Anonymer Benutzer
Re: "geheime" Haltestellen 29.01.2016 18:00 |
Re: "geheime" Haltestellen 29.01.2016 18:34 |
Zitat
Nahverkehrsplan
Ich dachte, ich muss dazu nichts weiter schreiben,
Re: "geheime" Haltestellen 29.01.2016 18:53 |
Re: "geheime" Haltestellen 29.01.2016 19:49 |
Re: "geheime" Haltestellen 30.01.2016 02:00 |
Zitat
Nahverkehrsplan
Diese Haltestellen, welche vom Linienverkehr der Linie M19 bedient werden, sind reine Schulbus-Haltestellen mit entsprechender zeitlicher Beschränkung. Nur wird zwischen Linienverkehr und Schulbussen unterschieden... daher dürfte wie schon von jemandem geschrieben, die Linie M19 dort gar nicht als M19 halten. Die Wagen müssten als Schulbus gekennzeichnet sein. Die Haltestellen sind auch nur in dem Zeitraum gültig, wie es im Zusatzschild steht.
Zitat
IAK 4-04
Nichtsdestotrotz:
Die BO Kraft, § 33, Absatz 4 schreibt vor:
Fahrzeuge, die für Schülerbeförderungen besonders eingesetzt sind, müssen an Stirn- und Rückseite mit einem Schild nach Anlage 4 kenntlich gemacht sein; an der Stirnseite genügt auch eine Kennzeichnung im Zielschilderkasten mit dem Sinnbild nach Anlage 4 und einem Zusatzschild in der Farbgebung des Bilduntergrunds mit der Aufschrift "Schulbus". Die Wirkung des Schildes darf durch andere Aufschriften oder Bildzeichen nicht beeinträchtigt werden. Bei anderen Fahrten darf das Schild nicht gezeigt werden.
Re: "geheime" Haltestellen 30.01.2016 11:33 |
Zitat
B-V 3313
Na dann schau dir mal das Zitat genau an. Es bestätigt meine Aussage.
Re: "geheime" Haltestellen 30.01.2016 12:41 |
Zitat
DonChaos
Zitat
B-V 3313
Na dann schau dir mal das Zitat genau an. Es bestätigt meine Aussage.
Oder war da noch was substantielles, das mir durch die Lappen gegangen ist?
Re: "geheime" Haltestellen 30.01.2016 13:16 |
Zitat
IAK 4-04
Weil man an Haltestellen, die nicht gültig sind, wenn keine Haltverbotschilder aufgestellt sind, eben nun einmal parken darf. Es ist auch keine Fahrbahnmarkierung aufgebracht, die es verbietet.
Zitat
B-V 3313
Dort steht ein normales (ausgeblichenes) Haltestellenschild (224). Ein Zusatzschild weist auf die Zeiten des Schulbusverkehrs hin. Wäre es nur eine Schulbushaltestelle, dann müssten das H, das Wort Schulbusse und die Zeiten auf einem Schild stehen. Das ist aber nicht der Fall.
Re: "geheime" Haltestellen 30.01.2016 13:20 |
Zitat
DonChaos
Zitat
B-V 3313
Dort steht ein normales (ausgeblichenes) Haltestellenschild (224). Ein Zusatzschild weist auf die Zeiten des Schulbusverkehrs hin. Wäre es nur eine Schulbushaltestelle, dann müssten das H, das Wort Schulbusse und die Zeiten auf einem Schild stehen. Das ist aber nicht der Fall.
Markiere doch bitte das Substantielle, welches im Bezug zum von dir zitierten Beitrag steht und diesen entweder stützt oder widerspricht. Ich kann das vor lauter Schaum einfach nicht erkennen. Was ist deine Meinung bzgl. des Halteverbots? Ist da Halteverbot außerhalb der Zeiten oder nicht?
Re: "geheime" Haltestellen 30.01.2016 14:13 |
Zitat
B-V 3313
Es gelten die ganz normalen Regeln, wie an jeder anderen Bushaltestelle auch.
Re: "geheime" Haltestellen 30.01.2016 14:25 |
Zitat
Alter Köpenicker
Gegen Variante 1 spricht, daß dem Schild essentielle Bestandteile, wie Fahrplan, Bezeichnung und Linienreiter fehlen. Außerdem halten auch an anderen gewöhnlichen Haltstellen des Linienverkehrs Schulbusse, ohne diesen Umstand besonders zu deklarieren.
