Re: 29.4.12 Union vs. Rostock, Verkehrsbehinderungen zu erwarten (?) 29.04.2012 08:18 |
Zitat
Logital
Wollte ja sogar zuerst Adlergestell schreiben, aber das wäre noch weiter weg. Ich meine natürlich die grooooooße Straße am Bhf Schöneweide.
Zitat
Chep87
Die werden doch eh zum Spiel meistens eingestellt. (Richtig so, soll das Pack laufen)Zitat
Warum schickt die BVG wohl keine Sonderzüge mehr auf die 27, 63, 67?
Nicht ganz.Zitat
T6Jagdpilot
Der jeweilige Veranstalter, hier also Union, muss bei BVG oder S-Bahn die Sonderzüge bestellen.
Von sich aus fahren die Verkehrsbetriebe keine AP-Züge.
Wann wird das endlich mal begriffen????
Den schwarze Peter hier den Verkehrsbetrieben zuzuschieben ist völlig falsch.
Zitat
Logital
Auch der BVG-Verkehrsvertrag sieht das selbstständige Reagieren des Verkehrsbetriebes bei Veranstaltungen vor (Paragraph 6, Absatz 2). Es muss ein "bedarfsgerechtes Angebot" hergestellt werden.
Zitat
T6Jagdpilot
Der jeweilige Veranstalter, hier also Union, muss bei BVG oder S-Bahn die Sonderzüge bestellen.
Von sich aus fahren die Verkehrsbetriebe keine AP-Züge.
Wann wird das endlich mal begriffen????
Den schwarze Peter hier den Verkehrsbetrieben zuzuschieben ist völlig falsch.
T6JP
Zitat
Bahner
Zitat
Logital
Auch der BVG-Verkehrsvertrag sieht das selbstständige Reagieren des Verkehrsbetriebes bei Veranstaltungen vor (Paragraph 6, Absatz 2). Es muss ein "bedarfsgerechtes Angebot" hergestellt werden.
Im Rahmen Ihrer betrieblichen Möglichkeiten.
Zitat
Logital
Zitat
Bahner
Zitat
Logital
Auch der BVG-Verkehrsvertrag sieht das selbstständige Reagieren des Verkehrsbetriebes bei Veranstaltungen vor (Paragraph 6, Absatz 2). Es muss ein "bedarfsgerechtes Angebot" hergestellt werden.
Im Rahmen Ihrer betrieblichen Möglichkeiten.
Richtig, und wenn sie die nicht hat muss sie sogar von extern hinzukaufen. Selbst das ist geregelt.
Re: 29.4.12 Union vs. Rostock, Verkehrsbehinderungen zu erwarten 30.04.2012 08:08 |
Zitat
Bahner
Zitat
Logital
Zitat
Bahner
Zitat
Logital
Auch der BVG-Verkehrsvertrag sieht das selbstständige Reagieren des Verkehrsbetriebes bei Veranstaltungen vor (Paragraph 6, Absatz 2). Es muss ein "bedarfsgerechtes Angebot" hergestellt werden.
Im Rahmen Ihrer betrieblichen Möglichkeiten.
Richtig, und wenn sie die nicht hat muss sie sogar von extern hinzukaufen. Selbst das ist geregelt.
Wo? (neugierieg frag)
Re: 29.4.12 Union vs. Rostock, Verkehrsbehinderungen zu erwarten 30.04.2012 13:05 |
Zitat
Logital
Zitat
Bahner
Wo? (neugierieg frag)Zitat
Logital
Richtig, und wenn sie die nicht hat muss sie sogar von extern hinzukaufen. Selbst das ist geregelt.
personal.crocodoc.com/5SWQH5L
Paragraph 6 regelt Großveranstaltungen und außergewöhnliche Großveranstaltungen.
Re: 29.4.12 Union vs. Rostock, Verkehrsbehinderungen zu erwarten 30.04.2012 13:10 |
Zitat
Bahner
Ääähh, ich lese dort aber " Der Aufgabenträger kann jedoch von der BVG gegen Kostenübernahme verlangen, dass sie andere Verkehrsunternehmen mit der Einbringung der zusätzlich erforderlichen Leistungen beauftragt."
Und wo steht jetzt, das sie das muß?
Zitat
Lopi2000
Kann verlangen heißt in diesem Kontext, dass die BVG muss, wenn verlangt wird.
Re: 29.4.12 Union vs. Rostock, Verkehrsbehinderungen zu erwarten 30.04.2012 15:55 |
Re: 29.4.12 Union vs. Rostock, Verkehrsbehinderungen zu erwarten 30.04.2012 16:35 |
Zitat
der weiße bim
In Köpenick geht das nicht, da die Polizei sämtliche Straßen um das Stadion sperrt, so dass weder die normalen Kurse noch zusätzliche Einsetzer fahren könnten. Von einer Fahrzeugschau vor der Polzeiabsperrung hat niemand was.
Re: 29.4.12 Union vs. Rostock, Verkehrsbehinderungen zu erwarten 30.04.2012 16:56 |
Re: 29.4.12 Union vs. Rostock, Verkehrsbehinderungen zu erwarten 30.04.2012 17:32 |
Zitat
Matze
Ich fasse mal kurz zusammen: Ein Veranstalter plant und organisiert ein Event und erzielt damit Einnahmen. Selbstverständlich werden die Eintrittspreise derart kalkuliert, dass sämtliche Kosten und Ausgaben gedeckt sind und - wen wunderts - natürlich auch für den Veranstalter "etwas unterm Strich übrig bleibt".
Wie nun die Massen zum Event und wieder zurückbefördert werden ... egal! Dafür gibts ja Verkehrsunternehmen, die - so die allgemeine Volksdenke - die zusätzlichen Sonderverkehre gefälligst zu bewerkstelligen haben. Natürlich ohne Extra-Kosten. Dafür haben die Fahrgäste ja ein Ticket bezahlt.
Nur: Irgendwo ist da ein Haken. Ich komm' nur grad nicht drauf ;-)