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Blaues Licht im Heuboden, wozu?
geschrieben von L.Willms 
Zitat

Genau das würde ich aber in einem wirklichen Notfall (Rauchentwicklung oder sogar Brand) niemals tun. Da geht es schließlich um Minuten - vielleicht bin ich dann schon längst an der rettenden Oberfläche, während der U-Bahnfahrer noch dabei ist, irgndwie die Frontscheibe des H-Zuges "herausfallen" zu lassen, weil die Schulung zum Öffnen der Schlupftür zu kurz war (wurde hier ja mal thematisiert).
In diesen ein oder zwei Minuten ist der Zug ja eh längst im Bahnhofsbereich und dies nicht umsonst.

Zitat

Auch ein aufmerksamer nicht-Betriebsangehöriger kann sich in einem U-Bahntunnel sicher bewegen, auch wenn das sicherlich bald hier bestritten wird.
Dumm nur wenn der Gegenverkehr noch nichts von einer Havarie weiß und eine Gruppe von "ichweißmirschonselberzuhelfen" zu Hackfleisch verarbeitet. Ja, so provokant muß man auf diesen Leichtsinn hinweisen.

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Zitat
Salzfisch
Auch ein aufmerksamer nicht-Betriebsangehöriger kann sich in einem U-Bahntunnel sicher bewegen, ...

Nur unter günstigen Umständen. Versuch bitte mal, nachts in einem dir vorher nicht bekannten Haus ohne Licht zu machen durch den Keller zu gehen. Du wirst staunen, wo du überall aneckst. Im unbeleuchteten U-Bahntunnel kann das durchaus ein Teil sein, was Fahrspannung 750V führt ...
Selbst altgediente U-Bahner haben sich auf diese Weise schon von dieser Welt verabschiedet, zum Glück nur in seltenen Einzelfällen.

Zitat
Salzfisch
Ich würde natürlich auch niemanden zur Rechenschaft ziehen, wenn ich mich auf meiner selbstorganisierten Flucht verletzen sollte!

Das würden deine Hinterbliebenen tun, spätestens wenn ihnen die Rechnung für den vorsätzlich verursachten Polizei- und Notarzteinsatz und den Betriebsausfall zugeht.

so long

Mario
Zitat
Salzfisch
[...], auch wenn das sicherlich bald hier bestritten wird. [...]

Ihr ward schneller als ich dachte - dann wartet ruhig weiter auf das heilige, allwissende, sich perfekt auskennende und nur an das Fahrgastwohl denkende "Betriebspersonal"! Mir wäre das Risko zu groß im wirklichen Notfall, also direkte Gefahr für Leib und Leben, falls Ihr das oben überlesen haben solltet (denn nur daruf bezog ich mich), zu groß, von einem der Mitarbeiter abhängig zu sein, der nicht zur beschriebenen Spezies gehört.

Bei der U-Bahn gab es ja in der letzten Zeit glücklicherweise keine extremen Gefahrensituationen ("Präzedenzfälle") mehr; ansonsten sehe ich durchaus Parallelen zur Seeschiffahrt - da gab es in der jüngeren Vergangenheit durchaus Fälle, wo sich diejenigen glücklich schätzen konnten, die ihr Schicksal selbst in die Hand genommen haben und nicht blind auf die Besatzung vertraut haben.

Von so lächerlichen Aussagen, wie "wer im U-Bahntunnel ohne Betriebspersonal herumläuft, wird zu Hackfleisch" lasse ich mich nicht verunsichern; ich bin schließlich auch noch nie beim Überqueren von Gleisanlgen tot umgefallen, obwohl mir hier in diesem Forum bereits vehement das Gegenteil prophezeit wurde. Ich denke, meine Meinung ist deutlich geworden, mehr werde ich dazu nicht sagen... ;-)

Gruß
Salzfisch
@ Salzfisch:

