Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 11:28 |
Bäderbahn
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 13:09 |
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andre_de
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Havelländer
Die Bahn- und Gleisanlagen in Berlin(West) haben niemals der Deutschen Reichsbahn der DDR gehört, sie hatte lediglich die Betriebsrechte und diese für die S-Bahn zum 09.01.1984 und nach Zustimmung der Alliierten an die BVG abgetreten.
Und wem haben sie dann gehört, im eigentumsrechtlichen Sinne?
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 13:52 |
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Havelländer
Siehe Beitrag und Link von "Bäderbahn", wobei es den Blick durch Brille nicht wirklich gibt, denn die Sachlage war vertraglich völlig klar.
Bäderbahn
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 16:20 |
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Bäderbahn
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Havelländer
Siehe Beitrag und Link von "Bäderbahn", wobei es den Blick durch Brille nicht wirklich gibt, denn die Sachlage war vertraglich völlig klar.
Die Vertragslage war eben nicht klar. Zitat aus dem o.g. Link:
"... Nach deren Auffassung sollten die Bahnanlagen in West-Berlin Territorium der DDR gewesen sein."
Das ist die Brille Ost.
Zitat nächster Satz:
"Diesem Anspruch ist stets von alliierter und West-Seite entgegengetreten worden, teilweise sogar unter Anwendung von Gewalt."
Das ist die Brille West.
Also waren sich da 2 nicht einig. Erschwert wurde das dadurch, dass sich die 2 Deutschen Staaten politisch nicht anerkannt haben und somit keine diplomatischen Beziehungen pflegten. Mittendrin dann noch der Westteil Berlins, der politisch eigenständig, wirtschaftlich auf das engste mit der Bundesrepublik verbunden war.
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 16:36 |
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Havelländer
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andre_de
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Havelländer
Die Bahn- und Gleisanlagen in Berlin(West) haben niemals der Deutschen Reichsbahn der DDR gehört, sie hatte lediglich die Betriebsrechte und diese für die S-Bahn zum 09.01.1984 und nach Zustimmung der Alliierten an die BVG abgetreten.
Und wem haben sie dann gehört, im eigentumsrechtlichen Sinne?
Siehe Beitrag und Link von "Bäderbahn", wobei es den Blick durch Brille nicht wirklich gibt, denn die Sachlage war vertraglich völlig klar.
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 17:28 |
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Bäderbahn
Die Vertragslage war eben nicht klar. Zitat aus dem o.g. Link:
"... Nach deren Auffassung sollten die Bahnanlagen in West-Berlin Territorium der DDR gewesen sein."
Das ist die Brille Ost.
Zitat nächster Satz:
"Diesem Anspruch ist stets von alliierter und West-Seite entgegengetreten worden, teilweise sogar unter Anwendung von Gewalt."
Das ist die Brille West.
Also waren sich da 2 nicht einig. Erschwert wurde das dadurch, dass sich die 2 Deutschen Staaten politisch nicht anerkannt haben und somit keine diplomatischen Beziehungen pflegten. Mittendrin dann noch der Westteil Berlins, der politisch eigenständig, wirtschaftlich auf das engste mit der Bundesrepublik verbunden war.
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 18:15 |
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Havelländer
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andre_de
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Havelländer
Die Bahn- und Gleisanlagen in Berlin(West) haben niemals der Deutschen Reichsbahn der DDR gehört, sie hatte lediglich die Betriebsrechte und diese für die S-Bahn zum 09.01.1984 und nach Zustimmung der Alliierten an die BVG abgetreten.
Und wem haben sie dann gehört, im eigentumsrechtlichen Sinne?
Siehe Beitrag und Link von "Bäderbahn", wobei es den Blick durch Brille nicht wirklich gibt, denn die Sachlage war vertraglich völlig klar.
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 18:46 |
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andre_de
"Schön" der Frage ausgewichen, offensichtlich aus eigener Unkenntnis. Sonst hättest Du die aus Deiner Sicht "vertraglich völlig klare Sachlage" ja mal bequellt darlegen können. Meine Frage war nach den Eigentumsrechten an den Bahnanlagen, das hat weder was mit Nutzungs- noch mit Betriebsrechten zu tun und auch nicht mit alliierter Verwaltung. Ich weiß auch nicht, wo die Eigentumsrechte lagen (daher meine ernstgemeinte Frage), aber ziemlich sicher hatte sie nicht West-Berlin oder die Bundesrepublik inne.
