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ZOB, Fernbusse, Ferrophilie und Touch While Traveling
geschrieben von Nicolas Jost 
Zitat
Lopi2000
Zitat
Logital
Wenn beim Checkin der Zug bereits ne Stunde Verspätung hat bekommst du keine Entschädigung. Denn du wusstest was dir blüht. Wenn du allerdings einen Tag vorher denselben Fahrschein auf eine konventionelle Methode kaufst, dann hast du die Entschädigung. So hebelt T&T die Fahrgastrechte aus.

Das ist aber, wenn ich die Fahrkarte zur sofortigen Abfahrt am Schalter oder Automaten kaufe, auch so. T&T ist eben nur ein Vertriebskanal für einen Teil des Fahrscheinsortiments.
Wenn du die Fahrkarte am Schalter oder Automat kaufst, und noch nicht über die Verspätung informiert wurdest, greifen die Fahrgastrechte sogar noch ;) Aber auch bei Folgeverspätungen die aus der anfänglich bekannten Verspätung entstehen greifen die Fahrgastrechte.

"Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde"
Technisch gesehen erfolgt die Ermittlung des Fahrpreises und damit der Kauf der Fahrkarte erst am Ziel der Reise, und dann ist der Fahrgast bereits darüber informiert...
Bisher erfolgt ja aus Kulanz trotzdem eine Erstattung - eine Verpflichtung hat das EVU jedoch nicht.
Nein, die Fahrkarte wird bei Touch & Travel auch bereits am Anfang der Reise gekauft - Deshalb hat man ja auch einen elektronischen Fahrausweis, den der Kontrolleur als gültig anerkennt. Auch der Fahrpreis ist in Form von Tarifen bereits vor der Reise bekannt. Mit dem Einchecken erklärt sich der Reisende mit den Konditionen einverstanden und erwirbt eine Fahrkarte. Dass technisch der Fahrpreis erst im Nachhinein exakt berechnet und verbucht wird, spielt da keine Rolle mehr. Wenn ich per EC-Karte eine Fahrkarte am Automaten kaufe, habe ich die ja auch sofort gekauft und nicht erst zu dem Zeitpunkt, wenn das Geld bei mir vom Konto abgebucht wird.

Es gilt generell der Grundsatz, dass ein wirksamer Kaufvertrag bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen abgeschlossen wird. Und das ist bei T&T klar der Zeitpunkt des Check-Ins (hier wird das T&T-Angebot vom Fahrgast durch konkludentes Handeln angenommen).



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.01.2013 17:04 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Das ist unstreitig. Streitig ist derzeit ob man Erstattung bekommt wenn man einen bereits verspäteten Zug "besteigt".

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Abfertigungszeiten beim Bus wird die 4-Fahrten-Karte auch nicht gerade verringern, da man die Karte ja auch irgendwo erwerben muss - Und mangels Fahrkartenautomat an der Haltestelle wird das halt direkt im Bus gemacht.

4-Fahrten-Karten gibt es nur im Vorverkauf; die mußt Du also schon zum Bus mitbringen. Es wäre auch nicht von Vorteil, eine 4-Fahrten-Karte im Bus zu lösen, da dort nur Fahrausweise zum sofortigen Fahrtantritt ausgegeben werden.

Warum eigentlich? In Stuttgart gibt es auch 4-Fahrten-Karten beim Busfahrer zu kaufen. Sie sind auch aus Thermopapier, aber doppelt so lang, so dass man sie falten muss. (Die 4-Fahrten-Karten aus S-Bahn-Automaten wiederum sind doppelt so breit und müssen ebenfalls gefaltet werden.)
Zitat
Logital
Das ist unstreitig. Streitig ist derzeit ob man Erstattung bekommt wenn man einen bereits verspäteten Zug "besteigt".

Man checkt doch vor dem "Besteigen" (ihgitt!) ein. Auf dem Bahnhof. Außerdem kannst du bei ner normalen Fahrkarte ja auch aus mehreren Zügen auswählen.
Zitat
Quernd
Zitat
Alter Köpenicker
4-Fahrten-Karten gibt es nur im Vorverkauf;

Warum eigentlich? In Stuttgart gibt es auch 4-Fahrten-Karten beim Busfahrer zu kaufen. Sie sind auch aus Thermopapier, aber doppelt so lang, so dass man sie falten muss.

