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Wünsche für Fahrzeuge auf der S-Bahn Berlin
geschrieben von BVGFan1 
Zitat

Geht denn sowas? Ich dachte die Spaltüberbrückung ist Pflicht.
Nein ist sie nicht. Die EN 15227 schreibt einen maximal zumutbaren Spalt vor und der muss eingehalten werden. Wenn das ohne Spaltüberbrückung möglich ist, ist alles gut. In Stuggi war es nicht möglich, in Frankfurt anscheinend schon.
Zitat

Talent II und KISS sind keine S-Bahnfahrzeuge!
Naja, Leipzig, Nürnberg und Rostock werden ihre Talente als S-Bahn fahren lassen. Und der KISS fährt in der Schweiz als S-Bahn herum (aber noch nicht in der Crash-Version so viel ich weiß)
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Flexist
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Logital
Die Stuttgarter S-Bahn kackt mit ihren Türproblemen gerade ziemlich ab.

Kommt es mir nur so vor oder ist tatsächlich so, dass neue Fahrzeuge von heute viel mehr mit Kinderkrankheiten zu kämpfen haben als die Älteren damals?

Ich glaube die Testkapazitäten sind ziemlich abgebaut worden. Alles, was nicht sicherheitsrelevant ist, wird jetzt im laufenden Betrieb getestet.
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VvJ-Ente
Vor der S-Bahn Berlin hatten die Züge unter den Betreibern BVG und Deutsche Reichsbahn exakt dieselbe Farbgebung.

Hatten sie nicht, denn die RAL und TGL Töne unterschieden sich.

Gruß
Markus

*** Berlins Straßen sind zu wichtig um sie dem ÖPNV allein zu überlassen ***
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Vollring über Westkreuz
Totaler Blödsinn Geschmackssache... außerdem, ein klein bißchen Tradition kann wohl nicht schaden in einer Welt, in der von Berlin bis Honolulu alles genormt und austauschbar ist.

Also das ODEG-"Design" ist tatsächlich, nun ja, bemerkenswert. Aber das Farbdesign auf dem zweiten Bild ist doch eigentlich ganz nett und passt meines Erachtens nach auch gut zum Zug.

Nebenbei, gerade beim Exterieur gibt es doch bei Zügen, Bussen und sogar bei Autos nun wirklich kein Einheitsdesign von Skandinavien bis Patagonien - bei Zügen und Bussen ja nicht einmal von Flensburg bis GAP.
Das Image der "Institution S-Bahn" hat doch in den letzten Jahren in Berlin dermaßen gelitten, dass es eigentlich naheliegend wäre, nicht nur den Betreiber, sondern auch das Farbkonzept auszutauschen (den Namen kann man ja schlecht ändern).
Nein, eine technische Einstiegshilfe ist Pflicht. Die kann man bei Bedarf auch durch eine Anlegrampe herstellen. Auch die Neubauzüge der nächsten Generation im Fernverkehr haben auch keine Spaltüberbrückung.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Blaschnak
KISS sind keine S-Bahnfahrzeuge!

Merkwürdig, bislang dachte ich, KISS steht für "komfortabler innovativer spurtstarker S-Bahn-Zug". Daß er nun hierzulande nicht als S-Bahn eingesetzt wird, steht ja auf einem anderen Blatt.
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Alter Köpenicker
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Blaschnak
KISS sind keine S-Bahnfahrzeuge!

Merkwürdig, bislang dachte ich, KISS steht für "komfortabler innovativer spurtstarker S-Bahn-Zug". Daß er nun hierzulande nicht als S-Bahn eingesetzt wird, steht ja auf einem anderen Blatt.

Korrektamente! Wenn mich nicht alles täuscht, dann wurden die seinerzeit für die S-Bahn Zürich entwickelt, die bis dahin mit lokbespannten Doppelstockwagen fuhr. Allerdings sind sie für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke konfigurierbar. In Österrecih z.B. fahren sie im Hochgeschwindigkeitsverkehr. Und das fühlt sich gar nicht gut an.

Apropos AT: die Wiener S-Bahn fährt auch Talent (I).
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Nicolas § 4 Verhalten der Fahrgäste

ost

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LariFari
Das Bistro habe ich jetzt mal überlesen. Hirnverbrannter geht es wohl nicht.

Leute, versucht doch bitte, so miteinander umzugehen als würdet ihr die Diskussion persönlich bei einem Kaffee oder einem Bier führen.

