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Personalmangel in den Verkehrsbetrieben, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen
geschrieben von krickstadt 
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Nemo
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Rehberger

Keine Ahnung wie das bei den Bussen oder der Bimmel ist, bei der U-Bahn ist da nichts bis auf die Grenze ausgereizt. Der längste reguläre Teil in meinen Diensten ist bei ca. 4:45 Stunden, bis zu 6 darf man am Stück fahren.

Nach 6 Stunden ist allerdings Feierabend, während nach 4:45 mit einer Pause noch ein 2. Teil des Dienstes möglich ist - oder?

Ich weiß nicht, wie die BVG ihre Dienste regelt, bei den Unternehmen die ich kenne, gibt es Ausnahmewerte, die nur von der Disposition in Anspruch genommen werden können. Dort dürfen also die Disponenten den Dienst um bis zu 30min verlängern, danach ist dann aber Schicht im Schacht.

Nein, nach spätestens 6h sind zwingend 30 Minuten Pause durchzuführen. Im Anschluss wäre ein 2. Dienstteil möglich.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
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PassusDuriusculus
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tramfahrer
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Jay
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485er-Liebhaber
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PassusDuriusculus
Nochmal. Wozu müsst ihr eure Pausenzeiten vorher wissen? Und wenn dann Verspätung ist, stimmt das sowieso nicht?
Also ich frag, weil ich mir das Gefühl überhaupt nicht vorstellen kann.

Man muss schauen, dass es in der Summe stimmt. Aber ist doch egal, ob die Pausen 6:49 bis 6:55 und 8:23 bis 9:12 sind oder 6:52 bis 7:38 und 9:16 bis 9:25 Uhr.

Als Pausen darf man erst Zeiten ab 15 Minuten zählen, da hilft auch nicht die Summe.

Bei Anwendung der 1/6-Regel dürfen bereits Pausen ab 8 Minuten angerechnet werden.

Und unsere BVG-Verteidiger werden mir sicher mein gestriges Erlebnis auf der M10 richtig einordnen können, wo der Fahrer netterweise 2 Minuten vor Plan am Bersarinplatz und an der Straßmannstraße abfuhr, um dann an der La/Pe abwarten zu müssen, weil seine Ablösung noch nicht da stand.

Vielleicht sollte er eine größere Lücke durch vorzeitiges abfahren auffüllen und seine Ablösung wäre 2 Haltestellen weiter gewesen. Seine Ablösung wurde extra dort hin gebracht.

Sowas wurde doch hier kürzlich gefordert. War das nun auch wieder nicht richtig?

/auch wenn das jetzt etwas zynisch rüber kam, hoffentlich erkennt derjenige, der das vorgeschlagen hat jetzt, das solche kruden Ideen Kunden verärgern kann die sich darauf verlassen dass nicht mit Verfrühung gefahren wird/

Und meine Frage dazu, warum dürfte er in deinem Szenario nicht einfach die zwei Haltestellen weiterfahren, wo die Ablösung real sowieso gerade steht? Warum muss die Ablösung gebracht werden? Das ist doch genau mein Kritikpunkt!

Hat man Dir doch erklärt-es gibt definierte Ablösepunkte.
Und definierte Pausen-oft sind die Pausen in das Umsteigen von einem Umlauf/Linie auf eine andere eingepflegt.
das ist zwar bei einer Störung Makulatur,aber nicht im täglichen Irrsinn.
Das Problem ist ja nicht das zwei Hst. BIS zur Ablösung zu fahren, sondern eher das NOCH zwei Hst weiterzufahren.

