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U2 Verlängerung Mümmelmannsberg --> Bergedorf
geschrieben von Teyro 
Moin Moin zusammen,

Ich bin seit Jahren eher ein stiller Mitleser dieses Forums, angefangen von den ersten U4 Planungen bis heute.

Nun mache ich aber mal mein ersten Thread auf... Grund ist folgender:

Meine Eltern haben ein Haus in Boberg, da war ich gestern zu Besuch diese erzählten mir das ein Nachbar der sein Haus direkt an der B5 hat sein Haus nachträglich unterkellern möchte. Das Grundbuchamt hat denen aber anscheinend mit der Aussage dass sich Bauvorleitungen an der Grundstücksgrenze befinden er nicht unterkellern darf.

Meine Eltern meinten "Hey du bist ja der Nerd und ein UBahn Fan".... Also hier mal meine Frage:

-> Handelt es sich um diese Hilfsbrücken die angeblich beim Bau der B5 genaut wurden?
-> Doch etwas mehr? Ich meine 3 Meter tief ausschauchten Keller und Wiese drauf ist ja noch nicht das Problem oder?
-> Das Grundstück befindet sich in Sichtweite von Auto "Zucht" und der AKN Stecke? Da ist doch nichts?

Wenn ja wo kann man sich da informieren?

Danke für eure Hilfe!
Ich zitiere aus der dem Ergebnisbericht der Konzeptstudie zur U-Bahn-Netzwerweiterung 2014:

Zitat
Studie
Eine U-Bahn-Strecke muss das Potenzialgebiet Lohbrügge in Ost-West-Richtung durchqueren.
Innerhalb dieses Ost-West-Korridors sind drei verschiedene Korridore in nördlicher, mittiger oder südlicher Lage denkbar.
Bis in den Bereich Boberg verlaufen alle denkbaren Linienführungen in einem gemeinsamen Korridor.
Eine sinnvolle Haltestellenlage befände sich in unmittelbarer Nähe des Quartierszentrums mit umfangreichen Nahversorgungsmöglichkeiten.

Zum Thema "Bauvorleistungen" habe ich nichts gelesen. Ich denke aber, dass die U2-Verlängerung zum jetzigen Stand durchaus eine Unterkellerung verbieten könnte, bis feststeht, ob dies für eine mögliche Trasse hinderlich sein könnte.
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