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Strafe für Maskenmuffel
geschrieben von Erol 
Zitat
MisterX
Zitat
Wolf Tiefenseegang
Das stimmt. Ich meine die aktuelle Situation.

Ist der immer noch ausgesetzt? Ich steige jedenfalls vorne ein und zeige mein Ticket vor.

Wie schon oben geschrieben, ja ist noch. Es werden zwar nicht immer alle Türen geöffnet, aber Fahrkarte hoch halten ist noch nicht von nöten. Zuanfang gab es zwar paar die wieder "Durchstarten" wollten, diese wurden aber dann von der HOCHBAHN nochmal "aufgeklärt". Bei Dahmetal (auf der Linie 8700) ist übrigens immer noch vorne geschlossen.
Die neue Maskenpflicht (medizinische Masken) gilt schon ab heute (22.01.2021) <-- klick

P.S.: Für die, die jetzt die Zeit nicht haben, den ganzen Artikel zu lesen, weil sie zum Beispiel gleich zur Arbeit müssen: Es gilt eine Übergangsfrist bis 31.01.2021



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.01.2021 08:26 von HHNights.
Zitat
HHNights
Die neue Maskenpflicht (medizinische Masken) gilt schon ab heute (22.01.2021) <-- klick

P.S.: Für die, die jetzt die Zeit nicht haben, den ganzen Artikel zu lesen, weil sie zum Beispiel gleich zur Arbeit müssen: Es gilt eine Übergangsfrist bis 31.01.2021

dazu hat man auch die Ansage geändert. Hatte man auch inzwischen verstanden und besonders das ausgesprochende Wort im Text "Nase" hat am ende nur noch genervt.
Ist eigentlich "DB-Sicherheit" im Homeoffice oder eingespart? Sei einigen Wochen hat das störungspotenzial in der S-Bahn ziemlich zugenommen. Damit meine ich nicht Störungen der Bahn sondern eher der Fahrgäste selber. Also Alkoholisierte und ähnlich, ohne Maske aber mit großen Geltungsdrang. Nun las ich die Tage auch bei Facebook das jemand nach der "DB Sicherheit" fragte.
Zitat
Kirk
Ist eigentlich "DB-Sicherheit" im Homeoffice oder eingespart? Sei einigen Wochen hat das störungspotenzial in der S-Bahn ziemlich zugenommen. Damit meine ich nicht Störungen der Bahn, sondern eher der Fahrgäste selber. ...


Ist bei der Hochbahn nicht besser. Ich hatte gestern in Wandsbek-Markt bei den Bussen Mühe, ein Warteplätzchen ohne die Nachbarschaft von nicht Maskierten zu finden. Ich trage zwar FFP3-Masken, doch die allgemeine Sorglosigkeit geht mir echt auf den Zeiger. Kein Wunder, dass die Infektionszahlen trotz Lockdown wieder steigen. Warum wird Wandsbek-Markt nicht zum fahrkartenpflichtigen Bereich? Dann kann man dort die ganzen Herumlungerer vertreiben.

Die FFP2- und FFP3-Masken haben auch den Vorteil, dass man stets die Nase eingeschlossen hat, wobei ich persönlich die sichereren FFP3-Masken aufgrund ihrer Schaumstoff-Nasenabdichtung erheblich angenehmer empfinde, übrigens auch, weil die Brille weniger beschlägt. Dagegen sind doch die stark vertretenen blauen "Schlabbermasken" ein Witz und sollten meines Erachtens verboten werden. Selbst wenn man die Dinger über die Nase zieht, bleibt ein großer Spalt zwischen Maskenrand und Augenhöhle.

Über die Corona-App wurde ja auch viel gelästert, doch ich sehe sie als hilfreich an und ich verstehe nicht, warum sie nicht genauso wie eine gültige Fahrkarte Pflicht für die Verkehrsmittelnutzung ist.
Zitat
NVB


Ist bei der Hochbahn nicht besser. Ich hatte gestern in Wandsbek-Markt bei den Bussen Mühe, ein Warteplätzchen ohne die Nachbarschaft von nicht Maskierten zu finden. Ich trage zwar FFP3-Masken, doch die allgemeine Sorglosigkeit geht mir echt auf den Zeiger. Kein Wunder, dass die Infektionszahlen trotz Lockdown wieder steigen. Warum wird Wandsbek-Markt nicht zum fahrkartenpflichtigen Bereich? Dann kann man dort die ganzen Herumlungerer vertreiben.

