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Schiffsverkehr auf Elbe und Alster
geschrieben von Sonnabend 
Ich kann mich noch erinnern, wie ich mich als Pendler auf dem Heimweg in Landungsbrücken an den Wartenden vorbeischieben musste, um nach Hause kommen zu können. Das ist sehr unangenehm.

Daher befürworte ich eine Trennung zwischen ÖPNV- und Tourismus-Nutzung. Der HVV ist für den ÖPNV da, nur die übrig bleibenden Kapazitäten sollten den Touristen zur Verfügung stehen.

Das wäre umsetzbar über ein priorisiertes Boarding. An denjenigen Tagen, an denen es überhaupt ein Rolle spielt, setzt die HADAG Wachpersonal ein, um den Einstieg auf die Fähren zu beschränken. Und die müssten zuerst die Pendler an Bord gehen lassen und erst kurz vor Abfahrt die Touristen.

Aber wie unterscheidet man Pendler von Touristen?

Am Wohnort jedenfalls nicht. Das wäre vermutlich auch rechtlich nicht haltbar.

Die meisten Pendler und ÖPNV-Nutzer sind daran auszumachen, dass sie die Fähren häufiger nutzen. Also Vorschlag: Wer in den letzten zurückliegenden drei Monaten an drei verschiedenen Tagen ein Fährnutzung nachweisen kann, gilt als Pendler / regelmäßiger ÖPNV-Nutzer und darf priorisiert an Bord.

Der Nachweis kann über eine App geschehen: GPS-Signal liegt auf der Elbe, fertig ist der Nachweis. Sobald die drei Fahrten nachgewiesen wurden, gibt es ein Priority-Boarding-Ticket, in etwa wie ein Erste-Klasse-Zuschlags-Ticket. Vorteil: Die technische Infrastruktur ist vorhanden, die Kontrolle beim Boarding kann mit den üblichen Kontrollgeräten erfolgen.
Das sind spannende Ausführungen, die sich wie genau mit der Beförderungspflicht aus § 22 PBefG vereinbaren lassen?
Eine klare Trennung zwischen Tourist und Pendler wird aber ein Schritt in die falsche Richtung sein.

Denn die Auslastung der 62 wäre dann deutlich geringer als heute. Man hätte schon viel früher etwas im Angebot verbessern müssen. Aber betrachtet man die Vergangenheit des HADAG Netz ist die 62, 64 und die neue 72 die über Jahre das Angebot ausgebaut wurde und alle anderen auf mindestens abgebaut wurden.

Mfg

Sascha Behn
Zitat
Olifant
Das sind spannende Ausführungen, die sich wie genau mit der Beförderungspflicht aus § 22 PBefG vereinbaren lassen?

Ich will die Touristen ja nicht ausschließen. Nur wenn der Platz nicht für alle reicht, sollen zunächt die Pendler an Bord.

Auch heute werden im Einklang mit dem Personenbeförderungsgesetz nicht alle Kunden mitgenommen, wenn der Platz nucht ausreicht.

§ 22 Beförderungspflicht
Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1.
die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2.
die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3.
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.
Verständlich, nur vergisst deine vorgeschlagene Lösung, dass z.B. auch Besucher, Gäste, Geschäftspartner u.a. das Recht haben ihr Ziel am anderen Ufer zu erreichen und können dann nicht nachweisen, dass sie da schonmal waren, da sie halt einmalig ein Ziel erreichen wollen.

Zitat
Neu Wulmstorf
Ich kann mich noch erinnern, wie ich mich als Pendler auf dem Heimweg in Landungsbrücken an den Wartenden vorbeischieben musste, um nach Hause kommen zu können. Das ist sehr unangenehm.

Daher befürworte ich eine Trennung zwischen ÖPNV- und Tourismus-Nutzung. Der HVV ist für den ÖPNV da, nur die übrig bleibenden Kapazitäten sollten den Touristen zur Verfügung stehen.

Das wäre umsetzbar über ein priorisiertes Boarding. An denjenigen Tagen, an denen es überhaupt ein Rolle spielt, setzt die HADAG Wachpersonal ein, um den Einstieg auf die Fähren zu beschränken. Und die müssten zuerst die Pendler an Bord gehen lassen und erst kurz vor Abfahrt die Touristen.

Aber wie unterscheidet man Pendler von Touristen?

Am Wohnort jedenfalls nicht. Das wäre vermutlich auch rechtlich nicht haltbar.

