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Ex-BVG-Tram crasht in Kasachstan (Video)
geschrieben von jorges 
Zitat
Triebfahrzeugführer
Der Fall mit dem aufgemalten Fahrradpiktogramm zwischen den Gleisen auf der Kastanienallee ist eigentlich zur Stvo, rechtlich ein Widerspruch. Alleine schon vom Aspekt, die Gefahr, die sich der Radfahrer aussetzt mit dem Reifen in die Spurrille zu kommen. Ein Radweg sollte für den Radfahrer ein sicherer Weg sein. Wenn ein Radfahrer dort stürzt, hat er bestimmt gute Chancen, wenn er gegen die Stadt klagt. Gibt es solch Nonsens auch in anderen Städten der Republik? Ist mir selber noch nirgends aufgefallen. Zum Glück ist dies ja auch bald Geschichte.

Es ist kein Widerspruch, sondern bestätigt die Tatsache, dass das "soweit möglich" an dieser Stelle eben nicht der Fall ist. Nach rechts ausweichen und weiterfahren scheidet aus, da dort die parkenden Autos stehen und ihre Türen öffnen. Ein Ausweichen ist dann erst recht gefährlich, weil man dann in der Gefahrensituation auch noch die rechte Schiene queren muss. Insofern ist das "soweit möglich" im Falle des Weinbergswegs erst an der Kreuzung mit der Fehrbelliner Straße gegeben.

Selbst wenn man als Radfahrer zwischen Schiene und parkenden Autos fahren würde, ist ein Überholen mit ausreichendem Sicherheitsabstand nicht möglich, insofern liegt hier auch keine Behinderung vor sondern lediglich normaler Verkehr, in dem man auch als Straßenbahn leider nur mitfließen kann, auch wenn ich es mir als Fahrgast natürlich auch anders wünschen würde und daher den Umbau begrüße.
Wenn es nur wenige neuralgische Punkte sind, an denen die Radfahrer die Straßenbahn permanent behindern, stellt sich mir folgende Frage:
Warum sperrt man diese Strecke(n) nicht für Radfahrer. Dann wäre das eindeutig geregelt. Das Gemeinwohl (= viele Leute in der Straßenbahn) stände wieder über den Bedürfnissen des Einzelnen (= Radfahrers).

Bäderbahn
Zitat
Bäderbahn
Wenn es nur wenige neuralgische Punkte sind, an denen die Radfahrer die Straßenbahn permanent behindern, stellt sich mir folgende Frage:
Warum sperrt man diese Strecke(n) nicht für Radfahrer. Dann wäre das eindeutig geregelt. Das Gemeinwohl (= viele Leute in der Straßenbahn) stände wieder über den Bedürfnissen des Einzelnen (= Radfahrers).

Gute Idee, ich schlage dann gleich vor zum Beispiel die Dörpfeldstraße zwischen Adlergestell und Marktplatz für den MIV zu sperren. Diese behindern permamant die Straßenbahn.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
tramfahrer
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Alter Köpenicker
Zitat
Triebfahrzeugführer
Laut Paragraph 2 Abs.3 der Stvo hat sich ein Radfahrer auch nicht vor einer Straßenbahn aufzuhalten.

Wie soll denn das in der Praxis funktionieren? Der Radfahrer kann sich doch nicht in Luft auflösen, sobald hinter ihm eine Straßenbahn herannaht.

In Luft auflösen muss er sich nicht, aber langsam fahrende Verkehrsteilnehmer haben schnellere vorbei fahren zu lassen.

Soweit so gut. Ganz konkret ging es aber hier um die Kastanienallee in Prenzlauer Berg, wo das wohl nicht so einfach möglich sein soll, wie ich es hier herausgelesen habe.
Zitat
Bäderbahn
Wenn es nur wenige neuralgische Punkte sind, an denen die Radfahrer die Straßenbahn permanent behindern, stellt sich mir folgende Frage:
Warum sperrt man diese Strecke(n) nicht für Radfahrer. Dann wäre das eindeutig geregelt. Das Gemeinwohl (= viele Leute in der Straßenbahn) stände wieder über den Bedürfnissen des Einzelnen (= Radfahrers).

