Re: BVG-Streik 2024 25.02.2024 19:09 |
Re: BVG-Streik 2024 25.02.2024 19:10 |
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Nordender
Sprich wenn eine fremde Gewerkschaft und ich Verdi-Mitglied bin mich aussperrt, kriege ich kein Geld?
Re: BVG-Streik 2024 26.02.2024 09:54 |
Re: BVG-Streik 2024 26.02.2024 10:09 |
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der weiße bim
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GraphXBerlin
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Jo, ist so. Bekomme als Nicht-Gewerkschaftler Donnerstag kein Geld.
Bei meiner alten Firma konnte/musste man als Nicht-Verdi rausfahren und arbeiten. Die streikenden Kollegen haben auch nicht behindert.
Wenn ich bei der BVG kein Geld für die Streikzeit bekomme, dann dürfte ich rein rechtlich doch zu Hause bleiben (?)
Wenn sich Nichtorganisierte einem Streik anschließen, ist das in Ordnung, denn hierzulande drohen keine arbeitsrechtlichen Folgen wegen der Teilnahme an einem legalen Streik.
Wenn ein Arbeitgeber allerdings auf die Arbeitsleistung seiner Beschäftigten verzichtet, erhalten sie für die Dauer des Streiks auch kein Entgelt und ihre Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung keine Arbeitgeberanteile der Beiträge. Selbst wenn sie sich am Arbeitsplatz aufgehalten haben.
Re: BVG-Streik 2024 26.02.2024 10:47 |
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Latschenkiefer
Hat irgendjemand etwas von dem für heute angekündigten BVG-Warnstreik gemerkt?
Re: BVG-Streik 2024 26.02.2024 12:12 |
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Jay
Selbst im Falle einer kompletten Aussperrung müssen jene Arbeitnehmer entlohnt werden, die es trotzdem schaffen ihre Arbeit aufzunehmen. Vor ein paar Jahren gab es da den Fall eines Busfahrers, der es trotz blockierter Betriebshofsausfahrt geschafft hat seinen Bus vom Hof zu bekommen und seinen Dienst zu fahren. Selbstverständlich musste der für diesen Dienst dann auch entlohnt werden.
Re: BVG-Streik 2024 26.02.2024 12:49 |
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Jay
Es gibt einschlägige Urteile, die besagen, dass eine angebotene Arbeitsleistung auch entlohnt werden muss. Wenn es der Arbeitnehmer also schafft den Arbeitsplatz aufzusuchen, dann muss der Arbeitgeber ihn auch entlohnen, selbst wenn keine Arbeit zur Verfügung steht. Soweit ich mich erinnere, muss in diesem Fall mindestens der doppelte Arbeitsweg (also Hin- und Rückfahrt) plus eine angemessene Anwesenheitszeit entlohnt werden.
Re: BVG-Streik 2024 26.02.2024 13:22 |
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der weiße bim
Zitat
Jay
Es gibt einschlägige Urteile, die besagen, dass eine angebotene Arbeitsleistung auch entlohnt werden muss. Wenn es der Arbeitnehmer also schafft den Arbeitsplatz aufzusuchen, dann muss der Arbeitgeber ihn auch entlohnen, selbst wenn keine Arbeit zur Verfügung steht. Soweit ich mich erinnere, muss in diesem Fall mindestens der doppelte Arbeitsweg (also Hin- und Rückfahrt) plus eine angemessene Anwesenheitszeit entlohnt werden.
Im Einzelfall mag das zutreffen, dass eine Klage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich ist.
Ob die Vergütung für ein paar Stunden das Kostenrisiko wert ist, falls das Gericht vielleicht erst nach mehreren Instanzen zugunsten des Arbeitgebers entscheidet, muss jeder selbst entscheiden. Von Seiten der Gewerkschaften ist für Streikbrecher keine Hilfe zu erwarten.
Re: BVG-Streik 2024 26.02.2024 14:00 |
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Latschenkiefer
Es ging hier aber nicht um Streikbrecher, sondern um Beschäftigte einer Drittfirma. Wenn jemand z.B. bei der BVG einen Wasserhahn austauschen soll und nicht hinein gelassen wird.
Re: BVG-Streik 2024 26.02.2024 15:38 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Jay
Es gibt einschlägige Urteile, die besagen, dass eine angebotene Arbeitsleistung auch entlohnt werden muss. Wenn es der Arbeitnehmer also schafft den Arbeitsplatz aufzusuchen, dann muss der Arbeitgeber ihn auch entlohnen, selbst wenn keine Arbeit zur Verfügung steht. Soweit ich mich erinnere, muss in diesem Fall mindestens der doppelte Arbeitsweg (also Hin- und Rückfahrt) plus eine angemessene Anwesenheitszeit entlohnt werden.
Im Einzelfall mag das zutreffen, dass eine Klage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich ist.
Ob die Vergütung für ein paar Stunden das Kostenrisiko wert ist, falls das Gericht vielleicht erst nach mehreren Instanzen zugunsten des Arbeitgebers entscheidet, muss jeder selbst entscheiden. Von Seiten der Gewerkschaften ist für Streikbrecher keine Hilfe zu erwarten.
Re: BVG-Streik 2024 27.02.2024 00:11 |
Re: BVG-Streik 2024 27.02.2024 00:15 |
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GraphXBerlin
Ich habe ein festes vertragliches Gehalt und bin zum Dienst gekommen. Die BVG kann mir rechtlich den Tag nicht einfach unbezahlt lassen.
Re: BVG-Streik 2024 27.02.2024 00:33 |
Re: BVG-Streik 2024 27.02.2024 06:18 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
GraphXBerlin
Ich habe ein festes vertragliches Gehalt und bin zum Dienst gekommen. Die BVG kann mir rechtlich den Tag nicht einfach unbezahlt lassen.
Gehalt (= feste Summe im Monat) und unbezahlter Tag passen nicht zusammen.
Re: BVG-Streik 2024 27.02.2024 11:21 |
Zitat
Theo333
Zitat
B-V 3313
Zitat
GraphXBerlin
Ich habe ein festes vertragliches Gehalt und bin zum Dienst gekommen. Die BVG kann mir rechtlich den Tag nicht einfach unbezahlt lassen.
Gehalt (= feste Summe im Monat) und unbezahlter Tag passen nicht zusammen.
Erhalten Fahrpersonale Lohn oder Gehalt?
Re: BVG-Streik 2024 27.02.2024 11:55 |
Re: BVG-Streik 2024 27.02.2024 12:43 |
Zitat
Philipp Borchert am 27.2.2024 um 11.55 Uhr:
Und was bedeutet Entgelt? Ist das eher mit Lohn oder eher mit Gehalt gleichzusetzen? [...]
Re: BVG-Streik 2024 27.02.2024 15:42 |
Re: BVG-Streik 2024 27.02.2024 16:22 |
Zitat
Philipp Borchert
Und was bedeutet Entgelt? Ist das eher mit Lohn oder eher mit Gehalt gleichzusetzen? Ohne dieses Wissen ist die Antwort auf die gestellte Frage wenig hilfreich.
Re: BVG-Streik 2024 27.02.2024 17:16 |