Das ist wahrscheinlich zu einfach für Berlin. Hier muß doch immer alles neu erfunden werden.

Genausowenig verstehe ich, weshalb ich in einem Berliner Stadtbus bzw. Straßenbahn keinen Fahrschein nach Frankfurt/Oder AB lösen kann, im Frankfurter Stadtbus bzw. Straßenbahn jedoch einen Fahrschein nach Berlin AB. Ist das nicht paradox? Vor allem kostet es auch noch Geld: Ich steige in Berlin in den Bus und löse eine Fahrt zum nächsten Bahnhof (2,40 EUR). Dort löse ich die Fahrt nach Frankfurt (9,40 EUR), deren Fahrpreis die bereits absolvierte und extra bezahlte Busfahrt bereits enthält, denn eine Fahrkarte nach Berlin AB, gelöst in einer Frankfurter Straßenbahn kostet 9,40 EUR und nicht 11,80 EUR. Eine schreiende Ungerechtigkeit.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Quernd
Zitat
Alter Köpenicker
4-Fahrten-Karten gibt es nur im Vorverkauf;

Warum eigentlich? In Stuttgart gibt es auch 4-Fahrten-Karten beim Busfahrer zu kaufen. Sie sind auch aus Thermopapier, aber doppelt so lang, so dass man sie falten muss.

Das ist wahrscheinlich zu einfach für Berlin. Hier muß doch immer alles neu erfunden werden.

Wohl wahr. Ich muss auch gestehen, dass ich etwas erstaunt war, als der Automat nach Wiedereinführung der 4-Fahrten-Karte auf einmal vier einzelne Fahrscheine ausspuckte. Ich hatte noch die Karten mit Entwertung an beiden Kanten der Vorder- und Rückseite in Erinnerung. Vier einzelne Fahrscheine haben aber natürlich den Vorteil, dass man sie beliebig aufteilen kann. (Wo wir schon bei Viererkarten sind: warum gibt es sie eigentlich nur für AB?)

Zitat
Alter Köpenicker
Genausowenig verstehe ich, weshalb ich in einem Berliner Stadtbus bzw. Straßenbahn keinen Fahrschein nach Frankfurt/Oder AB lösen kann, im Frankfurter Stadtbus bzw. Straßenbahn jedoch einen Fahrschein nach Berlin AB. Ist das nicht paradox? Vor allem kostet es auch noch Geld: Ich steige in Berlin in den Bus und löse eine Fahrt zum nächsten Bahnhof (2,40 EUR). Dort löse ich die Fahrt nach Frankfurt (9,40 EUR), deren Fahrpreis die bereits absolvierte und extra bezahlte Busfahrt bereits enthält, denn eine Fahrkarte nach Berlin AB, gelöst in einer Frankfurter Straßenbahn kostet 9,40 EUR und nicht 11,80 EUR. Eine schreiende Ungerechtigkeit.

Das ist wirklich kundenunfreundlich. Bei der DB gibt's ja wenigstens die "Fahrkarte Anfangsstrecke" für solche Fälle. Leider ist es in den VBB-Beförderungsbedingungen so festgeschrieben (§ 6 Abschnitt 2):
"Sofern bei Fahrtantritt kein Fahrausweis bis zum Ziel gelöst werden kann, ist beim Übergang auf
das nächste Verkehrsmittel ein Fahrausweis für die Anschlussstrecke – gegebenenfalls auch an
Automaten – zu lösen. Ein Anspruch auf Anrechnung des erstgelösten Fahrausweises auf den
tarifmäßigen Preis zwischen Ausgangs- und Zielpunkt besteht nicht."
Zitat
Quernd
[...] Leider ist es in den VBB-Beförderungsbedingungen so festgeschrieben (§ 6 Abschnitt 2):
"Sofern bei Fahrtantritt kein Fahrausweis bis zum Ziel gelöst werden kann, ist beim Übergang auf
das nächste Verkehrsmittel ein Fahrausweis für die Anschlussstrecke – gegebenenfalls auch an
Automaten – zu lösen. Ein Anspruch auf Anrechnung des erstgelösten Fahrausweises auf den
tarifmäßigen Preis zwischen Ausgangs- und Zielpunkt besteht nicht."

