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BVG-Streik 2024
geschrieben von B-V 3313 
Re: BVG-Streik 2024
25.02.2024 19:09
Sprich wenn eine fremde Gewerkschaft und ich Verdi-Mitglied bin mich aussperrt, kriege ich kein Geld?
Re: BVG-Streik 2024
25.02.2024 19:10
Zitat
Nordender
Sprich wenn eine fremde Gewerkschaft und ich Verdi-Mitglied bin mich aussperrt, kriege ich kein Geld?

Nein, wenn dann sperrt dich der Arbeitgeber aus.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Hat irgendjemand etwas von dem für heute angekündigten BVG-Warnstreik gemerkt?
Jay
Re: BVG-Streik 2024
26.02.2024 10:09
Zitat
der weiße bim
Zitat
GraphXBerlin
Zitat

Jo, ist so. Bekomme als Nicht-Gewerkschaftler Donnerstag kein Geld.

Bei meiner alten Firma konnte/musste man als Nicht-Verdi rausfahren und arbeiten. Die streikenden Kollegen haben auch nicht behindert.

Wenn ich bei der BVG kein Geld für die Streikzeit bekomme, dann dürfte ich rein rechtlich doch zu Hause bleiben (?)

Wenn sich Nichtorganisierte einem Streik anschließen, ist das in Ordnung, denn hierzulande drohen keine arbeitsrechtlichen Folgen wegen der Teilnahme an einem legalen Streik.
Wenn ein Arbeitgeber allerdings auf die Arbeitsleistung seiner Beschäftigten verzichtet, erhalten sie für die Dauer des Streiks auch kein Entgelt und ihre Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung keine Arbeitgeberanteile der Beiträge. Selbst wenn sie sich am Arbeitsplatz aufgehalten haben.

Das ist so nicht korrekt. Es gibt einschlägige Urteile, die besagen, dass eine angebotene Arbeitsleistung auch entlohnt werden muss. Wenn es der Arbeitnehmer also schafft den Arbeitsplatz aufzusuchen, dann muss der Arbeitgeber ihn auch entlohnen, selbst wenn keine Arbeit zur Verfügung steht. Soweit ich mich erinnere, muss in diesem Fall mindestens der doppelte Arbeitsweg (also Hin- und Rückfahrt) plus eine angemessene Anwesenheitszeit entlohnt werden.

Selbst im Falle einer kompletten Aussperrung müssen jene Arbeitnehmer entlohnt werden, die es trotzdem schaffen ihre Arbeit aufzunehmen. Vor ein paar Jahren gab es da den Fall eines Busfahrers, der es trotz blockierter Betriebshofsausfahrt geschafft hat seinen Bus vom Hof zu bekommen und seinen Dienst zu fahren. Selbstverständlich musste der für diesen Dienst dann auch entlohnt werden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Joe
Re: BVG-Streik 2024
26.02.2024 10:47
Zitat
Latschenkiefer
Hat irgendjemand etwas von dem für heute angekündigten BVG-Warnstreik gemerkt?

Also durch Alt Buckow fuhren in der 8-9 Uhrstunde alle Wagen, teils mit den üblichen Verspätungen wegen Stau.
Re: BVG-Streik 2024
26.02.2024 12:12
Zitat
Jay

Selbst im Falle einer kompletten Aussperrung müssen jene Arbeitnehmer entlohnt werden, die es trotzdem schaffen ihre Arbeit aufzunehmen. Vor ein paar Jahren gab es da den Fall eines Busfahrers, der es trotz blockierter Betriebshofsausfahrt geschafft hat seinen Bus vom Hof zu bekommen und seinen Dienst zu fahren. Selbstverständlich musste der für diesen Dienst dann auch entlohnt werden.

