uhr festgehalten wirst (???) und Dein Zug erst gegen 9.18 Uhr fährt, dann aber einer um 9.02 Uhr kommt, dann sollte Dir klar sein, das es nicht der planmäßige Zug ist mit den du eigentlich fahren darfst. Davon mal abgesehen, hab ich noch nie etwas darüber gehört, das Kontrolleure einen Fahrgast bis 9 Uhr festgehalten haben.
Das eine ist den Bahnsteig zu betreten, das andere den verspäteten Zug zu nehmen...
Steht doch eigentlich schon alles hier in den Beiträgen drin....
Und noch einmal....Wenn bei einem 20 Min. Takt um 9.01 Uhr ein Zug steht, dann kann der es nicht deiner sein!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2014 00:26 von Heiko T..
Zitat

Du hättest dich unabhängig vorher, aber auch hinterher informieren können, ob vor 9 Uhr ein Zug fährt, oder erst 20 Minuten später.
Der HVV gibt ja hier bei einem dichten Takt die Aussage, das dieses nicht kontrolliert wird.

In Haslohfurth fährt planmäßig 8.58 Uhr die A2 (20-Minuten-Takt) Richtung Norderstedt Mitte. In Haslohfurth steckt der Aushang-Fahrplan in einer Klarsichthülle im Wartehäuschen und verschwindet gern mal. Anzeiger gibt es keine.

Was sagen die unfehlbaren und vernünftigen Beförderungsbedingungen in so einer Situation? Muss der Kunde einer CC-Karte immer ein Fahrplanbuch mitführen oder muss man davon ausgehen, dass Fahrgäste dieser gottverlassenen Haltestelle im Nirgendwo den Fahrplan selbstverständlich auswendig kennen?
Genau...und zu so einem Bahnhof gehst Du dann einfach mal hin und wartest bis irgendwann mal eine Bahn kommt...obwohl man vielleicht sogar einen 30 oder 60 Min Takt erwarten könnte. Die VUs sind doch alle nur blöd, nun sollte man schleunigst dafür sorgen, das da Mitarbeiter aufgestellt werden, die die Kunden betreuen und die Züge ansagen.
Meinst Du nicht, das sich die allermeisten vorher informiert haben, wann da die Bahnen kommen sollen, da man eventuell noch danach umsteigen will und sich vorher Gedanken macht, welche Bahn ich nehmen muss um pünktlich an mein Ziel zu kommen?
Man könnte glatt glauben, das der HVV beim Kunden anrufen sollte um einen Termin mit ihn zu vereinbaren....



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2014 12:29 von Heiko T..
Re: Warum nicht...
05.01.2014 12:01
Zitat
Boris
(...)

Es geht mir darum, die Leute, die hier mit Luftschlössern und schwersten Unterstellungen arbeiten, einmal auf den Boden der Tatsachen zu bringen. Da könnte vielleicht mal eine Niederlage oder ähnliches vor einem weltlichen Gericht ganz sinnvoll sein.

(...)
Naja - ein weltliches Gericht würde schon durchaus langen - für ein göttliches ist die Sache sicher nicht bedeutend genug.

Es ist doch auch ein Gebot der Fairnis. Das mit 9:00 Uhr als verbilligtes Sonderticket ist ein breit kommuniziertes Angebot der Verkehrsunternehmen. Der normal denkende Mensch merkt sich 9:00 und denkt sich nichts weiter dabei. Wenn es dann um U-Bahn, S-Bahn und Bus geht, die so alle 10 Minuten oder öfter fahren käme ich nicht im Traum auf die Idee, mich um die Fahrplanmäßigkeit zu kümmern. Das ist schlicht Sache des Verkehrsunternehmens und ich glaube auch nicht, dass bei einer Kontrolle um 9:03 in einer U-Bahn, die eigentlich 8:59 hätte fahren sollen, irgendein Kontrolleur dies bemängelt. Also ein eher theoretischer Fall, wie schon Jan Borchers sinngemäß schrieb. Würde in dieser Situation von einem Fahrgast erhöhtes Beförderungsgeld gefordert werden, würde ein normaler Mensch sich wirklich wundern. Vom Image-Schaden des Verkehrsunternehmens mal abgesehen.

Der Metronom fährt zumeist stündlich. Nehmen wir an, der Fahrgast ist 15 Minuten vorher am Bahnsteig, weil er natürlich keine Lust hat, all zu lange dort herum zu stehen. Dann ist die Sache doch nur dann relevant, wenn ganz bestimmte Verspätungsbedingungen eintreffen. Meist nämlich, dass die Verspätung schon erheblich ist. Sehr selten steht jemand für den 9:45-Zug schon um 9:05 am Bahnsteig.

