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geschrieben von Forummaster Berlin 
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Für das Fehlverhalten von Fahrpersonal sind Verkehrsunternehmen und ggf. Polizei, Aufgabenträger, VBB und Fahrgastverbände die richtigen Ansprechpartner. Unsere Forumregeln gestatten daher nur anonymisierte Beiträge, die keine Rückschlüsse zulassen. Das verlinkte Video stellt zudem einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.

Gruß, Tom Gerlich - Forummaster Berlin
Unabhängig jetzt vom Film - denn kann jeder bei Youtube gerne selber raus suchen - in den Beförderungsbedingungen steht:

14.  zum Fotografieren und Filmen im bahngebiet zusätzliche künstliche Lichtquellen zu benutzen,

Damit hat der Fahrer erst mal primär Pech gehabt. Er zählt erst mal als Beiwerk und hat daher eigentlich kein Recht auf das eigene Bild. Da das Gesetz aber schwammig ist, müsste man das im Zweifel erst einmal gerichtlich klären lassen.
Nichts desto trotz hoffe ich, dass der Fahrer fristlos rausgeschmissen wird und zusätzlich noch Post von der Staatsanwaltschaft erhält.

(Wenn ich gewusst hätte das man so viel Spaß beim filmen von Zügen / U-Bahnen / Bussen / Straßenbahnen hat, sollte ich mir wirklich überlegen ob ich nicht damit mal wieder anfange :D )



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.03.2012 15:56 von Chep87.
Lieber Chep87, wenn ich in meiner Funktion als Moderator Kenntnis von rechtlich zu beanstandenem Inhalt erlange, dann habe ich entsprechend zu handeln, denn anderenfalls mache ich mich strafbar. Es ist dabei völlig unerheblich, was du und ich persönlich davon halten.

Es ist mehr als eindeutig, dass der Fahrer nicht gefilmt werden wollte. Er ist ebenso eindeutig Hauptobjekt dieses Videos, auch wenn das sicher nicht die ursprüngliche Intention des Filmers war. Den Film dennoch zu veröffentlichen stellt einen klaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist rechtswidrig! Und das gilt völlig unabhängig davon, was der Fahrer da anstellt.

Gruß, Tom Gerlich
Zitat

Lieber Chep87, wenn ich in meiner Funktion als Moderator Kenntnis von rechtlich zu beanstandenem Inhalt erlange, dann habe ich entsprechend zu handeln, denn anderenfalls mache ich mich strafbar. Es ist dabei völlig unerheblich, was du und ich persönlich davon halten.
Klar, verstehe ich auch ;) Das deutsche Recht treibt ja hinsichtlich Störerhaftung bei Foren momentan komische Blüten.
Zitat
Chep87
Damit hat der Fahrer erst mal primär Pech gehabt. Er zählt erst mal als Beiwerk und hat daher eigentlich kein Recht auf das eigene Bild. Da das Gesetz aber schwammig ist, müsste man das im Zweifel erst einmal gerichtlich klären lassen.

Ich habe zwar keine Ahnung, was in dem Film zu sehen war, aber die Aussage mit dem schwammigen Gesetz ist allerdings falsch.
Das Kunsturheberrechtgesetz sagt im §23 das Personen die Beiwerk sind, kein Recht am eigenen Bild haben. Wenn ich also eine Straßenbahn, Bus, U-Bahn, S-Bahn, Schwebebahn, O-Bus, Fliegende Untertasse fotografiere, hat der Fahrer/Pilot kein Recht am eigenen Bild.

Das Recht am eigenen Bild sagt übrigens nicht, dass man die Person nicht fotografieren darf. Es sagt lediglich aus, dass die Person nicht öffentlich gezeigt werden darf.

Der BGH hat übrigens in mehreren Urteilen festgelegt, dass Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln kein Recht am eigenen Bild haben, wenn diese im Dienst beim Fahren fotografiert werden.
Zitat
Linie 88
Der BGH hat übrigens in mehreren Urteilen festgelegt, dass Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln kein Recht am eigenen Bild haben, wenn diese im Dienst beim Fahren fotografiert werden.
Interessant. Gibt es da einen Link / ein Aktenzeichen ?

Bäderbahn



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.03.2012 22:31 von Bäderbahn.
Zitat
Linie 88
Das Kunsturheberrechtgesetz sagt im §23 das Personen die Beiwerk sind, kein Recht am eigenen Bild haben. Wenn ich also eine Straßenbahn, Bus, U-Bahn, S-Bahn, Schwebebahn, O-Bus, Fliegende Untertasse fotografiere, hat der Fahrer/Pilot kein Recht am eigenen Bild.

