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Nemo
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Rehberger
Keine Ahnung wie das bei den Bussen oder der Bimmel ist, bei der U-Bahn ist da nichts bis auf die Grenze ausgereizt. Der längste reguläre Teil in meinen Diensten ist bei ca. 4:45 Stunden, bis zu 6 darf man am Stück fahren.
Nach 6 Stunden ist allerdings Feierabend, während nach 4:45 mit einer Pause noch ein 2. Teil des Dienstes möglich ist - oder?
Ich weiß nicht, wie die BVG ihre Dienste regelt, bei den Unternehmen die ich kenne, gibt es Ausnahmewerte, die nur von der Disposition in Anspruch genommen werden können. Dort dürfen also die Disponenten den Dienst um bis zu 30min verlängern, danach ist dann aber Schicht im Schacht.
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PassusDuriusculus
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tramfahrer
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Jay
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485er-Liebhaber
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PassusDuriusculus
Nochmal. Wozu müsst ihr eure Pausenzeiten vorher wissen? Und wenn dann Verspätung ist, stimmt das sowieso nicht?
Also ich frag, weil ich mir das Gefühl überhaupt nicht vorstellen kann.
Man muss schauen, dass es in der Summe stimmt. Aber ist doch egal, ob die Pausen 6:49 bis 6:55 und 8:23 bis 9:12 sind oder 6:52 bis 7:38 und 9:16 bis 9:25 Uhr.
Als Pausen darf man erst Zeiten ab 15 Minuten zählen, da hilft auch nicht die Summe.
Bei Anwendung der 1/6-Regel dürfen bereits Pausen ab 8 Minuten angerechnet werden.
Und unsere BVG-Verteidiger werden mir sicher mein gestriges Erlebnis auf der M10 richtig einordnen können, wo der Fahrer netterweise 2 Minuten vor Plan am Bersarinplatz und an der Straßmannstraße abfuhr, um dann an der La/Pe abwarten zu müssen, weil seine Ablösung noch nicht da stand.
Vielleicht sollte er eine größere Lücke durch vorzeitiges abfahren auffüllen und seine Ablösung wäre 2 Haltestellen weiter gewesen. Seine Ablösung wurde extra dort hin gebracht.
Sowas wurde doch hier kürzlich gefordert. War das nun auch wieder nicht richtig?
/auch wenn das jetzt etwas zynisch rüber kam, hoffentlich erkennt derjenige, der das vorgeschlagen hat jetzt, das solche kruden Ideen Kunden verärgern kann die sich darauf verlassen dass nicht mit Verfrühung gefahren wird/
Und meine Frage dazu, warum dürfte er in deinem Szenario nicht einfach die zwei Haltestellen weiterfahren, wo die Ablösung real sowieso gerade steht? Warum muss die Ablösung gebracht werden? Das ist doch genau mein Kritikpunkt!
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Alter Köpenicker
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Tatra77
Einfacher wäre es wohl, wenn jeder seine ganze Arbeitszeit nur auf einem Umlauf verbringen würde, der dann bedarfsweise irgendwo mal kürzen kann und zur Ablösung dann wieder halbwegs pünktlich ist.
Offenbar war das nicht so einfach, sonst hätte man es ja nicht abgeschafft. Es sei denn, man hat nach etwas kompliziertem gesucht.
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PassusDuriusculus
Ich will nicht die Arbeitsbedingungen verschlechtern, sondern die Gesetze neu formulieren. Jetzt ist doch die gesetzliche Lenkzeit, die eigentlich als Grenze gedacht ist, der Normalfall. Eigentlich sollte man das Zielen haben in der Regel kürzer zu sein. Das wird aber nicht bei einer starren Grenze funktionieren, sondern jeder Dienstplan wird einfach genau auf die Grenzen ausgereizt.
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PassusDuriusculus
So wie unsere Gehinrpsychologie und Erschöpfung uns Erholung funktioniert würde ich zielführender finden, Lenkzeitüberschreitungen nicht zu verbieten, sondern Lenkzeitüberschreitungen mit großzügigen direkt anschließender Zusatzfreizeit zu belohnen. Die muss so großzügig sein, dass der Arbeitgeber Lenkzeitüberschreitungen zu 99,9% vermeidet und nicht möchte.
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PassusDuriusculus
Aber wenn wirklich mal Großchaos ist (und mehr als der normale Wahnsinn), dann muss man davon auch mal davon abweichen können.
Dafür sollte es aber auch Anreize für Arbeitgeber geben, die Lenkzeit nicht voll auszunutzen, sodass nicht jeder alltägliche Dienst an der Grenze des Machbaren ist.
