Aha. Der Text von Seiten der UITP ist also falsch? Und warum ist das so? Mögliche Erklärung: siehe weiter unten.²Zitat
L.Willms
Der Text von den Seiten der UITP ist falsch. Richtig ist: "Es gibt städtische Schnellbahnnetze, die ausschließlich auf unabhängigem Bahnkörper
fahren, die als X oder Y bezeichnet werden", aber falsch ist die Umkehrung: "Jedes als X oder Y bezeichnetes Schnellbahnnetz fährt ausschließlich auf unabhängigem Bahnkörper".
Zitat
L.Willms
Wir wissen doch, daß in Berlin auch Straßenbahnen und Autobusse als Metro bezeichnet werden.
Und was sagt nun wikipedia.de zur Tyne and Wear Metro? Schauen wir mal:Zitat
L.Willms
Diese Behauptung ist schon falsch. Es gibt auch Metro-Netze, die eben nicht unabhängig vom Straßenverkehr sind, wie z.b. die Tyne and Wear Metro, wie man an diesem Bild vom Bahnübergang an einer Metro-Station oder auch diesem Bild von einem Bahnübergang erkennen kann. (die DB bewirbt sich übrigens um den Betrieb dieses Metro-Netzes).
Aber wahrscheinlich ist hier der Beitrag wieder falsch. Und warum ist das so? Mögliche Erklärung: siehe weiter unten.²
Und das man auf die bitte, ein "Tempo" zu erhalten, auch ein Taschentuch einer anderen Marke erhält, ist ihnen wohl auch neu? Das gleiche trifft auch auf die im deutschen Sprachgebrauch üblichen Begriffe "Tesa", "Nivea" und "Walkman" zu. Der Sprachgebrauch weicht auch hier von der Realität ab.Zitat
L.Willms
Die Übersetzung ist falsch. U-Bahn ist eine im deutschen Sprachraum verbreitete Marke für städtische Schnellbahnnetze, und daß damit nicht nur Netze bezeichnet werden, die ausschließlich auf unabhängigem Bahnkörper fahren, wird durch die Existenz der Frankfurter U-Bahn bewiesen, die bekanntlich auch streckenweise besonderen und auf einem kurzen Stück sogar straßenbündigen Bahnkörper befährt.
Da es selbst Ihnen nicht entgangen sein dürfte, das einige Beiträge wegen gewisser Punkte in diesem Text eingezogen wurden, Sie aber dennoch diese Punkte wieder einbringen, hoffe ich, das es diesmal für alle sichtbar bleibt und auch meine Antworten dazu:Zitat
L.Willms
Die Schrate mit ihrem Wahrnehmungsdefizit bezüglich der Frankfurter U-Bahn (...) haben drei Möglichkeiten:
1. sich wegen Realitätsverlust und Wahnvorstellungen in ärztliche Behandlung begeben (ICD-10 Code F.22 dürfte infragekommen)
2. eine kostenbewehrte Abmahnung an die "Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF)" zu schicken (schicken zu lassen), auf die Marke "U-Bahn" zu verzicheten; Adresse siehe [www.vgf-ffm.de]
3. einfach die Klappe halten und sich damit abfinden, daß die normative Kraft des Faktische einfach stärker ist, als die Schemata im eigenen Kopf.
Re: Hat Frankfurt wirklich eien U-Bahn? (war Re: U-Bahn ist, wo U-Bahn draufsteht) 16.02.2009 00:04 |
Moderator |
Ah ja, alles klar. Das fette wird noch wichtig. Aber seit einigen Jahren ist es eine AöR.Zitat
Wikipedia
Der Eigenbetrieb stellt eine Gestaltungsmöglichkeit eines kommunalen Unternehmens dar. Er ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform, auf der Grundlage der Gemeindeordnungen bzw. der Kreisordnungen der Bundesländer.Er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen dar und ist organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Gemeindeverwaltung ausgegliedert. Nach außen werden die rechtlichen Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der jeweiligen Gemeinde zugerechnet.
Also könnte die Marke "U-Bahn" ja immer noch geschützt sein. Aber es geht ja noch weiter:Zitat
Markenschutz
§ 47 MarkenG - Schutzdauer und Verlängerung
(1) Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) und endet nach zehn Jahren am letzten Tag des Monats, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt.
