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Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun?
geschrieben von Logital 
Hallo,

hier wieder ein Beitrag aus der Reihe "Wie würdet ihr euch verhalten?"
Vo kurzem bin ich mit dem Fahrrad aus dem Fahrradabteil eines 480er ausgestiegen. Dummerweise schlossen sich die Türen bereits beim Ausstieg, so dass mir nichts anderes übrig blieb als die Tür aufzuhalten um nicht eingeklemmt zu werden. Aber mal angenommen man höert von Innen das "Zurückbleben (bitte)!" der Durchsage auf dem Bahnsteig und konnte auf Grund des Andranges noch nicht aussteigen. (Wobei ich hier nicht von Großveranstaltungen rede, sondern von den ganz gewöhnlichen Szenen auf dem Bahnhof wenn aus welchen Grund auch immer zu früh abgfertigt wird.) Wie verhaltet ihr euch?

a) Ich bleibe natürlich im Zug. Jegliche Anweisung des Personals ist folge zu leisten, alles andere wäre ein Eingriff ein den Schienenverkehr.
b) Ich halte die Tür auf um noch aussteigen zu können, alles andere wäre Freiheitsberaubung.
c) Ich ziehe die Türnotentriegelung und alle anderen Schalter, die ich finden kann um meinem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Sonst lernen die das nie!

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
a wäre richtig. b macht wohl (fast) jeder.
Kommt auf die Situation an. Bei Großveranstaltungen gilt selbstverständlich a) - ist mir auch schon passiert. Ne Station später wurde dann allerdings Variante b) genutzt. Das war allerdings in Bonn nach der Großveranstaltung "Rhein in Flammen", wo der Zugverkehr schon mehrfach wegen gezogener Notbremsen zum erliegen kam. Durch das dämliche passive Schließen musste man da aber auch schnell sein, denn wenn die Tür zuging, dann blieb sie zu, auch wenn man wieder gedrückt hatte. Ähnlich nervig im umgekehrten Sinn sind die Lichtschranken, die sich nicht abschalten lassen.

Zu Variante c) wäre ich durchaus bereit, wenn es die Umstände aus meiner Sicht erfordern. War bisher aber noch nicht notwendig (bzw. möglich).

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
fairsein
a wäre richtig. b macht wohl (fast) jeder.

so siehts aus!
Könnte man nicht so Argumentieren, das der Lokführer durch das Einleiten des Türschließvorganges während des Fahrgastwechsels eine Betriebsgefahr verursacht, der durch das ziehen der Notbremse/ Türnotentriegelung abgeholfen wird, womit Antwort c) korrekt wäre?

Merke: Recht ist nie logisch ;)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.05.2011 22:08 von Chep87.
Antwort C geht ja nun garnicht, denn wie lange soll ein Stationsauffenthalt dauern? "Zurückbleiben bitte" ist kein Wunsch, leider glauben viele durch das Wort "bitte" sei es aber so. Ein zackiges "Zuuuurückbleiben" war meiner Meinung besser und wer trieft muß halt eine Station weiter fahren!
Allerdings ist es in den letzten Jahren zu einer Unsitte geworden austeigende Fahrgäste am Austeigen zu hindern, weil immer mindestens 5 Leute glauben als erster und gleichzeitig durch eine Tür in den Zug stürmen zu müssen :-(
Auf aussteigende Leute mit Kinderwagen, Fahrrad und großem Gepäck wird schonmal garkeine Rücksicht genommen und mit am schlimmsten sind diejenigen, die nach dem verlassen eines Zuges sofort stehen bleiben und in die Gegend gucken müssen statt in die Haltestellen-/Bahnsteigmitte zu treten und den nachfolgenden Fahrgästen das Verlassen des Wagens zu ermöglichen!

Gruß Spandauer
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Gaaaaanz toll sind auch die Leute, die über 10 und mehr Stationen direkt an der Tür stehenbleiben.

b) würde ich mit Fahrrad schon alleine deshalb nicht machen, weil ich dann die Situation ich drinnen - Fahrrad draußen oder umgekehrt riskiere oder dass das Fahrrad sich komplett in der Tür verkeilt.
Zitat
Chep87
Könnte man nicht so Argumentieren, das der Lokführer durch das Einleiten des Türschließvorganges während des Fahrgastwechsels eine Betriebsgefahr verursacht, der durch das ziehen der Notbremse/ Türnotentriegelung abgeholfen wird, womit Antwort c) korrekt wäre?

