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Dürfen Busfahrer Fahrscheine einziehen?
geschrieben von Zephyr 
Bus-Fan schrieb:
> Am sonntag auf der 25 hst. kellinghusenstrasse,
> der fahrer öffnet tür um die leute aussteigen zu
> lassen, 3 steigen vorne ein 2 hinten. Der fahrer
> bittet die beiden freundlich nach vorne um die
> sichtkonntrolle durchzuführen, da poltert der eine
> von beiden los"warum öffnest du denn erst hinten?"
> darauf der fahrer(immer noch freundlich) um meine
> fahrgäste aussteigen zu lassen antw.: "ach labber
> nicht"

Klar - es gibt solche Idioten. Trotzdem darf ich als anständiger Fahrgast hinten aussteigen. Warum soll man denn noch mehr unter dem Gesocks leiden.
du darfst doch hinten aussteigen, aber genauso kannst du doch auch einen kurzen moment warten bis die kapiert haben vorne einzusteigen.
also ich hab noch nie mitbekommen das wenn der fahrer so gahandelt hat, das der wartende fahrgast länger als 10 sek. warten musste.
ich persönlich verstehe sowieso nicht warum das bei der hamburger bevölkerung nicht verstanden wird sonntags ganztägig vorne einzusteigen
Es ging hier wohl offensichtlich nicht um 10 Sekunden - sondern dass die Mitteltür garnicht aufgemacht wurde. Und überhaupt 10 Sekunden - manche Leute laufen in der Zeit 100 m. Soll das bei jeder Haltestelle als Wartezeit für den Aussteigenden normal werden? Ich bin eigentlich NICHT bereit, regelmäßig 10 Sekunden mit dem Aussteigen zu warten.
Sagt mal, haben einige von euch auch noch andere Hobbies ? Ist euer Leben wirklich so unausgefüllt ?
Bus-Fan schrieb:
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> der fahrer hat sich diese Regelung auch nicht
> ausgedacht!

Nein, aber er hat sich vertraglich dazu verpflichtet, sie auszuführen, insofern muss er dann wohl auch die Konsequenzen daraus tragen. Das ist Teil seiner Tätigkeit, dafür wird er auch bezahlt und gut is. Wenn das Controlling feststellt, dass die Dienstpläne nicht eingehalten werden können, weil die Fahrgastschikanen zu viel Zeit kosten, müssen eben entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Entweder passt man den Fahrplan an oder nimmt die Verspätungen in Kauf und rechnet einen entsprechenden Puffer in die Dienstpläne ein oder man setzt diese Schikanen eben wieder aus. Und solange dies nicht getan ist, müssen eben die vertraglich vereinbarten Überstunden geleistet werden.

> im übrigen erkennt JEDER sobald er den bus betritt
> die AGBs der VU an. wenn nicht darf er nicht
> einsteigen/mitfahren.

Ja, eben, SOBALD er den Bus betritt. Wenn dann der Fahrer mich darauf hinweist, dass ich einen Fahrschein vorzuzeigen habe, suche ich den auch gerne heraus, wenn es denn in den AGB oder sonst wo steht, auch wenn ich es für schwachsinnig halte. Im Zweifel kann sicher der Fahrer auch die entsprechenden Paragraphen zeigen oder benennen?

Im übrigen gehören die Bestimmungen zum Vordereinstieg zu denen, die erstens in nahezu jeder Stadt anders gehandhabt und zweitens häufig geändert werden, insofern ist es nur zu verständlich, dass nicht jeder Fahrgast damit vertraut ist, wie es nun in der jeweiligen Stadt aussieht. Auch ein kleines Hinweisscheild auf einem mit Werbung zugekleisterten Bus übersieht man leicht.
Lopi2000 schrieb:
-------------------------------------------------------

(...)

> Wenn das Controlling
> feststellt, dass die Dienstpläne nicht eingehalten
> werden können, weil die Fahrgastschikanen zu viel
> Zeit kosten, müssen eben entsprechende
> Konsequenzen gezogen werden. Entweder passt man
> den Fahrplan an oder nimmt die Verspätungen in
> Kauf und rechnet einen entsprechenden Puffer in
> die Dienstpläne ein oder man setzt diese Schikanen
> eben wieder aus. Und solange dies nicht getan ist,
> müssen eben die vertraglich vereinbarten
> Überstunden geleistet werden.

1. Zeige mir ein VU, in dem das Controlling die Betriebsplanung übernimmt.
2. Sind keine Überstd. vertraglich vereinbart, welche dazu dienen, dir den Sinn und Zweck zu erklären(würde dir evtl. der sprunghafte Anstieg beim Fahrkartenverkauf nach Einführung dieser "Schikane" als ein Argument ausreichen?)

