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Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun?
geschrieben von Logital 
Zitat
Alex P.
Dass man den Anzeigen nicht traut, kann ich verstehen. Wenn allerdings der Tf selbst sagt, dass der nachfolgende Ringzug bereits in einer Minute kommt, weil der Zug schon vor dem Bahnsteig wartet, dann darf man das auch glauben. Wenn nicht muss man sich eben reinquetschen, aber damit leben, dass die Türen irgendwann geschlossen werden, da ein Fahrgastwechsel aufgrund der Überfüllung sowieso nicht mehr stattfinden kann.

Weiß denn der Fahrer vom Ringzug schon in Neukölln, ob sein Kollege vom nachfolgenden Zug außerplanmäßig in Südkreuz oder Hermannstr. den Zug leeren soll und auf das Abstellgleis umgeleitet wird?
@ VvJ-Ente: Entsprechend der Dynamischen ZZA, wo die insgesamt nächsten 3 Züge angezeigt werden schon ja. ;)


BVG = Alle meckern drüber, aber ohne geht es nicht !

Jut jemeinte Jrüße
Nico
Auch wenn am Bahnsteig noch das ursprüngliche Ziel angezeigt wird?
Zitat
VvJ-Ente


Weiß denn der Fahrer vom Ringzug schon in Neukölln, ob sein Kollege vom nachfolgenden Zug außerplanmäßig in Südkreuz oder Hermannstr. den Zug leeren soll und auf das Abstellgleis umgeleitet wird?

Nein, das weiß er in der Regel nicht. Allerdings könnte auch der Zug, in den man sich gerade reinquetscht, vorzeitig ausgesetzt werden. Aber hier haben wir nun genau das Problem, um das es eigentlich geht: Das Abfertigen bei nicht vollständig abgeschlossenen Fahrgastwechsel. Ein Zug fährt verspätet ein und ist proppevoll. Am Bahnsteig quetschen sich nun noch mehr Menschen rein. Obwohl eigentlich keiner mehr reinpasst, versucht man es trotzdem weiter und weiter. Wenn man hier nicht irgendwann mal ein Ende setzt und die Türen schließt, geht das Spiel von Bahnhof zu Bahnhof so weiter. Jeder einzelne Bahnhof wird wegen der immer größer werdenen Taktlücke immer voller. Irgendwann hat der erste Zug dann 30 Minuten Verspätung, während ihm 6 leere Züge im Minutenabstand folgen. Dann hättest Du zeitlich auch nicht mehr gewonnen, als wenn der nachfolgende Ringzug ausgefallen wäre und Du 10 Minuten hättest warten müssen. Solche Situationen hatten wir, gerade auf dem Ring, im Winter zur Genüge.

Das wäre in dem Fall kontraproduktiv, weil es für die Fahrgäste immer "der letzte Zug" ist, ganz egal ob das System zuverlässig läuft oder Chaos herrscht.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.05.2011 07:46 von Alex P..
Wenn man hier nicht irgendwann mal ein Ende setzt und die Türen schließt, geht das Spiel von Bahnhof zu Bahnhof so weiter. Jeder einzelne Bahnhof wird wegen der immer größer werdenen Taktlücke immer voller. Irgendwann hat der erste Zug dann 30 Minuten Verspätung, während ihm 6 leere Züge im Minutenabstand folgen. Dann hättest Du zeitlich auch nicht mehr gewonnen, als wenn der nachfolgende Ringzug ausgefallen wäre und Du 10 Minuten hättest warten müssen. Solche Situationen hatten wir, gerade auf dem Ring, im Winter zur Genüge.

Das wäre in dem Fall kontraproduktiv, weil es für die Fahrgäste immer "der letzte Zug" ist, ganz egal ob das System zuverlässig läuft oder Chaos herrscht.[/quote]

Dieser Effekt triit bei allen Verkehrsmitteln auf. Letzten Montag auf dem 167er, 3 Busse hintereinander, dann 50 Minuten nichts, dann wieder 3. Doch was soll man da tun. Den Zug entleeren? Damit ist das Problem ja nicht gelöst. Die Leute wollen weiter, das be- und entleeren kostet Zeit. Sinnvoll wäre es in solcher einer Situation wenn der im Blockabstand folgende halb leere hintere Zug den vorderen überholen könnte. Keine Ahnung ob sowas beispielsweise in Gesundbrunnen möglich ist, oder vielleicht im Endausbau auch mal in Treptower Park möglich ist. Dann fährt der leere Zug als Pulkführer und kommt schneller voran.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Hallo,