(2) Die Schutzdauer kann um jeweils zehn Jahre verlängert werden.
Also schauen wir mal in § 7 nach, was da steht:Zitat
Markenschutz
§ 49 MarkenG - Verfall
(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gemäß § 26 benutzt worden ist. Der Verfall einer Marke kann jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn nach Ende dieses Zeitraums und vor Stellung des Löschungsantrags eine Benutzung der Marke gemäß § 26 begonnen oder wieder aufgenommen worden ist. Wird die Benutzung jedoch im Anschluß an einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren der Nichtbenutzung innerhalb von drei Monaten vor der Stellung des Löschungsantrags begonnen oder wieder aufgenommen, so bleibt sie unberücksichtigt, sofern die Vorbereitungen für die erstmalige oder die erneute Benutzung erst stattgefunden haben, nachdem der Inhaber der Marke Kenntnis davon erhalten hat, daß Antrag auf Löschung gestellt werden könnte. Wird der Antrag auf Löschung nach § 53 Abs. 1 beim Patentamt gestellt, so bleibt für die Berechnung der Frist von drei Monaten nach Satz 3 der Antrag beim Patentamt maßgeblich, wenn die Klage auf Löschung nach § 55 Abs. 1 innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Mitteilung nach § 53 Abs. 4 erhoben wird.
(2) Die Eintragung einer Marke wird ferner auf Antrag wegen Verfalls gelöscht,
1. wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden ist;
2. wenn die Marke infolge ihrer Benutzung durch den Inhaber oder mit seiner Zustimmung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geeignet ist, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft dieser Waren oder Dienstleistungen zu täuschen oder
3. wenn der Inhaber der Marke nicht mehr die in § 7 genannten Voraussetzungen erfüllt.
Zitat
Markengesetz
§ 7 MarkenG - Inhaberschaft
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
1. natürliche Personen,
2. juristische Personen oder
3. Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Zitat
L.Willms
Das ist das einfache Existenzkriterium. Ich fahre regelmäßig mit der Frankfurter U-Bahn. Ich bewege mich in der Welt der wirklichen Dinge, nicht in einer Welt der Vorstellungen (à la Nietzsche: "Die Welt als Wille und Vorstellung").
Aber einen Beleg, das sie diesen per definition der UITP nicht tragen dürfte.Zitat
L.Willms
Es gibt keinen Beleg dafür, daß die Frankfurter U-Bahn nicht existiert, und es gibt noch weniger einen Beleg dafür, daß sie nicht diesen Namen trägt.
Können sie das mit irgend etwas belegen? Ich befürchte nein.Zitat
L.Willms
Weil "Metro" tatsächlich viel mehr bezeichnet, als was dort geschrieben stand. Erinnern wir uns: der Text ist von der Seite, wo der Fachausschuß "Metro" sich vorstellt. Richtig wäre, und war wohl auch so gemeint, mal roh formuliert: "Der Fachausschuß 'Metro' befaßt sich mit städtischen Schnellbahnnetzen, die folgende Kriterien erfüllen" oder "Inbezug auf unseren Fachausschuß verstehen wir unter 'Metro' städtische Schnellbahnnetze, die ...".
Und wieder nur durch nichts belegte Vermutungen.Zitat
L.Willms
Man sollte in die vorhandene Formulierung nicht mehr hineingeheimnissen, als im Zusammenhang des Zwecks dieser Seite gemeint sein kann. Der Ausschuß kann auch nichts daran ändern, und will es sicherlich auch nicht, daß es alles mögliche gibt, was als Metro bezeichnet wird, darunter auch Schnellbahnnetze, die nicht der eng gefaßten, selbst erstellten Beschreibung des
Gegenstands dieses Ausschusses entsprechen.
Genau darum geht es: Sie ist weder angemessen noch ehrlich.Zitat
histor
Es geht darum, ob er es sollte und ob diese Bezeichnung dem System angemessen ist und ob sie ehrlich ist.