> im übrigen erkennt JEDER sobald er den bus
> betritt
> > die AGBs der VU an. wenn nicht darf er nicht
> > einsteigen/mitfahren.
>
> Ja, eben, SOBALD er den Bus betritt. Wenn dann der
> Fahrer mich darauf hinweist, dass ich einen
> Fahrschein vorzuzeigen habe, suche ich den auch
> gerne heraus, wenn es denn in den AGB oder sonst
> wo steht, auch wenn ich es für schwachsinnig
> halte.

Wie gesagt...frage nach.

> Im Zweifel kann sicher der Fahrer auch die
> entsprechenden Paragraphen zeigen oder benennen?

Kann er. Kann ich. Und spätestens hiermit auch alle Kollegen. Und wir würden uns tierisch freuen, dich einmal persönlich begrüßen zu dürfen und zu diskutieren. Allerdings nicht während der Fahrt, denn das ist Dir nach §4, Absatz (2), 1., untersagt (und uns nach der BOKraft, §8, Absatz (3), 5.: "Im OBusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist dem im Fahrdienst eingesetzten Betriebspersonal untersagt, sich beim Lenken des Fahrzeugs zu unterhalten."

So, und hier ein paar Auszüge:

§4 Verhalten der Fahrgäste

(1)Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und ORDNUNG DES BETRIEBES, ihre eigene Sicherheit und die RÜCKSICHT AUF ANDERE PERSONEN gebieten (eigene Anmerkung:viell. magst du auch an die anderen 50 Fahrgäste denken, welche pünktlich an ihr Ziel gelangen wollen). ANWEISUNGEN DES BETRIEBSPERSONALS IST ZU FOLGEN.
(2)Absatz 10
Fahrgästen ist insbesondere untersagt, Fahrzeuge und Betriebsanlagen zu bedienen, zu beschädigen oder zu verunreinigen (das eigenmächtige öffnen einer vom Fahrer automatisch zu bedienenen Tür gilt offiziell als Bedienen des Fahrzeugs) -->dazu auch
(8)wer missbräuchlich die Notbremse oder andere Sicherheitseinrichtungen, hat - unbeschadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren und weitergehender zivilrehtlicher Ansprüche - einen Betrag in Höhe von EUR 15,00 zu zahlen. (...)

>
> Im übrigen gehören die Bestimmungen zum
> Vordereinstieg zu denen, die erstens in nahezu
> jeder Stadt anders gehandhabt und zweitens häufig
> geändert werden, insofern ist es nur zu
> verständlich, dass nicht jeder Fahrgast damit
> vertraut ist, wie es nun in der jeweiligen Stadt
> aussieht. Auch ein kleines Hinweisscheild auf
> einem mit Werbung zugekleisterten Bus übersieht
> man leicht.

Klar...an jeder Tür ein Kopfgroßer Aufkleber und vorn über der Einstiegstür...das übersieht man leicht. Dazu hätte ich auch noch einen kleinen Hinweis:

(3) (...) soweit besonders gekennzeichnete Ein- und Ausgänge vorhanden sind, sind diese beim Betreten und Verlassen der Fahrzeuge zu benutzen.


Schöne Grüße
bin mal auf die antworten gespannt die nun kommen werden, bzw. womit nun gerechtfertigt wird den nothahn zu betätigen.
Lopi2000 schrieb:
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> mir reicht es vollkommen aus, auf rückfrage durch
> den fahrer anzufangen zu suchen. dann kann ich
> mein gepäck in ruhe abstellen. schließlich habe
> ich mir die regelung nicht ausgedacht, dann
> brauche ich mir auch keine gedanken machen, wie
> ich mich da einbringen kann, um diesen schwachsinn
> zu optimieren.


Hallo!

Der Busfahrer hat sich diese Regelung auch nicht ausgedacht, er setzt sie nur um. Hast du vielleicht auch schon mal darüber nachgedacht, dass du mehr den anderen Fahrgästen schadest als dem Busfahrer oder dem Unternehmen? Möglicherweise bekommst du am nächsten Tag einen Anschluss nicht, da das andauernde Suchen von Fahrkarten zu Verspätungen geführt hat...

Thorsten.
INW schrieb:

> Damit wäre auch eine
> Kontrolle der Einzeltickets hinsichtlich
> Überschreitung der Gültigkeitsdauer sehr einfach
> möglich, die in Hamburg i.d.R. 2 Stunden gelten.
> Um jetzt den Aufschrei "was ist bei Verspätungen?"
> zu verhindern, stellt man die Lesegeräte so ein,
> daß sie bei einer Zweistundengültigkeit erst nach
> zweieinhalb Stunden Alarm schlagen.

Eben dieses Problem hat der HVV schon vor Jahren erkannt und die zeitliche Begrenzung bei Einzelkarten abgeschafft. Sie gelten bis 6 Uhr des Folgetages, solange man sich ohne Umwege auf sein Fahrtziel zubewegt.
CitaroL schrieb:
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> wenngleich ich mich natürlich
> auch nicht mit jedem anlegen würde-es gibt da so
> gewisse Ecken in Hamburg, da ist man dann doch
> lieber ruhig).