Aber nicht nur die BVG macht solchen merkwürdigen Sachen-letztens beim Weihnachtsmarktausflug von Brandenburg/H erlebt-
der Einsetzer in in BRB kommt an, macht Wende direkt am Bahnsteig-fährt zurück Ri FFO wo unterwegs die "freudige" Ansage kommt das in Wannsee der Zug getauscht wird-
nicht mit einem Leerpark, sondern einem Zug der rappelvoll aus FFO kam,bis sich alles sortiert hatte und Abfahrt war, gings für jeden Zug mit 10 Min Verspätung weiter..
Ob das auch einem Ablösungsproblem oder einem techn.bedingten Zugtausch zu Grunde lag oder öfter, vllt sogar tägl. gemacht wird entzieht sich meiner Kenntnis.

T6JP
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Alter Köpenicker
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Tatra77
Einfacher wäre es wohl, wenn jeder seine ganze Arbeitszeit nur auf einem Umlauf verbringen würde, der dann bedarfsweise irgendwo mal kürzen kann und zur Ablösung dann wieder halbwegs pünktlich ist.

Offenbar war das nicht so einfach, sonst hätte man es ja nicht abgeschafft. Es sei denn, man hat nach etwas kompliziertem gesucht.

Nicht mehr vergleichbar mit den BVB Zeiten wo man von 4.13 bis 13.06 auf seiner 25 saß..und jede der 20 min Pause an den Endstellen bezahlt war.

Dieser Irrsinn mit der dauernden Umsteigerei kam erst mit dem Sparzwang und das man dem Fahrpersonal bezahlte Pausen nicht mehr als nötig gönnte.
Im Wurstkäs hatten sich schon mal vier Züge bei mir aufm Hof versammelt, als wegen Störung im Netz ganze Ablöseketten platzten.
Bis sich das alles neu sortiert hatte waren prima Taktlücken entstanden und für den nächsten Tag hatte der PD den Aal,
die Anfangszeiten derjenigen Dienste neu zu sortieren, bei denen die Mindestruhezeiten dank der rollierenden Turnusdienste nicht mehr rauskam.

T6JP
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PassusDuriusculus

Ich will nicht die Arbeitsbedingungen verschlechtern, sondern die Gesetze neu formulieren. Jetzt ist doch die gesetzliche Lenkzeit, die eigentlich als Grenze gedacht ist, der Normalfall. Eigentlich sollte man das Zielen haben in der Regel kürzer zu sein. Das wird aber nicht bei einer starren Grenze funktionieren, sondern jeder Dienstplan wird einfach genau auf die Grenzen ausgereizt.

Die maximal erlaubte Lenkzeit ist m.W. nicht die oberste Prämisse beim Dienstplan, sondern es wird sich eher an der durchschnittlichen täglichen Sollarbeitszeit orientiert. Die Abweichungen nach oben oder unten ergeben sich aus den von mir aufgezählten Einschränkungen (Ablösepunkte, Pausenregelungen).

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PassusDuriusculus
So wie unsere Gehinrpsychologie und Erschöpfung uns Erholung funktioniert würde ich zielführender finden, Lenkzeitüberschreitungen nicht zu verbieten, sondern Lenkzeitüberschreitungen mit großzügigen direkt anschließender Zusatzfreizeit zu belohnen. Die muss so großzügig sein, dass der Arbeitgeber Lenkzeitüberschreitungen zu 99,9% vermeidet und nicht möchte.

Der Arbeitgeber muss Lenkzeitzeitüberschreitungen in jedem Fall vermeiden, schon aus gesetzlichen Gründen. Ich glaube eher, was du meinst ist Mehrarbeit im Rahmen der gesetzlich zulässigen Lenkzeit. Das gibt es durchaus jetzt schon, z.B. wenn doch einmal keine Ablösung bereitsteht, kann man den Wagen ja schlecht stehen lassen und nach Hause gehen :-)

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PassusDuriusculus
Aber wenn wirklich mal Großchaos ist (und mehr als der normale Wahnsinn), dann muss man davon auch mal davon abweichen können.

Dafür sollte es aber auch Anreize für Arbeitgeber geben, die Lenkzeit nicht voll auszunutzen, sodass nicht jeder alltägliche Dienst an der Grenze des Machbaren ist.

Aber gut so abstrakt ist es schwer zu erklären.