Die meisten Pendler und ÖPNV-Nutzer sind daran auszumachen, dass sie die Fähren häufiger nutzen. Also Vorschlag: Wer in den letzten zurückliegenden drei Monaten an drei verschiedenen Tagen ein Fährnutzung nachweisen kann, gilt als Pendler / regelmäßiger ÖPNV-Nutzer und darf priorisiert an Bord.

Der Nachweis kann über eine App geschehen: GPS-Signal liegt auf der Elbe, fertig ist der Nachweis. Sobald die drei Fahrten nachgewiesen wurden, gibt es ein Priority-Boarding-Ticket, in etwa wie ein Erste-Klasse-Zuschlags-Ticket. Vorteil: Die technische Infrastruktur ist vorhanden, die Kontrolle beim Boarding kann mit den üblichen Kontrollgeräten erfolgen.
Zitat
Neu Wulmstorf
Ich kann mich noch erinnern, wie ich mich als Pendler auf dem Heimweg in Landungsbrücken an den Wartenden vorbeischieben musste, um nach Hause kommen zu können. Das ist sehr unangenehm.

Daher befürworte ich eine Trennung zwischen ÖPNV- und Tourismus-Nutzung. Der HVV ist für den ÖPNV da, nur die übrig bleibenden Kapazitäten sollten den Touristen zur Verfügung stehen.

Das wäre umsetzbar über ein priorisiertes Boarding. An denjenigen Tagen, an denen es überhaupt ein Rolle spielt, setzt die HADAG Wachpersonal ein, um den Einstieg auf die Fähren zu beschränken. Und die müssten zuerst die Pendler an Bord gehen lassen und erst kurz vor Abfahrt die Touristen.

Aber wie unterscheidet man Pendler von Touristen?

Am Wohnort jedenfalls nicht. Das wäre vermutlich auch rechtlich nicht haltbar.

Die meisten Pendler und ÖPNV-Nutzer sind daran auszumachen, dass sie die Fähren häufiger nutzen. Also Vorschlag: Wer in den letzten zurückliegenden drei Monaten an drei verschiedenen Tagen ein Fährnutzung nachweisen kann, gilt als Pendler / regelmäßiger ÖPNV-Nutzer und darf priorisiert an Bord.

Der Nachweis kann über eine App geschehen: GPS-Signal liegt auf der Elbe, fertig ist der Nachweis. Sobald die drei Fahrten nachgewiesen wurden, gibt es ein Priority-Boarding-Ticket, in etwa wie ein Erste-Klasse-Zuschlags-Ticket. Vorteil: Die technische Infrastruktur ist vorhanden, die Kontrolle beim Boarding kann mit den üblichen Kontrollgeräten erfolgen.

Viel zu umständlich.

Es reicht einfach aus, wenn die Fähren an beiden Endstationen das machen, was bei Bussen fast immer gemacht wird und auch bei Schnellbahnen sinnvoll wäre:

Aussetzen des Fahrzeugs an der Endstation und (erst kurz vor Abfahrt) wieder zum Zusteigen bereitstellen. Somit müssen alle das Schiff am Fahrtende verlassen. Für Tourismusrundfahrten wäre das ziemlich unattraktiv.
Zitat
Olifant
Das sind spannende Ausführungen, die sich wie genau mit der Beförderungspflicht aus § 22 PBefG vereinbaren lassen?

Sie müssen sich überhaupt nicht mit diesem Paragrafen vereinbaren lassen, da es ja auch noch § 1(1) PBefG gibt.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Olifant
Das sind spannende Ausführungen, die sich wie genau mit der Beförderungspflicht aus § 22 PBefG vereinbaren lassen?

Sie müssen sich überhaupt nicht mit diesem Paragrafen vereinbaren lassen, da es ja auch noch § 1(1) PBefG gibt.

Nun das PBefG (insbesondere genannte Stelle) müsste mal von Jura auf Deutsch übersetzt und stark entstaubt werden.

Dazu bedarf es einer neuen zukunftsweisenden ÖPNV-fördernden Anpassung.
Zitat
Computerfreak
Zitat
Lopi2000
Zitat
Olifant
Das sind spannende Ausführungen, die sich wie genau mit der Beförderungspflicht aus § 22 PBefG vereinbaren lassen?

Sie müssen sich überhaupt nicht mit diesem Paragrafen vereinbaren lassen, da es ja auch noch § 1(1) PBefG gibt.