Aber gut so abstrakt ist es schwer zu erklären.
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PassusDuriusculus
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Tatra77
[
Zunächst einmal ist die Grundlage des Dienstplans ja der Fahrplan, nach dem die entsprechenden Dienstbestandteile (Lenkzeiten, Pausen, Ablösen, Wenden usw.) gebaut werden. Da gibt es mehrere Gesetze und tarifvertragliche Bestimmungen, die zwingend einzuhalten sind.
Danke für den detaillierten Beitrag. Das ist mir bekannt und verständlich. Scheinbar habe ich mich nicht verständlich ausgedrückt.
Ich will nicht die Arbeitsbedingungen verschlechtern, sondern die Gesetze neu formulieren. Jetzt ist doch die gesetzliche Lenkzeit, die eigentlich als Grenze gedacht ist, der Normalfall. Eigentlich sollte man das Zielen haben in der Regel kürzer zu sein. Das wird aber nicht bei einer starren Grenze funktionieren, sondern jeder Dienstplan wird einfach genau auf die Grenzen ausgereizt.
So wie unsere Gehinrpsychologie und Erschöpfung uns Erholung funktioniert würde ich zielführender finden, Lenkzeitüberschreitungen nicht zu verbieten, sondern Lenkzeitüberschreitungen mit großzügigen direkt anschließender Zusatzfreizeit zu belohnen. Die muss so großzügig sein, dass der Arbeitgeber Lenkzeitüberschreitungen zu 99,9% vermeidet und nicht möchte. Aber wenn wirklich mal Großchaos ist (und mehr als der normale Wahnsinn), dann muss man davon auch mal davon abweichen können.
Dafür sollte es aber auch Anreize für Arbeitgeber geben, die Lenkzeit nicht voll auszunutzen, sodass nicht jeder alltägliche Dienst an der Grenze des Machbaren ist.
Aber gut so abstrakt ist es schwer zu erklären.
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T6Jagdpilot
Ein Betrag von mir hatte doch schon den Zusammenhang mit Lenkzeitüberschreitung und Staatsanwalt erklärt..genügte das immer noch nicht?? T6JP
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T6Jagdpilot
Jeder Lasterfahrer und dessen Unternehmern wird zu recht gnadenlos angepisst wenn die Lenkzeiten überschritten werden-und die befördern "nur" Güter..T6JP
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Nemo
Nach 6 Stunden ist allerdings Feierabend, während nach 4:45 mit einer Pause noch ein 2. Teil des Dienstes möglich ist - oder?
Ich weiß nicht, wie die BVG ihre Dienste regelt, bei den Unternehmen die ich kenne, gibt es Ausnahmewerte, die nur von der Disposition in Anspruch genommen werden können. Dort dürfen also die Disponenten den Dienst um bis zu 30min verlängern, danach ist dann aber Schicht im Schacht.
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Rehberger
Dann sind wir bei 6 Stunden. Steht dann keiner da, bleibt nur noch das Aussetzen und die gesetzliche Pause.
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tramfahrer
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Rehberger
Dann sind wir bei 6 Stunden. Steht dann keiner da, bleibt nur noch das Aussetzen und die gesetzliche Pause.
Wenn du schon bei 6 Stunden bist, wird auch nicht mehr ausgesetzt. Dann bleibt das Fahrzeug dort stehen wo es gerade steht, alles andere wäre ein Verstoß gegen das ArbZG. Wenn dann was passiert, lehnt sich der Arbeitgeber zurück und du bist voll haftbar. Auch ein eventueller Arbeitsunfall ist dann nicht über die Berufsgenossenschaft versichert, sprich: kein Arbeitsunfall!
Wer nach 6 Stunden auf eigenes Risiko weiter arbeiten, sollte ganz genau wissen, dass er das auf eigene Kosten macht.
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tramfahrer
Wenn du schon bei 6 Stunden bist, wird auch nicht mehr ausgesetzt. Dann bleibt das Fahrzeug dort stehen wo es gerade steht, alles andere wäre ein Verstoß gegen das ArbZG. Wenn dann was passiert, lehnt sich der Arbeitgeber zurück und du bist voll haftbar. Auch ein eventueller Arbeitsunfall ist dann nicht über die Berufsgenossenschaft versichert, sprich: kein Arbeitsunfall!
Wer nach 6 Stunden auf eigenes Risiko weiter arbeiten, sollte ganz genau wissen, dass er das auf eigene Kosten macht.