Zitat
Alex P.
Aber hier haben wir nun genau das Problem, um das es eigentlich geht: Das Abfertigen bei nicht vollständig abgeschlossenen Fahrgastwechsel. Ein Zug fährt verspätet ein und ist proppevoll. Am Bahnsteig quetschen sich nun noch mehr Menschen rein. Obwohl eigentlich keiner mehr reinpasst, versucht man es trotzdem weiter und weiter. Wenn man hier nicht irgendwann mal ein Ende setzt und die Türen schließt, geht das Spiel von Bahnhof zu Bahnhof so weiter. Jeder einzelne Bahnhof wird wegen der immer größer werdenen Taktlücke immer voller. Irgendwann hat der erste Zug dann 30 Minuten Verspätung, während ihm 6 leere Züge im Minutenabstand folgen. Dann hättest Du zeitlich auch nicht mehr gewonnen, als wenn der nachfolgende Ringzug ausgefallen wäre und Du 10 Minuten hättest warten müssen. Solche Situationen hatten wir, gerade auf dem Ring, im Winter zur Genüge.

Vor einiger Zeit wollte ich mit der Ringbahn fahren und der Triebfahrzeugführer des im Bahnhof stehenden, völlig überfüllten Zuges plärrte durch die Lautsprecher, daß der nächste Zug in zwei Minuten folgen würde. Also wartete ich. Der nächste Zug kam dann nach rd. zehn Minuten und endete zwei Stationen später, so daß er mir nichts nützte. Letztlich mußte ich insgesamt 21 Minuten lang auf den nächsten Zug warten, mit dem ich zu meinem Zielort gelangen konnte. Da ist es doch wohl verständlich, daß ich nicht im Traum daran denken würde, noch einmal so dämlich zu sein und auf das zu hören, was mir vom Betriebspersonal der S-Bahn einzureden versucht wird. In den seltenen Fällen, in denen ich den ÖPNV nutze, steige ich bei der S-Bahn grundsätzlich in den ersten Zug ein, der in Richtung meines Zielortes fährt - da kann der noch so voll sein.

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?
Zitat
Oberdeck
Vor einiger Zeit wollte ich mit der Ringbahn fahren und der Triebfahrzeugführer des im Bahnhof stehenden, völlig überfüllten Zuges plärrte durch die Lautsprecher, daß der nächste Zug in zwei Minuten folgen würde. Also wartete ich. Der nächste Zug kam dann nach rd. zehn Minuten und endete zwei Stationen später, so daß er mir nichts nützte. Letztlich mußte ich insgesamt 21 Minuten lang auf den nächsten Zug warten, mit dem ich zu meinem Zielort gelangen konnte. Da ist es doch wohl verständlich, daß ich nicht im Traum daran denken würde, noch einmal so dämlich zu sein und auf das zu hören, was mir vom Betriebspersonal der S-Bahn einzureden versucht wird. In den seltenen Fällen, in denen ich den ÖPNV nutze, steige ich bei der S-Bahn grundsätzlich in den ersten Zug ein, der in Richtung meines Zielortes fährt - da kann der noch so voll sein.

Viele Grüße vom Oberdeck...

Das ist der Punkt - deswegen drängeln sich neben den Vollkloppis eben auch noch die Vernünftigen in den Zug, selbst wenn der nächste schon vor dem Bahnhof bereit steht.
Zitat
DonChaos
So ein Unsinn! Erstens kann der Zug gar nicht abfahren, wenn jemand in der Tür klemmt und zweitens falls das doch mal passiert, muss selbstverständlich die Notbremse gezogen werden!
Zitat
Alex P.
Nur weil Du anderer Ansicht bist, musst Du die Beiträge anderer nicht als Unsinn bezeichnen! Wenn sich ein Fahrgast in eine schließende Tür drängt, verursacht er in erster Linie eine Gefahr! Um diese Gefahr abzuwenden, wenn die Technik dann doch mal versagt, muss durchaus die Notbremse gezogen werden. Dennoch ging die Gafahr vom Fargast aus und damit hat er, in einem solchen Fall, mit einer Anzeige zu rechnen. Zwar nicht wegen der Notbremse, wohl aber wegen dem Eingriff in den Bahnverkehr. Ob das umgesetzt wird ist die andere Sache.