Ich verstehe Dich durchaus und stimme zu. Es geht ja eben nicht darum, im Normalbetrieb mal eben durch den U-Bahn-Tunnel zu spazieren, weil es oben regnet und man nicht nass werden möchte, sondern um einen konkreten Notfall. Die Annahme, dass sich dann alle Fahrgäste brav hinsetzen und auf Betriebspersonal warten, klingt in der Theorie ganz nett und vernünftig, ich halte sie aber für unrealistisch. Ein Mensch, der sich in Lebensgefahr wähnt (er muss es ja noch nicht einmal tatsächlich sein), handelt eben nicht so, wie es an irgendwelchen Schreibtischen ausgetüfelt wurde.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.12.2014 19:33 von def.
Hier hat keiner behauptet, dass man seelenruhig warten würde. Wann aber bitte brennt ein Wagen schon so stark, dass Leib und Leben in Gefahr ist? Bis dahin ist er längst im Bahnhofsbereich und hält nicht im Tunnel. Nun, was wäre im Fall einer schweren Entgleisung im Tunnel mit aufkommender Rauchentwicklung? Warten oder ungefragt auf das Nebengleis? Beides ist richtg und falsch. Salzfisch würde letzteres tun ohne zu bedenken, dass er durch den kommenden Zug sterben könnte und bei der Rauchentwicklung evtl. überleben würde.

Wir könnten ja die Diskussion weiter fortführen ob es sinnvoll (unter Betracht der Kosten für Strom) wäre im S+U-Bahnnetz dauerhaft die Tunnelbeleuchtung eingeschaltet zu lassen.;-)

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Drei tiefe Atemzüge im Rauch, und man ist tot oder bewußtlos und in Lebensgefahr....laut meiner letzten Brandschutz-Unterweisung im Betrieb.

Na dann hau ich bei Rauch lieber auf eigene Faust ab, bevor ich in Lebensgefahr irgendwelchen Schreibtisch-Theorien Folge leiste.

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Zitat

Na dann hau ich bei Rauch lieber auf eigene Faust ab
Im dunkeln durch den Tunnel mit der Gefahr, dass die Gegenstrecke noch gar nicht gesperrt ist und der Strom noch nicht unterbrochen ist?
Vielleicht dann doch auf den Fahrzeugboden mit Stoff vor den Mund?

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Zitat
Grenko
Wir könnten ja die Diskussion weiter fortführen ob es sinnvoll (unter Betracht der Kosten für Strom) wäre im S+U-Bahnnetz dauerhaft die Tunnelbeleuchtung eingeschaltet zu lassen.;-)

Ist nicht im nach EBO betriebenen S-Bahn-Tunnel, im Gegensatz zu den nach BOStrab betriebenen U-Bahn-Tunneln, ohnehin das Licht an?
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Grenko
Wir könnten ja die Diskussion weiter fortführen ob es sinnvoll (unter Betracht der Kosten für Strom) wäre im S+U-Bahnnetz dauerhaft die Tunnelbeleuchtung eingeschaltet zu lassen.;-)
Ist nicht im nach EBO betriebenen S-Bahn-Tunnel, im Gegensatz zu den nach BOStrab betriebenen U-Bahn-Tunneln, ohnehin das Licht an?

In welcher Vorschrift soll das festgelegt sein? Wozu wäre das gut?
Dann müssten bei Dunkelheit auch alle Eisenbahnstrecken beleuchtet werden.

so long

Mario
Also im BO Strab Bereich kann das Tunnellicht durch die NLU (Netzleitstelle U-Bahn) jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden.

Nehmen wir mal den Fall der Rauchentwicklung bei gleichzeitigem Halt im Tunnel an: Zuerst sollte ein Fahrgast im betr. Wagen die Notbremse ziehen, damit der U-Bahnfahrer sofort Kontakt dem Fahrgast über die Notsprechstelle aufnehmen kann. Sollte dann an der Notsprechstelle der Fahrgast dem Zugfahrer mitteilen, dass eine Tür geöffnet wurde und ein (oder mehrere) Fahrgäste den Zug bereits verlassen haben, so muss der Zugfahrer den Kurzschließer ziehen. In diesem Moment, wenn die 750V Fahrspannung weg ist, geht automatisch das Tunnellicht an. Damit ist die Gefahr gebannt, dass jemand mit den 750V der Stromschiene (oder auch mit Bauteilen am Zug, die unter 750V Spannung stehen z.B.: die Stromabnehmer) in Berührung kommen kann und es zu Stromunfällen kommen kann. Außerdem ist sofort Licht im Tunnel. Dies bekommt die Leitstelle natürlich umgehend mit, auch ohne seperate Meldung des Fahrers. Sofort wird der Zugverkehr in diesem Bereich zum Halten gebracht.