Nun das PBefG (insbesondere genannte Stelle) müsste mal von Jura auf Deutsch übersetzt und stark entstaubt werden.

Dazu bedarf es einer neuen zukunftsweisenden ÖPNV-fördernden Anpassung.
Lopi hat Recht, ich hatte den Anwendungsbereich anders in Erinnerung. Aber tatsächlich, das Gesetz findet nur auf Straßenbahnen und Land-Kfz Anwendung. Für den Fährverkehr gibt es wohl nur die Fährenbetriebsverordnung (FäV). Auch die Beförderungsbedingungen des hvv deklarieren eine Beförderungspflicht nur für die Fälle, in denen das gesetzlich vorgesehen ist.

Eine Benachteiligung von touristischem Verkehr finde ich persönlich aber absurd. Die U3 wird auch touristisch genutzt, stört sich aber niemand wirklich dran, weil sie häufig genug fährt. Ich weiß auch nicht, wie groß das Pendelaufkommen bei den Fähren ist – vielleicht lohnen die sich auch eher aufgrund des Tourismus. Diesen zu benachteiligen, wäre dann ganz schön blöd.
Zitat
Computerfreak
Zitat
Neu Wulmstorf
Ich kann mich noch erinnern, wie ich mich als Pendler auf dem Heimweg in Landungsbrücken an den Wartenden vorbeischieben musste, um nach Hause kommen zu können. Das ist sehr unangenehm.

Daher befürworte ich eine Trennung zwischen ÖPNV- und Tourismus-Nutzung. Der HVV ist für den ÖPNV da, nur die übrig bleibenden Kapazitäten sollten den Touristen zur Verfügung stehen.

Das wäre umsetzbar über ein priorisiertes Boarding. An denjenigen Tagen, an denen es überhaupt ein Rolle spielt, setzt die HADAG Wachpersonal ein, um den Einstieg auf die Fähren zu beschränken. Und die müssten zuerst die Pendler an Bord gehen lassen und erst kurz vor Abfahrt die Touristen.

Aber wie unterscheidet man Pendler von Touristen?

Am Wohnort jedenfalls nicht. Das wäre vermutlich auch rechtlich nicht haltbar.

Die meisten Pendler und ÖPNV-Nutzer sind daran auszumachen, dass sie die Fähren häufiger nutzen. Also Vorschlag: Wer in den letzten zurückliegenden drei Monaten an drei verschiedenen Tagen ein Fährnutzung nachweisen kann, gilt als Pendler / regelmäßiger ÖPNV-Nutzer und darf priorisiert an Bord.

Der Nachweis kann über eine App geschehen: GPS-Signal liegt auf der Elbe, fertig ist der Nachweis. Sobald die drei Fahrten nachgewiesen wurden, gibt es ein Priority-Boarding-Ticket, in etwa wie ein Erste-Klasse-Zuschlags-Ticket. Vorteil: Die technische Infrastruktur ist vorhanden, die Kontrolle beim Boarding kann mit den üblichen Kontrollgeräten erfolgen.

Viel zu umständlich.

Es reicht einfach aus, wenn die Fähren an beiden Endstationen das machen, was bei Bussen fast immer gemacht wird und auch bei Schnellbahnen sinnvoll wäre:

Aussetzen des Fahrzeugs an der Endstation und (erst kurz vor Abfahrt) wieder zum Zusteigen bereitstellen. Somit müssen alle das Schiff am Fahrtende verlassen. Für Tourismusrundfahrten wäre das ziemlich unattraktiv.

Das wird heute schon an den Landungsbrücken praktiziert, löst aber das Problem nicht. Auch dann nicht, wenn es auch in Finkenwerder gemacht würde. Es bleibt das Problem, dass die ÖPNV-Nutzenden der Fähren ggf. nicht mitgenommen werden, weil die Kapazität durch touristische Nutzung erschöpft ist.

Möglicherweise sind die Gegenredner hier keine Fährenpendler, aber durchaus mal touristische Nutzer der Fähren.

Daher frage an Euch: Wenn Ihr Eure Hauptlinie bei gutem Wetter wegen touristischer Nutzung nicht mehr verlässlich nutzen könnt, sondern 15 oder 30 Minuten auf die nächste Fahrt warten müsstet ohne Garantie, dann mitgenommen zu werden, würdet Ihr da nicht auch ein Problem sehen?
Zitat
Neu Wulmstorf

Daher frage an Euch: Wenn Ihr Eure Hauptlinie bei gutem Wetter wegen touristischer Nutzung nicht mehr verlässlich nutzen könnt, sondern 15 oder 30 Minuten auf die nächste Fahrt warten müsstet ohne Garantie, dann mitgenommen zu werden, würdet Ihr da nicht auch ein Problem sehen?