Du hattest aber von einen Strafverfahren wegen gezogener Notbremse geschrieben. Und das IST Unsinn. Zur Gefahrenabwehr, egal von wem die Gefahr herbeigeführt wurde, IST die Notbremse zu ziehen!

Und unter "gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr" wird in der Regel auch etwas anderes verstanden, als sich von einer Tür einklemmen zu lassen. Ich fasse also noch einmal zusammen: "Unsinn!" Und das hat nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun.
Zitat
DonChaos


Du hattest aber von einen Strafverfahren wegen gezogener Notbremse geschrieben. Und das IST Unsinn. Zur Gefahrenabwehr, egal von wem die Gefahr herbeigeführt wurde, IST die Notbremse zu ziehen!

Das kannst Du ja auch tun. Nur wenn die Gefahr von Dir herbeigeführt wurde so musst Du auch mit einer Anzeige rechnen. Wenn Du behauptest, das Einklemmen in eine Tür würde keine entsprechende Gefahr verursachen, die eine Anzeige rechtfertigt, dürftest Du im Umkehrschluss auch nicht die Notbremse ziehen, weil eine Gefahr für Dich ja, lt. eigenen Angaben, überhaupt nicht begründet war. Dann hättest Du aber ein Nothilfemittel missbracht, was ebenfalls strafbar ist. Wenn Du allerdings selbst mit einer Gefahr argumentierst, die ja dann von Dir ausging, musst Du auch mit einer Anzeige rechnen. Was dann daraus wird, steht auf einem anderen Blatt.

Wer sich in eine Tür quetscht, eingeklemmt wird und sich hinterher auch noch erdreistet, die Notbremse zu ziehen, weil ihm dann plötzlich einfällt, wie gefährlich das doch ist, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Wie gesagt, muss, obs durchgesetzt wird, ist nochmal ein ganz anderes Thema. Allein der durch ihn entstandene Schaden aufgrund de Verspätungen könnte in Rechnung gestellt werden. Es verhält sich natürlich anders, wenn der Fahrgast das Einklemmen nicht selbst zu verantworten hat.

Wenns für Dich Unsinn ist, nehme ich das gerne hin. Allerdings glaube ich kaum, dass Du da mehr oder weniger Ahnung von hast als ich, es sei denn, Du bist Jurist.

Neulich wurden übrigens zwei Spinner von der Polizei in Friedrichstraße aus dem Zug geholt, die über die Lautsprechersäule "zurückbleiben" und "hallo" gesagt haben. Auch das wurde als gef. Eingriff in den Bahnverkehr gewertet. Ich würde also das Türenaufreißen und Reindrängen nicht unterschätzen. Das Agrument: "Die Technik verhindert schon ein Abfahren", mildert noch lange nicht den Tatbestand. Wir haben in vielen Fällen, zuletzt in Düsseldorf, gesehen, dass dem eben nicht immer so ist. Es bleibt ein betriebsgefährdender Eingriff, auf einen zur Abfahrt bereit stehenden Zug aufzuspringen und ihn, durch Eingriff in den Abfertigungsvorgang, an der Abfahrt zu hindern.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.05.2011 16:40 von Alex P..
Zitat
Logital
innvoll wäre es in solcher einer Situation wenn der im Blockabstand folgende halb leere hintere Zug den vorderen überholen könnte.

Was meinst Du, was passiert, wenn am Gesundbrunnen der volle Zug ankommt und auf dem anderen Gleis fährt plötzlich der leere Zug, der zuerst abfährt, ein? Richtig, alle Fahrgäste aus dem vollen Zug wollen rüber in den leeren, denn der fährt ja 2 Minuten früher ab. Das erlebt man regelmäßig in Westkreuz. S75 kommt aus Spandau. Die verspätete S7 kommt eine Minute später aus Potsdam. Die Leute merken, die S7 fährt zuerst und rennen schlagartig alle rüber. Das kostet nochmals Zeit.
@DonChaos:

Vielleicht nochmal ein Beispiel zur Verdeutlichung, was ich meine:

