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Flexity F8Z Serienlieferung (II) - Thema beendet (Lieferlos abgeschlossen)
geschrieben von Schienenfahrzeug 
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DonChaos
Zitat
tramfahrer
[...] Achja, das Anhängen eines zweiten GT ist nicht so ohnes weiteren möglich, wenn der Fahrer nicht die Berechtigung dafür hat.
KT bekommen die neuen Fahrer seit geraumer Zeit gar nicht mehr ausgebildet, fällt also auch aus. [...]

Tja, zu dumm, dass das das einzige Fahrzeug und der einzige Fahrer auf der M4 war, sodass man nichteinmal mit einem anderen Fahrzeug auf der selben Linie tauschen könnte.... Halt, Moment! Da sind doch noch 25 weitere Umläufe! Aber bestimmt hatte keiner der 26 M4-Fahrer eine Berechtigung für GT6-Doppel oder KT4-Doppel, sodass man dessen Flexity hätte eintauschen können, gell?

Wenn man was erklären will aber von dir nur mit dummen Parolen belabbert wird, soll sich keiner wundern warum hier nur noch so sperrlich Informationen kommen.

Vermutlich hast du aber mit deiner (sarkastischen?) Antwort genau den Punkt getroffen. Es konnten eh nie alle Fahrer 2 GT fahren. Und wie auch schon erwähnt, reicht es aus wenn ein Neufahrer dazwischen ist, die zur Zeit weder KT noch 2GT Ausbildung erhalten, um dann den Umlauf mit Solo GT zu bestücken. Ist das so schwer zu kapieren? Damit heisse ich nicht die Ausbildungstaktik der BVG gut, sondern wollte nur erklären warum es zu diesem GT einsatz gekommen ist. Aber Du weisst alles besser. Dann geh mal wieder in Keller an der Modellbahn spielen.

Ach: der Tausch mit einem Fahrzeug von der selben Linie hätte genau welche Änderung gebracht? Dann wäre der GT doch nur auf einem anderen Umlauf gefahren. Der Effekt wäre gleich Null.
Zitat
tramfahrer
Ach: der Tausch mit einem Fahrzeug von der selben Linie hätte genau welche Änderung gebracht? Dann wäre der GT doch nur auf einem anderen Umlauf gefahren. Der Effekt wäre gleich Null.

Autsch.

Bitte nochmal lesen:

Zitat
Ich
Aber bestimmt hatte keiner der 26 M4-Fahrer eine Berechtigung für GT6-Doppel oder KT4-Doppel, sodass man dessen Flexity hätte eintauschen können

So. Kann sich noch jemand an die Sachaufgaben aus der Grundschule erinnern? Das hier ist so eine:
Ich habe auf dem Hof diverse Fahrzeuge stehen. Mehrere GT (also auch Doppel) KT-Doppel aber keinen Flexity mehr. Jetzt kommt ein Fahrer, der keine GT-Doppel und keine KT fahren darf.

Auf der Linie unterwegs sind Fahrer mit ganz unterschiedlichen Berechtigungen, von denen viele aktuell einen Flexity fahren. Was kann ich machen, wenn ich den Fahrer, der nur Flexity fahren darf, nicht mit einem Solo-GT vom Hof fahren lassen will?

Antwort: Ich tausche einen Flexity auf der Linie, auf dem ein Fahrer sitzt, der Berechtigungen für GT-Doppel oder KT hat, gegen einen KT- oder GT-Doppel. Dann habe ich einen Flexity, den der Fahrer, der nur einen Flexity fahren darf, fahren kann.

Okay. Und wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass ich vor Dienstantritt bereits weiß, welche Berechtigungen meine Fahrer haben, kann sogar bereits morgens den Fahrzeugeinsatz so planen, dass mir das gar nicht passiert, dass irgend jemand mit ner fehlenden Berechtigung ankommt. Zum Beispiel würde ich keinen langen Flexity auf der M5E verbraten, wenn der mir vielleicht später am Tag irgendwo anders fehlt. Das hat jetzt soweit alles noch gar nichts mit der BVG-Ausbildungspolitik zu tun, sondern mit dem Lösen einfachster Grundschul-Textaufgaben. Und genau deswegen reagiere ich bei diesem Thema etwas schnippisch. Bei dem Fuhrpark der BVG-Straßenbahn kann man dutzende Möglichkeiten wahrnehmen, die solch einen Fahrzeugeinsatz-Fauxpas verhindern - auch noch in letzter Sekunde.
Tja, das mag alles in der Theorie sehr sehr einfach und gut klingen für dich, dennoch sieht die Realität ganz anders aus.
Die Abteilung Strassenbahn hat kein Peronal um einfach mal Züge auf Strecke bzw. an Endstellen zurecht zutauschen, um alles so effizient wie möglich zu fahren.
Dazu kommt noch, das vorallem die E-Wagen auf der M5 oft bestellte Fahrzeuge sind, die also am Tage für z.b. die Werkstatt bestellt sind.

