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andere Preise für Havelbus?
geschrieben von BikerB 
Zitat
Schmierzug
Richtig spannend wird es, wenn eine Linie gemeinschaftlich von der BVG mit einem Verkehrsbetrieb des benachbarten Landkreises betrieben wird.

Vor einigen Jahren gab es das auf der Linie 118, aktuell müsste das noch die Linie 136 betreffen, kann das sein oder ist das schon wieder hinfällig?
So müsste der Kurzstreckentarif dann nur in den Fahrzeugen der BVG für das Tarifgebiet AB erhältlich sein?
wie ist das eigentlich andersrum: bekommt man in den BVG-Bussen (bei Einstieg ab Spandauer Landstraße) auch Fahrkarten nach Hennigsdorf (also innerhalb derselben Wabe), nach z.B. Velten oder Oranienburg (alles zwar im C-Bereich gelegen, aber per Wabentarif günstiger zu erreichen als mit BC-Fahrschein) oder gar z.B. Schwante?
Zitat
drstar
Der 136er wird nach wie vor gemeinsam von BVG und OVG betrieben. Ehrlich gesagt weiß ich auch gar nicht, ob in den "Blauen" überhaupt das Sozialticket gilt, oder ob die Busfahrer der OVG einfach durchwinken oder entsprechende Fahrgäste auffordern, einen Fahrausweis zu lösen. Wäre bei einer Kontrolle, die ich allerdings in OVG-Bussen des 136ers noch nie erlebt habe, mal interesant zu wissen.
hmm, ich habe wegen meinem anderen Posting grad mal als Stichprobe alle Verbindungen für heute ab jetzt von Nieder Neuendorf nach S Hennigsdorf beim www.vbb-fahrinfo.de abgefragt, da kommt für alle Verbindungen als Betreiber die BVG. Demnach würde ich sagen, die OVG ist dort allenfalls Subunternehmer der BVG und müsste das Sozialticket anerkennen.
Gegenprobe: auch für die Verbindung S Spandau - Aalemannufer wird für alle Fahrten die BVG als Betreiber aufgeführt
Zitat
Alter Köpenicker
Aber nur in den Fahrzeugen der BVG. Deshalb gab es schon mal Theater auf der Linie 263.Ich hab da mal was rausgesucht:

Danke, also gleiche Regel wie bei den Mitarbeiterfahrausweisen.

So zweifle ich doch die Ausgabe von Kurzstreckenfahrausweisen in den Fahrzeugen benachbarter Verkehrsbetriebe auf BVG-Linien (Liniennummer < 600) im Tarifgebiet AB an. Als Zeitkartenbenutzer kommt man ja überhaupt nicht auf diese Fragen ...

Ich maile mal den OHV-Betrieb an, Ergebnis poste ich hier.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.09.2011 17:45 von Schmierzug.
Hat einer von euch das schon mal in der Praxis ausprobiert?
Der Fehler existiert nach meinen Erfahrungen nämlich nur in den offiziellen Tarifbedingungen.

Entgegen den Beförderungsbedingungen des VBB wird nach meinen Erfahrungen von Havelbus in Berlin die Kurzstrecke zum BVG-Tarif verkauft, die BVG verkauft hingegen im Havelbus-Bediengebiet nach Havelbus bzw ViP-Tarif.
Zitat
Giovanni
Hat einer von euch das schon mal in der Praxis ausprobiert?

Ich sage mal, hier im Forum haben alle irgendwie eine Art von Zeitkarte ... ;-)

Aber ich werde mich nicht scheuen, morgen alle Busfahrer der HVG zu befragen, die sich mir in den Weg stellen! ;-)
Zitat
Schmierzug
Zitat
Giovanni
Hat einer von euch das schon mal in der Praxis ausprobiert?

Ich sage mal, hier im Forum haben alle irgendwie eine Art von Zeitkarte ... ;-)

Aber ich werde mich nicht scheuen, morgen alle Busfahrer der HVG zu befragen, die sich mir in den Weg stellen! ;-)

Fährt die OHV nur im Auftrag der BVG oder eigenständig? Das würde schon mal vieles erklären.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Schmierzug
Ich maile mal den OHV-Betrieb an, Ergebnis poste ich hier.