Ich nutze die Fähren nicht, möchte jedoch nochmal anmerken, dass nicht jeder immer eine Strecke fährt. Als Selbstständiger fahre ich jeden Tag andere Strecken. Was ist denn, wenn du Besuch bekommst? Der darf dann nicht die Fähre nutzen, weil das kein Pendler ist?

Dss Problem sehe ich, halte die Lösung aber für unausgegoren und zu sehr aus Angestelltensicht gedacht.

Wenn meine Hauptlinie wegen touristischer Nutzung bei bestimmten Wetter (Regios an die Küstengebiete *hust*) eine Mitnahme ausschließen:
Naheliegende Lösungen wären
Größere Fahrzeuge
Dichterer Takt
Preisgestaltung. (Z.B. HVV-Zuschlagtarif mit sehr günstigen Rabattkarten für Pendler. Z.B. 4€ pro Fahrt / 12€ pro Monat / 20€ pro Jahr)


Und solange bis solche Lösungen umgesetzt werden, würde ich die Leute um mich herum ansprechen und darauf hinweisen, dass ich zwingend die Fahrt nehmen muss. Habe ich oft ganz schlimm im Feierabendverkehr, wenn ich noch als Dozent zu den Erwachsenenbildungsterminen fahren muss und beispielsweise vorher eine Fahrt wegen Personalmangel ausgefallen ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.04.2024 22:05 von PassusDuriusculus.
Zitat
Neu Wulmstorf
Wenn Ihr Eure Hauptlinie bei gutem Wetter wegen touristischer Nutzung nicht mehr verlässlich nutzen könnt, sondern 15 oder 30 Minuten auf die nächste Fahrt warten müsstet ohne Garantie, dann mitgenommen zu werden, würdet Ihr da nicht auch ein Problem sehen?

Ich würde das als Pendler wohl auch nicht so gut finden, aber sehe dabei schon ein rechtliches Problem, wie man das diskriminierungsfrei hinbekommt. Ohne das Deutschlandticket hätte man wohl eine Differenzierung über das Ticket hinbekommen können, indem z.B. Berufsverkehrsfahrten nur für Zeitkarteninhaber freigegeben werden. Aber da nun wohl ein Großteil der Touristen dasselbe Ticket haben wie die Pendler, geht dies nicht mehr.

Soweit es sich um Beschäftigte eines oder weniger Unternehmen handelt, bestünde auch die Möglichkeit, einzelne Fahrten als Auftragsverkehr statt öffentliche Fahrten anzubieten.
Aber das Problem mit den Touristen lässt auch auf dem Bus übertragen. Da wenn in den Schulen das Thema 3. Reich ansteht, gibt es oft ein Thementag in der KZ Gedenkstätte Neuengamme, dieser überlastet zwar nur 2 Fahrten je Richtung die Linie aber es reicht schon das andere Fahrgäste nicht mehr mitkommen.

Mittlerweile sind auf diesen Fahrten ein Gelenkbus unterwegs.

Mfg

Sascha Behn
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Neu Wulmstorf

Daher frage an Euch: Wenn Ihr Eure Hauptlinie bei gutem Wetter wegen touristischer Nutzung nicht mehr verlässlich nutzen könnt, sondern 15 oder 30 Minuten auf die nächste Fahrt warten müsstet ohne Garantie, dann mitgenommen zu werden, würdet Ihr da nicht auch ein Problem sehen?

...

Was ist denn, wenn du Besuch bekommst? Der darf dann nicht die Fähre nutzen, weil das kein Pendler ist?

...

Niemandem soll verboten werden die Fähren zu nutzen. Das ist doch gerade die Idee meines Vorschlags.

Es geht nur darum wer bei Überfüllung auf die nächste Fähre warten muss. Und das muss jemand sein. Auch wenn alles so bleibt wie es ist
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Neu Wulmstorf

Daher frage an Euch: Wenn Ihr Eure Hauptlinie bei gutem Wetter wegen touristischer Nutzung nicht mehr verlässlich nutzen könnt, sondern 15 oder 30 Minuten auf die nächste Fahrt warten müsstet ohne Garantie, dann mitgenommen zu werden, würdet Ihr da nicht auch ein Problem sehen?