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 19:29 |
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andre_de
@Arndt: Warum ging aus Deiner Sicht das Eigentum auf die Siegermächte über? Das galt ja nun nicht mit allen Dingen, würde ich sagen. Oder haben es die Siegermächte "nur" beschlagnahmt und unter eigene Verwaltung gestellt? Dann wäre spannend, was das eigentumsrechtlich bedeutet. Und vor allem, es müsste dann ja im Rahmen der 2+4-Verträge eine explizite Regelung zur Rückübertragung oder zur "Freigabe" gegeben haben, aus der sich der eigentumsrechtliche Zwischenzustand ableiten ließe.
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 20:14 |
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Havelländer
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andre_de
"Schön" der Frage ausgewichen, offensichtlich aus eigener Unkenntnis. Sonst hättest Du die aus Deiner Sicht "vertraglich völlig klare Sachlage" ja mal bequellt darlegen können. Meine Frage war nach den Eigentumsrechten an den Bahnanlagen, das hat weder was mit Nutzungs- noch mit Betriebsrechten zu tun und auch nicht mit alliierter Verwaltung. Ich weiß auch nicht, wo die Eigentumsrechte lagen (daher meine ernstgemeinte Frage), aber ziemlich sicher hatte sie nicht West-Berlin oder die Bundesrepublik inne.
Weder ausgewichen noch aus Unkenntnis! Es muß nicht alles doppelt und dreifach aufgezählt werden. Bäderbahn hat den entsprechenden Einstiegslink zum Wiki-Artikel gesetzt. Mit den dort vorhandenen Schlagwörtern kannst du dich leicht in das Thema einlesen.
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 21:47 |
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andre_de
Der WP-Artikel beantwortet das nicht. Nochmal, konkrete Frage an Dich, da Du hier explizit darstellst, es genau zu wissen: Wer war Eigentümer der Bahninfrastruktur in Westberlin?
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 22:39 |
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 22:43 |
Berlin-West. Oder, der "Westberliner". Richtig? ;-)Zitat
B-V 3313
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andre_de
Der WP-Artikel beantwortet das nicht. Nochmal, konkrete Frage an Dich, da Du hier explizit darstellst, es genau zu wissen: Wer war Eigentümer der Bahninfrastruktur in Westberlin?
Westberlin? Was ist das? xD
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 23:03 |
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andre_de
Der WP-Artikel beantwortet das nicht. Nochmal, konkrete Frage an Dich, da Du hier explizit darstellst, es genau zu wissen: Wer war Eigentümer der Bahninfrastruktur in Westberlin?
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 23:12 |
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GraphXBerlin
Eure Diskussion erfreut so manchen heutigen "Reichsbürger" (sorry, den konnte ich mir lachend nicht verkneifen) ;-) ;-)
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 23:16 |
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 23:28 |
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 23:29 |
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Sasukefan86
Zum Thema Wannsee, hätte durchaus sein können, das sie es per Tieflader gemacht haben, war nur eine Vermutung von mir.
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 23:41 |
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Havelländer
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andre_de
Der WP-Artikel beantwortet das nicht. Nochmal, konkrete Frage an Dich, da Du hier explizit darstellst, es genau zu wissen: Wer war Eigentümer der Bahninfrastruktur in Westberlin?
... unter Verwaltung des VdeR.
Re: Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989 03.01.2019 23:50 |
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andre_de
Hm schade, da hat das Lesen und/oder Verstehen wohl nicht mal für den Einleitungssatz gereicht:
"Der Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens (VdeR) unterstanden ab 1953 alle Anlagen und Liegenschaften der Deutschen Reichsbahn in den Berliner Westsektoren die nicht dem unmittelbaren Betrieb der Eisenbahn und der Berliner S-Bahn dienten."
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltung_des_ehemaligen_Reichsbahnvermögens