Die einzige Gefahr besteht, in dem Moment wenn der erste Fahrgast aus dem Zug aussteigt, dann ist noch nicht viel gesichert. Eigentlich müsste sich erst ein Fahrgast via Notsprechstelle melden und dem Zugfahrer den Fall schildern, damit dieser sofort den Kurzschließer ziehen kann. Erst wenn der Zugfahrer das OK gibt, sollten Fahrgäste im Notfall eigenmächtig aussteigen, sonst droht die Gefahr des Erfassens vom Gegenzug!

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
@U-Ratte: Dir ist aber sicher bekannt, dass der Zugkurzschließer nur kurzzeitig wirkt und du daher vor und hinter dem Zug einen Kurzschließer setzen sollst.

Ohne ein Fax das bestätigt, dass genau das getan wurde, wird die Feuerwehr normalerweise nicht das Gleis betreten.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ich will ja nichts sagen aber:

1. Gehört das nicht in das Fragen Thread
2. Wieso diskutiert ihr so lange das blaue licht kennzeichnet einen Notausgang Fertig !

Gruß Paul
Stell Dir vor das Thema hat sich etwas ausgeweitet so wie viele hier im Forum. Ja, das blaue Licht ist geklärt. Aus der Hauptfrage heraus ist eine neue enstanden. Wo ist jetzt also Dein Problem und was gibt Dir das Recht hier die Schließung zu beantragen? Darf ich auch Deine Accountsperre hiermit vorschlagen?

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Zitat
Jay
@U-Ratte: Dir ist aber sicher bekannt, dass der Zugkurzschließer nur kurzzeitig wirkt und du daher vor und hinter dem Zug einen Kurzschließer setzen sollst.
Das ist sogar vorgeschrieben, Eigensicherung vor Fremdrettung. Dennoch kann zunächst nicht sichergestellt werden dass hinter der nächsten Stromschienenlücke bzw. Isolierstoß in der Stromschiene bzw. auf dem Gleis der Gegenrichtung nicht noch Fahrspannung ansteht. Selbst nach Ausschaltung des speisenden Unterwerks kann durch einen eventuell kilometerweit entfernt in den Speisebereich einfahrenden und dann bremsenden Zug plötzlich wieder gefährliche Spannung anstehen. Bei neueren U-Bahnsystemen wie in Wien gibt es auf jedem Bahnhof stationäre Kurzschließer, die bei Betätigung des Gefahrenschalters die Stromschiene mit der Rückleitung verbinden. Sowas ist in Deutschland nicht vorgeschrieben.

Zitat
Jay
Ohne ein Fax das bestätigt, dass genau das getan wurde, wird die Feuerwehr normalerweise nicht das Gleis betreten.
Eine weitere Möglichkeit kann man gelegentlich am Übungsgleis Jungfernheide auf der nicht genutzten Bahnsteigseite beobachten: Hier wird die Information über die freigeschaltete Stromschiene am Daisy in Laufschrift angezeigt. Sobald dieser Text läuft, marschiert die Feuerwehr vom Bahnhof in den Tunnel.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
Alter Köpenicker
Ist nicht im nach EBO betriebenen S-Bahn-Tunnel, im Gegensatz zu den nach BOStrab betriebenen U-Bahn-Tunneln, ohnehin das Licht an?

In welcher Vorschrift soll das festgelegt sein? Wozu wäre das gut?

Keine Ahnung, daher habe ich meine Ausführung ja auch als Frage formuliert. Ich meine, so etwas mal irgendwo gelesen zu haben und bin auch der Meinung, daß Eisenbahntunnel stets beleuchtet sind, jedenfalls, wenn ich durch sie fahre. Die werden das Licht ja nicht extra wegen mir einschalten.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Jay
@U-Ratte: Dir ist aber sicher bekannt, dass der Zugkurzschließer nur kurzzeitig wirkt und du daher vor und hinter dem Zug einen Kurzschließer setzen sollst.
Das ist sogar vorgeschrieben, Eigensicherung vor Fremdrettung. Dennoch kann zunächst nicht sichergestellt werden dass hinter der nächsten Stromschienenlücke bzw. Isolierstoß in der Stromschiene bzw. auf dem Gleis der Gegenrichtung nicht noch Fahrspannung ansteht. Selbst nach Ausschaltung des speisenden Unterwerks kann durch einen eventuell kilometerweit entfernt in den Speisebereich einfahrenden und dann bremsenden Zug plötzlich wieder gefährliche Spannung anstehen. Bei neueren U-Bahnsystemen wie in Wien gibt es auf jedem Bahnhof stationäre Kurzschließer, die bei Betätigung des Gefahrenschalters die Stromschiene mit der Rückleitung verbinden. Sowas ist in Deutschland nicht vorgeschrieben.