Umgehenst diese Antwort vom Vertrieb OHV, die nun Klarheit bringt:
Zitat
Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH
...
Auf den Linien 107 und 136 (gemeinschaftlich betrieben mit der BVG) sowie der Linie 809 (OVG) werden im Tarifbereich Berlin AB auch auf den Fahrzeugen der OVG alle VBB-FAW mit einer räumlichen Gültigkeit Berlin AB anerkannt. Somit auch das Berlin-Ticket S (Sozialticket). Innerhalb von Berlin AB (also bis zur letzten Haltestelle vor der Stadtgrenze) gilt die Kurzstrecke Berlin (bis 6 Haltestellen). Dieses Ticket ist in allen Fahrzeugen der OVG erhältlich. Auf den Streckenabschnitten der o.g. Linien im Stadtgebiet Hennigsdorf (136) und Glienicke, Schildow (107) ist die Kurzstrecke der OVG gültig (3 Km). Diese ist auch in den Fahrzeugen der BVG erhältlich. Für den Stadtgrenze überschreitenden Verkehr gilt folgende Kurzstreckenregelung: Sofern die Start oder Zielhaltestelle in Berlin liegt gilt die Berliner Kurzstrecke (max. 6 Haltestellen). Auf den beiden genannten Linien führen wir auch regelmäßig Fahrausweiskontrollen auf dem Bediengebiet in Brandenburg durch. Unser Fahrpersonal ist angehalten die Fahrausweise beim Einstieg zu kontrollieren. In den OVG-Fahrzeugen können Mitarbeiterfahrausweise der BVG nicht anerkannt werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH H.... M....... Tarif / Statistik / Vertrieb Telefon: 03301 699-240 Fax: 03301 699-222

Alle Fragen geklärt?
Also ist das Ein Fehler in der Fahrpreisauskunft des VBB.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Moin Gemeinde!

Jesus Maria, der Thread explodiert ja geradezu - vielen Dank für Euer Interesse.

Also, vom VBB habe ich eine erste Antwort, ich zitiere mal den Kerninhalt:

Zitat

Wir haben Ihr Schreiben zum Anlass genommen, unsere Fachabteilung (Tarif) über den von Ihnen geschilderten Sachverhalt in Kenntnis zu setzen.
Unsere Fachabteilung wird Ihre Frage zur Anerkennung der Berliner Kurzstreckenfahrausweise in den Bussen der HVG prüfen und ggf. mit der HVG Rücksprache halten.

Wir bitten Sie daher bis zu einer abschließenden Antwort noch um ein wenig Geduld.

Scheint also doch nicht so einfach zu sein. Eventuell packe ich die Sache nochmal größer an, den melde ich mich. Wenn Ihr mal in die Tarifbestimmungen des VBB guckt - also nicht nur die Info´s auf der Webseite - ist die Sache eigentlich eindeutig - mal sehen, was die schreiben. Ich informiere Euch.

Schnell noch am Rande:


Zitat
Schmierzug
Zitat
Schmierzug
Ich maile mal den OHV-Betrieb an, Ergebnis poste ich hier.

Umgehenst diese Antwort vom Vertrieb OHV, die nun Klarheit bringt:

Zitat
Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH
...Auf den Linien 107 und 136 (gemeinschaftlich betrieben mit der BVG) ...

Alle Fragen geklärt?

Ganz so einfach ist das nicht. Es gibt aus meiner Sicht zumindest drei Formen der Zusammenarbeit.