Wandsbek Markt hat man wohl aufgegeben. Ich denke was nützen Verwarngelder wenn man davon eh nichts sieht und das Mahnverfahren am ende teurer ist als die Strafe. Aber an solchen Orten kann man ja noch ausweichen. In der (S-)Bahn bist du ja solchen (alkoholisierten) Menschen ausgeliefert. Gerade wenn sie dich unbedingt berühren und anfassen wollen werden aus Minuten, gefühlt, Stunden.
Zitat
NVB
Über die Corona-App wurde ja auch viel gelästert, doch ich sehe sie als hilfreich an und ich verstehe nicht, warum sie nicht genauso wie eine gültige Fahrkarte Pflicht für die Verkehrsmittelnutzung ist.

Du willst alle Menschen ohne hinreichend neues Smartphone aus dem ÖPNV ausschließen?

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Dann sollte man vielleicht erstmal alle Fahrgäste von der Beförderung ausschließen, die per Attest keine Maske tragen brauchen.

Für diese Personen sollte es andere Fahrdienste zum HVV-Tarif geben, in denen sie separat sitzen. Taxi, Moia oder Ähnliches.

Denn das ärztliche Attest macht diese Personen ja nicht automatisch zu Menschen, die dieses Virus nicht bekommen und übertragen können. Und mit dieser Inkonsequenz, dass diese Personen ohne Maske im ÖPNV mitfahren dürfen gefährdet man ja nicht nur die anderen Fahrgäste. Man sät damit auch Zweifel an der Dringlichkeit der Maskenpflicht.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.02.2021 13:00 von Wolf Tiefenseegang.
Zitat
Wolf Tiefenseegang
Dann sollte man vielleicht erstmal alle Fahrgäste von der Beförderung ausschließen, die per Attest keine Maske tragen brauchen.

Für diese Personen sollte es andere Fahrdienste zum HVV-Tarif geben, in denen sie separat sitzen. Taxi, Moia oder Ähnliches.

Denn das ärztliche Attest macht diese Personen ja nicht automatisch zu Menschen, die dieses Virus nicht bekommen und übertragen können. Und mit dieser Inkonsequenz, dass diese Personen ohne Maske im ÖPNV mitfahren dürfen gefährdet man ja nicht nur die anderen Fahrgäste. Man sät damit auch Zweifel an der Dringlichkeit der Maskenpflicht.

Das ist ein sehr guter Vorschlag! Gleichzeitig lassen sich dadurch echte aus falschen Attests herausfiltern und es gibt keine Ausrede mehr dafür, keine Maske zu tragen.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Zitat
NVB
Warum wird Wandsbek-Markt nicht zum fahrkartenpflichtigen Bereich? Dann kann man dort die ganzen Herumlungerer vertreiben.

Die HVV-Maskenpflicht gilt an allen Haltestellen. Das dürfte wie an jedem Busbahnhof überall dort sein, wo Leute auf einen Bus warten. Bei Wandsbek-Markt lässt sich darüber eventuell streiten, ob der Innenbereich mit der Bäckerei und Dönerei noch als Haltestelle zählt. Aber direkt an den Bushalten und die Sitzbänke dürfte die Maskenpflicht gelten.

Zitat
Kirk
Wandsbek Markt hat man wohl aufgegeben. Ich denke was nützen Verwarngelder wenn man davon eh nichts sieht und das Mahnverfahren am ende teurer ist als die Strafe.

