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U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle
geschrieben von Jay 
Es gab doch bestimmt auch leute die im 1Wagon mitgefahren sind oder ? Da kopft man doch mal an der Tür des Fahrers oder meckert...
Im Prinzip hat sich der Fahrgast an das zu halten, was in der Hausordnung steht.
Im Zug stehen noch einige Hinweise zu Verhalten bei Betriebsstörungen bzw. Rauchentwicklung im Zug.

Alles andere kann dem Fahrgast egal sein denke ich.
Außerhalb von Bahnsteigen (ab der Bahnsteigkante, wo der Gleisbereich beginnt) + den dazugehörigen Zugängen hat der Fahrgast nix zu suchen.


Ich hätte ja folgenden Vorschlag:

Die S-Bahn hat sich ja aus dem Konjunkturpaket II viele Vitrinen spendieren lassen.
Dies kann die BVG sich ja auch für jeden Bahnhof spendieren lassen und dort einige Informationen Anweisungen wie z.B. die BOStrab aushängen.


BVG = Alle meckern drüber, aber ohne geht es nicht !

Jut jemeinte Jrüße
Nico
Zitat
BVG_Berlin
Im Prinzip hat sich der Fahrgast an das zu halten, was in der Hausordnung steht.
Im Zug stehen noch einige Hinweise zu Verhalten bei Betriebsstörungen bzw. Rauchentwicklung im Zug.

Alles andere kann dem Fahrgast egal sein denke ich.
Außerhalb von Bahnsteigen (ab der Bahnsteigkante, wo der Gleisbereich beginnt) + den dazugehörigen Zugängen hat der Fahrgast nix zu suchen.


Ich hätte ja folgenden Vorschlag:

Die S-Bahn hat sich ja aus dem Konjunkturpaket II viele Vitrinen spendieren lassen.
Dies kann die BVG sich ja auch für jeden Bahnhof spendieren lassen und dort einige Informationen Anweisungen wie z.B. die BOStrab aushängen.

Ich schreibs gern nochmal:

Dass sich Fahrgäste (die weder Bauherr noch Betreiber sind) an die "Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab)" zu halten haben würde ich mal ausschliessen. Ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen und harre der Argumente die da kommen ...
Trotzdem gibt es verhaltensregeln, die eigentlich irgendwo an jedem Bahnhof stehen und bei betreten des Bahnhofs akzeptiert wurden.
Und da wird sowas sicherlich drinne stehen. Bzw. hat man jetzt Anhalt dieses nachzuholen.
Zitat
Lepus
Trotzdem gibt es verhaltensregeln, die eigentlich irgendwo an jedem Bahnhof stehen und bei betreten des Bahnhofs akzeptiert wurden.
Und da wird sowas sicherlich drinne stehen. Bzw. hat man jetzt Anhalt dieses nachzuholen.

Aha....... :-)
So in etwa?

Zitat
BVG-Hausordnung

[...]

§4711, Abs. 1

Falls das verschusselte Fahrpersonal Ihnen an der Endstation das Aussteigen verwährt, weil es gedanklich schon auf'n Pott sitzt, haben Sie sich ruhig zu verhalten, sich hinzusetzen und die Klappe zu halten, bis der Zug irgendwann wieder zurück zum Bahnsteig fährt. Keinesfalls dürfen Sie die in dieser Zeit die Toilettenanlagen benutzen. Diese sind dem Betriebspersonal vorbehalten. [...]
Zitat
DT-Merkenstraße
Es gab doch bestimmt auch leute die im 1Wagon mitgefahren sind oder ? Da kopft man doch mal an der Tür des Fahrers oder meckert...

genau- meckern- erste Fahrgastpflicht......
Hupen, Lichthupe, drängeln,ausbremsen,Stinkefinger geht ja nicht...

T6JP
.-
16.12.2011 15:34
..



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.02.2012 01:57 von André Loop.
Zitat
André Loop
[...] Also gilt die BOStrab in Teilen auch für Fahrgäste.[...]

Nein, denn:

Zitat
BOStrab

§1 Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen:

(1) Diese Verordnung gilt für den Bau und Betrieb der Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Das Bauordnungsrecht der Länder bleibt unberührt.

