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Genehmigungen zum Fotografieren
geschrieben von Florian Schulz 
Guten Abend zusammen,

ich bin heute in einer eigenartigen Situation gewesen: Da ich mir vor kurzem ein Stativ zugelegt habe, bin ich heute zum Testen zum S-Bahnhof Potsdamer Platz gefahren. Dort wollte ich einen der S21-Stummel vom Bahnsteig aus fotografieren. Also am Bahnsteigende Stativ ausgepackt, ordentlich aufgebaut, Kamera befestigt und eingestellt. Ich wollte gerade auf den Auslöser drücken, als mich von hinten eine Frau (wohlgemerkt ein nornaler Beförderungsfall) ansprach und mich fragte, was ich denn da mache, ich bräuchte doch zum Fotografieren eine Genehmigung. Ich sagte: "Kann gut möglich sein, aber die Fotos sind für den Eigengebrauch und ohne kriminellen Hintergedanken." "Neenee, sie brauchen doch so eine Genehmigung, ohne die dürfen sie das doch gar nicht. Kan ich die mal sehen? Und außerdem haben sie sich doch schön hinter der Säule gestellt, damit sie auch gar keiner sieht." Von einem guten Fotostandort hat sie wohl noch nie etwas gehört und was kann ich dafür, dass der beste Platz nunmal der neben einem Pfeiler ist, wie immer auch sei. Außerdem hätte ich ihr die Genehmigung sowieso nicht gezeigt, da sie m.E. eh nicht dazu befugt war. Von einer genehmigung hatte ich schonla gehört, aber ich dachte immer die gelten nur für professionelle Fotofrafien für Presse etc. abe doch nicht für uns Hobbyaner. Und ich sagte noch, dass ich selbst bei U-Bahnhöfen bereits von einem BVGler daraufhin angesprochen wurde, der mir lediglich sagte, dass ich nur ohne Blitz und nur, wenn kein Zug kommt, knipsen sollte. Von daher war ich mir keiner Schuld bewusst.
Nach mehrmaligen Hin und Her sagte sie schließlich, dass sie sich noch mal die am Aufsichtshäuschen ausgehängten Bestimmungen ansehen wolle. Gut, ich derweil meine Fotoausrüstung wieder einfgepackt, da es eh keinen Sinn mehr macht weiterzuknipsen, sofern sie jetzt mit dem richtigen Argument wieder kommen würde. Die Frau habe ich nicht wiedergesehen, allerdings begrüßte mich prompt der Wachschutz in dreifacher Ausführung und fragte mich ebenfalls nach meinem "Anliegen". Ich schluckte erst mal und holte tief Luft. Auf der einen Seite hatte ich ein mulmiges Gefühl, und auf der anderen Seite kam mir ein wenig die Wut hoch bezüglich der "netten Dame" Von wegen sie geht mal nachgucken, gepetzt hat sie! Die Männer vom Wachschutz erzählten mir dann, dass ich tatsächlich dazu eine Genehmigung bräuchte.

Soviel dazu. Nun interessiert mich, wie es Euch mit dem Knipsen ergeht:
Seid ihr auch schon mal in so einer Situation geraten? Und gilt das Fotografier- und Filmverbot für alle Bahnhöfe und Anlagen oder nur für den N-S-Tunnel? Holt ihr eucherst jedes Mal solche Genehmigungen ein? Ich meine damit, dass ich mir dann wohl Spontanfototouren im S-Bahnnetz anscheinend abschminken kann, oder wie, weil ich würde die Fotos gern auf meiner HP veröffentlichen. Und wie siehts aus bei Tage der offenen Türen in Tunnelanlagen oder Führungen im Rahmen der Berliner Unterwelten (als Beispiel)?
Ich bin ein wenig ratlos.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Mach´s in Zukunft einfach OHNE Stativ, das wirkt dann Turistenmäßiger...
Auf DSO gibts zu dem Thema ständig irgendwas zu lesen. Und da gibts selbst im öffentlichen Straßenland Probleme, obwohl man da natürlich fotografieren darf. Damit hatte ich zumindest am 30.April um den Mauerpark rum keine Probleme - und da wimmelte es nur vor grün.

Zum Thema DB-Anlagen wird auf DSO jedenfalls regelmäßig eine allgemeine Fotogenehmigung verlinkt, die sollte eigentlich gelten und uns Hoobyfotografen vor den "Sicherheitsdiensten" schützen. Aber selbst damit hatten Leute schon Probleme.
Soweit ich da die Übersicht behalten hab, triffts vor allem Leute mit Stativ, vermutlich weil das professionell aussieht.