Ich musste mich kurz nach den Wendejahren mal mit einer Zeitarbeitsfirma (freiwillig war ich da nicht) rumschlagen die für die Telekom gearbeitet hat. Die Telekom hat das Dienstgebäude dicht gemacht für alle, auch unbeteiligte und Fremdfirmen.
Natürlich sollte ich für die zwei Tage Streik kein Geld kriegen, weil die Telekom nichts für Zeitarbeitsfirma überwiesen hat.
Was ging mich das an? Ich habe mich sofort telefonisch bei meiner Firma gemeldet.
Nach viel hin und her musste die Firma doch zahlen, keine Ahnung ob die Telekom doch Geld rausgerückt hat.
Zitat
Jay
Es gibt einschlägige Urteile, die besagen, dass eine angebotene Arbeitsleistung auch entlohnt werden muss. Wenn es der Arbeitnehmer also schafft den Arbeitsplatz aufzusuchen, dann muss der Arbeitgeber ihn auch entlohnen, selbst wenn keine Arbeit zur Verfügung steht. Soweit ich mich erinnere, muss in diesem Fall mindestens der doppelte Arbeitsweg (also Hin- und Rückfahrt) plus eine angemessene Anwesenheitszeit entlohnt werden.

Im Einzelfall mag das zutreffen, dass eine Klage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich ist.
Ob die Vergütung für ein paar Stunden das Kostenrisiko wert ist, falls das Gericht vielleicht erst nach mehreren Instanzen zugunsten des Arbeitgebers entscheidet, muss jeder selbst entscheiden. Von Seiten der Gewerkschaften ist für Streikbrecher keine Hilfe zu erwarten.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
Jay
Es gibt einschlägige Urteile, die besagen, dass eine angebotene Arbeitsleistung auch entlohnt werden muss. Wenn es der Arbeitnehmer also schafft den Arbeitsplatz aufzusuchen, dann muss der Arbeitgeber ihn auch entlohnen, selbst wenn keine Arbeit zur Verfügung steht. Soweit ich mich erinnere, muss in diesem Fall mindestens der doppelte Arbeitsweg (also Hin- und Rückfahrt) plus eine angemessene Anwesenheitszeit entlohnt werden.

Im Einzelfall mag das zutreffen, dass eine Klage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich ist.
Ob die Vergütung für ein paar Stunden das Kostenrisiko wert ist, falls das Gericht vielleicht erst nach mehreren Instanzen zugunsten des Arbeitgebers entscheidet, muss jeder selbst entscheiden. Von Seiten der Gewerkschaften ist für Streikbrecher keine Hilfe zu erwarten.

Es ging hier aber nicht um Streikbrecher, sondern um Beschäftigte einer Drittfirma. Wenn jemand z.B. bei der BVG einen Wasserhahn austauschen soll und nicht hinein gelassen wird.
Re: BVG-Streik 2024
26.02.2024 14:00
Zitat
Latschenkiefer


Es ging hier aber nicht um Streikbrecher, sondern um Beschäftigte einer Drittfirma. Wenn jemand z.B. bei der BVG einen Wasserhahn austauschen soll und nicht hinein gelassen wird.

Wir waren Strippenzieher und irgendwo mussten wir ja unser Zeug einladen und losfahren. Ich glaube damals war es die Postgewerkschaft, die hätten uns auch gar nicht vom Hof gelassen wenn wir reingekommen wären.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Jay
Es gibt einschlägige Urteile, die besagen, dass eine angebotene Arbeitsleistung auch entlohnt werden muss. Wenn es der Arbeitnehmer also schafft den Arbeitsplatz aufzusuchen, dann muss der Arbeitgeber ihn auch entlohnen, selbst wenn keine Arbeit zur Verfügung steht. Soweit ich mich erinnere, muss in diesem Fall mindestens der doppelte Arbeitsweg (also Hin- und Rückfahrt) plus eine angemessene Anwesenheitszeit entlohnt werden.

Im Einzelfall mag das zutreffen, dass eine Klage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich ist.
Ob die Vergütung für ein paar Stunden das Kostenrisiko wert ist, falls das Gericht vielleicht erst nach mehreren Instanzen zugunsten des Arbeitgebers entscheidet, muss jeder selbst entscheiden. Von Seiten der Gewerkschaften ist für Streikbrecher keine Hilfe zu erwarten.