Naja, in dem Fall war der Fahrer durch die Wahl des gezeigten Ausschnittes aber nicht Beiwerk, sondern Hauptperson. Deshalb, und weil keinerlei Anstalten gemacht wurden, das Gesicht unkenntlich zu machen, könnte ich mir vorstellen, dass das Video auch nicht lange bei youtube stehenbleibt/stehenbleiben darf, wenn der Fahrer spitzkriegt, dass sein "Auftritt" online ist. Ich finde die Löschung o.k.
Im ursprünglich gewählten Ausschnitt war er Beiwerk ;) Erst als er ausgestiegen ist hat er sich ja selbst! zur Hauptperson gemacht :-)

Wie wäre es eigentlich wenn nächstes Wochenende jeder Bahninfo-Forenuser mit einer Kamera bewaffnet U-Bahnen filmt? Wäre bestimmt lustig :D

Aber jetzt nochmal im Ernst: Es gibt ja bei der BVG doch diese Webseite [www.bvg.de] bzgl. Drehgenehmigungen. Meiner Meinung nach zielt das auf gewerbliche Filmaufnahmen ab (u.a. weil man ein Drehbuch einreichen soll). In den BB und Hausordnung steht sonst nichts weiter drin, außer eben dass man kein weiteres künstliches Licht nutzen darf. Gibt es denn noch eine Stelle wo die BVG nicht kommerzielle Videoaufnahmen regelt?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.03.2012 07:22 von Chep87.
Der Fahrer wäre an sich gar nicht zu sehen wenn er nicht extra wegen seinem Anliegen aus seinem Bau rauskommen würde. Mit seiner Androhung "sonst klatscht es" macht er wahrlich keinen guten Eindruck. Dass man gefilmt und fotografiert wird ist in der Branche quasi Standard. Vielleicht sollte er sich beruflich umorientieren.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Der Fahrer wäre an sich gar nicht zu sehen wenn er nicht extra wegen seinem Anliegen aus seinem Bau rauskommen würde. Mit seiner Androhung "sonst klatscht es" macht er wahrlich keinen guten Eindruck. Dass man gefilmt und fotografiert wird ist in der Branche quasi Standard. Vielleicht sollte er sich beruflich umorientieren.

Vieleicht sollten die Forumsmitglieder sich umorientieren und akzeptieren, das sich nicht alle Fahrer bzw. Betriebsangehörigen von Bahnen
und Bussen in ein 0815-4711 Muster fassen lassen, das ihnen genehm ist..??
Fotografiere mal in EF oder MD, da sind die noch komischer drauf...

T6JP
Was machen die da? Also wenn ich auf Fotografen zulaufe, laufen manche scheu weg, dabei will ich denen nichts verbieten, sondern nur eine Kopie an meine Mailadresse.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Chep87
Im ursprünglich gewählten Ausschnitt war er Beiwerk ;) Erst als er ausgestiegen ist hat er sich ja selbst! zur Hauptperson gemacht

Einerlei wie es dazu kam, sobald ein Mensch zur Hauptperson in einer Filmaufnahme wird und diese gegen den ausdrücklich (auch im Video eindeutig geäußerten) Willen veröffentlicht wird, verstößt das gegen gesetzliche Regelungen.
Bislang geht die BVG sehr kulant mit nichtgewerblichen Foto- und Filmaufnahmen im Bahnbereich (also auf Betriebsgelände) um. Durch solche Aktionen angeblicher Hobbyfilmer, die dabei auf Provokation und Streit aus sind, könnte es zu einer generellen Genehmigungspflicht (ggf. mit Gebührenpflicht) kommen. Darunter hätten wiederum echte Verkehrsamateure zu leiden, die dann nur noch von öffentlichen Straßen aus genehmigungsfreie Fotos machen dürften.

so long

Mario
Ich vermute mal, das Video zu kennen, mein letzter Kenntnisstand war jedoch, dass dieses "privat" bei Youtube zu sehen war. Kam der Link hier vom Videoersteller selbst?