1. Beide Unternehmen halten die Konzession gemeinsam

Das ist der klassische Fall. Dann sind beide Unternehmen jeweils für ihre Fahrten zuständig, z.B. was Tarif angeht. In den Fahrplanbüchern ist das immer sehr schön zu erkennen, dann stehen bei Betreiber mehrere Unternehmen, so z.B. bei der Linie 618 Potsdam - Wünsdorf Havelbus und VTF.
Diesen Fall gibt es nach meiner Kenntnis bei BVG-Linien nicht. Er ist zumindest im aktuellen Fahrplanbuch nicht ausgewiesen und dürfte somit auch nicht bei 107 und 136 zutreffen. Diese Linien werden auch nicht auf der Webseite der OVG erwähnt - müßten sie aber eigentlich - bei gemeinsamer Konzession.

2. Ein Unternehmen tritt die Betriebsführerschaft an ein anderes ab

Mit dem Übergang der Betriebsführerschaft gehen meist auch sämtliche Verantwortlichkeiten wie Tarif, Betrieb usw. über. Der Konzessionsinhaber ist dann nur noch soetwas wie stiller Teilhaber. Das wird häufig dann gewählt, wenn man einem Unternehmen nicht "alles nehmen" will, trotzdem die Verantwortung bei einem anderen Unternehmen haben will.


3. Ein Unternehmen tritt als Subunternehmen auf

Hierbei können für eine Linie beliebig viele Subunternehmen gebunden werden. Es ist auch völlig unerheblich, ob der Konzessionsinhaber selbst mitfährt, oder nicht.
Der Subunternehmer hat keinerlei Rechte/Pflichten, welche sich aus der Konzession ergeben. Somit gilt auch der Tarif des Konzessionsinhabers uneingeschränkt. Die Subunternehmer werden meist unabhängig von den Fahrgeldeinnahmen bezahlt, z.B. nach km-Leistung. Eventuelle Fahrgeldeinnahmen, welche sie erhalten (Verkauf im Fahrzeug) werden verrechnet.
Ich glaube nach wie vor, daß dies bei BVG/OVG der Fall ist.

wkr

BikerB

[www.verkehrskombinat.de]
Zitat
Nachtm
Das Berlin-Ticket S (Sozialticket) gilt in Berlin, somit auch
in Fahrzeugen der Verbundbetriebe.

Sollte man über die Stadtgrenze hinauswollen hat man
ein Anschlussfahrausweis zu lösen!

Bist Du sicher, daß ein Anschlußfahrausweis genügt? Ich meine mich zu erinnern, das das Sozialticket eben nicht mit Anschlußfahrausweisen kombiniert werden kann und stattdessen ein BC-Fahrschein oder etwas in der Richtung zu lösen ist. Oder hat man das mittlerweile geändert?

Edit:
Hintergrund meiner Frage ist, daß als Bedingung für die Akzeptanz eines Anschlußfahrausweises ein AB-Fahrausweis (in diesem Fall) vorhanden sein (z. B. Umweltkarte AB oder eben Regeltarif AB für 2,30 €) muß, dieser Fahrausweis zeitlich noch gültig ist und den Tarifbestimmungen des VBB entspricht. Der entsprechende Fahrauseis ist ja dann nur aufgrund der Tarifgrenze ungültig, kann dann aber mit einem Anschlußfahrausweis kombiniert werden. Doch das Sozialticket ist ja eine Sonderlösung für Berlin und nicht Bestandteil des VBB-Tarifs, oder irre ich mich?

Dennis



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.09.2011 10:30 von drstar.
Zitat
drstar
Bist Du sicher, daß ein Anschlußfahrausweis genügt? Ich meine mich zu erinnern, das das Sozialticket eben nicht mit Anschlußfahrausweisen kombiniert werden kann und stattdessen ein BC-Fahrschein oder etwas in der Richtung zu lösen ist. Oder hat man das mittlerweile geändert?
´

Ja. Als das Sozialticket neu erfunden wurde, war es nicht möglich, einen Anschlußfahrschein zu lösen; ebensowenig möglich war es, Regionalzüge zu benutzen. Beides wurde mittlerweile geändert.
Wer Kontrolliert eigentlich den Havelbus im Berlin Bereich den meistens sind es ja immer Kontrolleure die von der BVG kommen.
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