Kann sich denn noch jemand an diese semi-professionellen Verkaufswagen erinnern, mit denen jemand auf der S7 (glaube ich) durch den Zug ging, um Kaffee (was es noch gab, weiß ich wirklich nicht mehr) zu verkaufen?

Wenn wir uns schon alle etwas wünschen, dann fände ich es schön, wenn ein ehrwürdiger Betrieb eine Lizenz für den Verkauf von bestem Kaffee und schmackhaften Backwaren in den hiesigen S-Bahnzügen erhielte.

Was sich mit dem Beförderungsbestimmungen im § 4 "Verhalten der Fahrgäste" wiederspricht.
Unter Punkt 11 steht:
"...die Verkehrsmittel mit offenen Speisen (Speiseeis o. Ä.) und offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren."

So sollte es auch bleiben, wenn viele sich auch nicht daran halten und aus der S-Bahn eine Saubahn machen.
Die Bahn ist aber selber Schuld daran, bietet sie auf dem Bahnsteig ja Imbiss und Getränke an und Kontrollen sind auch Fehlanzeige.

Bitte keine Diskusionen lostreten. Ich weiß daß ich mit meiner Meinung alleine da stehe, weil alle jetzt freie Bürger sind...
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Harald Tschirner
Zitat
Vollring über Westkreuz

Ich weiß, daß ich ohnehin hier oft eine Einzelmeinung vertrete, aber sei's drum... Doch diese Nölerei mit "altbacken" ist zum Kotzen geht mir total auf den Senkel. Die U-Bahn seit über 100 Jahren und Busse und Straßenbahnen auch sind immer gelb gewesen, mal etwas "sonniger" wie jetzt, mal mehr sandig-gelb oder gelb-orange... aber sie waren und sind gelb...
Die Wagen mögen neu sein, die S-Bahn ist es nicht!

Volle Zustimmung! Wären die Wagen von alters her blau-grün gewesen, würde man das heute auch als "altbacken" bezeichnen und nun einen neuen Anstrich verlangen: vielleicht rot/gelb? Der englische Begriff Corporate-Identity [de.wikipedia.org] verdeutlicht, wie wichtig z.B. ein bekannter, einheitlicher Anstrich für einen Wiedererkennungseffekt ist. Neue Unternehmen müssen da erst ´drum kämpfen, die Berlin S-Bahn hat das seit 85 Jahren und sollte stolz darauf sein! Alle bisherigen "blauen" Versuche sind zum Glück gescheitert.

Genau, "blaue Wunder" haben wir schon genug erlebt... :-)
Zitat
Triebfahrzeugführer
Was sich mit dem Beförderungsbestimmungen im § 4 "Verhalten der Fahrgäste" wiederspricht.
Unter Punkt 11 steht:
"...die Verkehrsmittel mit offenen Speisen (Speiseeis o. Ä.) und offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren."

So sollte es auch bleiben, wenn viele sich auch nicht daran halten und aus der S-Bahn eine Saubahn machen.
Die Bahn ist aber selber Schuld daran, bietet sie auf dem Bahnsteig ja Imbiss und Getränke an und Kontrollen sind auch Fehlanzeige.

Bitte keine Diskusionen lostreten. Ich weiß daß ich mit meiner Meinung alleine da stehe, weil alle jetzt freie Bürger sind...

Meine Zustimmung hast Du schon mal, voll und ganz!
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.02.2014 17:33 von kruppe.
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schallundrausch
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Alter Köpenicker
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Blaschnak
KISS sind keine S-Bahnfahrzeuge!

Merkwürdig, bislang dachte ich, KISS steht für "komfortabler innovativer spurtstarker S-Bahn-Zug". Daß er nun hierzulande nicht als S-Bahn eingesetzt wird, steht ja auf einem anderen Blatt.

Korrektamente! Wenn mich nicht alles täuscht, dann wurden die seinerzeit für die S-Bahn Zürich entwickelt, die bis dahin mit lokbespannten Doppelstockwagen fuhr. Allerdings sind sie für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke konfigurierbar. In Österrecih z.B. fahren sie im Hochgeschwindigkeitsverkehr. Und das fühlt sich gar nicht gut an.

Apropos AT: die Wiener S-Bahn fährt auch Talent (I).


Nur weil ich es S-Bahn nenne heißt das nicht, dass es auch eine S-Bahn ist. Fragt euch einfach wodurch sich denn ein S-Bahn-Verkehr auszeichnet?