Merke: Recht ist nie logisch ;)

Könnte man nicht so Argumentieren, das der Fahrgast durch das missachten des Türschließvorganges während des Fahrgastwechsels eine Betriebsgefahr verursacht und sich selbst damit in Gefahr bringt?

Gruß Peter
ganz klar: a
wobei man die Zeit bis zum nächsten Bahnhof nutzen kann um den Finger zu ziehen und sich auf ein zügiges Aussteigen vorbereiten kann.
Weiterhin sollte man sich fragen, nach dem Motto" Ich bin so grün, ich bin so umweltbewust!" was habe ich mit meinem Fahrrad in den Öffentlichen verloren?
Wo doch Berlin so schöne Fahrradwege hat.
Grüße
Zitat

Weiterhin sollte man sich fragen, nach dem Motto" Ich bin so grün, ich bin so umweltbewust!" was habe ich mit meinem Fahrrad in den Öffentlichen verloren?
Sehr viel hat er/sie mit seinem/ihrem Fahrrad in den Öffis verloren.
Zitat
Chep87
Sehr viel hat er/sie mit seinem/ihrem Fahrrad in den Öffis verloren.

Ein Fahrradventil, einen Reflektor, die Geduld...
Zitat
Chep87
Könnte man nicht so Argumentieren, das der Lokführer durch das Einleiten des Türschließvorganges während des Fahrgastwechsels eine Betriebsgefahr verursacht, der durch das ziehen der Notbremse/ Türnotentriegelung abgeholfen wird, womit Antwort c) korrekt wäre?

Bei der S-Bahn dürfen bereits vor Ende des Fahrgastwechels die Türen geschlossen werden. Allerdings nur bei starkem Fahrgastandrang und nur nach dem sogenanntem erweitertem Warnruf: Ril 432, Modul 902 Seite 198 (öA) bzw. Modul 903 Seite 208 (ZAT).
Sonst dürfen die Türen immer nach erfolgtem Fahrgastwechsel geschlossen werden. Es ist aber in der Tat recht individuell, was man unter "abgeschlossenen Fahrgastwechsel" definiert. Wenn für mich drei Sekunden lang keine weiteren Fahrgäste aus- oder eingestiegen sind, dann ist für mich der Fahrgastwechsel abgeschlossen. Der Mindestaufenthalt darf natürlich nicht vergessen werden.

Gruß
Vornesitzer
Zitat
Chep87
Zitat

Weiterhin sollte man sich fragen, nach dem Motto" Ich bin so grün, ich bin so umweltbewust!" was habe ich mit meinem Fahrrad in den Öffentlichen verloren?
Sehr viel hat er/sie mit seinem/ihrem Fahrrad in den Öffis verloren.

Falsch - der undankbare Pöbel, der unbedingt in Ecken will, wo kein Metrobus hinfährt, soll halt mal 'ne halbe Stunde laufen oder gleich das Auto nehmen. Rad + Bahn kombinieren, wo kämen wir denn da hin...
Zitat
Vornesitzer
Bei der S-Bahn dürfen bereits vor Ende des Fahrgastwechels die Türen geschlossen werden. Allerdings nur bei starkem Fahrgastandrang und nur nach dem sogenanntem erweitertem Warnruf

...und der Betriebsablauf das Erfordert. Wenn der nächste Zug erst in 20 Minuten oder so fährt, geht auch das nicht.

Zur Ursprungsfrage - c.
Das Richtige wäre, weiterzufahren und hinterher um eine Stellungnahme, ggf. um Entschädigungen, zu bitten bzw. diese einzufordern. "Freiheitsberaubung", womit neuerdings alle argumentieren, ist es jedenfalls nicht. Wenn der Fahrgast allerdings glaubhaft machen kann, dass er die Situation für sich als gefährlich empfunden hat, ist auch das Betätigen der Nothildeeinrichtungen nicht strafbar. Wenn er sich allerdings nach dem "Zurückbleiben" in eine Tür quetscht (was die Regel ist), dabei eingeklemmt wird und die Notbremse zieht, muss er mit einem Strafverfahren gegen sich selbst rechnen.