Wie gesagt, bei entsprechender Notwendigkeit gibt es ja Abweichungen. Innerhalb der bezahlten Arbeitszeit hat der Personaldisponent die Möglichkeit Umbesetzungen vorzunehmen (z.B. bei kurzfristigen Krankmeldungen E-Wagen stehen zu lassen und die Kollegen stattdessen auf die Tourenwagen zu setzen), davor und danach nur im Einvernehmen mit den Kollegen (Mehrleistung).

Fazit: es ist eigentlich alles schon so gut geregelt, man braucht das Rad nicht neu erfinden. Das Grundübel ist und bleibt halt die zu dünne Personaldecke.
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PassusDuriusculus
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Tatra77
[

Zunächst einmal ist die Grundlage des Dienstplans ja der Fahrplan, nach dem die entsprechenden Dienstbestandteile (Lenkzeiten, Pausen, Ablösen, Wenden usw.) gebaut werden. Da gibt es mehrere Gesetze und tarifvertragliche Bestimmungen, die zwingend einzuhalten sind.


Danke für den detaillierten Beitrag. Das ist mir bekannt und verständlich. Scheinbar habe ich mich nicht verständlich ausgedrückt.

Ich will nicht die Arbeitsbedingungen verschlechtern, sondern die Gesetze neu formulieren. Jetzt ist doch die gesetzliche Lenkzeit, die eigentlich als Grenze gedacht ist, der Normalfall. Eigentlich sollte man das Zielen haben in der Regel kürzer zu sein. Das wird aber nicht bei einer starren Grenze funktionieren, sondern jeder Dienstplan wird einfach genau auf die Grenzen ausgereizt.

So wie unsere Gehinrpsychologie und Erschöpfung uns Erholung funktioniert würde ich zielführender finden, Lenkzeitüberschreitungen nicht zu verbieten, sondern Lenkzeitüberschreitungen mit großzügigen direkt anschließender Zusatzfreizeit zu belohnen. Die muss so großzügig sein, dass der Arbeitgeber Lenkzeitüberschreitungen zu 99,9% vermeidet und nicht möchte. Aber wenn wirklich mal Großchaos ist (und mehr als der normale Wahnsinn), dann muss man davon auch mal davon abweichen können.
Dafür sollte es aber auch Anreize für Arbeitgeber geben, die Lenkzeit nicht voll auszunutzen, sodass nicht jeder alltägliche Dienst an der Grenze des Machbaren ist.

Aber gut so abstrakt ist es schwer zu erklären.

Ein Betrag von mir hatte doch schon den Zusammenhang mit Lenkzeitüberschreitung und Staatsanwalt erklärt..genügte das immer noch nicht??

T6JP
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T6Jagdpilot
Ein Betrag von mir hatte doch schon den Zusammenhang mit Lenkzeitüberschreitung und Staatsanwalt erklärt..genügte das immer noch nicht?? T6JP

Es geht passus zu recht darum, das Gesetz an die täglichen Anforderungen eines Betriebs anzupassen und zu ändern. Unwesentliche Lenkzeitenüberschreitungen aufgrund betrieblicher Anforderungen dürfen nicht strafbewehrt sein.
Und der Buskutscher hat auch zu Recht gefragt wo man dann die Grenze zieht..
ebenso ist dann doch nicht auszuschließen das genau diese Veränderungen schamlos ausgenutzt werden um wieder Dienste bis an die Kotzgrenze heranzuziehen...
Jeder Lasterfahrer und dessen Unternehmern wird zu recht gnadenlos angepisst wenn die Lenkzeiten überschritten werden-und die befördern "nur" Güter..

T6JP
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T6Jagdpilot
Jeder Lasterfahrer und dessen Unternehmern wird zu recht gnadenlos angepisst wenn die Lenkzeiten überschritten werden-und die befördern "nur" Güter..T6JP

Waren nicht die Lenkzeiten von Lasterfahrern und Busfahrern noch deutlich unterschiedlich? Hat einer die aktuell zulässigen Lenkzeiten zur Hand?
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Nemo
Nach 6 Stunden ist allerdings Feierabend, während nach 4:45 mit einer Pause noch ein 2. Teil des Dienstes möglich ist - oder?