Die Strafen für Maskenmuffel sind Vertragsstrafen, bei denen das Geld an den Vertragspartner (also hier der Verkehrsbetrieb) geht. Das ist nicht zu verwechseln mit einem Bußgeld durch die Polizei oder das Ordnungsamt, wo die Strafgelder dann dem Fiskus zugehen. Und bei einem erfolgreichen Mahnverfahren wird der Maskenmuffel auch die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen haben. Der Verkehrsbetrieb muss die Kosten des Mahnverfahrens nur tragen, wenn diese beim Maskenmuffel nicht zwangsvolltreckt werden können. Das Risiko bleibt.

mfg fox

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"Ich bringe unseren Busfahrern noch sportlicheres Fahren bei"
Reza "Racer" F., Gruppenleiter Betriebsrennsport
Zitat
FoxMcLoud
Die Strafen für Maskenmuffel sind Vertragsstrafen, bei denen das Geld an den Vertragspartner (also hier der Verkehrsbetrieb) geht. Das ist nicht zu verwechseln mit einem Bußgeld durch die Polizei oder das Ordnungsamt, wo die Strafgelder dann dem Fiskus zugehen.

Der Begriff "Strafgeld" ist hier auch nicht richtig. Der Begriff "Geldstrafe" steht für eine finanzielle Sanktion für eine Straftat nach Strafrecht. Im Verwaltungsrecht heißt die finanzielle Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit "Bußgeld". Diese Begriffe werden umgangssprachlich gerne durcheinander gebracht.
Bei Maskenmuffel ist das so, dass bei Feststellung durch den Verkehrsbetrieb eine Vertragsstrafe erhoben wird, die an den Verkehrsbetrieb geht. Bei Feststellung durch Polizei oder Ordnungsamt wird ein Bußgeld erhoben, welches dem Finanzamt zugeht. In NRW gibt es zudem die Möglichkeit, neben dem gerichtlichen Mahnverfahren bei nicht fristgerechter Zahlung der Vertragsstrafe auch noch ein Bußgeld-Verfahren durch die Polizei einzuleiten, sogenannte Drittanzeige.
Zitat
FoxMcLoud
... Die Strafen für Maskenmuffel sind Vertragsstrafen, bei denen das Geld an den Vertragspartner (also hier der Verkehrsbetrieb) geht. Das ist nicht zu verwechseln mit einem Bußgeld durch die Polizei oder das Ordnungsamt, wo die Strafgelder dann dem Fiskus zugehen. ...


Möglicherweise ist das schon eine Fehlkonstruktion, wäre Aufgabe der Polizei. Maskentechnisch herrscht doch Anarchie. Jeder macht, was er will, keine Kontrolle, nirgendwo. In den Verkehrsmitteln haben die Leute (noch) überwiegend Masken auf, im Supermarkt auch noch. Doch das war's dann auch schon. Das Erste, was die Leute machen, wenn sie aussteigen oder aus dem Laden kommen: Maske runter! Ich bin heute bei dem schönen Wetter viel draußen gewesen und ich bin vielen Menschen begegnet. Ich war der Einzige, der draußen eine Maske auf hatte und der bei Begegnungen auf Abstand gegangen ist, sofern das überhaupt möglich war.

Die Drängler beim Einsteigen sind auch wieder da, als wenn sie noch nie etwas von Corona gehört hätten. So wird das alles nix und die Infektionszahlen steigen ja auch wieder. Wenn die Einhaltung von Vorschriften nicht kontrolliert werden, dann sind sie sinnlos. Bald wünsche ich mir chinesische Verhältnisse ...
In jedem Laden kann doch sicher der Eigentümer (bzw. Betreiber) nach Hausrecht jeden ohne Maske rauswerfen.

Bei Bussen und Bahnen ist es etwas schwieriger weil sie ja öffentliche Dienstleistungen sind.
Zitat
christian schmidt
In jedem Laden kann doch sicher der Eigentümer (bzw. Betreiber) nach Hausrecht jeden ohne Maske rauswerfen.

Bei Bussen und Bahnen ist es etwas schwieriger weil sie ja öffentliche Dienstleistungen sind.

