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Zurückbleiben! Aber noch nicht ausgestiegen...Was tun?
geschrieben von Logital 
Dann sind wir uns ja im Grunde einig, Ermittlungen werden oft eingeleitet und nicht selten vor Anklageerhebung eingestellt. Dazu genügt es übrigens schon, wenn sich während der Ermittlungen herausstellt, daß die zu erwartende Strafe so gering ausfällt, daß sie praktisch ohne spürbare Folgen bliebe (Einstellung der Ermittlungen nach § 153 StPO, geringe Schuld).

Dennis
Zitat
drstar
Dann sind wir uns ja im Grunde einig,

Ja, sind wir. Das ist ja ähnlich wie mit dem missbräuchlichen Betätigen von Notbremsen. Mit einer Anzeige muss man rechnen, aber mit nem guten Argument kommt man aus der Nummer raus, weil die Beweislage nicht eindeutig ist. Die Voraussetzungen für ein Verfahren sind aber erstmal gegeben.
Dennoch hab ich hier nochmal ein Beispiel, das in diesem Thread wie die Faust aufs Auge passt. Genau darüber diskutieren wir hier ja die ganze Zeit:

[www.presseportal.de]


Die Bundespolizei warnt nochmals eindringlich davor, Zugtüren mit Gewalt nach Abfahrsignalen und Lautsprecherhinweisen zu öffnen.

Diese Handlungen sind nicht nur strafbar, sondern insbesondere auch lebensgefährlich!



Also nüscht mit Unsinn @DonChaos.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.05.2011 19:24 von Alex P..
Zitat
Alex P.
@Donchaos:

Bitteschön: Der Herr hat sich übrigens auch nur selbst in Gefahr gebracht:

[www.focus.de]

Eben nicht! Durch die nach 700 Metern Fahrt ausgelöste Notbremsung gelten alle Personen die sich im Zug befunden haben als "gefährdet", da ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko durch Stürze oder verselbstständigte Gepäckstücke besteht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay


Eben nicht! Durch die nach 700 Metern Fahrt ausgelöste Notbremsung gelten alle Personen die sich im Zug befunden haben als "gefährdet", da ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko durch Stürze oder verselbstständigte Gepäckstücke besteht.

Ja, und genau so verhält es sich, wenn sich jemand in die Tür drängt und der Zug eine Schnellbremsung auslösen muss. Und das hatte DonChaos ja wehemend bestritten, als ich ihm ein entsprechendes Beispiel nannte. Ich möchte aber gern nochmal das Zitat der Bundespolizei posten, da hier offensichtlich keinder darauf eingeht. Das ist schon ein schöner Diskussionsstil: Erst bezeichnet man die Argumente des Anderen als "Unsinn", ohne selbst Beweise für seine Ansichten liefern zu können und kaum liefert der Diskussionspartner Beweise dafür, dass es eben kein Unsinn ist, wird der entsprechende Beitrag einfach ignoriert. Also nochmal:

Die Bundespolizei warnt nochmals eindringlich davor, Zugtüren mit Gewalt nach Abfahrsignalen und Lautsprecherhinweisen zu öffnen.
Diese Handlungen sind nicht nur strafbar, sondern insbesondere auch lebensgefährlich!


Hier wird nichtmal unterschieden, ob für die strafbare Handlung eine Notbremsung ausgelöst werden muss oder nicht. Es bleibt ein strafbarer Eingriff und somit ist das, was man uns in 3 Jahren Ausbildung beigebracht hat, eben kein Unsinn. Wie aber drstar richtig schrieb, ist die Erfüllung des Tatbestandes nicht gleichzusetzen mit einer Verurteilung.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.05.2011 07:22 von Alex P..
Zitat
Alex P.
Also nüscht mit Unsinn @DonChaos.

Verdreh' doch nicht immer alles!
Du hattest ursprünglich geschrieben, dass jmd mit einem Strafverfahren wegen gezogener Notbremse zu rechnen hat, obwohl er damit eine Gefahrensituation abgewehrt hat. Das IST Unsinn, da kannst du auch im Kreis springen. Die Notbremse ist genau dafür da. Lieber einmal zu oft ziehen als einmal zu wenig.