Also mein Tipp, guck mal auf DSO unter "Fotogenehmigung". IMO hab ich sie auch irgendwo auf meiner Platte, also falls du sie dort nicht findest, würde ich dir das pdf-Ding zumailen.
samm schrieb:
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> Mach´s in Zukunft einfach OHNE Stativ, das wirkt
> dann Turistenmäßiger...
Dann kann er das mit dem Fotografieren gleich sein lassen.
Diese "Fotogenehmigung" (wohl 'ne Art interne Dienstanweisung der DB AG) war vor einigen Jahren sogar mal in der Punkt3 abgedruckt. Leider hab ich's auf die Schnelle nicht per Google gefunden - möglich, dass das noch vor der Online-Zeit war.
Ich hatte auf dem U-Bahnhof Alexanderplatz (U5) auch mal eine nette Erfahrung mit einer Dame von der BVG gemacht. Für ein Projekt während des Abiturs stellte ich am Bahnsteigende ein MiniDV auf den Fußboden und filmte die ein- und ausfahrenden Züge..ich sollte sofort damit aufhören und das Bildmaterial löschen.

Ich glaube echte Regeln gibt es da nicht. Auf der S-Bahnseite [www.s-bahn-berlin.de] wird man ja gerade noch dazu aufgefordert Fotos zu knipsen. Ein Hinweis auf Genehmigungen gibt es da nicht.

[www.ostkreuzblog.de]
Das Onlinetagebuch zum Ostkreuz-Umbau.
An sich ist es nicht verboten, Bilder von Bahnanlagen anzufertigen, sofern diese nicht zur kommerziellen Veröffentlichung gedacht sind. Ich hatte selbst mal ein lustiges Erlebnis mit Pedusen auf dem Bahnhof Yorckstraße. Als kleiner Tip: Wenn sie dir das nächste Mal dumm kommen, Personennummern aufschreiben und dann einfach bei der Pedus-Zentrale beschweren, die reagieren da sehr empfindlich drauf. Du kannst sie auch gern nach dem entsprechenden Zitat in den Beförderungsbedingungen fragen, dann werden sie ein Problem haben.
Generell gilt aber: Die Verwendung eines Stativs in Bahnsteigbereichen, wo sich viele Fahrgäste bewegen ist zu vermeiden, da es eine Stolpergefahr darstellt. Das gilt ebenso für Treppenabgänge und ähnliches.
Ansonsten: Weiterknipsen.
jottlieb schrieb:
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> samm schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Mach´s in Zukunft einfach OHNE Stativ, das
> wirkt
> > dann Turistenmäßiger...
> Dann kann er das mit dem Fotografieren gleich sein
> lassen.

Eben, genau deshalb habe ich es mir doch angeschafft, gerade für Aufnahmen im Untergrund bei schwachem Licht.

Viele Grüße
Florian Schulz

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
AgentFlash schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich hatte auf dem U-Bahnhof Alexanderplatz (U5)
> auch mal eine nette Erfahrung mit einer Dame von
> der BVG gemacht. Für ein Projekt während des
> Abiturs stellte ich am Bahnsteigende ein MiniDV
> auf den Fußboden und filmte die ein- und
> ausfahrenden Züge..ich sollte sofort damit
> aufhören und das Bildmaterial löschen.

Also so schlimm war es bei mir zum Glück nicht :-)


> Ich glaube echte Regeln gibt es da nicht. Auf der
> S-Bahnseite wird man ja gerade noch dazu
> aufgefordert Fotos zu knipsen. Ein Hinweis auf
> Genehmigungen gibt es da nicht.

Das ist ja eben die Frage, ob es sowar wirklich gibt.

Viele Grüße
Florian Schulz




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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Stromschienenenteisungszug schrieb:
-------------------------------------------------------
> An sich ist es nicht verboten, Bilder von
> Bahnanlagen anzufertigen, sofern diese nicht zur
> kommerziellen Veröffentlichung gedacht sind.