Auch in Bussen und Bahnen gibt es das Hausrecht des Betreibers, welche von den Bediensteten durchgesetzt werden kann. Notfalls mit Hilfe der Polizei. Die derzeitige Maskenpflicht in HVV ist teil der Beförderungsbedingungen, die jeder Ticketinhaber akzeptiert. In den Bahnen wird es in der Praxis schwer, weil der Zugführer in seiner Einzelkabine ein Maskenfehlverhalten wahrscheinlich nicht mitbekommt. Im Bus hingegen habe ich es durchaus schon mitbekommen, dass der Busfahrer Fahrgäste ohne richtig getragene Maske anspricht.

mfg fox

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"Ich bringe unseren Busfahrern noch sportlicheres Fahren bei"
Reza "Racer" F., Gruppenleiter Betriebsrennsport
Zitat
NVB
Möglicherweise ist das schon eine Fehlkonstruktion, wäre Aufgabe der Polizei.

Richtig. Aber die Polizei möchte nicht wegen jedem Maskenmuffel (und auch Biertrinker) in der Bahn gerufen werden. Aus diesem Grunde haben die Aufsichts-Behörden die Vertragsstrafe durch die Verkehrsbetriebe dem Bußgeld durch Polizei/Ordnungsamt voran gestellt. Das heißt, bei Feststellung durch den Verkehrsbetrieb wird zunächst eine Vertragsstrafe fällig. Wird bei Feststellung durch den Verkehrsbetrieb die Vorlage des Personalausweises verweigert, kann der Verkehrsbetrieb die Polizei hinzu rufen und dann wird neben der Vertragsstrafe für den Verkehrsbetrieb auch noch das Bußgeld für das Finanzamt fällig. Gleiches gilt, wenn Polizei/Ordnungsamt den Maskenverstoß direkt feststellen.

Zitat
christian schmidt
In jedem Laden kann doch sicher der Eigentümer (bzw. Betreiber) nach Hausrecht jeden ohne Maske rauswerfen.

Bei Bussen und Bahnen ist es etwas schwieriger weil sie ja öffentliche Dienstleistungen sind.

Richtig. Aber auch in Bussen und Bahnen haben die Betreiber das Hausrecht und das gute Recht, Fahrgäste, die sich nicht an die Regeln halten (wollen), von der Beförderung auszuschließen.

Zitat
FoxMcLoud
Auch in Bussen und Bahnen gibt es das Hausrecht des Betreibers, welche von den Bediensteten durchgesetzt werden kann. Notfalls mit Hilfe der Polizei.

Genau. In erster Instanz setzen die Bediensteten des Betreibers das Hausrecht durch. Leistet ein von der Beförderung ausgeschlossener Fahrgast gegen das Betriebspersonal starken Widerstand, kann der Verkehrsbetrieb die Polizei hinzu rufen und die Handlung wegen welcher der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen worden ist, wird von der Polizei im Bußgeld-Verfahren verfolgt.

Zitat
FoxMcLoud
Die derzeitige Maskenpflicht in HVV ist teil der Beförderungsbedingungen, die jeder Ticketinhaber akzeptiert.

Richtig. Wer ein Ticket kauft, akzeptiert, dass er/sie während der Beförderung eine Maske tragen muss. Wer das nicht tut, begeht Vertragsbruch und kann dementsprechend kostenpflichtig vom Verkehrsbetrieb dafür belangt werden. Benötigt der Verkehrsbetrieb wegen Ausweis-Verweigerung Hilfe von der Polizei oder stellt die Polizei den Verstoß direkt fest, kommt auch noch ein Bußgeld hinzu.
Moin,
ganz toll zusammengefasst.

Zitat
Jan Gnoth

Richtig. Wer ein Ticket kauft, akzeptiert, dass er/sie während der Beförderung eine Maske tragen muss. Wer das nicht tut, begeht Vertragsbruch und kann dementsprechend kostenpflichtig vom Verkehrsbetrieb dafür belangt werden...

Wobei Schwarzfahren natürlich nicht von der Maskenpflicht und der Konventionalstrafe befreit...
Zitat
Sonnabend
Wobei Schwarzfahren natürlich nicht von der Maskenpflicht und der Konventionalstrafe befreit...