Der Fahrzeugdisponent im Nachtdienst(für den Frühablauf zuständig) weiss nicht, welches Fahrzeuge am Nachmittag zur Verfügung stehen, somit wird der Nachmittagsablauf nicht in der Nacht davor geplant (sowie du es wie es vermutest), sondern just in Time. D.h. dass der Nachmittagsdisponent, manchmal auch erst 20 Minuten bevor der Zug abfährt weiss, welchen sie den dort drauf packen können.
Deswegen gab es auch z.b. in letzter Zeit öfters mal einen DL Einsatz aufm X49er Nachmittags.

In diesem Fall ist es ja sogar ganz anders. Hier dreht es sich ja um ein Neuwagen, der seinen ersten Tag auf Strecke hatte, bzw. sogar nur den ersten halben Tag. Auch hier wusste kein Disponent vorher, ob und wann 9034 an dem Tag fertig wird, den eine Glaskugel besitzt glaube ich keiner, jedenfalls keine die funktioniert.

In dem Fall des GT Solo auf der M4 würde ich einfach mal sagen, dass der Flexi kaputt war und der GT eben ein Ersatzfahrzeug dafür war. Sicherlich Ärgerlich, aber in diesem Fall besser einen kleinen Zug drauf zu packen, als gar keinen.
Zitat
Harald01
In dem Fall des GT Solo auf der M4 würde ich einfach mal sagen, dass der Flexi kaputt war und der GT eben ein Ersatzfahrzeug dafür war. Sicherlich Ärgerlich, aber in diesem Fall besser einen kleinen Zug drauf zu packen, als gar keinen.

Nicht auf der M4. Das hat den gleichen Effekt, wie im Berufsverkehr auf der U5 am Alex einen Zwei-Wagen-Zug einfahren zu lassen. Einen überfüllten Bus, der an der Haltestelle festhängt, kann man überholen. Bei Schienenfahrzeugen geht das nicht.


Zitat
Harald01
Tja, das mag alles in der Theorie sehr sehr einfach und gut klingen für dich, dennoch sieht die Realität ganz anders aus. [... und so weiter]

Das mag alles so korrekt sein, ist aber hausgemacht. Niemand zwingt die BVG, in der Planung und Disposition zu pfuschen. Und das ist es: riesiger Pfusch! Dafür gibt es mannigfaltige Erklärungen, von denen du ja schon einige aufgezeigt hast. Aber keine einzige dieser Erklärungen entschuldigt.
Tja da kann man dir nur die eins empfehlen, Taxi,Auto oder Fahrrad, zwingt dich ja zum Glück niemand die BVG zu benutzen=)
Zitat
DonChaos

So. Kann sich noch jemand an die Sachaufgaben aus der Grundschule erinnern? Das hier ist so eine:
Ich habe auf dem Hof diverse Fahrzeuge stehen. Mehrere GT (also auch Doppel) KT-Doppel aber keinen Flexity mehr. Jetzt kommt ein Fahrer, der keine GT-Doppel und keine KT fahren darf.

Auf der Linie unterwegs sind Fahrer mit ganz unterschiedlichen Berechtigungen, von denen viele aktuell einen Flexity fahren. Was kann ich machen, wenn ich den Fahrer, der nur Flexity fahren darf, nicht mit einem Solo-GT vom Hof fahren lassen will?

Antwort: Ich tausche einen Flexity auf der Linie, auf dem ein Fahrer sitzt, der Berechtigungen für GT-Doppel oder KT hat, gegen einen KT- oder GT-Doppel. Dann habe ich einen Flexity, den der Fahrer, der nur einen Flexity fahren darf, fahren kann.

Du hast das Problem noch nicht verstanden. Der GT fuhr nicht weil es keinen Flexityzug gab, sondern (einer) der Fahrer auf diesem Umlauf hatte keine Berechtigung einen Flexity zu fahren, also wurde das Fahrzeug disponiert das jeder auf dem Umlauf eingesetzten Fahrer fahren darf. Und diesen einen Fahrer kannst du eben nicht einfach wahllos austauschen. Das kommt dann unter anderem mit dem Dienst den er hat nicht mehr (Anfangs End und Pausenzeiten) hin.
Übrigens muss das nicht nur an einem neuen Fahrer gelegen haben. Es gibt auch Altbeschäftigte die immernoch keine Flexityberechtigung haben. Der könnte dann vielleicht einen 2KT Zug fahren, aber seine Ablösung ist dann vielleicht ein Neubeschäftigter. Und der darf den dann wiederum nicht fahren.
Dann bleibt nur das aktuelle Grundfahrzeug, das jeder fahren darf...voilà: ein GT!
Wie man sieht spielen hier viele Faktoren rein und es nicht so einfach wie an der heimischen Modellbahnplatte.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.06.2015 11:16 von tramfahrer.
Zitat
DonChaos
So. Kann sich noch jemand an die Sachaufgaben aus der Grundschule erinnern? Das hier ist so eine:
Ich habe auf dem Hof diverse Fahrzeuge stehen. Mehrere GT (also auch Doppel) KT-Doppel aber keinen Flexity mehr. Jetzt kommt ein Fahrer, der keine GT-Doppel und keine KT fahren darf.