Offensichtlich ist dies an dieser Stelle nicht gewollt, man hat ja im Gegenteil hier erst für mehr Fahrradverkehr gesorgt, indem die Radfahrer nun auch am südlichen Ende des Weinbergwegs auf die Torstraße (bzw. in Gegenrichtung) durchfahren dürfen und auch etwas besser als vorher können. Bis vor ein paar Jahren war die Durchfahrt hier verboten, was aber ohnehin nur wenige interessierte.

Dazu kommt, dass man, bevor man ein Verbot ausspricht, Alternativen prüfen muss, die hier recht einfach in der Aufhebung der bestehenden Stellplätze bzw. aufwändiger in einem Umbau der Straße entsprechend der Kastanienallee liegen würden, dies will man aber offenbar nicht.
Zitat
Arec
Zitat
Triebfahrzeugführer
[…]
Mir als Straßenbahnfahrer ist das egal, wie viel Verspätung ich durch solche Spaßvögel einfahre, ich werde schließlich nicht nach Runden bezahlt.
Man kann nur hoffen, dass ein Radfahrer selbst mal als Fahrgast in die Situation kommt und es eilig hat oder einen Anschluss erreichen möchte.
[…]

Leider entsteht so aber bei den meisten Leuten irgendwie der Eindruck, dass die Straßenbahn in der "Wartepflicht" ist, und halt hinter im herfahren müsse. Es ist ja quasi schon so, wenn man jemanden, der sich im Straßenverkehr hartnäckig falsch verhält, nicht weghupt/-klingelt, fühlt er sein Verhalten durch die Allgemeinheit legitimiert.

Ja, leider ist es so. Klingel oder Hupen ist dann wieder eine Nötigung und wird ebenfalls als Ordnungswidrichkeit belangt.
Ich kenne Kollegen, die aus diesem Grund schon Anzeigen von der Polizei (von Radfahrern ausgehend) erhalten haben.
Praxis und Theorie sind halt auch auf der Straße zweierlei Dinge.
Zitat
Triebfahrzeugführer
Zitat
Arec
Zitat
Triebfahrzeugführer
[…]Mir als Straßenbahnfahrer ist das egal, wie viel Verspätung ich durch solche Spaßvögel einfahre, ich werde schließlich nicht nach Runden bezahlt.
Man kann nur hoffen, dass ein Radfahrer selbst mal als Fahrgast in die Situation kommt und es eilig hat oder einen Anschluss erreichen möchte.[…]
Leider entsteht so aber bei den meisten Leuten irgendwie der Eindruck, dass die Straßenbahn in der "Wartepflicht" ist, und halt hinter im herfahren müsse. Es ist ja quasi schon so, wenn man jemanden, der sich im Straßenverkehr hartnäckig falsch verhält, nicht weghupt/-klingelt, fühlt er sein Verhalten durch die Allgemeinheit legitimiert.
Ja, leider ist es so. Klingel oder Hupen ist dann wieder eine Nötigung und wird ebenfalls als Ordnungswidrichkeit belangt.
Ich kenne Kollegen, die aus diesem Grund schon Anzeigen von der Polizei (von Radfahrern ausgehend) erhalten haben.
Praxis und Theorie sind halt auch auf der Straße zweierlei Dinge.

Zitat
Philipp Borchert
Es ist aber auch niemandes Aufgabe, andere Straßenverkehrsteilnehmer durch Hupen oder Klingeln zu erziehen. Diese Signale sind im Gefahrenfall einzusetzen - und zumindest die Hupe für nichts anderes.