Es mag nicht für den Einzelfall zutreffen, sondern für alle. Da braucht es keine großen Instanzen, das ist rechtlich ziemlich eindeutig. Der Arbeitgeber muss beim Aussperren der Pflicht nachkommen, nicht der Arbeitnehmer, der arbeiten möchte.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Kurzum: Was geht mich als Nicht-Mitglied der Streik an? Ich habe ein festes vertragliches Gehalt und bin zum Dienst gekommen. Die BVG kann mir rechtlich den Tag nicht einfach unbezahlt lassen. Dann müssen sie mir eine Ersatztätigkeit geben (Hof fegen o.ä.) Im Vertrag steht keine Klausel zu Streikfällen.
Re: BVG-Streik 2024
27.02.2024 00:15
Zitat
GraphXBerlin
Ich habe ein festes vertragliches Gehalt und bin zum Dienst gekommen. Die BVG kann mir rechtlich den Tag nicht einfach unbezahlt lassen.

Gehalt (= feste Summe im Monat) und unbezahlter Tag passen nicht zusammen.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.02.2024 00:22 von B-V 3313.
Ja eben. Was begründet bitte den unbezahlten Tag? Im Vertrag steht davon nichts.
Re: BVG-Streik 2024
27.02.2024 06:18
Zitat
B-V 3313
Zitat
GraphXBerlin
Ich habe ein festes vertragliches Gehalt und bin zum Dienst gekommen. Die BVG kann mir rechtlich den Tag nicht einfach unbezahlt lassen.

Gehalt (= feste Summe im Monat) und unbezahlter Tag passen nicht zusammen.

Erhalten Fahrpersonale Lohn oder Gehalt?

Mit freundlichen Grüßen

Theo
Zitat
Theo333
Zitat
B-V 3313
Zitat
GraphXBerlin
Ich habe ein festes vertragliches Gehalt und bin zum Dienst gekommen. Die BVG kann mir rechtlich den Tag nicht einfach unbezahlt lassen.

Gehalt (= feste Summe im Monat) und unbezahlter Tag passen nicht zusammen.

Erhalten Fahrpersonale Lohn oder Gehalt?

Alle Mitarbeiter der BVG, die unter den TV-N fallen, erhalten Entgelt.
Bei den AT-Kräften (Außer Tarif) ist das einzelvertraglich geregelt. Sofern sich diese nicht ausdrücklich an Streikaktionen beteiligen (was keinen Sinn hat), ist ihre Vergütung nicht betroffen.

so long

Mario
Und was bedeutet Entgelt? Ist das eher mit Lohn oder eher mit Gehalt gleichzusetzen? Ohne dieses Wissen ist die Antwort auf die gestellte Frage wenig hilfreich.

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Sie befinden sich HIER.
Re: BVG-Streik 2024
27.02.2024 12:43
Zitat

Philipp Borchert am 27.2.2024 um 11.55 Uhr:

Und was bedeutet Entgelt? Ist das eher mit Lohn oder eher mit Gehalt gleichzusetzen? [...]

(Arbeits-)Lohn und Gehalt gehören laut Wikipedia zum (Arbeits-)Entgelt. Wahrscheinlich kann man nur zwischen nach Tarif oder außer Tarif unterscheiden. Und Theos Frage müsste in "Erhalten Fahrpersonale Entgelt nach Tarif oder außer Tarif?" umformuliert werden.

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.02.2024 12:51 von krickstadt.
Aber auch nach Tarif kann es doch den Unterschied geben, ob exakt nach geleisteten Stunden oder pauschal im Monat bezahlt wird...

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Sie befinden sich HIER.
Re: BVG-Streik 2024
27.02.2024 16:22
Zitat
Philipp Borchert
Und was bedeutet Entgelt? Ist das eher mit Lohn oder eher mit Gehalt gleichzusetzen? Ohne dieses Wissen ist die Antwort auf die gestellte Frage wenig hilfreich.

Grundsätzlich ändert sich das Geld der BVG-Fahrer jeden Monat. Geld gibt es zur Monatsmitte, da es jeden Monat neu berechnet werden muss. Ist also mehr Lohn als Gehalt.
Vielen Dank!

Indes wird eine weitere Sprosse der Eskalationsleiter gegangen - die BVG hat die nächsten Verhandlungsgespräche, die für Freitag vorgesehen waren, abgesagt.

[www.rbb24.de]

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