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def
Sowohl ich als auch Grenko schrieben eindeutig, dass wir selbst schuld sind.
Allerdings schließt das Freundlichkeit nicht aus - ich wiederhole mich:
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def
Was machst Du in dieser Situation? In Dich hineinlachen und an der Dämlichkeit der anderen erfreuen?
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MarkusH.
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Global Fisch
Und bei den S-Bahn-Fahrkartenautomaten ist es dagegen so:
...
snip
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Mal probiert die Fahrkarten einen Abend vorher zu kaufen oder einfach 10 Minuten eher zum Bahnhof zu gehen? Soll das Streßrisiko ungemein absenken ;-)
Für die Automatenknacker hingegen ist das Ziel das Geld. Mit einem Kartenleser können die recht wenig anfangen. Ergo: Ohne Bargeld im Automaten wird den auch niemand sprengen.Zitat
JeDi
Nichtsdestotrotz halte ich die Abschaffung der Scheinannahme für einen Fehler. Ich mein - das Problem an Automatensprengungen ist ja nicht der Wert des Geldes, sondern der Wert des Gerätes.
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Frank39
Das Wochenendticket gibt es am S-Bahn Automaten nur für den laufenden Tag. Der fragt nur für wieviele Personen.
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Frank39
Das Wochenendticket gibt es am S-Bahn Automaten nur für den laufenden Tag. Der fragt nur für wieviele Personen. Also Samstag für Samstag und Sonntag für Sonntag.
Gruß Frank
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willi79
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Berliner Zeitung
Doch die S-Bahn sieht das Recht auf ihrer Seite. Die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes fordern nicht, dass jeder Automat auch Geldscheine annehmen muss – es ist ein freiwilliger Service.
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DonChaos
Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Zahlungsmittel werden NICHT im VBB-Tarif geregelt, können weder dort noch anderweitig eingeschränkt werden und gelten demnach auch uneingeschränkt für Verkehrsunternehmen.
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P.B.
Das sähe ich als Fahrgast überhaupt nicht ein, dass ein Automat lediglich Münzen oder Karten akzeptiert - schon gar nicht, wenn es bereits schon einmal so war.
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Silent-Eagle
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Frank39
Das Wochenendticket gibt es am S-Bahn Automaten nur für den laufenden Tag. Der fragt nur für wieviele Personen. Also Samstag für Samstag und Sonntag für Sonntag.
Gruß Frank
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Habe erst vor ein paar Monaten das Wochenend-Ticket mitten in der Woche für einen Samstag zwei Wochen später gekauft. Es gibt einen Button "Gültigkeitszeitraum ändern".
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DonChaos
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DonChaos
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Berliner Zeitung
Doch die S-Bahn sieht das Recht auf ihrer Seite. Die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes fordern nicht, dass jeder Automat auch Geldscheine annehmen muss – es ist ein freiwilliger Service.
Der Satz ist ja witzig! Genauso sinnvoll wie:
"Das Temgelmann-Werbeprospekt für die Kalenderwoche 17 fordert nicht, dass jeder Automat auch Geldscheine annehmen muss – es ist ein freiwilliger Service."
Denn weder das Tengelmann-Werbeprospekt, noch der VBB-Tarif regeln gesetzliche Pflichten für Verkehrsunternehmen. Die beiden Sätze sind daher gleichwertig.Zitat
Arec
Im Gegensatz zu Tengelmann steht die S-Bahn als Eisenbahnverkehrsunternehmen unter Kontrahierungszwang. Sie ist verpflichtet, zu den Beförderungsbedingungen, zu welchen auch die Tarife gehören (§ 12 AEG) auch einen Beförderungsvertrag mit dir zu schließen (§ 10 AEG) und den Tarif genehmigen zu lassen und auch auf alle Beförderungsverträge anzuwenden (ebenfalls § 12 AEG).
Auf das Werbeprospekt von Tengelmann treffen da deutlich weniger scharfe Bedingungen zu.
Schön hingefaked, trotzdem: Der VBB-Tarif enthält keinerlei Pflichten für Verkehrsunternehmen. Und ganz besonders nicht, ob und welche Geldscheine angenommen werden müssen.