Wenn sie meinen Beitrag gelesen hätten, wüssten sie, das die Marke U-Bahn nicht existiert. Aber da dieser Beitrag ja nicht ion Ihr Weltbild passt, übelesen sie das geflisstentlich.Zitat
L.Willms
Etwas anderes wäre es, wenn jemand behauptet, daß der Betreiber der Frankfurter U-Bahn diese Marke zu Unrecht verwendet; dann sollte er das aber auch ausdrücken, und nicht Existenzbehauptungen aufstellen. Und konsequenterweise mit den Mitteln des Markenrechts gegen die vermeitlich unrechtmäßige Führung der Marke U-Bahn vorgehen.
so heisst das doch im Klartext, dass das das für Sie das einzige substantielle Argument ist, das in Frankfurt rumliegende Stadtbahnnetz eben einfach als U-Bahn zu bezeichnen und deshalb als solches zu betrachten. Ärmlich, ärmlich. Dieses Argument ist kein Argument, das man Ernst nehmen kann. Hört sich eher an wie Namensmagie von Naturvölkern - erinnert mich an die Beschwörungszauber-Zeichnungen in der Höhle von Altamira.Zitat
> Wenn Argumente immer nur auf der Ebene kreisen,
> dass Frankfurt deswegen eine U-Bahn hat, weil sie
> eben so heißt
einen anderen Grund kann es doch auch nicht geben.
Zitat
Was U-Bahn ist, wird aber dadurch bestimmt, was in der Wirklichkeit als U-Bahn bezeichnet wird. Das nennt man auch die normative Kraft des Faktischen, demgegenüber jedes Dogma machtlos ist.
Zitat
Wenn Sie technische Sachfragen diskutieren wollen, dann sollten Sie die technischen Begriffe verwenden, wie sie u.a. in der BOStrab und dem PBefG verwendet werden; U-Bahn gehört nicht dazu.
Hier warte ich immer noch auf Ihren (richtigen?) Text.Zitat
BahnerAha. Der Text von Seiten der UITP ist also falsch?Zitat
L.Willms
Der Text von den Seiten der UITP ist falsch.
Hier warte ich immer noch auf die (richtige?) Übersetzung.Zitat
BahnerWenn die Übersetzung falsch ist, wo bleibt dann die richtige Übersetzung.Zitat
L.Willms
Die Übersetzung ist falsch.
Würden Sie sich die Beiträge richtig durchlesen, würden Sie selber merken, das Ihre Antwort am Beitrag vorbeigeht.Zitat
L.Willms
Leider gibt es solche Leute. Wenn Sie nun davon abrücken, um so besser.Zitat
histor
Niemand bezweifelt die Existenz eines Nahverkehrssystems in Frankfurt am Main, das sich "U-Bahn" nennt.
Doch. Den realsitischen, durch die UITP definierten und von der VGF als Mitglied der UITP mitgetragenen Grund.Zitat
L.WillmsEinen anderen Grund kann es doch auch nicht geben.Zitat
histor
Wenn Argumente immer nur auf der Ebene kreisen, dass Frankfurt deswegen eine U-Bahn hat, weil sie eben so heißt
Wieso sagen Sie (wie alle anderen) hier Pfui,aber beim Thema U-Bahn axzeptieren Sie es widrespruchslos?Zitat
L.Willms
Beschränken Sie sich doch darauf, Ihr Bedauern darüber auszudrücken, daß der Begriff U-Bahn sich durch seine Verwendung in der Wirklichkeit erweitert, nehmen Sie gleich noch S-Bahn, ICE (ein Diesel mit Vmax als ICE! Pfui!) und IC (mit IR-Wagen! Pfui!) hinzu,
In Ordnung, wenn Sie es so möchten: auch diesen Wunsch kann ich Ihnen erfüllen:Zitat
L.Willms
Wenn Sie technische Sachfragen diskutieren wollen, dann sollten Sie die technischen Begriffe verwenden, wie sie u.a. in der BOStrab und dem PBefG verwendet werden; U-Bahn gehört nicht dazu.
Also könnte man Zusammenfassen: Nach BOStrab und PBefG gibt es in Deutschland (inklusive Frankfurt(Main)) kein Nahverkehrssystem, welches eine U-Bahn ist; nach UITP gibt es zwar Nahverkehrssysteme mit der Bezeichnung U-Bahn, aber nicht in Frankfurt(Main).