Auf der Linie unterwegs sind Fahrer mit ganz unterschiedlichen Berechtigungen, von denen viele aktuell einen Flexity fahren. Was kann ich machen, wenn ich den Fahrer, der nur Flexity fahren darf, nicht mit einem Solo-GT vom Hof fahren lassen will?

Antwort: Ich tausche einen Flexity auf der Linie, auf dem ein Fahrer sitzt, der Berechtigungen für GT-Doppel oder KT hat, gegen einen KT- oder GT-Doppel. Dann habe ich einen Flexity, den der Fahrer, der nur einen Flexity fahren darf, fahren kann.
Zitat
tramfahrer
Du hast das Problem noch nicht verstanden. Der GT fuhr nicht weil es keinen Flexityzug gab, sondern (einer) der Fahrer auf diesem Umlauf hatte keine Berechtigung einen Flexity zu fahren, also wurde das Fahrzeug disponiert das jeder auf dem Umlauf eingesetzten Fahrer fahren darf. Und diesen einen Fahrer kannst du eben nicht einfach wahllos austauschen. Das kommt dann unter anderem mit dem Dienst den er hat nicht mehr (Anfangs End und Pausenzeiten) hin.

Nicht den Fahrer, sondern das Fahrzeug tauschen. Harald hats doch verstanden.


Zitat
Harald01
Tja da kann man dir nur die eins empfehlen, Taxi,Auto oder Fahrrad, zwingt dich ja zum Glück niemand die BVG zu benutzen=)

Ein Witz, wie es der Smiley vermuten lässt? Ich hoffe doch! Eher wird das Verkehrsunternehmen BVG gegen ein anderes ausgetauscht, als dass ich aufgebe.
Zitat
Harald01
Tja da kann man dir nur die eins empfehlen, Taxi,Auto oder Fahrrad, zwingt dich ja zum Glück niemand die BVG zu benutzen=)

Zwingt mich auch keiner das Wasser aus dem Wasserhanh zu nutzen, könnte es mir ja auch in Flaschen einkaufen.
Zwingt mich auch keiner bei Arbeitslosigkeit Sozialleistungen zu beziehen, könnte mich ja auch betteln gehen.

Merkst du worauf ich hinaus will?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
DonChaos
Nicht den Fahrer, sondern das Fahrzeug tauschen.

Was willst du damit erreichen? Dann kommt da ein Fahrzeug und der Fahrer der das Fahrzeug übernehmen will, darf es nicht fahren. Also das versteht sogar jemand aus der Vorschule. Ganz ohne Sachaufgaben.
Die Frage ist doch aber, warum habe ich so einen Fahrer disponiert? Gestern fuhr auch ein Blaumann auf der M5, besser als dann ein GT einzusetzen und zu sagen, ja versteh mal.
Warum bildet sich die BVG das Personal nicht so aus, wie es auch gebraucht wird?!!!
Zitat
berliner
Warum bildet sich die BVG das Personal nicht so aus, wie es auch gebraucht wird?!!!

Weil man nicht so schnell ausbilden kann, wie es gebraucht wird. Es gibt zu viele Abgänge, seien es Altbeschäftigte, die mit 63 abhauen oder neue Kollegen, die nach ein paar Monaten wieder vom Bock steigen.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
berliner
Warum bildet sich die BVG das Personal nicht so aus, wie es auch gebraucht wird?