Das mag da stehen, ob es rechtlich statthaft ist, gilt es mal auszuprobieren.
Zitat
Giovanni
"Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde"

Das erscheint ja auch noch irgendwie nachvollziehbar.

Zitat

Technisch gesehen erfolgt die Ermittlung des Fahrpreises und damit der Kauf der Fahrkarte erst am Ziel der Reise, und dann ist der Fahrgast bereits darüber informiert...

Natürlich ist er informiert, er war ja schließlich schon länger als geplant unterwegs und ist nun endlich am Ziel.
Unser Reisender hat aber eine Art Bedienhandlung ausgeführt (Check-In, he got in touch with the touchpoint, was auch immer), der den traditionellen Fahrkartenerwerb kurz vor Antritt der Reise ersetzt. Wie das EVU seine Abrechnung macht, interessiert weder unseren Fahrgast noch den Gesetzgeber.

Zitat

Bisher erfolgt ja aus Kulanz trotzdem eine Erstattung - eine Verpflichtung hat das EVU jedoch nicht.


Kulanz? Keine Verpflichtung? Mit Verlaub, man kann sich nicht einfach ein neues Bezahlsystem für den Fahrkartenverkauf ausdenken und dadurch dann mal nebenbei die genannten gesetzlichen Regelungen und das BGB umgehen.

gruß
nic

Grüße
Nic
Zitat
DonChaos
Das mag da stehen, ob es rechtlich statthaft ist, gilt es mal auszuprobieren.

Meinst du wirklich, dass man einen Anspruch darauf hat, dass jede Akzeptanzstelle eines Verbundes oder einer Vertriebsgruppe auch das volle Sortiment führt?
Aber ein interessanter Rechtsstreit wäre das schon, gerade angesichts des Streitwerts, der sich zwischen 1,40€ und 2,40€ bewegen würde.


Etwas weniger hemdsärmelig lässt sich dann noch feststellen, dass das auch das mal wieder die These stützt, dass man mit dem (vielleicht leicht ausgedehnten) TBU sehr gut hätte leben können und der VBB halt nur ein zahnloser Tiger ist, den von Anfang an niemand gebraucht hat.

Grüße
Nic
Zitat
DonChaos
Man checkt doch vor dem "Besteigen" (ihgitt!) ein.

Freud hätte seine Freud' an dir gehabt.

Zitat
Quernd
Warum eigentlich? In Stuttgart gibt es auch 4-Fahrten-Karten beim Busfahrer zu kaufen.

Der Grund ist, dass die Leut' im Schduddgaader Fremdeverkeehsbüro (das heißt da bestimmt noch so) den ganzen Tag überlegen, wie man die Besucher dazu bringt, dass sie nicht nach spätestens zwei Stunden entnervt wieder abreisen. Der schwäbischen Logik folgend, löst sich das Problem durch die massive Abgabe von 4er-Karten an Touristen, weitgehend von selbst.
Warum? Da (wie gesagt, württembergischer Verstand, schwäbische Logik) ja niemand vor dem Aufbrauchen einer 4er-Karte wieder abreisen würde (schad' ums Geld, gell) und es in Stuttgart aber gleichzeitig überhaupt nichts gibt, wohin man als Tourist spontan per ÖPNV fahren wollte, lassen sich die Übernachtungszahlen ordentlich steigern.


Deshalb bekommt man in Stuttgart die 4er-Karte überall aufgedrängt, wohingegen man sie in Berlin noch nie beim Busfahrer bekam. Das war schon immer so. Auch Anfang der 90er, als sie noch "am Stück" verkauft wurde, bevor sie einige Jahre in der Versenkung verschwand.