Kritisch wird es doch nur dann, wenn die reguläre Abfahrt z.B. 8:55 ist, so dass der erste regläre Zug um 9:55 fahren würde. Nun merkt aber auch das Provinzlervolk, dass Züge manchmal Verspätung haben. Also stellt sich Witwe Bolte hoffnungsvoll um 8:59 auf den Bahnsteig und lauert darauf, dass der 8:55-Zug mindestens 5 Minuten Verspätung hat. Hat er die nicht, steht sie eine Stunde dumm rum. Hat er die, besteigt sie den Zug. Hier scheiden sich nun die Geister.

Witwe Bolte meint, dass sie Glück gehabt hat, denn 9:00 ist 9:00 und sie hält alles für regulär. Schließlich hat sie ihre Wette gewonnen und eine nahezu eine Stunde Wartezeit riskiert. In den Bedingungen des Verkehrsunternehmens steht aber, dass sie sich einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft hat, weil der Zug regulär garnicht für sie verfügbar gewesen wäre. Eben regulär - aber verspätet? Durch die Verspätung hat sich das Verkehrsunternehmen selbst in eine zweifelhafte Situation gebracht. Für die der Metronom zwar oft nichts kann, weil die Deutsche Bahn seine Fahrplanlage blockiert - aber dieser technische Hintergrund interessiert den Kunden weniger.

Nun werden diese Karten (z.B. Niedersachsenticket) örtlich am Automaten verkauft. Aufgedruckt wird "gültig ab 9:00". Was hindert die Gesellschaft, diese Automaten so zu programmieren, dass da je nach Ort steht: "gültig ab 9:xy Uhr" je nach Fahrplanlage. Wäre für Bienenbüttel z.B. 9:15 nach Hamburg und 9:42 nach Uelzen / Hannover. Dann wäre die Sache eindeutig.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Re: Warum nicht...
05.01.2014 12:52
Zitat
histor
Was hindert die Gesellschaft, diese Automaten so zu programmieren, dass da je nach Ort steht: "gültig ab 9:xy Uhr" je nach Fahrplanlage. Wäre für Bienenbüttel z.B. 9:15 nach Hamburg und 9:42 nach Uelzen / Hannover. Dann wäre die Sache eindeutig.
Wäre sie nicht, immerhin könnte der 8:15-Zug ab Bienenbüttel mit +65 fahren.
Re: Warum nicht...
05.01.2014 14:31
Hallo Horst,

Zitat
histor
Naja - ein weltliches Gericht würde schon durchaus langen - für ein göttliches ist die Sache sicher nicht bedeutend genug.

Bei manchem Beitrag, könnte man fast meinen, das wäre anders. ;-)


Grüße
Boris
Zitat
christian schmidt
Wenn echt nur die fahrplanmäßige Abfahrtszeit ausschlaggebend ist könnte es folgende kuriose Situation geben: Ich komme kurz vor neun an der Sperre an, dort stehen Kontrolleure, die halten mich bis neun Uhr auf, um neun lassen sie mich dann durch, ich steige in den Zug an, dieser ist ein verspäteter Zug der vor neun Uhr abfahren sollte, andere Kontrolleure sind in dem Zug und wollen mich zahlen lassen. Wenn man nun argumentiert das ich ja hätte wissen können dass der Zug planmäßig vor neun Uhr abfährt und deshalb von mir nicht benutzt werden dürfte, würde ich argumentieren dass die Kontrolleure an der Sperre auch hätten wissen können dass da noch ein verspäteter Zug kommt und da sie mich durchgelassen haben mich zum Schwarzfahren angestiftet haben.

Zitat
Herbert
In Haslohfurth fährt planmäßig 8.58 Uhr die A2 (20-Minuten-Takt) Richtung Norderstedt Mitte. In Haslohfurth steckt der Aushang-Fahrplan in einer Klarsichthülle im Wartehäuschen und verschwindet gern mal. Anzeiger gibt es keine.

Was sagen die unfehlbaren und vernünftigen Beförderungsbedingungen in so einer Situation? Muss der Kunde einer CC-Karte immer ein Fahrplanbuch mitführen oder muss man davon ausgehen, dass Fahrgäste dieser gottverlassenen Haltestelle im Nirgendwo den Fahrplan selbstverständlich auswendig kennen?