Ich erlebe im täglichen Betrieb auch solche Situationen. Erst neulich wieder ein Rollstuhlfahrer in Gesundbrunnen. Er bleibt die ganze Zeit über stehen, erst nach dem Warnruf "Zurückbleiben" fährt er los und will einsteigen. Die Aufsicht gibt zuvor den Türschließauftrag, er wird eingeklemmt und kommt nach vorne: "Das ist Körperverletzung was sie hier machen!" Klar, Hauptsache nicht die Schuld bei sich selbst suchen. Oder der Fahrgast in einem im Stau stehenden Bus: "Lassen sie mich sofort hier raus!" "Ich kann sie nicht rauslassen, erst an der nächsten Haltestelle." "Das ist Freiheitsberaubung!" Ich weiß nicht, in welchen Medien dieser Begriff mal Mode war, aber er wird momentan als Universal-Argument angewendet.
Zitat
Alex P.
Das Richtige wäre, weiterzufahren und hinterher um eine Stellungnahme, ggf. um Entschädigungen, zu bitten

Nun in meinem Fall war es eben so (am S Adlershof), dass ich eben direkt hinter dem Kinderwagen ausgestiegen bin, quasi fast im Hacken der Frau die diesen geschoben hat. An der Stelle ist der Bahnsteig eng, denn hie geht viel Bahnsteugfläche für den Treppenabgang drauf. (480er Kurzzug stadtauswärts 3. Wagen, Mehrzweckabteil). Die Leute stauen sich auf dem Weg zur Treppe und können kaum den Türbereich des Bahnsteiges verlassen (was ich denen auch nicht übel nehme). Das Vorderrad war schon draußen, mangels Platz kam ich aber kaum auf den Bahnsteig. In der Situation des Türschließsignals renne ich ja nicht in den Wagen zurück, sondern stelle mich schon mal auf die Kraft der Tür ein, die beim 480er doch recht ordentlich gedrückt hat.
Anschließend bin ich zum Container gelaufen wo der Abfertiger (und Blockwärter) sitzt. Doch da kann man an jeder erdenklichen Tür klopfen, da macht keiner auf. Werden diese Abfertigungskameraaufnahmen eigentlich aufgezeichnet?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Der Treppenaufgang vom neuen Bahnhof Adlershof scheint etwas zu breit geraten zu sein. Der Bahnsteig rechts und links desselben ist wirklich ziemlich schmal. Hoffentlich nutzen mehr Leute den Abgang zur anderen Straßenseite, wenn die Durchfahrt fertig gebaut ist.

MTB

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Bitte beachten Sie beim AS den HU zwischen Z und BSK!
@Logital: Ich hoffe, Du hast Dich nicht verletzt? Es ist dann bei Dir wirklich blöd gelaufen. Leider ist es so, dass solche Situationen nicht ausbleiben. Gerade die Situationen, wie Du sie bschreibst, sind auch für das Abfertigungspersonal manchmal recht unübersichtlich. In dichtem Gedränge schätzt man als Tf beim ZAT, oder auch als Aufsicht, Situationen ab und an falsch ein und dann kommt es leider auch dazu, dass ein Fahrgast eingeklemmt wird. Sind halt auch nur Menschen, die dort arbeiten. In der Regel bemerkt dies die Aufsicht aber sofort und bittet den Tf um erneute Freigabe der Türen, bzw. der Tf selbst gibt sie nochmals frei. Abfahren kann der Zug mit unvollständig geschlossenen Türen jedenfalls nicht. Wohl ein weiterer Grund, der gegen die Auffassung vieler Bahnfans spricht, die Vorkriegsfahrzeuge hätten noch jahrelang eingesetzt werden können. Genau deshalb bin ich dagegen!

Soweit ich weiß, erfolgt keine Aufzeichnung der Videos.
Zitat

In der Regel bemerkt dies die Aufsicht aber sofort und bittet den Tf um erneute Freigabe der Türen, bzw. der Tf selbst gibt sie nochmals frei.
Oder schreit den gesamten Berliner Hbf 5 Minuten zusammen ZURÜCKBLAIM HAB ICH GESAAAAAGT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

(so hab ich das mal erlebt)
Zitat
Chep87

Oder schreit den gesamten Berliner Hbf 5 Minuten zusammen ZURÜCKBLAIM HAB ICH GESAAAAAGT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zurecht. Wenn man 3 Mal zurückbleiben sagt und es drängt sich immer noch jemand rein und hält die Tür für andere auf, ist auch irgendwann mal Schluss. Hinterher regen sich die Leute widerrum über die Verspätung auf.

Ich empfehle jeden Kritiker, mal eine Mitfahrgenehmigung bei der S-Bahn zu beantragen und einen Tf mal ein paar Stunden zu begleiten. Da wäre der Ein oder Andere sehr erstaunt, was da so abgeht.
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