Ich sehe da schon eine Gefahr. Wir haben ja diskutiert, dass der Fahrradfahrer nach Möglichkeit die Bahn vorbei lassen muss. Wenn der Fahrradfahrer offenkundig keine Anstalten macht, nach Möglichkeiten zu suchen oder Möglichkeiten zu ergreifen, muss ich ja davon ausgehen, dass der Radfahrer die Bahn nicht erkannt hat. Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion über die leisen Bahnen, die man gar nicht mehr wahrnimmt, könnte man da ja schon mal etwas klingeln, um den Radfahrer auf die hinter ihm fahrende Bahn aufmerksam zu machen, schließlich gilt innerorts ja nur der halbe Sicherheitsabstand, in den üppigen Abstand zwischen Bahn und Rad würde sich dann früher oder später auch ein anderer Verkehrsteilnehmer gesellen.

Insgesamt ist eine Anzeige bei der Polizei auch noch keine erwiesene Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Es ist nur der Wunsch eines Bürgers, einer Sache nachzugehen, in dem er die Vermutung hat, in seinen Rechten berührt worden zu sein. Ob das wirklich der Fall ist, entscheidet dann der Richter oder ggf. der Staatsanwalt. Dass der Führer eines Schienenfahrzeuges, welches hinter einem Radfahrer fährt, kurz auf sich aufmerksam macht, wird sicher noch nicht als Nötigung gelten.

Verschiedenen Quellen des Internets kann entnommen werden, dass Nötigung im Straßenverkehr nach Rechtsprechung eines Oberlandesgerichtes (was eine Art Richtlinienkompetenz besitzt) nur zutrifft, wenn ein Verhalten von entsprechender Intensität und Dauer vorliegt. Wenn man natürlich mit Dauerklingeln dicht an den Radfahrer heran fährt, verhält sich natürlich ebenso wenig gesellschaftskonform wie ein Radfahrer, der über 3 km eine Straßenbahn mutwillig ausbremst.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.10.2015 14:10 von Arec.
Zitat
Lopi2000
Selbst wenn man als Radfahrer zwischen Schiene und parkenden Autos fahren würde, ist ein Überholen mit ausreichendem Sicherheitsabstand nicht möglich, insofern liegt hier auch keine Behinderung vor sondern lediglich normaler Verkehr, in dem man auch als Straßenbahn leider nur mitfließen kann [...]

Das ist der entscheidende Punkt. Fahrräder sind als vollwertige Fahrzeuge zu betrachten, die am Verkehr teilnehmen. Somit haben sie das Recht, Fahrspuren in ihrer vollen Breite zu benutzen. Und das ist aus zwei Gründen notwendig.

Die StVO gebietet das Fahren möglichst am rechten Fahrbahnrand. Möglichst heißt, sich nicht durch parkende Fahrzeuge oder Gegenständen am Fahrbahnrand zu gefährden. Nach diversen Gerichtsurteilen ist der Radfahrer mit einem Meter Abstand zum rechten Fahrbahnrand auf der sicheren Seite vor sich unerwartet öffnenden Autotüren oder hervorspringenden Passanten. Der zweite Punkt ist die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Man stelle sich vor ein Autofahrer möchte einen Radfahrer überholen. Da der Radfahrer sich jedoch ganz weit rechts bewegt, kommt der Autofahrer immer wieder ins Schwitzen und fragt sich: Komme ich an dem Radfahrer so vorbei oder muss ich die Spur wechseln? Würde er "so" vorbeifahren käme es zu einer gefährlichen Situation, weil der Radfahrer unter Umständen vom Seitenspiegel erfasst werden würde. Daher ist es sinnvoller für beide Parteien für klare Signale zu sogen. Fährt der Radfahrer also in Fahrbahnmitte so weiß der Autofahrer, dass er zum Überholen die Fahrspur wechseln muss, so wie es die StVO eigentlich gebietet. Und der Radfahrer kann entspannter fahren, weil er weiß, dass die Gefahr des Schneidens deutlich geringer ist.