Dafür brauchte es ganz erheblich mehr Personal, angefangen bei der Personalabteilung. Die rechtssicheren Einstellungsprozeduren erfordern heutzutage einen erheblich höheren Aufwand.
Einen weiteren Engpass bildet die Fahrschule, der es an Fahrlehrern mangelt. Zu BVB-Zeiten mit kleinerem Straßenbahnnetz als heute wurden fünf spezielle Fahrschulwagen vorgehalten, die oft alle gleichzeitig für jeweils einen anderen Fahrschulkurs und die eigene Berufsausbildung zum Facharbeiter für Städtischen Nahverkehr unterwegs waren. Neue Fahrlehrer für Straßenbahn oder U-Bahn kann die Arbeitsagentur leider nicht vermitteln. Jede neue Fahrlehrerstelle vermindert zunächst den Bestand an Fahrpersonal. Statt weniger gibt es zunächst noch mehr Ausfälle, da auch die Fahrlehrer erst einmal ausgebildet und geprüft werden müssen. Das geht nur in der Arbeitszeit. Dazu kommt die nun wieder neu erfundene Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF), die weitere Kräfte bindet.
Die BVG-Vorstände waren seit über zwei Jahrzehnten nur am Personalabbau interessiert, dazu waren sie vom Senat ausgewählt. Und dafür kassierten sie die vereinbarten Boni. Alle Stellenpläne müssen vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Dessen Vorsitzender (mit der maßgeblichen Entscheidungsgewalt bei Stimmengleichheit) ist seit Jahrzehnten - der Finanzsenator. Personalwirtschaft nach dem tatsächlichen Bedarf ist damit unmöglich.

so long

Mario
Danke Mario,

soweit kann ich das auch sehr gut nachvollziehen. Und es ist deshalb noch bedauerlicher.
Ist halt wie überall, Profit Profit Profit
Zitat
der weiße bim
[...] Die rechtssicheren Einstellungsprozeduren erfordern heutzutage einen erheblich höheren Aufwand. [...]

Das ist Unsinn.
Zitat
DonChaos
Zitat
der weiße bim
[...] Die rechtssicheren Einstellungsprozeduren erfordern heutzutage einen erheblich höheren Aufwand. [...]

Das ist Unsinn.

Begründung?

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
der weiße bim
[...] Die rechtssicheren Einstellungsprozeduren erfordern heutzutage einen erheblich höheren Aufwand. [...]
Zitat
DonChaos
Das ist Unsinn.
Zitat
Harald Tschirner
Begründung?

Es gibt keine "rechtssicheren Einstellungsprozeduren". Es gibt höchstens bürokratisierte Einstellungsprozeduren. Rechtssicher geht schon per Definition nicht. Jeder, der Bewerber einstellt und andere Bewerber nicht, setzt sich einem gewissen Prozessrisiko aus. Das kann man nicht mit "Angaben ohne Gewähr" oder sonstigen Albernheiten verhindern.

Glücklicherweise sind die Regeln vorm Arbeitsgericht in solchen Fällen recht klar. Nur Diskriminierung ist ein Klagegrund - und das nicht erst seit heute, sondern bereits Jahrzehnte. Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz steht im Artikel 3 des Grundgesetzes. Im "neuen" Antidiskriminierungsgesetz wurde dies lediglich detailliert (Alter, Geschlecht, etc.). Und: Es verbietet die Ungleichbehandlung nach wie vor nur, wenn dies nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Beliebtes Beispiel bei Arbeitsrechtlern: Ein männliches Model ist ungeeignet für die Präsentation von Damenmode.

Wenn man sich als Arbeitgeber einfach nur fair verhält, ist das Risiko nach wie vor gering. Die Diskriminierung muss erstmal glaubhaft gemacht werden. Und im Falle des Unterliegens droht auch keine Zwangseinstellung. Maximal Schadensersatz von maximal drei Monatsgehältern könnten erstritten werden.

Die BVG benötigt derzeit viel und auch gutes Personal. Sie ist gut beraten, intelligente fähige Bewerber auszuwählen. Wer durch dieses Raster fällt, ist auch kein besonders hohes Risiko eines Arbeitsrechtsprozesses. Ein guter Personaler erkennt das und kann seine Entscheidung auch immer vor Gericht rechtfertigen. Und gute Personaler diskriminieren auch nicht, liefern also keinen Grund. Wenn man allerdings bereits bei der Einstellung der Personaler geschlampt hat...
Aha, danke!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Tja, hieran erkennt man mal das Durcheinander bei den Fahrern bei der Tram. Jetzt rächt es sich, dass man die Fahrer nur minimal ausgebildet hat, statt in die Ausbildung alle Typenberechtigungen gleich mit reinzunehmen. Da gibt es Fahrer, die können
- GT, KT (2KT), GTZ
- GT, GTU, GTZ
- GT, KT (2KT), GTU, GTZ
- GT, GTZ
- GT, KT (2KT)
- GT (2GT), KT (2KT), GTZ (2GTZ)
- GT (2GT), KT (2KT), GTZ (2GTZ), GTU, Flex
u.a. Kombinationsmöglichkeiten ...

Dieses durcheinander macht die ganze Einsatzdispo unglaublich kompliziert. Man kann blos hoffen, dass hier endlich mal Ordnung geschaffen wird und alle Fahrer ALLE Berechtigungen bekommen!

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Du brauchst meines Wissens für jede Flexity (F6Z/F8E/F8Z) eine Ausbildung.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Dieses Thema wurde beendet.