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Flexity ZRK (Serienlieferung III)
geschrieben von Matz_Matz 
Oder die Klappe, war auch meine Vermutung, aber fand es irgendwie Berlin.
Aber Wollankstraße hat recht, das diese Aufkleber unnötig sind.
Hallo,
Der F6Z 4026 ist als neuer Zugang eingetroffen!
Zitat
S4289
Hallo,
Der F6Z 4026 ist als neuer Zugang eingetroffen!

Wieviele F6Z stehen denn noch aus und was - F8E oder F8Z - wird nach jetzigem Stand anschließend in welcher Stückzahl geliefert?

Ich frage nur, weil sich die Teilserien innerhalb des Rahmenvertrages ja durchaus mal ändern... :-)

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Ich frage nur, weil sich die Teilserien innerhalb des Rahmenvertrages ja durchaus mal ändern... :-)

Der Kontrakt mit Bombardier wurde bisher nur zweimal wesentlich geändert. Die letzte Änderung beschränkte das aktuelle Lieferlos der F6Z auf 33 Stück, da zwei Exemplare direkt nach Strausberg gingen.
Deshalb wird mit 4034 als 57. Serienwagen der vorerst letzte F6Z geliefert, der 58. wird der erste Serien-F8Z sein und die Nummer 9002 erhalten. Bis zum 104. Wagen (9048) sollen alles lange Zweirichter werden. Ihnen folgen die restlichen 14 F8E und zuletzt weitere 20 F6Z, falls es bis dahin nicht noch eine Vertragsänderung gibt.

so long

Mario
Ist es vertraglich theoretisch möglich, dass die BVG anstelle von den 14 weiteren F8E einfach 14 F8Z bestellt?
Theoretisch ist alles möglich. Laufende Verträge ändern ist nicht einfach.

Zum Preis der 14 F8E gibt es aber nur etwa 12 F8Z. Auf Strecken mit Endschleifen und mehreren Zwischenwendeschleifen sollte man grundsätzlich Ein-Richtungsfahrzeuge einsetzen. Dafür sprechen der niedrigere Anschaffungspreis, das größere Platzangebot und der insgesamt geringere Wartungsaufwand.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.07.2013 22:08 von der weiße bim.
Zitat
der weiße bim
Zum Preis der 14 F8E gibt es aber nur etwa 12 F8Z.

Ach was? Das verblüfft mich jetzt aber etwas. Aus dem Bauch heraus hätte ich auf neun oder höchstens zehn getippt.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Arnd Hellinger
Ich frage nur, weil sich die Teilserien innerhalb des Rahmenvertrages ja durchaus mal ändern... :-)

Der Kontrakt mit Bombardier wurde bisher nur zweimal wesentlich geändert. Die letzte Änderung beschränkte das aktuelle Lieferlos der F6Z auf 33 Stück, da zwei Exemplare direkt nach Strausberg gingen.
Deshalb wird mit 4034 als 57. Serienwagen der vorerst letzte F6Z geliefert, der 58. wird der erste Serien-F8Z sein und die Nummer 9002 erhalten. Bis zum 104. Wagen (9048) sollen alles lange Zweirichter werden. Ihnen folgen die restlichen 14 F8E und zuletzt weitere 20 F6Z, falls es bis dahin nicht noch eine Vertragsänderung gibt.

Mir war bekannt, dass es nach der Lieferung des F8Z 9021 mit dem F8E 8026 weitergeht(bis 8039), dann F6Z 4035(bis 4054) und am Schluss dann F8Z 9022(bis 9048).
Aber wie gesagt, diese Lieferintervalle müssen jetzt ja nicht mehr aktuell sein.
Zitat
S4289
Mir war bekannt, dass es nach der Lieferung des F8Z 9021 mit dem F8E 8026 weitergeht ...

Prognosen sind immer etwas spekulativ. Bis dahin werden auch noch ein paar Tage vergehen. Warten wir es ab.

so long

Mario
Der alte neue 8001 ist wieder im Fahrgastbetrieb, heute auf der M4
und ist er identisch mit den Serienwagen? 2 Fahrkartenautomaten? Spitzenlicht? etc
Fotos sind doch hier schon im Forum,hab ihn nur von der linken Seite gesehen!
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
der weiße bim
Zum Preis der 14 F8E gibt es aber nur etwa 12 F8Z.

Ach was? Das verblüfft mich jetzt aber etwas. Aus dem Bauch heraus hätte ich auf neun oder höchstens zehn getippt.