Überträgt man das Prinzip der effizienten Fahrspurausnutzung auf die Situation in der Kastanienallee oder in der Wühlischstraße, so ist es für alle Verkehrsteilnehmer sicherer wenn der Radfahrer die einzige verfügbare Fahrspur nutzt, nämlich die zwischen den Schienen. Bezogen auf den Verkehrsfluss mag die Situation unbefriedigend sein, aber es ist im Kontext des Platzmangels für alle Teilnehmer die sicherste Variante.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Alter Köpenicker
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tramfahrer
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Alter Köpenicker
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Triebfahrzeugführer
Laut Paragraph 2 Abs.3 der Stvo hat sich ein Radfahrer auch nicht vor einer Straßenbahn aufzuhalten.

Wie soll denn das in der Praxis funktionieren? Der Radfahrer kann sich doch nicht in Luft auflösen, sobald hinter ihm eine Straßenbahn herannaht.

In Luft auflösen muss er sich nicht, aber langsam fahrende Verkehrsteilnehmer haben schnellere vorbei fahren zu lassen.

Soweit so gut. Ganz konkret ging es aber hier um die Kastanienallee in Prenzlauer Berg, wo das wohl nicht so einfach möglich sein soll, wie ich es hier herausgelesen habe.

Was ist den für den Radfahrer so schwer kurz rechts auf eine Einfahrt zu fahren und den Zug passieren zu lassen? Das wäre die korrekte Handlungsweise.
Zitat
tramfahrer
Was ist den für den Radfahrer so schwer kurz rechts auf eine Einfahrt zu fahren und den Zug passieren zu lassen? Das wäre die korrekte Handlungsweise.

In erster Linie mal, der Umstand, dass es im fraglichen Abschnitt zwischen Zehdenicker Straße und Fehrbelliner Straße gar keine Einfahrten gibt. Dazu müsste er 2x die Schienen queren, um auszuweichen und im weiteren Verlauf dann noch 4x die Schienen queren, um die Bahn an der Haltestelle Zionskirchplatz wieder zu überholen. Das sind 6 vermeidbare Gefahrenpunkte gegenüber vielleicht 30 Sekunden Fahrzeitverlust. Auf der Gesamtstrecke vom Rosenthaler Platz bis zur Eberswalder Straße man als Radfahrer im Normalfall schneller als die Straßenbahn, nur unterschieden sich halt Spitzengeschwindigkeit und Stehzeiten.
Zitat
Lopi2000
Zitat
tramfahrer
Was ist den für den Radfahrer so schwer kurz rechts auf eine Einfahrt zu fahren und den Zug passieren zu lassen? Das wäre die korrekte Handlungsweise.

In erster Linie mal, der Umstand, dass es im fraglichen Abschnitt zwischen Zehdenicker Straße und Fehrbelliner Straße gar keine Einfahrten gibt. Dazu müsste er 2x die Schienen queren, um auszuweichen und im weiteren Verlauf dann noch 4x die Schienen queren, um die Bahn an der Haltestelle Zionskirchplatz wieder zu überholen. Das sind 6 vermeidbare Gefahrenpunkte gegenüber vielleicht 30 Sekunden Fahrzeitverlust.

Wieso überholen? Man kann auch hinter einer Straßenbahn hinterherfahren. Schonmal daran gedacht?

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Zitat
Untergrundratte
Wieso überholen? Man kann auch hinter einer Straßenbahn hinterherfahren. Schonmal daran gedacht?

Wenn sie denn fährt, könnte man das tun, aber ich wüsste nicht, warum. Da sie aber dort erstmal eine Weile steht, vermeide ich das Überholen, indem ich, wie durch die Fahrbahnmarkierung vorgesehen, zwischen den Schienen bleibe. Ab dem Punkt, wo man ausweichen könnte (Ecke Fehrbelliner Straße) würde die Straßenbahn wenige Sekunden gewinnen, ich jedoch, wenn ich dahinter stehen bleiben würde, erheblich mehr Zeit verlieren. Im weiteren Abschnitt ist dann ja ohnehin die Möglichkeit zum Überholen für die Straßenbahn gegeben.
Zitat
tramfahrer
In Luft auflösen muss er sich nicht, aber langsam fahrende Verkehrsteilnehmer haben schnellere vorbei fahren zu lassen.

