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geschrieben von Anonymer Benutzer 
Fahrgastbetreuer schrieb:
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>
> Nur eines will mir nicht in den Kopf.
> Die Regelung mit dem Einzelfahrschein für 2,10
> Euro.
> Gültigekit 2 Stunden. Jetzt kommt das aber:
> Rückfahrten sind nicht gestattet, und Rundfahrten
> sind nicht gestattet. Das ist doch ein
> Widerspruch. Entweder er gilt 2 Stunden lang oder
> nicht.

Diesen "Widerspruch" gibt es auch in Hannover, sogar beim 3,50 EUR Ticket...

LorenzM schrieb:
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> Ich wäre neulich beinahe mal am U-Bahnhof
> Fehrbelliner Platz auf so einen Betrüger
> hereingefallen. Im letzten Moment schwante mir
> dóch etwas, als ich einen BVG-Mitarbeiter sah, der
> wenige Meter weiter den zweiten Betrüger mit an
> die Oberfläche nahm.

Also ist der Normaltariffahrschein nicht übertragbar?

Mit besten Grüßen
Wuhletal
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Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Wuhletal schrieb:
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> Also ist der Normaltariffahrschein nicht
> übertragbar?

Meiner Meinung nach nicht.
Ich find den Handl mit gebrauchten noch gültigen Fahrscheinen mich schlimm. Es soll Unternehmen gegeben haben, die sind mit gebrauchten aber bereits abgelaufen Rädern gefahren.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
LorenzM schrieb:
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> Wuhletal schrieb:
> -----------------------------------------------------
> > Also ist der Normaltariffahrschein nicht
> > übertragbar?
>
> Meiner Meinung nach nicht.


Nach Meinung des VBB-Tarifs auch nicht.
Einzelfahrausweise und Tageskarten sind nach Entwertung nicht übertragbar.

Lässt man sich beim Kauf von einem Kontrolleur beobachten, kann man sich schonmal auf 40 EUR einstellen, diesmal ohne Chance auf Rabattierung. Eine Anzeige wegen Betrugs wäre sicherlich auch drin, wahrscheinlich aber erst ab dem zweiten Mal.
Na ja, über den Handel mit gebrauchten Fahrscheinen kann man ja denken, wie man will, aber so schlimm finde ich ich ihn nicht.
Es wird eine Dienstleistung von 120 Minuten verkauft, und wer die nicht nutzt verkauft den Rest weiter - und nun ?
Tattergreis schrieb:
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> Na ja, über den Handel mit gebrauchten
> Fahrscheinen kann man ja denken, wie man will,
> aber so schlimm finde ich ich ihn nicht.
> Es wird eine Dienstleistung von 120 Minuten
> verkauft, und wer die nicht nutzt verkauft den
> Rest weiter - und nun ?

Die Kalkulation beruht nicht darauf, das jeder Fahrgast volle 120min. den ÖPNV in Anspruch nimmt.
Solch teure Extremfälle sind in der Mischkalkulation nur entsprechend ihres geringen tatsächlichen Vorkommens berücksichtigt.
Deswegen sind Rück- und Rundfahrten verboten, wie auch das übertragen von Einzelfahrscheinen.
Würde man für jeden Einzelfahrschein die Kosten für 120min. Fahrt zugrunde legen, würde er ein vielfaches kosten.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Einen Fahrschein privat weiter zu verkaufen, sowas kann gar nicht verboten werden. Ob man diesen privaten erworben Fahrschein dann zu Hause ins Poesiealbum klebt ist jedem seine Sache, ihn allerdings weiter zu benutzen ist wirklich nicht gestattet. Das nachzuweisen ist jedoch beinahe unmöglich, der Kontolleur dürfte jenen Fahrschein dann vom Verkauf bis zur Kontrolle im Fahrzeug nicht aus den Augen lassen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
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