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Kurzmeldungen Juni 2013
geschrieben von Zektor 
Jay
Re: Kurzmeldungen Juni 2013
10.06.2013 18:30
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
Harald Tschirner
Im Personenverkehr zwischen Hannover und Berlin sowie Frankfurt/Main und Berlin kommt es aufgrund der Sperrung der Elbbrücke bei Schönhausen zu erheblichen Verspätungen von einer bis ca. drei Stunden und zu Teilausfällen von Verbindungen. Reisende werden gebeten, - wenn möglich - auf Zugfahrten auf dieser Strecke zu verzichten oder sie zu verschieben.

Hui, wenn die Schäden bis nächsten Dienstag nicht behoben werden können, dürfte das ein lustiger Start in die Ferien werden.

Die zu behebenden Schäden sind (noch) nicht entstanden. Die Sperrung erfolgte vorsorglich, da in der Nähe ein Deich gebrochen ist und damit eine Überflutung der Bahnstrecke nicht mehr ausgeschlossen werden konnte. Zugleich ist ja noch die Brücke auf der Strecke nach Magdeburg gesperrt, sodass die übliche Umleitungsstrecke derzeit nicht zur Verfügung steht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
micha774
Aber nicht das dann Klagen folgen wegen unterlassener Hilfeleistung.

Egal. Hinterher kommen immer irgendwelche Schlauberger, die erzählen, was alles falsch gemacht wurde.
Beispielsweise sollten die Mitarbeiter der Leitstellen erst mal alle Anzeiger im Berliner Stadtgebiet mit genauen Fakten und Daten zur aktuellen Störung füttern und erst dann die Maßnahmen zur Behebung dieser Störung einleiten ...
Glücklicher Weise geschieht es meist in umgekehrter Reihenfolge, sodass bei der Meldung über unregelmäßigen Betrieb auf der Linie xyz oft nur noch einzelne Kurse betroffen sind.

so long

Mario
Zitat
Wollankstraße


Na "Erste Hilfe" muß soweit es geht, ja jeder leisten. Es ging hier um den sachgerechten Transport eines Verletzten. Und wenn er im Wagen liegt, muß man sein bestes geben

Nebenberuflich bin ich Ausbilder für Erste Hilfe und unterrichte viele Betriebshelfer auch über Rechtsfragen. Daher denke ich, dass ich hierzu ein bisschen Hintergrundwissen beitragen kann.


Erstens:
Unterlassene Hilfeleistung ist, wer bei einem aktuen Notfall nicht Erste Hilfe leistet, obwohl im dies den eigenen Umständen nach zuzumuten wäre, insbesondere ohne erhebliche Gefahr und ohne Verletzung anderer Wichtiger Pflichten.

Heißt: Wenn der Tf einen verletzten Mann aus der S-Bahn zieht könnte er damit seine (wichtigen) Pflicht verletzen, da der Führerstand dann unbeaufsichtigt sein würde. Problem ist hier: Wer den Notfall tätigt, ist rechtlich dazu verpflichtet so lange am Unfallort zu bleiben, bis der Rettungsdienst da ist. Es reicht nicht aus, den Notruf zu setzen und dann abzuhauen.

Zweitens:
Einem Tf, der einen verletzten Fahrgast aus der S-Bahn zieht und ihm dabei z.B. das Bein bricht, haftet nicht für die von ihm verursachte Verletzung. Der Gesetzgeber geht immer davon aus, dass jeder Ersthelfer nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Schäden, die dabei entstehen, seien es körperliche oder sächliche Schäden, bleiben für den Tf folgen- und straffrei. Diese Schäden werden von der Unfallkasse Berlin getragen.

Beispiele:
> Der Tf bricht bei der Wiederbelebung einem Fahrgast durch zu festes Drücken die Rippen
> Der Tf tritt auf die teuere Gleitsichtbrille
> Der Tf lagert einen verletzten Fahrgast, der dadurch ohnmächtig wird
> Ein Fahrgast läuft über mehrere Gleise um einen in das Gleisbett gefallenen Tf zu retten (> Ordnungswidrigkeiten werden nicht geahndet)

Solange die Schäden nicht vorsätzlich entstanden sind, kann dem Tf - und auch jedem anderen Ersthelfer - nichts passieren.

Solltet ihr noch Fragen haben, so scheut euch nicht ;)

Liebe Grüße!

-----------
Tscheynsch hier vor Ju-Tu wis Sörvis tu Exebischn-Raunds änd Olümpick-Staydium
Zitat

Unterlassene Hilfeleistung ist, wer bei einem aktuen Notfall nicht Erste Hilfe leistet, obwohl im dies den eigenen Umständen nach zuzumuten wäre, insbesondere ohne erhebliche Gefahr und ohne Verletzung anderer Wichtiger Pflichten.