Das ist vergleichbar mit dem Rabbi, der beim Fleischer von dem Fisch möchte...
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Chep87
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Geht denn sowas? Ich dachte die Spaltüberbrückung ist Pflicht.
Nein ist sie nicht. Die EN 15227 schreibt einen maximal zumutbaren Spalt vor und der muss eingehalten werden. Wenn das ohne Spaltüberbrückung möglich ist, ist alles gut. In Stuggi war es nicht möglich, in Frankfurt anscheinend schon.

Aber die TSI PRM schreibt auch Spaltweiten vor. Eventuell gehen sie daraus hervor...
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Blaschnak
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dubito ergo sum
Welche deutschen S-Bahnfahrzeuge erfüllen denn bereits die neuen Crashnormen?

Nur der 430. Und auch der hat mit S-Bahn-Verkehr wie wir ihn kennen nicht viel zu tun...

Talent II und KISS sind keine S-Bahnfahrzeuge!

+ Baureihe 422 (aber wegen Spaltüberbrückung? nicht mehr zulassungsfähig)
+ Baureihe 460 "Desiro ML" (bestellt für S-Bahn Wien)
+ LINT41 (in Auslieferung für S7, ex RB47, Wuppertal-Solingen)

Aber auch nicht für Berlin geeignet.
Zitat
Blaschnak
Zitat
Chep87
Zitat

Geht denn sowas? Ich dachte die Spaltüberbrückung ist Pflicht.
Nein ist sie nicht. Die EN 15227 schreibt einen maximal zumutbaren Spalt vor und der muss eingehalten werden. Wenn das ohne Spaltüberbrückung möglich ist, ist alles gut. In Stuggi war es nicht möglich, in Frankfurt anscheinend schon.

Aber die TSI PRM schreibt auch Spaltweiten vor. Eventuell gehen sie daraus hervor...

Nix Vorschriften. Es sind die Aufgabenträger die das fordern. Die widerum fordern das weil sie die Behindertenverbände im Nacken haben.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.02.2014 17:32 von kruppe.
Zitat
Giovanni

+ Baureihe 422 (aber wegen Spaltüberbrückung? nicht mehr zulassungsfähig)
+ Baureihe 460 "Desiro ML" (bestellt für S-Bahn Wien)
+ LINT41 (in Auslieferung für S7, ex RB47, Wuppertal-Solingen)

Aber auch nicht für Berlin geeignet.

Es ging mir ja nicht um eine Eignung für Berlin (da gibt es eh keine anderen Vergleichsfahrzeuge als die hier Existierenden), sondern darum was ein S-Bahn -Verkehr gemäß Definition ist. Und da gehören auch die von dir genannten Fahrzeuge nicht in die entsprechende Kategorie meines Verständnisses von S-Bahn-Fahrzeuge. Man kann das auch S-Bahn nennen, aber dann haben Berlin und Hamburg etwas anderes...
Zitat
Logital
Zitat
Blaschnak
Zitat
Chep87
Zitat

Geht denn sowas? Ich dachte die Spaltüberbrückung ist Pflicht.
Nein ist sie nicht. Die EN 15227 schreibt einen maximal zumutbaren Spalt vor und der muss eingehalten werden. Wenn das ohne Spaltüberbrückung möglich ist, ist alles gut. In Stuggi war es nicht möglich, in Frankfurt anscheinend schon.

Aber die TSI PRM schreibt auch Spaltweiten vor. Eventuell gehen sie daraus hervor...

Nix Vorschriften. Es sind die Aufgabenträger die das fordern. Die widerum fordern das weil sie die Behindertenverbände im Nacken haben.

Nene das stimmt so nicht (also: ja die entsprechenden Verbände sind stark am reinreden, aber daran sind sie ausnahmsweise nicht allein schuld). Es gibt genug Aufgabenträger die auf die Spaltüberbrückung verzichten wollen. Das EBA lässt keine Neufahrzeuge mehr ohne Spalt minimierende Einrichtung mehr zu!

EDIT: ich hab nochmal recherchiert: wie ich es mir schon dachte beruft sich das EBA auf die TSI PRM. Dort sind Spaltmaße vorgegeben, die nicht überschritten werden dürfen (200mm). Das muss eingehalten werden.
Ein interessantes Dokument ist übrigens das Ergebnis des Lenkungskreises Fahrzeuge zum Thema Ermittlung und Bewertung des Spaltes zwischen Bahnsteig und Fahrzeug:

Klick mich!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.07.2013 14:20 von Blaschnak.
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.02.2014 17:32 von kruppe.
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