Das gleiche gilt auch für MIV untereinander. So müssen z.B. langsam fahrende Landmaschinen oder Bager auf Landstraßen dem Folgeverkehr die Möglichkeit bieten sie zu überholen. Notfalls müssen sie dafür rechts ranfahren und anhalten.

Wenn das ein Radfahrer so wie du schreibst durchziehen sollte, kann er sich morgens um 6 mit seinem Fahrrad an den Fahrbahnrand stellen und seine Fahrt frühestens um 22 Uhr fortsetzen, wenn dann der Verkehr, den er behindern würde, wieder abnimmt.
Naja, die sind ja vermutlich einfach schlecht ausgebildet.

Bin ja mal gespannt, wie das in Berlin wird, wenn die BVG hastig eingewiesene Flüchtlinge als Straßenbahnfahrer einsetzt.

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Nicht-dynamische Signatur
Zitat
Lehrter Bahnhof
Bin ja mal gespannt, wie das in Berlin wird, wenn die BVG hastig eingewiesene Flüchtlinge als Straßenbahnfahrer einsetzt.

Die BVG lässt nur gründlich ausgebildete Fahranwärter nach allen bestandenen Prüfungen auf ihre Fahrzeuge. Bei Bewerbern aus nicht der EU angehörenden Ländern sind noch einige weitere Voraussetzungen für eine befristete Einstellung zu erbringen.

so long

Mario
Sorry, schon klar. Fand nur die Idee, wenn man für das geringe Entgelt keine Deutschen oder Hierlebenden für den Beruf bekommt, Flüchtlinge abzuwerben, ziemlich abstrus. Solche Gedanken zu äußern, kann ganz schön nach hinten losgehen und Ressentiments in der Bevölkerung schüren. Wenn man zu den Arbeitsbedingungen / Entgelt nicht genug Leute bekommt, muss man dieses angepasst werden. Mit Flüchtlingen das Angebots / Nachfrage-Gesetz auszuhebeln, ist, gelinde gesagt, unverschämt.
Es können natürlich gerne auch ehemalige Flüchtlinge angeworben werden. Aber weil sie dafür motiviert und qualifiziert sind, und nicht, weil sie es billiger machen.


Ok, ihr könnte den Beitrag gerne ignorieren, war nicht wirklich nötig.

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Nicht-dynamische Signatur
Ging es in diesen Thema eigentlich nicht mal um: Re: Ex-BVG-Tram crasht in Kasachstan (Video) neu?

GLG.................Tramy1
Richtig. Und aus dieser für dieses Forum ziemlich irrelevanten Wasserstandsmeldung haben sich verschiedene, deutlich interessantere Diskussionen entwickelt ;)

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Zitat
Lehrter Bahnhof
Flüchtlinge abzuwerben,

Wovon sollen die denn abgeworben werden? Von ihrer Fluchttätigkeit?
Zitat
Bäderbahn
Wenn es nur wenige neuralgische Punkte sind, an denen die Radfahrer die Straßenbahn permanent behindern, stellt sich mir folgende Frage:
Warum sperrt man diese Strecke(n) nicht für Radfahrer. Dann wäre das eindeutig geregelt. Das Gemeinwohl (= viele Leute in der Straßenbahn) stände wieder über den Bedürfnissen des Einzelnen (= Radfahrers).

Zurückzustehen hätte zuerst das Bedürfnis Einzelner, mit ihrem Privateigentum öffentliche Straßen zuzustellen! Und schon wäre die Kastanienallee wieder eine vierspurige Straße. Dank des Umbaus der Straße gestaltet sich das schwieriger - man musste ja unbedingt aus öffentlichem Straßenland Parkplätze machen.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
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