"Erste Hilfe" bedeutet aber zwangsleufig nicht die typische Erste Hilfe mit sachgerechter Lagerung usw., oder ? Ich meine es soll ja Menschen ohne Erste-Hilfe-Kurs geben die etwas mit der Situation überfordert sind bzw. gar nicht wissen was sie machen sollen. Wäre dies auch unterlassene Hilfeleistung ?
Soweit ich weiß: Ja!
Als Erste Hilfe wird auch gewertet, wenn -im Bezug darauf- Unwissende den Notarzt rufen und sich um die zu behandelnde Person kümmern, indem sie versuchen mit ihr zu sprechen, sie so hinzulegen, dass sie nicht ersticken kann etc.

Unterlassene Hilfeleistung heißt: da hat jemand NICHTS gemacht, außer Sauerstoff zu verbrauchen.
Zitat
Grenko
Ich meine es soll ja Menschen ohne Erste-Hilfe-Kurs geben die etwas mit der Situation überfordert sind bzw. gar nicht wissen was sie machen sollen. Wäre dies auch unterlassene Hilfeleistung ?

Ja. Im Grunde gibt es nur 2 Mindestvoraussetzungen, die erfolgen müssen, um den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung zu umgehen:

Es muss ein Notruf getätigt werden.
Es muss an der Unfallstelle gewartet werden, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Beides ist Pflicht und auch beides wird von jemandem vorausgesetzt, der keinen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat. Ist eine Voraussetzung nicht erfüllt, ist es unterlassene Hilfeleistung.

Der Gesetzgeber wird mittlerweile aber etwas härter. Wenn zum Beispiel rauskommt, dass jemand vor 4 Monaten einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat und dennoch "nur" den Notruf verständigt hat und bei der Unfallstelle geblieben ist, kann er auch wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt werden, wenn sich der Zustand der verletzten Person deutlich verschlechtert hat, gerade weil er z.B. einfachste Dinge (wie stabile Seitenlage) nicht angewendet hat. Sind aber alles Einzelfälle.

Und bevor ich hier einen auf den Deckel bekommen, dass das alles zu sehr Off-Topic ist, entschuldige ich mich auch dafür, dass ich hier so lange ausgeholt habe.

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Tscheynsch hier vor Ju-Tu wis Sörvis tu Exebischn-Raunds änd Olümpick-Staydium
-bitte löschen-

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Tscheynsch hier vor Ju-Tu wis Sörvis tu Exebischn-Raunds änd Olümpick-Staydium



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.06.2013 21:36 von LariFari.
Kommendes WE wird sehr interessant im Bereich Köpenick. Dort wird am Samstag zwischen 12 & 16Uhr ein Umzug vom S-Bhf Köpenick zur Altstadt Köpenick stattfinden, was dann die Einschränkung bzw. Einstellung sämtlicher Köpenicker Bus- & Straßenbahnlinien zur Folge haben wird. Nun kann man ja nicht wie sonst, die Linien aus Ri. Westen nach Schöneweide umleiten. Was wird man tun? Lässt man die Bahnen in der Lindenstr. "auflaufen", wenn's nicht mehr nach S-Bhf Köpenick und auch nicht Richtung Schloßplatz geht? Wenn dann auch nicht mehr über die Freiheit gefahren werden kann, ist das Wenden aus Ri. Betriebshof Köpenick, Krankenhaus Köpenick & Köllnischer Platz durch die Altstadt ja auch nicht mehr möglich. Die 60/61 kann ja nach Schmöckwitz bzw. die 68 nach Adlershof umgeleitet werden, aber mehr Möglichkeiten gibts ja denn kaum. Kann man die Bimmels ja im Hof lassen ;-)

Wie wurde das die letzten Jahre gehandhabt?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.06.2013 21:39 von Tramler.
14.06. - 18.06.2013
M6 und 18 zwischen Landsberger Chaussee und SMarzahn bzw. S Springpfuhl unterbrochen
Die Straßenbahn verkehrt (wie auch immer das klappen soll) zwischen Risaer Straße und Landsberger Chaussee
und S Marzahn und U Schwarzkopfstraße.

M6 Bauarbeiten
18 Bauarbeiten
Bis auf vor ein paar Jahre wurde immer die komplette Bahnhofsstraße gesperrt.

Gruß fairsein
Zitat
Flexist
14.06. - 18.06.2013
M6 und 18 zwischen Landsberger Chaussee und SMarzahn bzw. S Springpfuhl unterbrochen
Die Straßenbahn verkehrt (wie auch immer das klappen soll) zwischen Risaer Straße und Landsberger Chaussee
und S Marzahn und U Schwarzkopfstraße.

M6 Bauarbeiten
18 Bauarbeiten

Na es wird zum Betriebshof gefahren, wo auch der SEV startet...
Zitat
BV3222

Na es wird zum Betriebshof gefahren, wo auch der SEV startet...

Ah ok ^^
Dann muss die Baustelle ja genau dort sein, wenn sie die Haltestellen bei der Einfahrt in den Hof nicht mit benutzen.
Zitat
Flexist
Zitat
BV3222

Na es wird zum Betriebshof gefahren, wo auch der SEV startet...

