Re: Straßenbahn GTZo 22.06.2017 15:37 |
Re: Straßenbahn GTZo 04.07.2017 13:21 |
Zitat
T6Jagdpilot
Als letzter ZR ist seit gestern 2045 im Umbau.
Re: Straßenbahn GTZo 04.07.2017 14:33 |
Zitat
der weiße bim
Nach dessen Wiedereinsatz unter der neuen Nummer 2245 am vorigen Sonnabend sind nunmehr alle GTZ umgebaut. Darunter auch der letzte Wagen des 3. Lieferloses 2215, der erst vor zwei Wochen nach einer langwierigen Inspektion E2 wieder in Betrieb ging.
Re: Straßenbahn GTZo 04.07.2017 17:45 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
T6Jagdpilot
Als letzter ZR ist seit gestern 2045 im Umbau.
Nach dessen Wiedereinsatz unter der neuen Nummer 2245 am vorigen Sonnabend sind nunmehr alle GTZ umgebaut. Darunter auch der letzte Wagen des 3. Lieferloses 2215, der erst vor zwei Wochen nach einer langwierigen Inspektion E2 wieder in Betrieb ging.
Re: Straßenbahn GTZo 20.07.2017 17:54 |
Zitat
Tatra77
Zitat
der weiße bim
Zitat
T6Jagdpilot
Als letzter ZR ist seit gestern 2045 im Umbau.
Nach dessen Wiedereinsatz unter der neuen Nummer 2245 am vorigen Sonnabend sind nunmehr alle GTZ umgebaut. Darunter auch der letzte Wagen des 3. Lieferloses 2215, der erst vor zwei Wochen nach einer langwierigen Inspektion E2 wieder in Betrieb ging.
Dafür hat die Inspektion E2 bei den Klimazügen (4. Lieferlos) begonnen, die die Angleichung des Erscheinungsbildes an die vorherigen Wagen bringen wird. Stichworte sind: 3. Spitzenlicht, gelbe Schürze, Entfall schwarzes Fensterband. Den Anfang macht gerade 2218 in der Hauptwerkstatt.
Wer also noch ein Bild im ''Originalzustand'' braucht, sollte sich nicht zu viel Zeit lassen ;-)
Wird bei komplett erforderlichen Neulackierungen eigentlich das Farbschema von 1522/27 dann hier auch umgesetzt?
Re: Straßenbahn GTZo 20.07.2017 23:30 |
Re: Straßenbahn GTZo 20.07.2017 23:40 |
Zitat
182 004
Und sieht der jetzt nochmal anders aus? Drittes Spitzenlicht und so? Hast Du was vom Innenraum gesehen, ob die Türen jetzt schwarz sind oder so?
Re: Straßenbahn GTZo 21.07.2017 03:40 |
Re: Straßenbahn GTZo 21.07.2017 11:30 |
Zitat
§ 46 Informationseinrichtungen (1) Personenfahrzeuge müssen Einrichtungen haben, die 1. an der Stirnseite des Zuges die Linienbezeichnung und den Endpunkt der Linie, 2. an der Einstiegseite die Linienbezeichnung, den Endpunkt der Linie und soweit erforderlich den Linienverlauf, 3. an der Rückseite des Zuges die Linienbezeichnung, 4. im Fahrgastraum den Streckenplan oder den Linienverlauf und soweit erforderlich die Linienbezeichnung anzeigen. Die Anzeigen müssen auch bei Dunkelheit erkennbar sein.
Re: Straßenbahn GTZo 21.07.2017 11:39 |
Re: Straßenbahn GTZo 21.07.2017 12:28 |
Zitat
Linie 21
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu den Umbauten, seit das Metronetz eingeführt wurde sind die Streckenverlauf-Rollbänder innen abgestellt und es ist auch keine alternative eingebaut worden (ausser bei den GTU). Ist es aber nicht Pflicht im Wageninneren einen Linienverlauf anzuzeigen?
Auszug aus der BoStrab: unter Punkt 4
Zitat
§ 46 Informationseinrichtungen (1) Personenfahrzeuge müssen Einrichtungen haben, die 1. an der Stirnseite des Zuges die Linienbezeichnung und den Endpunkt der Linie, 2. an der Einstiegseite die Linienbezeichnung, den Endpunkt der Linie und soweit erforderlich den Linienverlauf, 3. an der Rückseite des Zuges die Linienbezeichnung, 4. im Fahrgastraum den Streckenplan oder den Linienverlauf und soweit erforderlich die Linienbezeichnung anzeigen. Die Anzeigen müssen auch bei Dunkelheit erkennbar sein.
Warum wird das von der BVG nicht angeboten/umgesetzt?
Re: Straßenbahn GTZo 21.07.2017 12:38 |
Re: Straßenbahn GTZo 21.07.2017 13:42 |
Re: Straßenbahn GTZo 21.07.2017 14:49 |
Re: Straßenbahn GTZo 22.07.2017 12:23 |
Re: Straßenbahn GTZo 22.07.2017 12:47 |
Re: Straßenbahn GTZo 22.07.2017 13:38 |
Zitat
B-V 3313
Nur haben Busse und die BOStrab nicht sooo viel miteinander zu tun. ;-)
Zitat
BOKraft
§ 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
In Fahrzeugen, die im Orts- oder Nachbarortslinienverkehr eingesetzt sind, soll an gut sichtbarer Stelle eine Übersicht über den Linienverlauf und über die Haltestellen angebracht sein.
Re: Straßenbahn GTZo 22.07.2017 14:04 |
Zitat
Jay
Korrekt. Statt §46 der BOStrab gilt:
Zitat
BOKraft
§ 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
In Fahrzeugen, die im Orts- oder Nachbarortslinienverkehr eingesetzt sind, soll an gut sichtbarer Stelle eine Übersicht über den Linienverlauf und über die Haltestellen angebracht sein.
Re: Straßenbahn GTZo 22.07.2017 14:46 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Jay
Korrekt. Statt §46 der BOStrab gilt:
Zitat
BOKraft
§ 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
In Fahrzeugen, die im Orts- oder Nachbarortslinienverkehr eingesetzt sind, soll an gut sichtbarer Stelle eine Übersicht über den Linienverlauf und über die Haltestellen angebracht sein.
"Soll" ist aber kein Zwang. Also ist alles regelkonform bei der BVG.
Re: Straßenbahn GTZo 22.07.2017 15:00 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Jay
Korrekt. Statt §46 der BOStrab gilt:
Zitat
BOKraft
§ 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
In Fahrzeugen, die im Orts- oder Nachbarortslinienverkehr eingesetzt sind, soll an gut sichtbarer Stelle eine Übersicht über den Linienverlauf und über die Haltestellen angebracht sein.
"Soll" ist aber kein Zwang. Also ist alles regelkonform bei der BVG.