Ich hatte ihn schon richtig verstanden.Zitat
Jay
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tramfahrer
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Rehberger
Dann sind wir bei 6 Stunden. Steht dann keiner da, bleibt nur noch das Aussetzen und die gesetzliche Pause.
Wenn du schon bei 6 Stunden bist, wird auch nicht mehr ausgesetzt. Dann bleibt das Fahrzeug dort stehen wo es gerade steht, alles andere wäre ein Verstoß gegen das ArbZG. Wenn dann was passiert, lehnt sich der Arbeitgeber zurück und du bist voll haftbar. Auch ein eventueller Arbeitsunfall ist dann nicht über die Berufsgenossenschaft versichert, sprich: kein Arbeitsunfall!
Wer nach 6 Stunden auf eigenes Risiko weiter arbeiten, sollte ganz genau wissen, dass er das auf eigene Kosten macht.
Du hast seine zweigeteilte Antwort falsch verstanden. Die Aussage zu den 6h bezog sich darauf, dass dann nicht unbedingt Feierabend ist, sondern auch Pause sein kann und es nach der Pause mit dem zweiten Dienstteil weiter geht.
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Rehberger
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tramfahrer
Wenn du schon bei 6 Stunden bist, wird auch nicht mehr ausgesetzt. Dann bleibt das Fahrzeug dort stehen wo es gerade steht, alles andere wäre ein Verstoß gegen das ArbZG. Wenn dann was passiert, lehnt sich der Arbeitgeber zurück und du bist voll haftbar. Auch ein eventueller Arbeitsunfall ist dann nicht über die Berufsgenossenschaft versichert, sprich: kein Arbeitsunfall!
Wer nach 6 Stunden auf eigenes Risiko weiter arbeiten, sollte ganz genau wissen, dass er das auf eigene Kosten macht.
Genau 6 Stunden sind es dann ja nicht, man kommt zwar nicht mehr bis Hermannplatz, aber zum Leer machen auf Fehrbellin und das Aussetzen passt noch von der Zeit. Man rechnet sich das schon genau aus und weiß bis wohin es maximal geht. Wir müssen das auch bei 5 Stunden mitteilen, dann kommt meistens die Ansage, bis Spandau/Rudow und aussetzen oder Ablöse steht Bahnhof X bereit.
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micha774
Da muss ich mal dazwischengrätschen, denn es gab (oder gibt noch?) im Nachtverkehr beim M11 Busse, die haben Wendezeiten von über 30min, einer sogar über 40min am U Dahlem-Dorf.
Wo ist da der Pausenraum? Im abgeschlossenen Bahnhof oder fahren die leer zum Rathaus Steglitz wo im Kreisel ein Pausenraum vorhanden ist?
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PassusDuriusculus
Und meine Frage dazu, warum dürfte er in deinem Szenario nicht einfach die zwei Haltestellen weiterfahren, wo die Ablösung real sowieso gerade steht? Warum muss die Ablösung gebracht werden? Das ist doch genau mein Kritikpunkt!
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micha774
9 Mio EUR weniger für die BVG bedeuten umgerechnet ca. 25.000 EUR täglich. Was kostet ein 8h-Dienst etwa? 250€? Das wären dann 100 Dienstausfälle pro Tag.
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micha774
Ich finde es zwar legitim wenn sich Frau Schreiner, wie gerade im rbb, auf vertragliche Gründe bezieht und sich im Recht sieht, aber das sowas ausgerechnet von einer Berufsgruppe kommt die Geld verschwendet und gegen den Wähler arbeitet (Umfragen der Ampel bundesweit) obwohl man schwört (!) im Sinne des Bürgers zu handeln ist dann fast schon etwas zynisch und in meinen Augen unglaubwürdig.
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B-V 3313
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PassusDuriusculus
Und meine Frage dazu, warum dürfte er in deinem Szenario nicht einfach die zwei Haltestellen weiterfahren, wo die Ablösung real sowieso gerade steht? Warum muss die Ablösung gebracht werden? Das ist doch genau mein Kritikpunkt!
Noch einmal: die Ablösung hat ihren Dienstbeginn mit der Ablösung. Es weiß schlichtweg niemand, wo der Kollege sich bis zu diesem Zeitpunkt aufhält.
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Bd2001
Wenn der Kollege seinen Dienst nicht pünktlich beginnen kann dann sollte er rechtzeitig Bescheid geben.
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Bd2001
Ansonsten kann der ablösende Kollege auch von einer anderen Linie oder aus der Blockpause kommen. Da weiß man schon. wo der Kollege ist.