Das musste ich anprangern. Denn genau das passiert viel häufig, dass Leute vor Angst dieses Missbrauch-Spruches davor scheuen, in Notfällen die Notbremse zu ziehen. Und dabei kann der Notfall gar nicht klein genug sein. Denn auch entstehender Streit im Zug kann durch ziehen der Notbremse unterbrochen und damit vielleicht schlimmeres verhindert werden.
Zitat

Ich möchte aber gern nochmal das Zitat der Bundespolizei posten, da hier offensichtlich keinder darauf eingeht. [...] Also nochmal:

Die Bundespolizei warnt nochmals eindringlich davor, Zugtüren mit Gewalt nach Abfahrsignalen und Lautsprecherhinweisen zu öffnen.
Diese Handlungen sind nicht nur strafbar, sondern insbesondere auch lebensgefährlich!
Die Bundespolizei bzw. die Polizei generell kann viel erzählen wenn der Tag lang ist. Das hat trotzdem nicht zu bedeuten, dass sie auch Recht haben mit dem was sie erzählen ;) Über Recht entscheidet nämlich immernoch ein Richter - auch wenn das einige Polizisten nicht einsehen wollen.
Zitat
Chep87

Die Bundespolizei bzw. die Polizei generell kann viel erzählen wenn der Tag lang ist. Das hat trotzdem nicht zu bedeuten, dass sie auch Recht haben mit dem was sie erzählen ;) Über Recht entscheidet nämlich immernoch ein Richter - auch wenn das einige Polizisten nicht einsehen wollen.

Also jetzt wirds wirklich langsam albern. Ein Richter entscheidet, ob ein Täter verurteilt wird, der Staatsanwalt, ob die Hauptverhandlung einberufen wird. Die Poloizei entscheidet aufgrund ihrer Vorgaben, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird. In diesem Fall, und in vielen weiteren, wurde es das und das auch nicht willkürlich.

Ich weiß nicht ob sich hier Leute unter den Schreibern befinden, die zu den notorischen Türaufhaltern gehören und hier wehement versuchen, ihr strafbares Verhalten irgendwie runterzuspielen. Ich jedenfalls glaube den Aussagen der Polizei mehr als denen einiger Hobbyjuristen ;-)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.05.2011 16:20 von Alex P..
Zitat
DonChaos

Du hattest ursprünglich geschrieben, dass jmd mit einem Strafverfahren wegen gezogener Notbremse zu rechnen hat, obwohl er damit eine Gefahrensituation abgewehrt hat.

Hallo,

dieses Missverständnis hatten wir aber schon am Anfang geklärt. Ich meinte, dass jemand, der sich in in eine Tür drängt, eingeklemmt wird und dadurch die Notbremse gezogen werden muss, mit einem Strafverfahren zu rechnen hat. Wohl aber wegen des Eingriffs in den Bahnverkehr. Was man jedoch nicht machen kann ist die Notbremse ziehen und hinterher behaupten, dass die Situation (in die man sich gebracht hat) überhaupt nicht gefährlich war. Dann fragt sich nämlich auch jeder Richter, warum zieht der dann die Notbremse? Spätestens mit meinem Beispiel des eingeklemmten Fahrgastes konnte dieses Missverständnis aus dem Weg geräumt werden. Aber auch hier wolltest Du nicht richtig glauben, dass dem Fahrgast bis auf ein "Beim nächsten Mal haben sie vielleicht nicht so viel Glück", nichts passiert, du batest um ein konkretes Urteil. Das konnte ich Dir leider nicht liefern, hingegen eine Pressemitteilung mit einer klaren Aussage der BuPol, die sich das ja nicht aus den Fingern saugen wird.

Grund dafür, dass die meisten Vorfälle, gerade der Missbrauch von Notbremsen, nicht zur Anzeige kommt, ist rein der Faulheit und dem Zeitdruck des Fahrpersonals zu schulden, dass schlichtweg keinen Bock auf Stress hat und es nicht meldet.

In Deinen restlichen Ausführungen gebe ich Dir recht. Man sollte im Notfall keine Scheu haben, die entsprechenden Einrichtungen auch zu bedienen. Man sollte sich aber auch nicht selbst in diese Situationen bringen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.05.2011 16:22 von Alex P..
Zitat

Ich jedenfalls glaube den Aussagen der Polizei mehr als denen einiger Hobbyjuristen ;-)
Und ich glaube eben nicht Pauschal einer Aussage eines Polizisten ...
Zitat
Chep87

Und ich glaube eben nicht Pauschal einer Aussage eines Polizisten ...


Jut, jedem die seine Meinung.
Zitat
Chep87
Zitat

Ich jedenfalls glaube den Aussagen der Polizei mehr als denen einiger Hobbyjuristen ;-)
Und ich glaube eben nicht Pauschal einer Aussage eines Polizisten ...

Einer Aussage eines Polizisten? Das steht auf einer Internetseite, also kommt es nicht „von einem Polizisten“. Wenn das so krass falsch wäre, wie du hier dreist unterstellst, hätte schon jemand für die Löschung dieses Satzes gesorgt.

Aber noch mal was ganz anderes:

Zitat
Alex P.
Neulich wurden übrigens zwei Spinner von der Polizei in Friedrichstraße aus dem Zug geholt, die über die Lautsprechersäule "zurückbleiben" und "hallo" gesagt haben.

Über welche Lautsprechersäule bitte? Meinst du die Gelbe zum Abfertigen? Braucht man dafür nicht einen Schlüssel?