Ah ok ^^
Dann muss die Baustelle ja genau dort sein, wenn sie die Haltestellen bei der Einfahrt in den Hof nicht mit benutzen.

Die Straßenbahn benutzt die vorhandenen Haltestellen in der Zufahrt zum Betriebshof und wendet dann auf dem Betriebshofsgelände. Für den SEV gibt es provisorische Haltestellen auf der Zufahrtsstraße in Höhe der Straßenbahnhaltestelle. Auch der SEV wendete auf dem Betriebshofgelände.

Und am Sonntag tatsächlich eine Baustelle genau vor dem Betriebshof. Ein Fußgänger, der aus dem Betriebshof gekommen wäre, die Landsberger Allee überqueren und gegenüber in die Ringenwalder Straße gehen wollte, hätte dies entweder auf der rechten (östlichen) Straßenseite der Ringenwalder Straße tun müssen oder über die Bahnsteige der Haltestelle "Betriebshof Marzahn" in der Landsberger Allee gehen (so war die Umleitung ausgeschildert). Die westiche Fußgängerfurt über die Gleise in der Landsberger Allee war mit solchen Baustellenabsperrelementen eingezäunt.
Zitat
Tramler
Kommendes WE wird sehr interessant im Bereich Köpenick. Dort wird am Samstag zwischen 12 & 16Uhr ein Umzug vom S-Bhf Köpenick zur Altstadt Köpenick stattfinden, was dann die Einschränkung bzw. Einstellung sämtlicher Köpenicker Bus- & Straßenbahnlinien zur Folge haben wird. Nun kann man ja nicht wie sonst, die Linien aus Ri. Westen nach Schöneweide umleiten. Was wird man tun? Lässt man die Bahnen in der Lindenstr. "auflaufen", wenn's nicht mehr nach S-Bhf Köpenick und auch nicht Richtung Schloßplatz geht? Wenn dann auch nicht mehr über die Freiheit gefahren werden kann, ist das Wenden aus Ri. Betriebshof Köpenick, Krankenhaus Köpenick & Köllnischer Platz durch die Altstadt ja auch nicht mehr möglich. Die 60/61 kann ja nach Schmöckwitz bzw. die 68 nach Adlershof umgeleitet werden, aber mehr Möglichkeiten gibts ja denn kaum. Kann man die Bimmels ja im Hof lassen ;-)

Vielleicht wird ja spitzgekehrt an der Ecke Bahnhofstr./ Lindenstr. von "Freiheit" kommend?
Auch ne Möglichkeit. Aber wenn der Umzug, der wohl offensichtlich länger geht, genau auf der Ecke Bahnhofstr./Lindenstr. ist, könnte es schwierig werden.
Die Verkehrsmeldungen der BVG müssten doch alle längst draußen sein. Was sagen die denn aus?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
micha774
Zitat
Tramler
Kommendes WE wird sehr interessant im Bereich Köpenick. Dort wird am Samstag zwischen 12 & 16Uhr ein Umzug vom S-Bhf Köpenick zur Altstadt Köpenick stattfinden, was dann die Einschränkung bzw. Einstellung sämtlicher Köpenicker Bus- & Straßenbahnlinien zur Folge haben wird. Nun kann man ja nicht wie sonst, die Linien aus Ri. Westen nach Schöneweide umleiten. Was wird man tun? Lässt man die Bahnen in der Lindenstr. "auflaufen", wenn's nicht mehr nach S-Bhf Köpenick und auch nicht Richtung Schloßplatz geht? Wenn dann auch nicht mehr über die Freiheit gefahren werden kann, ist das Wenden aus Ri. Betriebshof Köpenick, Krankenhaus Köpenick & Köllnischer Platz durch die Altstadt ja auch nicht mehr möglich. Die 60/61 kann ja nach Schmöckwitz bzw. die 68 nach Adlershof umgeleitet werden, aber mehr Möglichkeiten gibts ja denn kaum. Kann man die Bimmels ja im Hof lassen ;-)

Vielleicht wird ja spitzgekehrt an der Ecke Bahnhofstr./ Lindenstr. von "Freiheit" kommend?

Unwarscheinlich.
Wenn in den letzen Jahren der Hauptmann marschierte, stand alles so lange, bis der Zug vorbei war...

T6JP
Es gibt diesmal keine festgelegte Sperrung oder Umleitung. Nur die Haltestelle vor dem Rathaus wird während der gesamten Zeit der Feier um ein paar Meter verlegt.
Die Altstadt und während des Festumzuges die Bahnhof- und Lindenstraße sind mit besonderer Vorsicht zu befahren (wie Fußgängerzone).

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.06.2013 18:16 von der weiße bim.
Unfall mit Lkw in der Dörpfeldstr., der Straßenbahnverkehr ist daher in beiden Richtungen unterbrochen. Ob öPNV-Beteiligung vorliegt, weiß ich nicht.
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