Genau das hatte ich der Dame und den Wachmännern auch gesagt. Aber gerade bei den Zweitgenannten ist ja diskutieren zwecklos :-/


> Ich
> hatte selbst mal ein lustiges Erlebnis mit Pedusen
> auf dem Bahnhof Yorckstraße. Als kleiner Tip: Wenn
> sie dir das nächste Mal dumm kommen,
> Personennummern aufschreiben und dann einfach bei
> der Pedus-Zentrale beschweren, die reagieren da
> sehr empfindlich drauf. Du kannst sie auch gern
> nach dem entsprechenden Zitat in den
> Beförderungsbedingungen fragen, dann werden sie
> ein Problem haben.

Na dumm kamen sie mir ja zum Glück nicht. Aber ich war est mal verduzt, da es auch meine erste Begegnung dieres Art war.

> Generell gilt aber: Die Verwendung eines Stativs
> in Bahnsteigbereichen, wo sich viele Fahrgäste
> bewegen ist zu vermeiden, da es eine Stolpergefahr
> darstellt. Das gilt ebenso für Treppenabgänge und
> ähnliches.
> Ansonsten: Weiterknipsen.

Das war ja eben nicht der Fall, denn am Mittelgleis wartete kein Zug und ich stand mit meinem Stativ zwischen Bahnsteigkane und Säule (wenns hoch kommt, war einen Meter Platz).

Na gut, ich werde sowieso erst mal weiterknipsen, schließlich hat es in den letzten Jahren ohne solcher Probleme geklappt. Ist halt nur doof, dass die auf Stative allergisch reagieren.

Viele Grüße
Florian Schulz



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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Tja, entweder sind das Leute, die noch nicht mitgekriegt haben, dass die DDR vorbei ist oder es ist die Angst vor dem Terrorrismus. Könnte ja sein, dass du fotgrafieren willst, wo Du die Bombe anbringen möchtest...

Ansonsten probier mal das sogenannte Kettenstativ:

[www.leica-camera.com]

lässt sich sehr unauffällig illegal alles mögliche Fotografieren...

Gruß Nemo

Ich denke, dass besonders das Filmen gegen die Sicherheitsaspekte verstößt. Als ich über Ostern ne Woche in London war und in der Underground Fotos gemacht hab, haben die Sicherheitsdienste da sehr empfindlich reagiert und mich mehrmals drauf hingewiesen, dass ich das zu unterlassen habe. Auf dem Bahnhof Waterloo hab ich Detailaufnahmen von Vorortzügen gemacht, die ich hinterher unter Aufsicht sogar löschen musste. Angesichts des scharfen Tons eines Sicherheitsbeamten und eines Lokführers hab ich das auch gemacht, bevor die mich noch genauer "untersucht" hätten und meine anderen zwei Speicherkarten entdeckt hätten, die mit Zug- und Bahnhofsaufnahmen voll waren.
Ich denke aber, diese Vorsichtsmaßnahmen wurden erst nach den Anschlägen letzten Jahres so drastisch verschärft.
Vielleicht gibt es sowas angesichts der WM auch für Berlin?
Was spricht eigentlich dagegen, mal offiziell bei der S-Bahn GmbH anzufragen, wie das geregelt ist? Den Wisch kannste ja gleich ausdrucken...

