Zwei Beiträge entfernt 11.03.2012 15:23 |
Admin |
Re: Zwei Beiträge entfernt 11.03.2012 15:34 |
14. zum Fotografieren und Filmen im bahngebiet zusätzliche künstliche Lichtquellen zu benutzen,
Re: Zwei Beiträge entfernt 11.03.2012 15:56 |
Admin |
Re: Zwei Beiträge entfernt 11.03.2012 15:58 |
Klar, verstehe ich auch ;) Das deutsche Recht treibt ja hinsichtlich Störerhaftung bei Foren momentan komische Blüten.Zitat
Lieber Chep87, wenn ich in meiner Funktion als Moderator Kenntnis von rechtlich zu beanstandenem Inhalt erlange, dann habe ich entsprechend zu handeln, denn anderenfalls mache ich mich strafbar. Es ist dabei völlig unerheblich, was du und ich persönlich davon halten.
Re: Zwei Beiträge entfernt 11.03.2012 21:55 |
Zitat
Chep87
Damit hat der Fahrer erst mal primär Pech gehabt. Er zählt erst mal als Beiwerk und hat daher eigentlich kein Recht auf das eigene Bild. Da das Gesetz aber schwammig ist, müsste man das im Zweifel erst einmal gerichtlich klären lassen.
Re: Rechte am eigenen Bild 11.03.2012 22:29 |
Interessant. Gibt es da einen Link / ein Aktenzeichen ?Zitat
Linie 88
Der BGH hat übrigens in mehreren Urteilen festgelegt, dass Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln kein Recht am eigenen Bild haben, wenn diese im Dienst beim Fahren fotografiert werden.
Bäderbahn
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 00:10 |
Zitat
Linie 88
Das Kunsturheberrechtgesetz sagt im §23 das Personen die Beiwerk sind, kein Recht am eigenen Bild haben. Wenn ich also eine Straßenbahn, Bus, U-Bahn, S-Bahn, Schwebebahn, O-Bus, Fliegende Untertasse fotografiere, hat der Fahrer/Pilot kein Recht am eigenen Bild.
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 07:20 |
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 07:34 |
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 07:38 |
Zitat
Logital
Der Fahrer wäre an sich gar nicht zu sehen wenn er nicht extra wegen seinem Anliegen aus seinem Bau rauskommen würde. Mit seiner Androhung "sonst klatscht es" macht er wahrlich keinen guten Eindruck. Dass man gefilmt und fotografiert wird ist in der Branche quasi Standard. Vielleicht sollte er sich beruflich umorientieren.
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 07:54 |
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 12:12 |
Zitat
Chep87
Im ursprünglich gewählten Ausschnitt war er Beiwerk ;) Erst als er ausgestiegen ist hat er sich ja selbst! zur Hauptperson gemacht
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 12:34 |
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 12:42 |
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 13:20 |
Zitat
Chep87
Im ursprünglich gewählten Ausschnitt war er Beiwerk ;) Erst als er ausgestiegen ist hat er sich ja selbst! zur Hauptperson gemacht :-)
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 13:36 |
Zitat
Chep87
Im ursprünglich gewählten Ausschnitt war er Beiwerk ;) Erst als er ausgestiegen ist hat er sich ja selbst! zur Hauptperson gemacht :-)
§23 (2) KunstUrhG Die Befugnis [das Material zu verbreiten, wenn die Beiwerksregel greift] erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten [...] verletzt wird.Allen Anschein wird mit der Veröffentlichung des Videos genau dies getan.
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 13:40 |
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 16:50 |
Zitat
Schweinebacke
Das Video ist bei youtube eingestellt und mit ein wenig Nachdenken bei den Suchbegriffen auch leicht auffindbar.
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 17:00 |
Zitat
Schweinebacke
Das Video ist bei youtube eingestellt und mit ein wenig Nachdenken bei den Suchbegriffen auch leicht auffindbar.
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 17:04 |
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
Schweinebacke
Das Video ist bei youtube eingestellt und mit ein wenig Nachdenken bei den Suchbegriffen auch leicht auffindbar.
Vielen Dank für deine...ähm, ja, vielen Dank.
Wir hatten vor kurzem ein Video, dass eine Auseinandersetzung zwischen einem filmenden Freak und einem U-Bahnfahrer zeigte, aufgenommen am Alexanderplatz (U8). Auf die darauf entstandene Diskussion hin wurde das Video auf "privat" geschaltet. Wenn es dasselbe Video sein sollte und dieses jetzt wieder einsehbar ist (den Titel habe ich noch genau im Kopf, unter diesen Suchbegriffen finde ich es jedoch nicht), würde ich das einfach gern wissen.