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Tram nach Adlershof wird gebaut !
geschrieben von Funkstrom 
Christian Linow schrieb:
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> Harald Tschirner schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Ja, gaaanz langsam: ich glaube da erst ´dran,
> wenn
> > wirklich Arbeiten beginnen!
>
> Ganz recht, und momentan schaut es eher schlecht
> aus, wie es Spezialisten des EU-Rechts sehen.
> Danach müssen nämlich Bauarbeiten im Sinne der
> Öffentlichkeit generell ausgeschrieben werden. In
> der Regel dürfte bei den Maßnahmen dieses Umfanges
> etwa ein halbes Jahr bis zum Abschluss jener
> Vergabe vergehen, weil alleine die Frist der
> Bekanntmachung zur Bewerbung laut der VOB
> (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
> 52 Kalendertage beträgt. Darin sind eventuelle
> Einsprüche und diesbezüglich notwendige Intervalle
> längst nicht berücksichtigt. Sollte der Senat am
> Gelingen tatsächliches Interesse haben, so müsste
> noch in diesem Monat der formelle Baubeschluss
> ergehen, da schlicht die Zeit davon rennt.
>
> Gute Nacht,
>
> Christian
>
Man kann auch alles schlecht reden, wenn man nur will.
Ist es normal dass alle deine Beiträge prinzipiell negativer Art sind?
Ich will dich nicht angreifen, aber das fällt extrem auf.

Es wird sicher Arbeiten geben die nicht ausschreibungspflichtig sind und von der heute für den Bau beauftragten BVG allein ausgeführt werden dürfen.

--
Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog
Berliner Zeitung vom 8. Ausgust 2007:

Weil die Straßenbahn kommt, müssen Forscher umräumen
Senat beschließt Streckenbau in der Wissenschaftsstadt - sensible Geräte werden deshalb rechtzeitig in Sicherheit gebracht

[www.berlinonline.de]
> Man kann auch alles schlecht reden, wenn man nur
> will.
> Ist es normal dass alle deine Beiträge prinzipiell
> negativer Art sind?
> Ich will dich nicht angreifen, aber das fällt
> extrem auf.

Es geht nicht um das Schlecht-Reden, sondern um Fakten: Wenn man sich derer verwehren möchte, so obliegt es jedem Einzelnen.

> Es wird sicher Arbeiten geben die nicht
> ausschreibungspflichtig sind und von der heute für
> den Bau beauftragten BVG allein ausgeführt werden
> dürfen.

AUSGESCHLOSSEN:

Laut den Vergabebestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie §1 SKR ist eine Ausschreibung öffentlich zu gestalten, sofern ein Schwellenwert von fünf Millionen Euro in der Gänze oder pro Baulos in Höhe von einer Million Euro überschritten wird. Ferner heißt es im Absatz 3 wörtlich:

"Eine bauliche Anlage darf für die Schwellenwertermittlung nicht in der Absicht aufgeteilt werden, sie der Anwendung der Bestimmungen zu entziehen."

PS: Ich habe mich im Rahmen der Fortbildungen sowie des Fachausschusses EU des Deutschen Journalistenverbandes in Brüssel diesbezüglich aufhalten dürfen!





1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.08.2007 23:57 von Christian Linow.
Hallo Christian,

der § 1 SKR, den du heranziehst beschreibt lediglich, dass ab den von dir genannten Schwellenwerten EU-weit!!! ausgeschrieben werden muss. Dieses Ausschreibungsverfahren heißt dann "offenes Verfahren". Auch unterhalb dieser Schwellenwerte muss ein öffentlicher Auftraggeber Bauleistungen im Sinne der VOB/A* ausschreiben, aber eben nur national. Dann spricht man von der "öffentlichen Ausschreibung". Ob die BVG nun ein öffentlicher Auftraggeber ist, kann ich jedoch nicht sagen.

Ansonsten gebe ich dir volkommen recht.

*VOB/A - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
friedjaff schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo Christian,
>
> der § 1 SKR, den du heranziehst beschreibt
> lediglich, dass ab den von dir genannten
> Schwellenwerten EU-weit!!! ausgeschrieben werden
> muss. Dieses Ausschreibungsverfahren heißt dann
> "offenes Verfahren". Auch unterhalb dieser
> Schwellenwerte muss ein öffentlicher Auftraggeber
> Bauleistungen im Sinne der VOB/A* ausschreiben,
> aber eben nur national. Dann spricht man von der
> "öffentlichen Ausschreibung".

Das Preisvolumen beläuft sich auf insgesamt geschätzte 9,9 Millionen Euro und muss somit EU-weit ausgeschrieben werden.

> Ob die BVG nun ein
> öffentlicher Auftraggeber ist, kann ich jedoch
> nicht sagen.

Laut Abschnitt 3 §33b der VOB/A irrelevant, da wörtlich "die Auftraggeber in den Bereichen der Trinkwasserversorgung, der Elektrizitätsversorgung, des Stadtbahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Omnibusverkehrs, der Flughafeneinrichtungen und des See- oder Binnenhafenverkehrs oder anderer Verkehrsendpunkte der Bundesregierung jährlich eine statistische Aufstellung, die nach den Vorgaben der Kommission der Europäischen Gemeinschaften aufzustellen ist, übermitteln" müssen.

Abgesehen dieses Faktes und der daraus folgenden Rechtsinterpretation ist die BVG eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR).


> Ansonsten gebe ich dir volkommen recht.

Danke.
Christian Linow schrieb:
-------------------------------------------------------
> > Man kann auch alles schlecht reden, wenn man
> nur
> > will.
> > Ist es normal dass alle deine Beiträge
> prinzipiell
> > negativer Art sind?
> > Ich will dich nicht angreifen, aber das
> fällt
> > extrem auf.
>
> Es geht nicht um das Schlecht-Reden, sondern um
> Fakten: Wenn man sich derer verwehren möchte, so
> obliegt es jedem Einzelnen.
>
> > Es wird sicher Arbeiten geben die nicht
> > ausschreibungspflichtig sind und von der
> heute für
> > den Bau beauftragten BVG allein ausgeführt
> werden
> > dürfen.
>
> AUSGESCHLOSSEN:
>
> Laut den Vergabebestimmungen nach der
> EG-Sektorenrichtlinie §1 SKR ist eine
> Ausschreibung öffentlich zu gestalten, sofern ein
> Schwellenwert von fünf Millionen Euro in der Gänze
> oder pro Baulos in Höhe von einer Million Euro
> überschritten wird. Ferner heißt es im Absatz 3
> wörtlich:
>
> "Eine bauliche Anlage darf für die
> Schwellenwertermittlung nicht in der Absicht
> aufgeteilt werden, sie der Anwendung der
> Bestimmungen zu entziehen."
>
> PS: Ich habe mich im Rahmen der Fortbildungen
> sowie des Fachausschusses EU des Deutschen
> Journalistenverbandes in Brüssel diesbezüglich
> aufhalten dürfen!
>
>
Hallo Christian,

nun will ich mal zu deinen Ausführungen die [www.taz.de] zitieren:

Zitat

Bis Ende des Jahres will das Unternehmen Leitungsmasten aufstellen, dann den Bau per Ausschreibung vergeben.

Es scheint also doch arbeiten zu geben, die nicht ausschreibungspflichtig sind. Fahrweg- und Fahrleitungsbau kann man wahrscheinlich trennen.

Ich meine ganz so blöd sind die Damen und Herren von der BVG und Senat auch nicht, als dass sie die Ausschreibungssache nicht berücksichtigt hätten.




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Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.08.2007 15:34 von Stefan Metze.
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