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Sie befinden sich HIER.
Das Video ist bei youtube eingestellt und mit ein wenig Nachdenken bei den Suchbegriffen auch leicht auffindbar.
Zitat
Chep87
Im ursprünglich gewählten Ausschnitt war er Beiwerk ;) Erst als er ausgestiegen ist hat er sich ja selbst! zur Hauptperson gemacht :-)

Ich bin kein Jurist und weiß auch, dass sich Gesetzeslage und gesunder Menschenverstand ausschließen können, aber von meinem Gefühl her würde ich sagen

ungeschnittenes Material oder ein Video, bei dem die Züge die Hauptrolle spielen, wären o.k. (also beispielsweise 15 min an- und/oder abfahrende Züge und/oder Bahnhöfe, und irgendwann zwischendrin der Fahrer, ggf. unkenntlich gemacht),

bewusst gewählter Videoausschnitt von knapp zweieinhalb Minuten, wovon 2 Minuten der Fahrer gegen seinen ausdrücklichen Willen im Bild ist, verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht.

Das dürfte so ähnlich sein, wie wenn du Fotos machst und auf deiner Homepage veröffentlichst. Fotografierst du am Hauptbahnhof und irgendwo im Hintergrund spaziert eine Kindergruppe durchs Bild, ist das kein Problem, stellst du vom selben Bild eine Ausschnittsvergrößerung von EINEM Kind, auf der vielleicht noch am Kofferanhänger der volle Name und die Adresse deutlich zu lesen sind, ins Netz, kann dich das in Teufels Küche bringen.
Zitat
Chep87
Im ursprünglich gewählten Ausschnitt war er Beiwerk ;) Erst als er ausgestiegen ist hat er sich ja selbst! zur Hauptperson gemacht :-)


Selbst für diesen Fall sieht die Rechtslage eindeutige Regeln zuungunsten des Filmenden/ Fotografierenden vor:
§23 (2) KunstUrhG
Die Befugnis [das Material zu verbreiten, wenn die Beiwerksregel greift] erstreckt
sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes
Interesse des Abgebildeten [...] verletzt wird.
Allen Anschein wird mit der Veröffentlichung des Videos genau dies getan.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Genau.
Die Rechtslage ist eindeutig. Ab dem Zeitpunkt wo der Fahrer aussteigt hätte der Film nicht veröffentlicht werden dürfen.
Im Extremfall sieht es jetzt so aus: Die BVG sieht den Film, feuert den Fahrer (was ich allerdings wegen so einer Sache nicht denke) wegen seines Fehlverhaltens und der Fahrer verklagt den Filmer auf Schadensersatz und der Filmer muss dem Fahrer das Gehalt zahlen..
Zitat
Schweinebacke
Das Video ist bei youtube eingestellt und mit ein wenig Nachdenken bei den Suchbegriffen auch leicht auffindbar.

Vielen Dank für deine...ähm, ja, vielen Dank.

Wir hatten vor kurzem ein Video, dass eine Auseinandersetzung zwischen einem filmenden Freak und einem U-Bahnfahrer zeigte, aufgenommen am Alexanderplatz (U8). Auf die darauf entstandene Diskussion hin wurde das Video auf "privat" geschaltet. Wenn es dasselbe Video sein sollte und dieses jetzt wieder einsehbar ist (den Titel habe ich noch genau im Kopf, unter diesen Suchbegriffen finde ich es jedoch nicht), würde ich das einfach gern wissen.

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Sie befinden sich HIER.
Zitat
Schweinebacke
Das Video ist bei youtube eingestellt und mit ein wenig Nachdenken bei den Suchbegriffen auch leicht auffindbar.

Wenn Das H-Zugvideo gemeint ist, wo auch eine unbeteiligte BVGerin mit Esspaket durch das Bild geht, das geht schon per Facebook um die Welt.
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
Schweinebacke
Das Video ist bei youtube eingestellt und mit ein wenig Nachdenken bei den Suchbegriffen auch leicht auffindbar.

Vielen Dank für deine...ähm, ja, vielen Dank.

Wir hatten vor kurzem ein Video, dass eine Auseinandersetzung zwischen einem filmenden Freak und einem U-Bahnfahrer zeigte, aufgenommen am Alexanderplatz (U8). Auf die darauf entstandene Diskussion hin wurde das Video auf "privat" geschaltet. Wenn es dasselbe Video sein sollte und dieses jetzt wieder einsehbar ist (den Titel habe ich noch genau im Kopf, unter diesen Suchbegriffen finde ich es jedoch nicht), würde ich das einfach gern wissen.

Der H-Zug in dem Film fährt auf der U9 nach Rathaus Steglitz. Der Fahrer steigt aus und droht dem Filmer Gewallt an, wenn er ihn weiterhin filmt, das Video ist bei Youtube eingestellt und läuft über Facebook durch die Galaxie.
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