Lieber DonChaos. Nicht erst pöbeln, sondern erst informieren. Es wäre mir nicht bekannt, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, dass jeder Unternehmer an jeder Verkaufsstelle auch bei Kleinbeträgen alle gesetzlichen Zahlungsmittel auch in einer für ihn unzumutbaren Stückelung annehmen muss. § 7 BefBedV beinhaltet auch, dass das Fahrgeld abgezählt bereitzuhalten ist und das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln. Dies lässt sich sicher auch auf in Fahrzeugen installiere Fahrausweisautomaten übertragen, wie rechtssicher dass dann ist, steht es den Gerichten zu zu bewerten. Dies sei aber alles dahingestellt, insbesondere enthält § 7 Beförderungsbedingungen VBB entgegen deiner Darstellung die einseitige Verpflichtung der Verkehrsunternehmen, unabhängig von meiner vorgenannten Abwägung auch Banknoten bis zu 50 Euro in beliebiger Stückelung anzunehmen. Und ich habe ja weiter oben schon geschrieben, dass das Verkehrsunternehmen keine Wahlfreiheit hat, seine Tarifbedingungen anzuwenden.Zitat
DonChaos
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Global Fisch
Ja. Aber enthält er die Pflicht für einen Reisenden, ausreichend Münzen für den Kauf eines Berlin-Brandenburg-Tickets oder gar einer Monatskarte bereitzuhalten? (eine Pflicht zum Bereithalten einer EC-Karte gibt es bekanntlich sowieso nicht).
Nein. Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Zahlungsmittel werden NICHT im VBB-Tarif geregelt, können weder dort noch anderweitig eingeschränkt werden und gelten demnach auch uneingeschränkt für Verkehrsunternehmen.
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Frank39
Der 31.01. war ein Samstag und weder ich noch meine Begleitung haben den Button gesehen.
Ist nur die Frage, ob die Checken, dass nur Münzen drin sind.Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Für die Automatenknacker hingegen ist das Ziel das Geld. Mit einem Kartenleser können die recht wenig anfangen. Ergo: Ohne Bargeld im Automaten wird den auch niemand sprengen.Zitat
JeDi
Nichtsdestotrotz halte ich die Abschaffung der Scheinannahme für einen Fehler. Ich mein - das Problem an Automatensprengungen ist ja nicht der Wert des Geldes, sondern der Wert des Gerätes.
Die BefBedV kommt für Verkehre der S-Bahn Berlin GmbH aber nicht zur Anwendung.Zitat
Arec
§ 7 BefBedV beinhaltet auch, dass das Fahrgeld abgezählt bereitzuhalten ist und das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln.
Aber die Beförderungsbedingungen des VBB werden der wohl oder übel entsprechen müssen und enthalten keinen Vorbehalt in der Hinsicht für Eisenbahnunternehmen.Zitat
JeDi
Die BefBedV kommt für Verkehre der S-Bahn Berlin GmbH aber nicht zur Anwendung.Zitat
Arec
§ 7 BefBedV beinhaltet auch, dass das Fahrgeld abgezählt bereitzuhalten ist und das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln.
Zitat
MarkusH.
Zitat
Global Fisch
Und bei den S-Bahn-Fahrkartenautomaten ist es dagegen so:
...
snip
...
Mal probiert die Fahrkarten einen Abend vorher zu kaufen oder einfach 10 Minuten eher zum Bahnhof zu gehen? Soll das Streßrisiko ungemein absenken ;-)
Zitat
DonChaos
Zitat
Global Fisch
Ja. Aber enthält er die Pflicht für einen Reisenden, ausreichend Münzen für den Kauf eines Berlin-Brandenburg-Tickets oder gar einer Monatskarte bereitzuhalten? (eine Pflicht zum Bereithalten einer EC-Karte gibt es bekanntlich sowieso nicht).
Nein. Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Zahlungsmittel werden NICHT im VBB-Tarif geregelt, können weder dort noch anderweitig eingeschränkt werden und gelten demnach auch uneingeschränkt für Verkehrsunternehmen.
Zitat
RobertM
Ich habe durchaus gelesen, dass offiziell niemand anderem als einem selbst hierfür die Schuld gegeben wurde und trotzdem wurde gefordert, dass ein Alarm ausgelöst wird, sollte man die EC Karte nicht mitnehmen...
Zitat
RobertM
Traurig fand ich die Aussage, warum solle man denn mal 10 Minuten früher auf den Bahnsteig kommen, um sich mit ner EC Karte nen Fahrschein zu kaufen... Das nenne ich weltfremd, da der Großteil eben nicht an einer S- oder U-Bahn Station wohnt, sondern Bus (da dürfte es doch wohl immer gehen!) oder Straßenbahn nutzt um Anschluss zu finden... Und wer die bewussten 2,70€ absichtlich nicht dabei haben will... (obwohl er/sie/es) weiß, dass man "demnächst" mal ÖPNV fahren will...)