Da müssten in Haslohfurth und anderen Haltestellen dann eben Anzeiger aufgestellt werden.
Grundsätzlich sehe ich das so: Bei U- und S-Bahn im Großbereich kann der Bahnsteig ab 9:00 Uhr betreten werden und die erste ab 9.00 Uhr kommende Bahn genutzt werden. Bei der Regionalbahn hingegen ist der Fahrplan zu beachten, anderenfalls wird "scharf geschossen". Ein Beispiel wäre Norderstedt-Mitte: Dort fährt um 8:57 eine U1 und um 8:58 eine A2. Wenn diese aufgrund einer Verspätung erst nach 9:00 fahren, könnten diese benutzt werden, weil der Bahnsteig ab 9:00 frei gegeben ist. Eine Möglichkeit wäre, dass diese beiden Züge über FIS (ZZA und Lautsprecheransage) für 9-Uhr-Tickets ausdrücklich gesperrt werden und Fahrgäste mit 9-Uhr-Tickets ausdrücklich auf die nachfolgenden Züge 9:07 (U1) und 9:18 (A2) verwiesen werden. Das heißt im Fall der verspäteten A2 um 8:58 planmäßig von Haslohfurth kann auch der Tf ggf. eine kurze Ansage bezüglich der Verspätung und Fahrplanbindung machen und auf den nachfolgenden Zug verweisen.
Aber wenn man das mal subjektiv als Otto-Normal-Fahrgast anschaut, dann würde ich mir zumindest ziemlich vereimert vorkommen, dass ich in die - in NoMi sowieso nicht gerade volle - U-Bahn nicht einsteigen darf und die nächste nehmen soll.
Was ich mit meinem Beispiel beschreiben wollte ist das selbst die HVV-Bestimmungen mir da etwas unklar erscheinen. Einerseits wird da expliziet auf die fahrplanmässige Anfahrtszeit verwiesen, andererseits steht an S- und U-Bahnhöfen das man den Bahnsteig nicht ohne Fahrkarte betreten darf. Was gilt denn nun?
Ab 9Uhr darf der Fahrkartenpflichtigebereich betreten werden, wenn du es dann bis zur Abfahrt zum Zug schaffst, kannst du mitfahren, in NoMi kein Problem am Jungfernstieg wohl nicht, ganz simpel.
Natürlich gilt auch die offzielle Abfahrtszeit (laut Fahrplan)!

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Bei Regionalzügen kann der Schaffner aber in der Regel nur sehr kurz nachweisen ob man vor 9 Uhr den Zug betreten hat. Wenn der Regionalexpress in Büchen statt 8:57 um 9:00 abfährt (was eigentlich der Normalfall ist) und man es bis Müssen (4 Minuten später) schafft ohne kontrolliert zu werden, dann kann man dem Schaffner sagen man ist in Müssen eingestiegen (sofern man in Büchen nicht grade direkt neben dem Schaffner eingestiegen ist).
Man kann viel sagen. Du könntest dem Schaffner auch erzählen, dass du natürlich eine Einzelkarte 2 Zonen von Büchen nach Müssen gelöst hast. Wie will er dir das Gegenteil beweisen? Du musst sie ja nicht aufbewahren.
Grundsätzlich würde mich mal sagen, dass dieses Thema aber mittlerweile komplett durchgekaut ist.
Bei der U-Bahn, S-Bahn und AKN sind die Haltestellenabstände teilweise noch kürzer...

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Zitat

Grundsätzlich würde mich mal sagen, dass dieses Thema aber mittlerweile komplett durchgekaut ist.

Es wäre doch wirklich schade, dieses... äh, spannende Thema aufgeben zu müssen.
Zitat
DT2 4ever
Bei Regionalzügen kann der Schaffner aber in der Regel nur sehr kurz nachweisen ob man vor 9 Uhr den Zug betreten hat. Wenn der Regionalexpress in Büchen statt 8:57 um 9:00 abfährt (was eigentlich der Normalfall ist) und man es bis Müssen (4 Minuten später) schafft ohne kontrolliert zu werden, dann kann man dem Schaffner sagen man ist in Müssen eingestiegen (sofern man in Büchen nicht grade direkt neben dem Schaffner eingestiegen ist).

Äh nein?
Auf den DB Tickets steht unten immer der Bahnhof drauf, wo der entsprechende Automat steht.
Zitat
DT2 4ever
Grundsätzlich würde mich mal sagen, dass dieses Thema aber mittlerweile komplett durchgekaut ist.

Sicher?
Also es fällt doch bestimmt noch jemandem ein komplett durchkonstruiertes Szenario ein!
Dieses Thema ist schon seit gefühlt 150 Beiträgen durch...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2014 22:18 von Pommes Schranke.
Dieses Thema wurde beendet.