Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 27.05.2011 22:44 |
Zitat
Alex P.
Dass man den Anzeigen nicht traut, kann ich verstehen. Wenn allerdings der Tf selbst sagt, dass der nachfolgende Ringzug bereits in einer Minute kommt, weil der Zug schon vor dem Bahnsteig wartet, dann darf man das auch glauben. Wenn nicht muss man sich eben reinquetschen, aber damit leben, dass die Türen irgendwann geschlossen werden, da ein Fahrgastwechsel aufgrund der Überfüllung sowieso nicht mehr stattfinden kann.
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 27.05.2011 23:16 |
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 00:08 |
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 07:43 |
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VvJ-Ente
Weiß denn der Fahrer vom Ringzug schon in Neukölln, ob sein Kollege vom nachfolgenden Zug außerplanmäßig in Südkreuz oder Hermannstr. den Zug leeren soll und auf das Abstellgleis umgeleitet wird?
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 11:34 |
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 11:47 |
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Alex P.
Aber hier haben wir nun genau das Problem, um das es eigentlich geht: Das Abfertigen bei nicht vollständig abgeschlossenen Fahrgastwechsel. Ein Zug fährt verspätet ein und ist proppevoll. Am Bahnsteig quetschen sich nun noch mehr Menschen rein. Obwohl eigentlich keiner mehr reinpasst, versucht man es trotzdem weiter und weiter. Wenn man hier nicht irgendwann mal ein Ende setzt und die Türen schließt, geht das Spiel von Bahnhof zu Bahnhof so weiter. Jeder einzelne Bahnhof wird wegen der immer größer werdenen Taktlücke immer voller. Irgendwann hat der erste Zug dann 30 Minuten Verspätung, während ihm 6 leere Züge im Minutenabstand folgen. Dann hättest Du zeitlich auch nicht mehr gewonnen, als wenn der nachfolgende Ringzug ausgefallen wäre und Du 10 Minuten hättest warten müssen. Solche Situationen hatten wir, gerade auf dem Ring, im Winter zur Genüge.
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 14:02 |
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Oberdeck
Vor einiger Zeit wollte ich mit der Ringbahn fahren und der Triebfahrzeugführer des im Bahnhof stehenden, völlig überfüllten Zuges plärrte durch die Lautsprecher, daß der nächste Zug in zwei Minuten folgen würde. Also wartete ich. Der nächste Zug kam dann nach rd. zehn Minuten und endete zwei Stationen später, so daß er mir nichts nützte. Letztlich mußte ich insgesamt 21 Minuten lang auf den nächsten Zug warten, mit dem ich zu meinem Zielort gelangen konnte. Da ist es doch wohl verständlich, daß ich nicht im Traum daran denken würde, noch einmal so dämlich zu sein und auf das zu hören, was mir vom Betriebspersonal der S-Bahn einzureden versucht wird. In den seltenen Fällen, in denen ich den ÖPNV nutze, steige ich bei der S-Bahn grundsätzlich in den ersten Zug ein, der in Richtung meines Zielortes fährt - da kann der noch so voll sein.
Viele Grüße vom Oberdeck...
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 14:27 |
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DonChaos
So ein Unsinn! Erstens kann der Zug gar nicht abfahren, wenn jemand in der Tür klemmt und zweitens falls das doch mal passiert, muss selbstverständlich die Notbremse gezogen werden!
Zitat
Alex P.
Nur weil Du anderer Ansicht bist, musst Du die Beiträge anderer nicht als Unsinn bezeichnen! Wenn sich ein Fahrgast in eine schließende Tür drängt, verursacht er in erster Linie eine Gefahr! Um diese Gefahr abzuwenden, wenn die Technik dann doch mal versagt, muss durchaus die Notbremse gezogen werden. Dennoch ging die Gafahr vom Fargast aus und damit hat er, in einem solchen Fall, mit einer Anzeige zu rechnen. Zwar nicht wegen der Notbremse, wohl aber wegen dem Eingriff in den Bahnverkehr. Ob das umgesetzt wird ist die andere Sache.
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 16:18 |
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DonChaos
Du hattest aber von einen Strafverfahren wegen gezogener Notbremse geschrieben. Und das IST Unsinn. Zur Gefahrenabwehr, egal von wem die Gefahr herbeigeführt wurde, IST die Notbremse zu ziehen!
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 16:25 |
Zitat
Logital
innvoll wäre es in solcher einer Situation wenn der im Blockabstand folgende halb leere hintere Zug den vorderen überholen könnte.
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 17:30 |
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 18:30 |
Zitat
Alex P.
[...] Nun bemerkt ein Fahrgast den Vorfall und betätigt die Notbremse, der Zug kommt einige Meter nach der Anfahrt zu stehen, der Fahrgast kommt mit dem Schrecken davon. Na was meinst Du, was dem Fahrgast jetzt blüht?
Zitat
Alex P.
[...] Er hat hier eine ganz erhebliche Gefahr in Kauf genommen [...]
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 18:37 |
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 18:46 |
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 18:53 |
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 18:55 |
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 18:56 |
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 19:03 |
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 19:03 |
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drstar
Wer auf die Gleise läuft, dort Gegenstände ablegt oder anderweitig die Gleisanlagen (kurzzeitig) unbrauchbar macht, macht sich natürlich des gef. Eingriffs in den Bahnverkehr schuldig. Dazu gehören erstmal alle Mittel, die geeignet sind, eine gefährliche Situation zu schaffen und den Bahnverkehr zu stören.
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drstar
Allerdings genügt es nicht, von einer Tür eingeklemmt zu werden, wie auch immer es dazu gekommen ist. Gef. Eingriff in den Bahnverkehr ist eine Straftat, die vor Gericht bewiesen werden muß, und hier werden sich Staatsänwälte stets schwertun, eine entsprechende Argumenmtationskette vorzubringen, wenn ein Fahrgast von einer Tür eingeklemmt wurde.
Re: Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun? 28.05.2011 19:04 |
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drstar
Zunächst wird ermittelt, verurteilt ist er noch nicht. Vermutlich wird das Verfahren eingestellt. Das ist genau das, was ich oben bereits schrieb.