Schwarzfahren ist eine Straftat und Maskenverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Werden Straftat und Ordnungswidrigkeit (hier Schwarzfahren und Maskenverstoß) in einer Tateinheit festgestellt, hat die Straftat Vorrang vor der Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall kann der Verkehrsbetrieb nicht mehr als 60,- € fordern, weil der Beförderungsvertrag nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist. Kein Vertrag = keine Vertragsstrafe, wohl aber die Verfolgung für den nicht ordnungsgemäßen Vertragsabschluss. In diesem Fall ist es zweitrangig, ob der Fahrgast eine Maske auf hatte oder nicht, der Verkehrsbetrieb kann in diesem Fall nur den nicht ordnungsgemäßen Vertragsabschluss beanstanden, nicht jedoch das vertrags- und ordnungswidrige Fehlverhalten des Fahrgastes. Das einzige, was dem Fahrgast in diesem Fall droht, sind neben den 60,- € für das Schwarzfahren auch 150,- € Bußgeld für den Maskenverstoß, weil die Polizei neben dem Schwarzfahren auch noch den Maskenverstoß verfolgen kann. Aber das sind dann auch 2 unterschiedliche Verfahren. Dem Verkehrsbetrieb steht der Schadensersatz für das Schwarzfahren zu und die Polizei verfolgt daneben auch noch den Maskenverstoß.
Zitat
Jan Gnoth
In diesem Fall ist es zweitrangig, ob der Fahrgast eine Maske auf hatte oder nicht, der Verkehrsbetrieb kann in diesem Fall nur den nicht ordnungsgemäßen Vertragsabschluss beanstanden, nicht jedoch das vertrags- und ordnungswidrige Fehlverhalten des Fahrgastes.

Was für ein Blödsinn ...

Der Fahrgast muss sich mit dem Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereiches an die Beförderungsbedingungen halten.

Und wenn jemand ohne Maske und Fahrschein Alkohol konsumiert und dabei erwischt wird, dann wird für jeden Verstoß eine entsprechende Vertragsstrafe fällig.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Zitat
Der Hanseat
Der Fahrgast muss sich mit dem Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereiches an die Beförderungsbedingungen halten.

Richtig. Dazu gehört auch ein gültiger Fahrausweis. Wenn dieser nicht vorhanden ist, dann ist das eine Straftat und das wird nach § 265a StGB verfolgt und dazu sind fehlende Maske und Alkohol nebensächlich.

Zitat
Der Hanseat
Und wenn jemand ohne Maske und Fahrschein Alkohol konsumiert und dabei erwischt wird, dann wird für jeden Verstoß eine entsprechende Vertragsstrafe fällig.

Da bin ich mir nicht sicher. Für das Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein gültiger Fahrausweis vorhanden sein, also der Beförderungsvertrag ordnungsgemäß abgeschlossen sein und wenn das nicht der Fall ist, ist alles weitere nachrangig. Der Fahrausweis hat Vorrang vor Maske und Alkohol. Wenn ein Schwarzfahrer wegen Schwarzfahren vor Gericht steht, dann interessiert es den Richter nicht, ob der Schwarzfahrer bei der Feststellung auch noch Alkohol konsumiert hat oder nicht bzw. in Corona-Zeiten keine Maske getragen hat. Es ist keine Straftat, in öffentlichen Verkehrsmitteln Alkohol zu konsumieren. Wohl aber das Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Das nicht-Tragen eine Maske in Corona-Zeiten ist eine Ordnungswidrigkeit und es wäre wünschenswert, wenn der Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln in öffentlichen Verkehrsmitteln es auch wäre. Dann könnten die Verkehrsbetriebe Alkohol- und BTM-Konsumenten mit einem Hinweis auf die Rechtslage von der Weiterfahrt ausschließen ohne dass es zu einer Vertragsstrafe kommt und wenn dieser Beförderungs-Ausschluss wegen starker Berauschung oder anderer Widersetzung gegenüber dem Betriebspersonal mit Hilfe der Polizei durchgesetzt werden muss oder die Polizei den Alkohol-/BTM-Konsum direkt feststellt, dann geht der Alkohol-/BTM-Konsum ins Bußgeld-Verfahren.
Zitat
Der Hanseat
... Was für ein Blödsinn ...


Ich finde Deinen Ton ziemlich unverschämt. Abgesehen davon, dass Jan mit seiner Auffassung möglicherweise Recht hat.
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