Am Bahnsteig steht ein Zug, die Aufsicht gibt den Türschließauftrag, die Türen schließen. In dem Moment kommt ein Fahrgast angerannt und versucht, die Tür aufzureißen, es gelingt ihm jedoch nicht. Der Fahrgast ist jedoch mit einer Schnur von seinem Rucksack in der Tür eingeklemmt, was er erst bemerkt, als er sich vom Zug entfernen will. Bis dahin sieht es für die Aufsicht so aus, als wäre der Fahrgast aus dem Gefahrenbereich und stünde nun vor dem Zug, der Tf hat die Türkontrolle und die Aufsicht gibt den Abfahrauftrag. Der Zug fährt los, der Fahrgast wird mitgeschleift. Nun bemerkt ein Fahrgast den Vorfall und betätigt die Notbremse, der Zug kommt einige Meter nach der Anfahrt zu stehen, der Fahrgast kommt mit dem Schrecken davon. Na was meinst Du, was dem Fahrgast jetzt blüht? Er hat hier eine ganz erhebliche Gefahr in Kauf genommen und auch verursacht.

Dieses Beispiel ist nicht mal an den Haaren herbeigezogen. Genau aufgrund einer solchen Verkettung der Umstände passieren, trotz moderner Überwachungstechnik, immer wieder tragische Unfälle. Deshalb sollte man als Fahrgast sein Handeln dahingehend mal überdenken. Ganz kriminell wirds mE, wenn Vater oder Mutter sich mit einem Kind auf dem Arm in eine solche Situation begeben.
Zitat
Alex P.
[...] Nun bemerkt ein Fahrgast den Vorfall und betätigt die Notbremse, der Zug kommt einige Meter nach der Anfahrt zu stehen, der Fahrgast kommt mit dem Schrecken davon. Na was meinst Du, was dem Fahrgast jetzt blüht?

Dass er beim nächsten Mal vielleicht nicht so viel Glück hat und drauf geht.


Zitat
Alex P.
[...] Er hat hier eine ganz erhebliche Gefahr in Kauf genommen [...]

Den Tatbestand des "Eine-ganz-erhebliche-Gefahr-in-Kauf-nehmens" gibts aber nicht, da würde schließlich auch die Teilnahme am Straßenverkehr darunter fallen. Das sich selbst in Gefahr begeben ist auch nicht strafbar. Sonst stände jeder Zirkusmitarbeiter mit einem Fuß auf dem Drahtseil und mit den anderen im Gefängnis.

Erst wenn Dritte zu Schaden kommen oder in Gefahr gebracht werden, wirds rechtlich interessant. Auch wenn ein finanzieller Schaden entsteht, der sachlich beschreibbar ist, kann ein Ausgleich zivilrechtlich angestrebt werden. Und nicht zuletzt kann ein Verkehrsunternehmen Personen die gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen (Hier: "Ab Abfahrtssignal nicht einsteigen"), begrenzt von der Beförderung ausschließen.

Das wars dann aber auch schon. Mehr zu befürchten hat beispielsweise jemand, der Fahrrad oder Kinderwagen mit auf die Rolltreppe nimmt. Denn die Gefahr für sich selbst ist da recht gering, verliert er den Halt, sind vom herunterstürzenden Gegenstand jedoch alle darunter stehenden Personen betroffen oder auch das eigene Kind im Kinderwagen. Hier hat dann eine fahrlässige Körperverletzung stattgefunden - eine Straftat.

Wenn du das tiefergehend betrachten möchtest: Ein Rechtsgelehrter deiner Wahl wird dir da sicher gegen Honorar behilflich sein. Alternativ hilft auch ein Blick ins BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und StGB (Strafgesetzbuch), vom Nebenstrafrecht mal abgesehen.
@DonChaos: Schaue Dir mal die Urteile in ähnlichen Fällen an. Nimm zum Beispiel Personen, die auf einen abfahrenden Zug aufspringen. Auch das stellt einen gef. Eingriff in den Schienenverkehr dar. Wenn Du ins Gleis rennst und der Zug dadurch eine Schnellbremsung verursacht, ist dies ebenfalls ein gef. Eingriff in den Schienenverkehr.


Edit:

"Den Tatbestand des "Eine-ganz-erhebliche-Gefahr-in-Kauf-nehmens" gibts aber nicht"

Wohl aber den der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, was, ja nach dem, ja aufs selbe rauskommt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.05.2011 18:42 von Alex P..
...