[...]
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
DT-Merkenstraße
Es gab doch bestimmt auch leute die im 1Wagon mitgefahren sind oder ? Da kopft man doch mal an der Tür des Fahrers oder meckert...

genau- meckern- erste Fahrgastpflicht......
Hupen, Lichthupe, drängeln,ausbremsen,Stinkefinger geht ja nicht...

T6JP

Natürlich: laustarke Reaktion, sofern man selbst nicht zum Klopfen an die Führerstandrückwand heran kommt, sollte auch im Führerstand hörbar sein! Spätestens wenn man am Endbahnhof anfahren will, sollten Stimmen aus dem Fahrgastraum eine Reaktion auslösen! Allerdings setzt das voraus, dass der Fahrgast weiß, in welchem Wagen er sich überhaupt befindet, was ich bei den meisten bezweifeln möchte...

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Der weiße Bim
Abgesehen davon, dass es bei der U-Bahn schon lange keine Notbremse mehr gibt,

Ah? Und was ist mit den Notbremsen im Bahnhof?

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Zitat
Stahldora
Ah? Und was ist mit den Notbremsen im Bahnhof?
Notbremsen im Bahnhof?

Du meinst bestimmt die Notsignalschalter auf dem Bahnsteig, oder?
Die schalten aber nur das Schutzsignal Sh0 (3 rote Lichter übereinander), welches sich sowohl vor der Bahnhofseinfahrt und hinter der Bahnhofsausfahrt befindet und dem Fahrer den sofortigen Halt wegen Gefahr signalisieren soll.

~ Mariosch
Heißt das, die Alarmgriffe auf den Bahnhöfen lösen keine Zwangsbremsung aus?

Dennis
.-
16.12.2011 20:43
..



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.02.2012 01:57 von André Loop.
Zitat
André Loop
Zitat
drstar
Heißt das, die Alarmgriffe auf den Bahnhöfen lösen keine Zwangsbremsung aus?

Nein.
Wird ein Alarmgriff (früher auch Notbremse genannt) gezogen, erfolgt im Bahnhof sowie die ersten 10 Sekunden nach Betätigung des Fahrtasters eine Zwangsbremsung. Soweit die technische Erklärung, die weiterführenden Dienstvorschriften würden hier zu weit führen.
Damit sind jetzt aber die Alarmgriffe im Zug gemeint, und nicht die Notsignalschalter auf dem Bahnsteig, oder?

~ Mariosch
Ja, es sind die Alarmgriffe im Zug gemeint.
.-
17.12.2011 11:42
..



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.02.2012 01:58 von André Loop.
Ein ziehen am Alarmgriff im Zug hätte in diesem Fall nicht zur Zwangsbremsung geführt weil die Türen nicht freigegeben waren.
Wer soll denn den Notsignalschalter auf dem Bahnhof betätigen? Da ist niemand, zumal auch keine Gefahr besteht.
Das mitfahren über die Kehre ist für den Fahrgast ungefährlich schließlich werden kehrende Züge auch nicht entleert.
Grüße
Zitat
Pufferküsser
Ein ziehen am Alarmgriff im Zug hätte in diesem Fall nicht zur Zwangsbremsung geführt weil die Türen nicht freigegeben waren.
Wer soll denn den Notsignalschalter auf dem Bahnhof betätigen? Da ist niemand, zumal auch keine Gefahr besteht.
Das mitfahren über die Kehre ist für den Fahrgast ungefährlich schließlich werden kehrende Züge auch nicht entleert.
Grüße

Soll das bedeuten, das bei freigegebenen Türen, das ziehen am Alarmgriff eine Zwangsbremsung ausgelöst hätte, obwohl der Zug mit freigegebenen Türen gar nicht anfahren würde? Also eine Zwangsbremsung bei einem stehendem Zug?
Ja, soll bedeuten die Zwangsbremsung erfolgt 10 sec nach dem Türen schließen und dem drücken des Fahrtasters.
Da aber die Türen nicht freigegeben waren ist das dafür zuständige Zeitrelais schon bei der Ausfahrt Altstadt Spandau abgelaufen.
Also rein technisch ist der halt Rathaus Spandau ohne Türfreigabe dem auf freier Strecke gleich.
Natürlich bedeutet das auch das ein stehender Zug mit offenen Türen sich festbremsen würde.
Grüße



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.12.2011 20:35 von Pufferküsser.
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