Ich weiß nicht, wie die BVG ihre Dienste regelt, bei den Unternehmen die ich kenne, gibt es Ausnahmewerte, die nur von der Disposition in Anspruch genommen werden können. Dort dürfen also die Disponenten den Dienst um bis zu 30min verlängern, danach ist dann aber Schicht im Schacht.

Wie vor mir schon gesagt wurde, ist nach den 6 Stunden dann nicht zwingend Feierabend. Jetzt mal auf meine U7 gemünzt, wenn ich Richtung Spandau auf Hermannplatz oder Fehrbellin keine Ablöse bekomme und ich schon 4,5 Stunden gefahren bin, man bitte weiter fahren soll, komme ich nur noch bis maximal Fehrbellin auf der Gegenseite. Dann sind wir bei 6 Stunden. Steht dann keiner da, bleibt nur noch das Aussetzen und die gesetzliche Pause.

Dann gibts aber natürlich noch diejenigen die bei der ersten gescheiterten Ablösung eigentlich Feierabend gehabt hätten, das liegt dann beim Fahrer, ob er weiterfährt oder nicht. Zwingen kann einen keiner aus der Dispo. Aber dann muss man nicht nur mit den 6 Stunden rechnen, sondern der Gesamtdienst(fahr)zeit. Da kenne ich mich nicht wirklich aus, da ich im Spätdienst fahre, ist bei mir das Chaos grundsätzlich in der ersten Hälfte des Dienstes.
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Rehberger
Dann sind wir bei 6 Stunden. Steht dann keiner da, bleibt nur noch das Aussetzen und die gesetzliche Pause.

Wenn du schon bei 6 Stunden bist, wird auch nicht mehr ausgesetzt. Dann bleibt das Fahrzeug dort stehen wo es gerade steht, alles andere wäre ein Verstoß gegen das ArbZG. Wenn dann was passiert, lehnt sich der Arbeitgeber zurück und du bist voll haftbar. Auch ein eventueller Arbeitsunfall ist dann nicht über die Berufsgenossenschaft versichert, sprich: kein Arbeitsunfall!
Wer nach 6 Stunden auf eigenes Risiko weiter arbeiten, sollte ganz genau wissen, dass er das auf eigene Kosten macht.
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tramfahrer
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Rehberger
Dann sind wir bei 6 Stunden. Steht dann keiner da, bleibt nur noch das Aussetzen und die gesetzliche Pause.

Wenn du schon bei 6 Stunden bist, wird auch nicht mehr ausgesetzt. Dann bleibt das Fahrzeug dort stehen wo es gerade steht, alles andere wäre ein Verstoß gegen das ArbZG. Wenn dann was passiert, lehnt sich der Arbeitgeber zurück und du bist voll haftbar. Auch ein eventueller Arbeitsunfall ist dann nicht über die Berufsgenossenschaft versichert, sprich: kein Arbeitsunfall!
Wer nach 6 Stunden auf eigenes Risiko weiter arbeiten, sollte ganz genau wissen, dass er das auf eigene Kosten macht.

Du hast seine zweigeteilte Antwort falsch verstanden. Die Aussage zu den 6h bezog sich darauf, dass dann nicht unbedingt Feierabend ist, sondern auch Pause sein kann und es nach der Pause mit dem zweiten Dienstteil weiter geht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
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tramfahrer
Wenn du schon bei 6 Stunden bist, wird auch nicht mehr ausgesetzt. Dann bleibt das Fahrzeug dort stehen wo es gerade steht, alles andere wäre ein Verstoß gegen das ArbZG. Wenn dann was passiert, lehnt sich der Arbeitgeber zurück und du bist voll haftbar. Auch ein eventueller Arbeitsunfall ist dann nicht über die Berufsgenossenschaft versichert, sprich: kein Arbeitsunfall!
Wer nach 6 Stunden auf eigenes Risiko weiter arbeiten, sollte ganz genau wissen, dass er das auf eigene Kosten macht.