Sind 17% Mehrkosten pro Zweirichter, die unser Einrichtungsnetz genauso dringend braucht wie weitere Stumpfendstellen!

Rein finanziell betrachtet hätte man also zum Preis der Fahrzeuge 58 bis 104 bei Verzicht auf Zweirichteraustattung 7 Fahrzeuge mehr bekommen können.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Zitat
dubito ergo sum
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
der weiße bim
Zum Preis der 14 F8E gibt es aber nur etwa 12 F8Z.

Ach was? Das verblüfft mich jetzt aber etwas. Aus dem Bauch heraus hätte ich auf neun oder höchstens zehn getippt.

Sind 17% Mehrkosten pro Zweirichter, die unser Einrichtungsnetz genauso dringend braucht wie weitere Stumpfendstellen!

Rein finanziell betrachtet hätte man also zum Preis der Fahrzeuge 58 bis 104 bei Verzicht auf Zweirichteraustattung 7 Fahrzeuge mehr bekommen können.

Das mag ja sein. Nur verursachen Einrichter eben auch deutlich aufwendigere Infrastrukturbauten und verhindern flexible Betriebskonzepte. Beispielsweise wäre beim konsequenten Einsatz von ZR-Zügen der geplante Bau einer Wendeschleife an der Alten Försterei überflüssig und ein einfacher Gleiswechsel - sogar ohne E-Weiche - ausreichend.

Bei Störungen in eingleisigen Abschnitten (Dörpfeldstraße, Mahlsdorf etc.) kann man mit Zweirichtern ebenfalls viel besser reagieren. Hier darf man also nicht nur die Kosten der Fahrzeugbeschaffung betrachten...

Viele Grüße
Arnd



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.07.2013 03:11 von Arnd Hellinger.
Zitat
Arnd Hellinger
Nur verursachen Einri[]chter eben auch deutlich aufwendigere Infrastrukturbauten und verhindern flexible Betriebskonzepte.

Nö. Eine Stumpfendstelle braucht auch in der einfachsten Ausführung mindestens eine Weiche. Mindestwendezeit: gewerkschaftliche 5 Minuten für den Führerstandwechsel. Eine Wendeschleife kommt in der einfachsten Ausführung ganz ohne Weichen aus und ermöglichen eine Mindestwendezeit von 0 Minuten.

Zitat
Arnd Hellinger
Bei Störungen in eingleisigen Abschnitten (Dörpfeldstraße, Mahlsdorf etc.) kann man mit Zweirichtern ebenfalls viel besser reagieren. Hier darf man also nicht nur die Kosten der Fahrzeugbeschaffung betrachten...

Macht man bei der BVG aber leider nicht und verbindet lieber die Nachteile beider Systeme miteinander. Linkshaltestelle an der Eberswalder Str? Oh, leider können wir dann nicht mit der 12 Nord an die 12 Süd fahren. Nein wie schade! Störung in der Innenstadt und wir könnten mit den Zweirichtern mit einem Pendelzug an die Einschränkung heranfahren? Och nö, lieber nicht! Kletterweiche bei Baustellen verwenden? Neee! Längere Fahrzeuge auf M10 oder M2? Ups, leider verbaut. Doppel-Upps: zu kurze nicht im Wendebetrieb traktionsfähige Fahrzeuge...
Zitat
DonChaos
Eine Stumpfendstelle braucht auch in der einfachsten Ausführung mindestens eine Weiche. Mindestwendezeit: gewerkschaftliche 5 Minuten für den Führerstandwechsel. Eine Wendeschleife kommt in der einfachsten Ausführung ganz ohne Weichen aus und ermöglichen eine Mindestwendezeit von 0 Minuten.

Die vereinbarten 4 Minuten Mindestwendezeit gelten an Endstellen - sowohl bei Stumpfendstellen als auch bei Gleisschleifen.

Deine 5 Minuten wären auf einer Linie wie der M10 gar nicht möglich.
Zitat
samm
Zitat
DonChaos
Eine Stumpfendstelle braucht auch in der einfachsten Ausführung mindestens eine Weiche. Mindestwendezeit: gewerkschaftliche 5 Minuten für den Führerstandwechsel. Eine Wendeschleife kommt in der einfachsten Ausführung ganz ohne Weichen aus und ermöglichen eine Mindestwendezeit von 0 Minuten.