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Naheliegende Lösungen wären
Größere Fahrzeuge
Dichterer Takt
Preisgestaltung. (Z.B. HVV-Zuschlagtarif mit sehr günstigen Rabattkarten für Pendler. Z.B. 4€ pro Fahrt / 12€ pro Monat / 20€ pro Jahr)

...

Größere Fähren sind zu spät. In Gegenteil: die Neubauten haben sogar eine kleinere Kapazität.

Dichterer Takt für Tage mit gutem Wetter kostet viel Geld, das an anderer Stelle fehlt. Was bringt die Verkehrswende besser voran: Mehr 5-Minuten-Takt auf der S1 oder mehr Fährfahrten für Touristen?

Zuschläge sind nach meiner ersten Einschätzung beim Deutschlandticket ausgeschlossen. Aber selbst wenn nicht: gerade die Touristen werden doch bereit sein, hohe Zuschläge zu zahlen.
Man kann aber nicht wahllos ein Zuschlag fordern/erheben nur um die Nachfrage künstlich zu senken um Platz zu schaffen. Vor allem wie soll es kontrolliert werden ohne Diskriminierung der Fahrgäste. Da jeder Fahrgast ja eine Zweck hat um die Fahrt zu machen, ob nun beruflich (Geschäftsreise) oder privat (Ausflug).

Bei der ganzen misehre der HADAG haben die Touristen wie auch die Pendler und andere Fahrgäste am wenigsten Schuld. Der Auftraggeber und die HADAG haben zu lange die Lage verkant und nicht sehen wollen.

Mfg

Sascha Behn
Zitat
Neu Wulmstorf

Größere Fähren sind zu spät. In Gegenteil: die Neubauten haben sogar eine kleinere Kapazität.

Auch diese Neubauten sind schon ein paar Jahre alt und werden irgendwann ersetzt. Da können wieder größere Fähren beschafft werden.
Zitat
Neu Wulmstorf
Zitat
Computerfreak
Es reicht einfach aus, wenn die Fähren an beiden Endstationen das machen, was bei Bussen fast immer gemacht wird und auch bei Schnellbahnen sinnvoll wäre:

Aussetzen des Fahrzeugs an der Endstation und (erst kurz vor Abfahrt) wieder zum Zusteigen bereitstellen. Somit müssen alle das Schiff am Fahrtende verlassen. Für Tourismusrundfahrten wäre das ziemlich unattraktiv.

Das wird heute schon an den Landungsbrücken praktiziert, löst aber das Problem nicht. Auch dann nicht, wenn es auch in Finkenwerder gemacht würde.

Es wird eben nur an einem Ende gemacht. Und die Touristen fahren einmal hin und zurück, Da ist der Start- und Endpunkt Landungsbrücken ideal. Dass das Schiff Landungsbrücken einsetzt und am Ende wieder aussetzt, spielt kaum ein Rolle und bringt daher auch kaum was. Das stimmt, weil die jetzige Praxis einer Hafenrundfahrt gleich kommt. Wenn aber Finkenwerder (in der touristischen Pampa) auch alles von Board muss, dürfte das ganze anders aussehen.

Ansonsten bleibt noch die Frage der Fahrräder:
Pendler werden eher ein Fahrrad dabei haben als die "sommerlichen Wartehaufen". Wenn man das nimmt und den Touris in die Rippen schiebt, spricht sich das rum und viele von denen werden Abstand nehmen vom Fahren mit der Fähre.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.04.2024 10:15 von Computerfreak.
Zitat
Neu Wulmstorf
Zuschläge sind nach meiner ersten Einschätzung beim Deutschlandticket ausgeschlossen. Aber selbst wenn nicht: gerade die Touristen werden doch bereit sein, hohe Zuschläge zu zahlen.

Es gibt z.B. Traditionszuschläge bei den historischen Straßenbahnen wie der Kirnitzschtalbahn in Sachsen, möglich scheint es also zu sein.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Neu Wulmstorf
Zuschläge sind nach meiner ersten Einschätzung beim Deutschlandticket ausgeschlossen. Aber selbst wenn nicht: gerade die Touristen werden doch bereit sein, hohe Zuschläge zu zahlen.

Es gibt z.B. Traditionszuschläge bei den historischen Straßenbahnen wie der Kirnitzschtalbahn in Sachsen, möglich scheint es also zu sein.

Macht die Sache kompliziert. Solche Zuschläge (auch z.B: 1.Klasse) gehören langfristig abgebaut.
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