@ Jay
Meine Aussage war lediglich auf den Ernstfall an sich bezogen, nicht aber auf alle Maßnahmen, die eingeleitet werden sollten. Außerdem würde wohl niemand einen tragbaren Kurzschließer setzen, wenn es hinter einem raucht, qualmt oder vllt. sogar brennt. Da geht es ums nackte Überleben. Der Druckluftkurzschließer benötigt im Übrigen kaum Druckluft um den Kurzschluss herbeizuführen - lediglich ca. 2 bar - vorhanden sind im Regelbetrieb 5 bar. Bis die komplette Druckluft des Zuges auf unter 2 bar fällt, ist der Speiseabschnitt längst seitens der NLU abgeschaltet worden. In diesem Fall ist es dann egal, ob ein tragbarer Kurzschließer gesetzt wurde oder nicht.

@ Bim Im Normalfall - Ja, da hast du Recht. Ein tragbarer Kurzschließer ist zu setzen, bevor weiterverfahren wird.
Ein bremsender Zug, der in den kurzgeschlossenen Speiseabschnitt einfährt, würde große Probleme bekommen. Nicht nur, dass er den benachbarten Speiseabschnitt ebenfalls kurzschließen könnte, sondern die E-Bremse könnte sich auflösen, (42-) / 50-Hz-Wächter könnten auslösen, sowie die Automaten fliegen, kurzum der Zug bekommt Probleme. Seine Spannung, die in den kurzgeschlossenen Speiseabschnitt geleitet wird, wird über den Kurzschließer sofort in die Fahrschiene geleitet. Da kann es keine Gefahr mehr geben.

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Zitat
Alter Köpenicker
[...] und bin auch der Meinung, daß Eisenbahntunnel stets beleuchtet sind, jedenfalls, wenn ich durch sie fahre. Die werden das Licht ja nicht extra wegen mir einschalten.

Muss wohl so sein (scheinst gute Beziehungen zu haben ;-) Für mich macht man sich jedenfalls nicht die Mühe...

Gruß
Holger
Zitat
Untergrundratte
Ein bremsender Zug, der in den kurzgeschlossenen Speiseabschnitt einfährt, würde große Probleme bekommen.

So schlimm ist es nicht, denn bei nicht aufnahmefähigen Speisebereich oder Kurzschluss arbeitet die E-Bremse auf die internen Widerstände, bei Störung der E-Bremse durch was auch immer wird nahtlos die Luftbremse genutzt.
Das Problem besteht aber bei nur ausgeschalteten Strecken, die (noch) nicht kurzgeschlossen sind. Die könnten zunächst durch Überbrückung der Stromschienenlücke unter volle Spannung aus dem benachbarten Abschnitt gesetzt, bei der nächsten Bremsung eines Drehstromzuges (unter Umständen) kurzzeitig mit der Bremsspannung beaufschlagt werden.

Daher ist es wichtig, zuerst den Betrieb zu unterbrechen wird und danach die Rettung zu beginnen. Für ersteres sollte die Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr ausreichen. Solange kann man den betroffenen Wagen durch die Schlupftür zum Nachbarwagen hin verlassen, bei H/HK innerhalb des Zuges durchgehen.

So einen Notfall wird kaum jemand erleben, nur alle paar Jahre lang kommt ein Zug mit einem schwerwiegenden Problem außerhalb eines Bahnhofs zum Stehen. In zehn Jahren befördert die Berliner U-Bahn über 5 Milliarden Personen ... Einen Millionenjackpot im Lotto zu gewinnen ist wahrscheinlicher.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
In zehn Jahren befördert die Berliner U-Bahn über 5 Milliarden Personen ... Einen Millionenjackpot im Lotto zu gewinnen ist wahrscheinlicher.

Na der Vergleich hinkt aber gewaltig: Es handelt sich ja nicht um fünf Milliarden verschiedene Personen. Und wenn man schon eine solche Quote ins Kalkül zieht, wäre es besser, nicht die Beförderungsfälle als Berechnungsgröße dienen zu lassen, sondern die gefahrenen Züge. Wie weit sind wir dann noch vom Lotto-Jackpot entfernt?
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