CutMan schrieb:
-------------------------------------------------------
> Auf
> dem Bahnhof Waterloo hab ich Detailaufnahmen von
> Vorortzügen gemacht, die ich hinterher unter
> Aufsicht sogar löschen musste.
Speicher dir auf der Kamera ein Bild mit dem Inhalt "No Image" ;)
Florian Schulz schrieb:
-------------------------------------------------------
> Soviel dazu. Nun interessiert mich, wie es Euch
> mit dem Knipsen ergeht:
> Seid ihr auch schon mal in so einer Situation
> geraten?
>
Ja, zum ersten Mal 1995 in Hönow. Ich wollte die damals noch zahlreich vorhandenen Doras in Ost-Lackierung fotografieren, als der Zugabfertiger mich bemerkte und wegen angeblichen Verstoßes gegen die Beförderungsbedingungen § "Verhalten der Fahrgäste" meinen Ausweis sehen wollte. Ich war zunächst verdutzt und händigte dem BVG-Mitarbeiter meinen Fahrschein und Ausweis aus. Nach Aufnahme der Personalien meinte der Zugabfertiger, ich würde in den nächsten Tagen von der BVG Post bekommen. Ich habe bis heute keinen Brief von der BVG bekommen...
Als am Abend des 13.9.2003 die letzten 477 von der S5 abgezogen worden sind, habe ich in Strausberg den letzten Zug fotografiert. Der Tf war ein älterer Herr, der wahrscheinlich schon zu DDR-Zeiten als Tf tätig und auch sehr linientreu war. Als ich eingestiegen bin, kam er aus dem Führerstand heraus und wollte meine Fotografiergenehmigung sehen. Als ich ihm erklärte, dass ich die nicht hätte, weil die nicht bräuchte, fing er mir an zu erklären, dass man zum Fotografieren eine Genehmigung bräuchte. Als ich ihm im Gegenzug erklärte, dass man im Jahre 2003 längst keine Fotografiergenehmigung mehr bräuchte, lief der Tf in die Aufsichtsbude und rief der örtlichen Aufsicht zu, sie solle die Trapo (!) rufen, weil ein Fahrgast ihn mit Blitzlicht fotografiert hätte und jetzt auch noch handgreiflich bedrohen würde! Doch die örtliche Aufsicht schien nichts dergleichen zu tun. Stattdessen entbrannte zwischen dem Tf und anderen Mitarbeitern im Aufsichtsraum ein Streit, worauf der Tf kurze Zeit später ziemlich kleinlaut aus dem Aufsichtsraum zurück kam. Auf dem Weg in den Führerstand ging er in einem großen Bogen an mir vorbei und schaute mich dabei ganz giftig an, sagte aber nichts mehr weiter zu mir.

> Und gilt das Fotografier- und Filmverbot
> für alle Bahnhöfe und Anlagen oder nur für den
> N-S-Tunnel? Holt ihr eucherst jedes Mal solche
> Genehmigungen ein? Ich meine damit, dass ich mir
> dann wohl Spontanfototouren im S-Bahnnetz
> anscheinend abschminken kann, oder wie, weil ich
> würde die Fotos gern auf meiner HP
> veröffentlichen.
>
Du darfst in den für den Fahrgastverkehr freigegebenen Bereichen so viel fotografieren wie du willst. Beachte jedoch, dass es per Bundesgesetz verboten und daher strafbar ist, mit Blitzlicht zu fotografieren, weil davon eine Blendgefahr für das Fahrpersonal ausgeht. Darüber hinaus haben viele Verkehrsbetriebe ihre eigenen Bestimmungen dazu erlassen. Du solltest also vorher in jedem Fall in den Beförderungsbedingungen den § "Verhalten der Fahrgäste" durchlesen. Wenn die Verkehrsbetriebe dort das Fotografieren mit künstlichen Lichtquellen (Blitzlicht) verbieten, solltest du dich bei der Verwendung des Blitzlichtes vorsehen. Aber auch wenn die Verkehrsbetriebe das Fotografieren mit Blitzlicht nicht ausdrücklich im § "Verhalten der Fahrgäste" der Beförderungsbedingungen verbieten, solltest du immer bedenken, dass es gefährlich ist, das Fahrpersonal mit Blitzlicht zu erschrecken. Bei Verwendung eines Stativs ist in der Regel darauf zu achten, dass die Ein- und Ausgänge damit nicht zugestellt werden.

> Und wie siehts aus bei Tage der
> offenen Türen in Tunnelanlagen oder Führungen im
> Rahmen der Berliner Unterwelten (als Beispiel)?
>
Bei Sonderveranstaltungen darfst in der Regel fotografieren, es sei denn, das Fotografieren wird vom Veranstalter ausdrücklich untersagt. Bei historischen Sonderfahrten dürfte dieses aber kaum der Fall sein. Es wird aber in der Regel darum gebeten, von Blitzlichtaufnahmen planmäßiger Züge abzusehen.
HALLO

Das ist ja sehr Kunden freundlich von der BVG und der BAHN AG

Gruß Karsten aus Hamburg-Bergedorf
CutMan schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich denke aber, diese Vorsichtsmaßnahmen wurden
> erst nach den Anschlägen letzten Jahres so
> drastisch verschärft.
>
Ja.

> Vielleicht gibt es sowas angesichts der WM auch
> für Berlin?
>
Glaube ich nicht.