Genau 6 Stunden sind es dann ja nicht, man kommt zwar nicht mehr bis Hermannplatz, aber zum Leer machen auf Fehrbellin und das Aussetzen passt noch von der Zeit. Man rechnet sich das schon genau aus und weiß bis wohin es maximal geht. Wir müssen das auch bei 5 Stunden mitteilen, dann kommt meistens die Ansage, bis Spandau/Rudow und aussetzen oder Ablöse steht Bahnhof X bereit.
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Jay
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tramfahrer
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Rehberger
Dann sind wir bei 6 Stunden. Steht dann keiner da, bleibt nur noch das Aussetzen und die gesetzliche Pause.

Wenn du schon bei 6 Stunden bist, wird auch nicht mehr ausgesetzt. Dann bleibt das Fahrzeug dort stehen wo es gerade steht, alles andere wäre ein Verstoß gegen das ArbZG. Wenn dann was passiert, lehnt sich der Arbeitgeber zurück und du bist voll haftbar. Auch ein eventueller Arbeitsunfall ist dann nicht über die Berufsgenossenschaft versichert, sprich: kein Arbeitsunfall!
Wer nach 6 Stunden auf eigenes Risiko weiter arbeiten, sollte ganz genau wissen, dass er das auf eigene Kosten macht.

Du hast seine zweigeteilte Antwort falsch verstanden. Die Aussage zu den 6h bezog sich darauf, dass dann nicht unbedingt Feierabend ist, sondern auch Pause sein kann und es nach der Pause mit dem zweiten Dienstteil weiter geht.
Ich hatte ihn schon richtig verstanden.
Der zweite Dienstteil hat nichts mit den 6 Stunden vom ersten Dienstteil zu tun.
Nach 6 Stunden ist erstmal Schluss, alle Tätigkeiten drüber hinaus verstoßen gegen das ArbZG. Nach mindestens 30 Minuten Unterbrechung darf dann gern weiter gearbeitet werden.
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Rehberger
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tramfahrer
Wenn du schon bei 6 Stunden bist, wird auch nicht mehr ausgesetzt. Dann bleibt das Fahrzeug dort stehen wo es gerade steht, alles andere wäre ein Verstoß gegen das ArbZG. Wenn dann was passiert, lehnt sich der Arbeitgeber zurück und du bist voll haftbar. Auch ein eventueller Arbeitsunfall ist dann nicht über die Berufsgenossenschaft versichert, sprich: kein Arbeitsunfall!
Wer nach 6 Stunden auf eigenes Risiko weiter arbeiten, sollte ganz genau wissen, dass er das auf eigene Kosten macht.

Genau 6 Stunden sind es dann ja nicht, man kommt zwar nicht mehr bis Hermannplatz, aber zum Leer machen auf Fehrbellin und das Aussetzen passt noch von der Zeit. Man rechnet sich das schon genau aus und weiß bis wohin es maximal geht. Wir müssen das auch bei 5 Stunden mitteilen, dann kommt meistens die Ansage, bis Spandau/Rudow und aussetzen oder Ablöse steht Bahnhof X bereit.

Klar, der Leitstelle muss man rechtzeitig Bescheid, damit diese reagieren kann.
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micha774
Da muss ich mal dazwischengrätschen, denn es gab (oder gibt noch?) im Nachtverkehr beim M11 Busse, die haben Wendezeiten von über 30min, einer sogar über 40min am U Dahlem-Dorf.
Wo ist da der Pausenraum? Im abgeschlossenen Bahnhof oder fahren die leer zum Rathaus Steglitz wo im Kreisel ein Pausenraum vorhanden ist?