(dazu sag ich jetzt nichts mehr. Irgendwann wirds mir auch zu blöd. Wenn hier jmd ein Urteil zum strafbaren Sich-in-die-Tür-einklemmen-Lassen findet, wär ich sehr dankbar, wenn derjenige das hier posten könnte. Ansonsten ist eigentlich alles dazu gesagt. Edit: Den viel zitierten "Gefährlichen Eingriff" gibts hier.)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.05.2011 18:53 von DonChaos.
Wer auf die Gleise läuft, dort Gegenstände ablegt oder anderweitig die Gleisanlagen (kurzzeitig) unbrauchbar macht, macht sich natürlich des gef. Eingriffs in den Bahnverkehr schuldig. Dazu gehören erstmal alle Mittel, die geeignet sind, eine gefährliche Situation zu schaffen und den Bahnverkehr zu stören. Allerdings genügt es nicht, von einer Tür eingeklemmt zu werden, wie auch immer es dazu gekommen ist. Gef. Eingriff in den Bahnverkehr ist eine Straftat, die vor Gericht bewiesen werden muß, und hier werden sich Staatsänwälte stets schwertun, eine entsprechende Argumenmtationskette vorzubringen, wenn ein Fahrgast von einer Tür eingeklemmt wurde. Es mag wegen dieses Vorfalls Ermittlungen geben, diese werden aber voraussichtlich keine Anklage zur Folge haben, da Gerichte stets eine genau eingegrenzte Bewislage in einem solchen Fall fordern.

Richtig ist auch, daß man sich nicht blind auf die Sicherheitsfunktionen des Verkehrsmittels verlassen sollte, auch Technik kann in einer Verkettung von Umständen versagen. Ist die Tür praktisch geschlossen und nur ein Stoffetzen hängt in der Tür, wird die Grünschleife nicht unterbrochen und der Zug wird nicht mehr zwangsgebremst. Hier sehe ich in der Tat die größte Gefahr für den Fahrgast, weshalb ich generell nicht versuche, noch durch eine sich schließende Tür zu gelangen und mich dann mit Fluchen begnüge. Leider kann die Aufsicht oder Tf auch nicht auf jeden Fahrgast warten, der noch den Zug zu erreichen versucht, dafür gibt es ja den Fahrplan. Gilt analog auch für die U-Bahn.
Wenn ein Fahrgast übrigens durch einen solchen Vorfall, bei dem er noch versucht, nach dem für ihn erkennbaren Schließen der Türen einen Türschaden verursacht, kann er aber sehr wohl zivilrechtlich belnagt werden (Schadensersatz für die Reparatur der Tür und Zugausfall).

Dennis
@Donchaos:

Bitteschön: Der Herr hat sich übrigens auch nur selbst in Gefahr gebracht:

[www.focus.de]
Zunächst wird ermittelt, verurteilt ist er noch nicht. Vermutlich wird das Verfahren eingestellt. Das ist genau das, was ich oben bereits schrieb.

Dennis
Zitat
drstar
Wer auf die Gleise läuft, dort Gegenstände ablegt oder anderweitig die Gleisanlagen (kurzzeitig) unbrauchbar macht, macht sich natürlich des gef. Eingriffs in den Bahnverkehr schuldig. Dazu gehören erstmal alle Mittel, die geeignet sind, eine gefährliche Situation zu schaffen und den Bahnverkehr zu stören.


Dafür reicht aber schon das Auslösen der Schnellbremsung. Wenn man sich unbefugt im Gleis aufhält, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, muss ein herannahender Zug dadurch einen Achtungspfiff abgeben und eine Schnellbremsung einleiten, erfüllt dies bereits den Straftatbestand.


Zitat
drstar
Allerdings genügt es nicht, von einer Tür eingeklemmt zu werden, wie auch immer es dazu gekommen ist. Gef. Eingriff in den Bahnverkehr ist eine Straftat, die vor Gericht bewiesen werden muß, und hier werden sich Staatsänwälte stets schwertun, eine entsprechende Argumenmtationskette vorzubringen, wenn ein Fahrgast von einer Tür eingeklemmt wurde.

Da stimme ich Dir hundertprozentig zu. Ob ein Hauptverfahren eröffnet wird, steht ja auf einem ganz anderen Blatt, da es in vielen Fällen an der Beweislage scheitern dürfte. Die Voraussetzungen für eine Anzeige können jedoch dennoch erfüllt sein, und darum geht es doch hier?
Zitat
drstar
Zunächst wird ermittelt, verurteilt ist er noch nicht. Vermutlich wird das Verfahren eingestellt. Das ist genau das, was ich oben bereits schrieb.

Wie gesagt, da stimme ich Dir zu. Hab ja auch nie von Verurteilung gesprochen.
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