Zitat
Alter Köpenicker
Gegen Variante 2 spricht Dein Einwand, Haltestellenzeichen und Schulbuszusatz würden nicht auf einem Schild erfolgen. Allerdings ist das Zusatzschild so angebracht, daß man es auch für ein durchgehendes Schild im Ganzen halten könnte, da es nicht unter sondern hinter dem Haltestellenschild befestigt ist und so eine Art Provisorium darstellt. Außerdem erfolgt die zeitliche Einschränkung bei Nachtbushaltestellen ebenfalls durch ein Zusatzschild.
Re: "geheime" Haltestellen 30.01.2016 14:40 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Alter Köpenicker
Gegen Variante 2 spricht Dein Einwand, Haltestellenzeichen und Schulbuszusatz würden nicht auf einem Schild erfolgen. Allerdings ist das Zusatzschild so angebracht, daß man es auch für ein durchgehendes Schild im Ganzen halten könnte, da es nicht unter sondern hinter dem Haltestellenschild befestigt ist und so eine Art Provisorium darstellt. Außerdem erfolgt die zeitliche Einschränkung bei Nachtbushaltestellen ebenfalls durch ein Zusatzschild.
Wie gesagt, die Befestigung des Schilds macht da keinen Unterschied. Es muss ein Schild sein.
Re: "geheime" Haltestellen 30.01.2016 16:15 |
Zitat
B-V 3313
Wie gesagt, die Befestigung des Schilds macht da keinen Unterschied. Es muss ein Schild sein.Zitat
Alter Köpenicker
Gegen Variante 2 spricht Dein Einwand, Haltestellenzeichen und Schulbuszusatz würden nicht auf einem Schild erfolgen. Allerdings ist das Zusatzschild so angebracht, daß man es auch für ein durchgehendes Schild im Ganzen halten könnte, da es nicht unter sondern hinter dem Haltestellenschild befestigt ist und so eine Art Provisorium darstellt. Außerdem erfolgt die zeitliche Einschränkung bei Nachtbushaltestellen ebenfalls durch ein Zusatzschild.
Re: "geheime" Haltestellen 30.01.2016 17:31 |
Zitat
Lopi2000
Somit ist es meiner Meinung nach eine "normale" Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse mit dem Zusatzschild "Schulbus" und unleserlichen Uhrzeiten.
Re: "geheime" Haltestellen 30.01.2016 21:33 |
Zitat
Lopi2000
Grundsätzlich würde ich da bei allen anderen Verkehrsschildern zustimmen, aber aus irgendwelchen Gründen fordert Anlage 2 zu §41 StVO wörtlich eine gemeinsame weiße Trägerfläche für beide Zeichen, während bei nahezu allen anderen Zusatzzeichen die Anbringung auf einem eigenen kleineren Schild unter dem Schild mit dem eigentlichen Zeichen der Standard ist. ("Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus" (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.")
Re: "geheime" Haltestellen 31.01.2016 00:51 |
Zitat
Jumbo
Zitat
Lopi2000
Grundsätzlich würde ich da bei allen anderen Verkehrsschildern zustimmen, aber aus irgendwelchen Gründen fordert Anlage 2 zu §41 StVO wörtlich eine gemeinsame weiße Trägerfläche für beide Zeichen, während bei nahezu allen anderen Zusatzzeichen die Anbringung auf einem eigenen kleineren Schild unter dem Schild mit dem eigentlichen Zeichen der Standard ist. ("Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus" (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.")
Wäre nur noch zu klären, ob die gemeinsame weiße Trägerfläche für beide Zeichen auch schon vor dem 1. Juli 1992 notwendig war. Denn die vor diesem Termin gültige Gestaltung von Verkehrszeichen behält auch weiterhin ihre Gültigkeit – steht im §53 Abs. 2 Nr. 1 StVO.
Re: "geheime" Haltestellen 31.01.2016 00:56 |
Zitat
IAK 4-04
Außerdem fehlen die Fahrplanaushänge, die nach dem Personenbeförderungsgesetzt §40, Absatz 4, in jedem Fall anzubringen sind. Es ist aber ja nichtmal eine Vorrichtung dazu vorhanden. Hier besteht also in jedem Fall Nachbesserungsbedarf.
Re: "geheime" Haltestellen 17.02.2016 18:00 |
Anonymer Benutzer
Re: "geheime" Haltestellen 17.02.2016 19:44 |
Zitat
Regio Team
Welche Linie fährt denn an dieser geheimen Haltestelle in der Taylorstrasse? Sieht aus wie eine Havelbus-Betriebshaltestelle.
Ein Link zu Google StreetView wo die Haltestelle zu sehen ist: [www.google.de]
Re: "geheime" Haltestellen 17.02.2016 19:50 |