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Zitat
Stahldora


Über welche Lautsprechersäule bitte? Meinst du die Gelbe zum Abfertigen? Braucht man dafür nicht einen Schlüssel?

D


Soweit ich mitbekommen habe war es die auf dem Bahnsteig, ja. Die Aufsicht kam nur an den Führerstand und meinte, der Zug soll erstmal warten, sie hätte die BuPOl verständigt, weil einige in den Betrieb eingegriffen und Ansagen gemacht hätten. Die Pol kam dann auch und holte die Beiden aus dem Zug. Wie sie das genau gemacht haben weiß ich allerdings nicht. Vielleicht haben sie auch nur reingesprochen, als die Aufsicht gerad was sagen wollte. Auf jedenfall war der Verkehr in beide Richtungen erstmal für 10 Minuten unterbrochen. Die Beiden bekamen eine Anzeige wegen gef. Eingriffs.
Da kriegt doch jeder Richter nen Lachkrampf bei so einer Anklage...
Für lachhaft halte ich das nicht. Wenn noch der Fahrgastwechsel im Gange ist und dann plötzlich ein "Zurückbleiben" ertönt und der Tf dann die Türen schließt, besteht in der Tat erhebliche Unfallgefahr. Sowas ist kein Scherz mehr.

Dennis
Zitat

Einer Aussage eines Polizisten? Das steht auf einer Internetseite, also kommt es nicht „von einem Polizisten“. Wenn das so krass falsch wäre, wie du hier dreist unterstellst, hätte schon jemand für die Löschung dieses Satzes gesorgt.
Ich unterstelle nix dreist. Die meisten Polizisten gehen ihrem Beruf Gewissenhaft nach und bemühen sich redlich Recht und Ordnung durchzusetzen - und auch der Hinweis dort auf der Webseite um den es geht ist ja per se Richtig im Sinne von es ist Richtig auf die Gefahren hinzuweisen. Aber es gab auch schon denn Fall, wo ein Bundesministerium für lange Zeit eine Muster-Ausschlussklausel für Ebay-Privatverkäufer veröffentlicht hat, die unwirksam war; und das trotz mehrfacher Hinweise von entsprechenden Stellen die sich damit ausgehen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.05.2011 22:33 von Chep87.
Zitat
drstar
Für lachhaft halte ich das nicht. Wenn noch der Fahrgastwechsel im Gange ist und dann plötzlich ein "Zurückbleiben" ertönt und der Tf dann die Türen schließt, besteht in der Tat erhebliche Unfallgefahr. Sowas ist kein Scherz mehr.

Wo steht geschrieben, dass sie das Türschließsignal gaben?
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.05.2011 22:38 von DonChaos.
Zitat
Peter Bock
Da kriegt doch jeder Richter nen Lachkrampf bei so einer Anklage...

Die Beiden haben sich offensichtlich unerlaubterweise an einer Anlage der Bahn bedient. Sicher wird es hierbei nicht zu einer Verhandlung kommen, wenn es tatsächlich nur beim "Zurückbleiben" blieb und sie nicht noch irgendwelche Knöpfchen gedrückt haben. Da der Zugverkehr jedoch für 10 Minuten eingestellt wurde, denke ich, dass da noch mehr passiert ist.

Sicherlich sind es manche Fälle eher nicht wert, zur Anzeige gebracht zu werden. Andersrum frage ich mich, ob man die Leute denn machen lassen soll was sie wollen? Die einen ziehen Notbremsen, die andern spazieren in den Gleisen, die nächsten Fahren auf dem Dach der Ringbahn mit. Und gegen all die Sachen soll man nicht vorgehen und den Leuten Narrenfreiheit gewähren? Das verstehe ich nicht ganz. Man müsste viel mehr solcher Fahrgäste einen Denkzettel verpassen. Dadurch dass sie wissen, sie können machen was sie wollen und es passiert eh nichts, wird der ÖPNV immer mehr zu einem Raum ohne Regeln und Recht. Es geht ja offensichtlich so weit, dass die Mehrheit garnicht mehr zu wissen scheint, dass hier mitunter Dinge begangen werden, die den Tatbestand einer Straftat erfüllen und das schockiert mich ehrlich gesagt. Dann braucht man sich über das Benehmen der Leute auch nicht mehr zu wundern.
Also ich finde die Sache mit ser Durchsage auch lachhaft. Ich dachte man brauch einen Schluessel fuer diese Geraete.
Da wuerde ich gern mal die oft nicht vorhandene Fahrgastinformation selbst durchfuehren. Die dann folgende Anklage duerfte selbst der SBahn peinlich sein: "Unerlaubtes Informieren der Fahrgaeste". ja ihr braucht micht nicht belehren, es ist natuerlich "unerlaubtes Bedienen von Bahnanlagen".

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