Und selbst wenn man sie im Bus verkaufen wollte:
Die ALMEX-Fahrkartendrucker, die sich in sicher noch 90% der BVG-Busse finden lassen, sind, wie man so sagt, halt "was älter". Wer mal um 1 Uhr nachts eine Tageskarte im Bus gekauft hat und diese dann letztmalig knapp 26 Stunden später vorgezeigt hat, weiß, dass ein rohes Ei weitaus pflegeleichter ist.

Grüße
Nic
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Quernd
In Stuttgart gibt es auch 4-Fahrten-Karten beim Busfahrer zu kaufen.

Der Grund ist, dass die Leut' im Schduddgaader Fremdeverkeehsbüro (das heißt da bestimmt noch so) den ganzen Tag überlegen, wie man die Besucher dazu bringt, dass sie nicht nach spätestens zwei Stunden entnervt wieder abreisen. Der schwäbischen Logik folgend, löst sich das Problem durch die massive Abgabe von 4er-Karten an Touristen, weitgehend von selbst.
Warum? Da (wie gesagt, württembergischer Verstand, schwäbische Logik) ja niemand vor dem Aufbrauchen einer 4er-Karte wieder abreisen würde (schad' ums Geld, gell) und es in Stuttgart aber gleichzeitig überhaupt nichts gibt, wohin man als Tourist spontan per ÖPNV fahren wollte, lassen sich die Übernachtungszahlen ordentlich steigern.

Ich glaube nicht, daß Du in dieser Angelegenheit mit Deinem badischen Hintergrund völlig wertfrei argumentieren kannst. ;-)

Zitat
Nicolas Jost
Und selbst wenn man sie im Bus verkaufen wollte:
Die ALMEX-Fahrkartendrucker, die sich in sicher noch 90% der BVG-Busse finden lassen, sind, wie man so sagt, halt "was älter".

Angesichts der Tatsache, daß diese alten Fahrkartendrucker, ebenso wie die Automaten in der Straßenbahn, tausend Knöpfe besitzen, wovon nur drei verwendet werden, keimt der Verdacht in mir, daß die Geräte weitaus mehr können, als man sie machen läßt.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Wenn man mal ein paar Tage lang weg war, staunt man, worum es hier inzwischen geht. Darum ...

@ Nicolas Jost (, der diesen Thread eröffnet hat):
Könntest du den Betreff bitte mal dem Inhalt anpassen? Wie wäre es mit "Vom Hölzchen aufs Stöckchen bzw. vom ZÖBchen aufs Kärtchen"? ;)

Herzliche Grüße von bt


Edit: Fehlendes Wort ergänzt



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.01.2013 23:49 von bt.
Zitat
Logital
Das ist unstreitig. Streitig ist derzeit ob man Erstattung bekommt wenn man einen bereits verspäteten Zug "besteigt".
Und das soll jetzt zum normalen Fahrkartenkauf auf dem Bahnsteig jetzt welchen Unterschied machen?
Zitat
bt
@ Nicolas Jost (, der diesen Thread eröffnet hat):
Könntest du den Betreff bitte mal dem Inhalt anpassen? Wie wäre mit "Vom Hölzchen aufs Stöckchen bzw. vom ZÖBchen aufs Kärtchen"? ;)


Ich hätte das ja schon gemacht, aber die Hälfte der Zeit verstehe ich doch selbst gar nicht, worum es hier geht.
Aber "Touch" und "Travel" ist wenigstens noch selbsterklärend, daher habe ich den Betreff wie gewünscht angepasst.


nichts zu danken,
nic

Grüße
Nic



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.01.2013 21:39 von Nicolas Jost.
Nee, da steht immernoch der ZOB-Titel.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Nee, da steht immernoch der ZOB-Titel.

Jetzt ist's aber gut, oder?

Grüße
Nic
Danke dafür, dass du meinen Wunsch - im Gegensatz zu mir selber - ernst genommen hast.

Nächtliche Grüße von bt
In Berlin heißt es "vom Hundertsten ins Tausende", der Holzstock kann gerne in Köln bleiben.;-) Um die Post ging's hier eigentlich noch überhaupt nicht. Sollen denn die Postkutschen auch noch alle zum ZOB?
..und nicht 'Touching whilst Travelling' ?

IsarSteve



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.01.2013 20:32 von IsarSteve.
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