Jan Gnoth schrieb:
-------------------------------------------------------
> Florian Schulz schrieb:
> > Und gilt das Fotografier- und Filmverbot
> > für alle Bahnhöfe und Anlagen oder nur für
> den
> > N-S-Tunnel? Holt ihr eucherst jedes Mal
> solche
> > Genehmigungen ein? Ich meine damit, dass ich
> mir
> > dann wohl Spontanfototouren im S-Bahnnetz
> > anscheinend abschminken kann, oder wie, weil
> ich
> > würde die Fotos gern auf meiner HP
> > veröffentlichen.
> >
> Du darfst in den für den Fahrgastverkehr
> freigegebenen Bereichen so viel fotografieren wie
> du willst.

Das weiß ich, aber wie sieht das konkret in meinem Beispiel von oben aus? Dort stand ich ja auf dem Bahnsteig und habe in den Tunnel hineingeknipst.


> Beachte jedoch, dass es per
> Bundesgesetz verboten und daher strafbar ist, mit
> Blitzlicht zu fotografieren, weil davon eine
> Blendgefahr für das Fahrpersonal ausgeht.

Danke, das wusste ich schon. Damit habe ich auch keine Probleme.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Jan Gnoth schrieb:
>... Beachte jedoch, dass es per
> Bundesgesetz verboten und daher strafbar ist, mit
> Blitzlicht zu fotografieren, weil davon eine
> Blendgefahr für das Fahrpersonal ausgeht. ...

Ach, aber auf der Strasse darf ich mich "Blitzen" lassen wenn ich zu schnell unterwegs bin, mit der Begründung, dass ich ja auch natürliche Blitze bei Gewitter verkrafte...

Aber ich gebe zu, dass es "im Untergrund" in der Tat nervig ist, aus dem Dunkeln kommend in einen Blitz zu fahren. Vielleicht noch in den einer Kamera, die erstmal ein Gewitter von Vor-Blitzen schickt um sich scharf zu stellen.

Was lerne ich persönlich daraus, auch aus dem Anschiss neulich, als ich fotografierend über einem S-Bahn Tunnelmund stand: Nicht erwischen lassen.
Ich darf vieles, nur ich darf mich nicht dabei erwischen lassen.
Lächeln, dumm stellen, vielleicht sogar fremdsprachlich... Damit sollte man aus einer solchen Situation mit Glück herauskommen.

Ich denke auch gerade an das Verbot bei Start und Landung eines Flugzeuges elektronische Geräte zu betreiben... Flightlevel350.com ist voll mit Filmen von Start und Landung.
Oder das Verbot bei Shows und Konzerten zu filmen... Youtube.com ist voll davon...

In 50 Jahren ist dann wieder jeder froh, wenn solche "einmaligen, historischen, seltenen" Bilder existieren. Heute gibt es berechtigte und weit mehr unberechtigte Ängste, die zu Verboten führen die man als "normalsterblicher Hobbyknipser" nicht immer nachvollziehen kann. Früher war es illegal Luftbilder ohne behördliche Genehmigung zu zeigen...Heute hat man Google-Earth.

Ich kenn andere Länder, da würde sich die Aufsicht noch lächelnd mit ins Bild stellen und freuen, dass sie endlich mal einer knipst...aber es gibt auch ein großes, ängstliches Land, in dem man schon verhaftet werden und eine Reise nach Cuba gewinnen kann, wenn man nur laut über Fotos von Tunnel oder ähnlichem denkt...

Also...am Besten mit gesundem Menschenverstand fotografieren, nicht den Eindruck von Professionalität aufkommen lassen und wie gesagt, nicht erwischen lassen ;-)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.05.2006 00:31 von Ralf1963.
Florian Schulz schrieb:
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> Das weiß ich, aber wie sieht das konkret in meinem
> Beispiel von oben aus? Dort stand ich ja auf dem
> Bahnsteig und habe in den Tunnel hineingeknipst.
>
Von solchen Fotos würde ich absehen. So wie du das von dir schilderst, würde ich dich auch genauer inspizieren, wenn ich Wachmann wäre. Es sieht schon irgendwie merkwürdig aus, wenn einer mit seiner Kamera direkt in den Tunnel reinknipst.
Ein Auszug aus den Beförderungsbedingungen der S-Bahn Berlin:

§ 4 Verhalten der Fahrgäste

1. Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.

2. Fahrgästen ist insbesondere untersagt:

(...)
15. zum Fotografieren und Filmen im Bahngebiet zusätzliche künstliche Lichtquellen zu benutzen,
(...)

Hier komplett nachzulesen: [www.s-bahn-berlin.de]

Kein Aufruf, aber auch kein Verbot. Selbst mögliche Stative finden namentlich keine Erwähnung.
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