Was ist denn das für eine Frage? Du kommst nicht selbst auf die Idee, dass der Bus selbst der Pausenraum ist? Du kennst nicht den Unterschied zwischen einer Ablösung und einer Pause an einer Endhaltestelle?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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PassusDuriusculus
Und meine Frage dazu, warum dürfte er in deinem Szenario nicht einfach die zwei Haltestellen weiterfahren, wo die Ablösung real sowieso gerade steht? Warum muss die Ablösung gebracht werden? Das ist doch genau mein Kritikpunkt!

Noch einmal: die Ablösung hat ihren Dienstbeginn mit der Ablösung. Es weiß schlichtweg niemand, wo der Kollege sich bis zu diesem Zeitpunkt aufhält.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
9 Mio EUR weniger für die BVG bedeuten umgerechnet ca. 25.000 EUR täglich. Was kostet ein 8h-Dienst etwa? 250€? Das wären dann 100 Dienstausfälle pro Tag.

Ich finde es zwar legitim wenn sich Frau Schreiner, wie gerade im rbb, auf vertragliche Gründe bezieht und sich im Recht sieht, aber das sowas ausgerechnet von einer Berufsgruppe kommt die Geld verschwendet und gegen den Wähler arbeitet (Umfragen der Ampel bundesweit) obwohl man schwört (!) im Sinne des Bürgers zu handeln ist dann fast schon etwas zynisch und in meinen Augen unglaubwürdig.
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micha774
9 Mio EUR weniger für die BVG bedeuten umgerechnet ca. 25.000 EUR täglich. Was kostet ein 8h-Dienst etwa? 250€? Das wären dann 100 Dienstausfälle pro Tag.

250€? In welcher Welt lebst du denn?

Zitat
micha774
Ich finde es zwar legitim wenn sich Frau Schreiner, wie gerade im rbb, auf vertragliche Gründe bezieht und sich im Recht sieht, aber das sowas ausgerechnet von einer Berufsgruppe kommt die Geld verschwendet und gegen den Wähler arbeitet (Umfragen der Ampel bundesweit) obwohl man schwört (!) im Sinne des Bürgers zu handeln ist dann fast schon etwas zynisch und in meinen Augen unglaubwürdig.

Frau Schreiner sollte ihre Hausaufgaben machen und ihre Teile des Verkehrsvertrags erfüllen (die werden gerne von den Populisten und Stammtischlern hier vergessen). Was aber eine CDU-Politikerin im Land mit den Umfragewerten der Ampel im Bund zu tun hat, bleibt ein Geheimnis. Wahrscheinlich auch nur dumpfes Stammtischgegröle.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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B-V 3313
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PassusDuriusculus
Und meine Frage dazu, warum dürfte er in deinem Szenario nicht einfach die zwei Haltestellen weiterfahren, wo die Ablösung real sowieso gerade steht? Warum muss die Ablösung gebracht werden? Das ist doch genau mein Kritikpunkt!

Noch einmal: die Ablösung hat ihren Dienstbeginn mit der Ablösung. Es weiß schlichtweg niemand, wo der Kollege sich bis zu diesem Zeitpunkt aufhält.

Wenn der Kollege seinen Dienst nicht pünktlich beginnen kann dann sollte er rechtzeitig Bescheid geben.

Ansonsten kann der ablösende Kollege auch von einer anderen Linie oder aus der Blockpause kommen. Da weiß man schon. wo der Kollege ist.
Zitat
Bd2001
Wenn der Kollege seinen Dienst nicht pünktlich beginnen kann dann sollte er rechtzeitig Bescheid geben.

Das ist eine Selbstverständlichkeit, geht hier aber völlig am Thema vorbei.

Zitat
Bd2001
Ansonsten kann der ablösende Kollege auch von einer anderen Linie oder aus der Blockpause kommen. Da weiß man schon. wo der Kollege ist.

Weil jeder BVGer sämtliche Dienste seines Hofes auswendig kann?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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