Die vereinbarten 4 Minuten Mindestwendezeit gelten an Endstellen - sowohl bei Stumpfendstellen als auch bei Gleisschleifen.

Na bitte. ein weiteres Beispiel für:

Zitat
DonChaos
Macht man bei der BVG aber leider nicht und verbindet lieber die Nachteile beider Systeme miteinander.

Selbstverständlich kann man durch eine Wendeschleife in 0 Minuten fahren und durch eine Stumpfendstelle nicht. Je nach Technik im Zug dauert das Kehren mit Führerstandswechsel mehrere Minuten. Ein Beispiel? Es gibt doch einrückende und ausrückende Fahrten über Björnsonstraße. Wartet der wendende Zug dort auch 4 Minuten? Sollte man die Wendeschleife stilllegen und gegen eine Stumpfendstelle austauschen?

Meine Ausführungen oben sollten das Argument widerlegen, Infrastruktur für Einrichtungswagen wären teurer. Weichen sind nicht nur in der Anschaffung sondern auch im Unterhalt teurer als ein paar Meter Gleis. Jetzt kann man gern versuchen, sich auf Kleinigkeiten zu stürzen (mäh, das sind aber nicht exakt null Minuten, Rhabarber, Rhabarber, usw), die Grundaussage bleibt davon aber unberührt.

Das sollte aber trotzdem kein Protestschreiben gegen Zweirichtungsfahrzeuge per se sein. Sie haben ihre Berechtigung und man könnte sie für viel flexiblere betriebliche Situationen einsetzen. Könnte, wohlgemerkt. Die BVG nutzt sie aber (von äußerst wenigen Ausnahmen mal abgesehen) überwiegend für Angebotsreduzierungen und als Ausrede, warum was nun ausgerechnet nicht gehen soll. Beispiele oben. Lassen sich beliebig fortsetzen. Wenn man aber Zweirichtungsstrecken hat, dann gehören auch Gleiswechsel vor und hinter jeden wichtigen Knotenpunkt, damit die Zweirichtungswagen nicht nur Geld verbraten, sondern tatsächlich Vorteile bringen.
Ich bin mit allem einverstanden, was du zu diesem Thema schreibst, ich wollte nur diesen Punkt richtigstellen.

Zitat
DonChaos
Es gibt doch einrückende und ausrückende Fahrten über Björnsonstraße. (1) Wartet der wendende Zug dort auch 4 Minuten? (2) Sollte man die Wendeschleife stilllegen und gegen eine Stumpfendstelle austauschen?

Antwort:
(1) Ja
(2) Nein
Zitat
DonChaos
Es gibt doch einrückende und ausrückende Fahrten über Björnsonstraße. (1) Wartet der wendende Zug dort auch 4 Minuten? (2) Sollte man die Wendeschleife stilllegen und gegen eine Stumpfendstelle austauschen?
Zitat
samm
Ich bin mit allem einverstanden, was du zu diesem Thema schreibst, ich wollte nur diesen Punkt richtigstellen.
Antwort:
(1) Ja

Wow, ernsthaft? Kann ich mir nicht vorstellen, so wie die Fahrer immer durch die Gegend brettern, wenn sie nen Zug einrücken. Geht schließlich vom Feierabend ab.
Zitat
DonChaos
Zitat
DonChaos
Es gibt doch einrückende und ausrückende Fahrten über Björnsonstraße. (1) Wartet der wendende Zug dort auch 4 Minuten? (2) Sollte man die Wendeschleife stilllegen und gegen eine Stumpfendstelle austauschen?
Zitat
samm
Ich bin mit allem einverstanden, was du zu diesem Thema schreibst, ich wollte nur diesen Punkt richtigstellen.
Antwort:
(1) Ja

Wow, ernsthaft? Kann ich mir nicht vorstellen, so wie die Fahrer immer durch die Gegend brettern, wenn sie nen Zug einrücken. Geht schließlich vom Feierabend ab.

Auch ein+aussetzende Züge sind RBL überwacht, gewöhnlich jedoch nicht auf den Fahrplänen verzeichnet.
Ergo besteht mit solchen Zügen, ausser sie sind im Fahrplan aufgeführt, kein Beförderungsanspruch.
Zu frühes Einrücken auf dem Btf ist nicht erwünscht, schließlich plant das RG Personal nach der Einlaufliste die Stellplätze usw.
Die Einrückzeit ist Dienstzeit, geht also nicht vom Feierabend ab.

T6JP
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