Hallo, CitaroL,
da hast du mir gleich den nächsten Grund, gegen die Kontrollen durch Busfahrer zu sein, geliefert - die Gefährdung der Fahrer. Im übrigen ist es auch ungerecht, wenn sich Fahrgäste aus sozialen Problemgebieten - oder solche, die "gefährlich" aussehen - der Kontrolle entziehen können und andere nicht.
Viele Grüße
Klaus
Nunja, das ist ungerecht. Aber nun einmal ein gesellschaftliches Problem. Das diese Leute ihren Lebensunterhalt (zum Teil) illegal beschaffen und wir ehrlich dem Staat die Hälfte abgeben ist auch ungerecht.

Aber noch lange kein Grund, die Kontrollen abzuschaffen. Gottlob schrieb ich ja auch nur von gewissen Ecken. Generell kann man sich in Hamburg deutlich sicherer fühlen als anderswo.

Schöne Grüße
Ingo Lange schrieb:
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> Selbst echte Schwarzfahrer sind besser dran als
> der ehrliche, aber vergessliche Stammfahrgast
> abends. Denn Schwarzfahrer dürfen nach dem
> Aufschreiben weiter mitfahren und kommen
> wenigstens ans Ziel (wenn auch ziemlich teuer).

Das stimmt nicht! Auch Zeitkarteninhaber haben die Möglichkeit 40 ¤ zu bezahlen und dann mit dem "Wisch" bis zu ihrem Ziel weiterzufahren. Beim nachträglichen Vorzeigen der Zeitkarte bekommen sie dann den Betrag bis auf 2,50 ¤ erstattet.

Noch zwei Anmerkungen zu Lopis kranken Beiträgen:
1. Das Betätigen des Nothahnes ohne Vorliegen eines Notfalls ist gemäß §145 StGB strafbar. Es ist sehr bedenklich hier im Forum solche Straftaten zu billigen, auch wenn Du viel zu feige wärst, dies wirklich zu tun, sondern stattdessen hier lieber im Forum den "Dicken" raushängen lässt. Wie alt bist Du eigentlich?

2. Die Vorzeigepflicht beim Einsteigen ist in der Tat eine Komforteinschränkung. Sie ist bei Fahrgästen UND bei Busfahrern gleichermaßen unbeliebt, sie wird lediglich angeordnet, um das Geld für einen Prüfdienst zu sparen. Nur: Busfahrer, die Ihrer Pflicht nicht nachkommen, sprich zu nachlässig oder gar nicht kontrollieren, müssen mit erheblichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zur Kündigung. Daher finde ich es alleine schon aus menschlicher Sicht völlig fehl am Platze, seinen Frust über diese Regelung am Busfahrer auszulassen. Richtiger wäre es, Beschwerdebriefe an das Verkehrsunternehmen zu schicken. Denk mal drüber nach! Oder würdest Du es toll finden, wenn Dir beim Ausüben Deines Berufes ständig Leute Steine in den Weg legen würden und Dich schikanieren würden? Gut vielleicht entwickelst Du dafür erst eine Vorstellung, wenn Du später mal selber arbeiten tust.
gleisbauer schrieb:
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> Noch zwei Anmerkungen zu Lopis kranken Beiträgen:

Keine Sorge, mein Gesundheitszustand ist von ein bisschen Heuschnupfen abgesehen, ganz in Ordnung und ich war bei Sinnen, als ich dies schrieb. Und ich stehe auch nun noch dazu.

> 1. Das Betätigen des Nothahnes ohne Vorliegen
> eines Notfalls ist gemäß §145 StGB strafbar. Es
> ist sehr bedenklich hier im Forum solche
> Straftaten zu billigen, auch wenn Du viel zu feige
> wärst, dies wirklich zu tun, sondern stattdessen
> hier lieber im Forum den "Dicken" raushängen
> lässt.

Ich hätte, wie schon mehrfach geäußert, keinerlei Bedenken, dies zu tun, wenn der Fahrer die Tür blockiert, um selbst den "Dicken" raushängen zu lassen. Aber bislang habe ich - wie gesagt - eine solche Dreistigkeit auch nicht erlebt. Zudem ist es ja eben eine Türnotöffnung und kein Notruf/Notzeichen. Ich löse damit keine großartige Alarmierung aus und verursache niemandem mehr Mühe als er versucht hat mir zu verursachen.


> 2. Die Vorzeigepflicht beim Einsteigen ist in der
> Tat eine Komforteinschränkung. Sie ist bei
> Fahrgästen UND bei Busfahrern gleichermaßen
> unbeliebt, sie wird lediglich angeordnet, um das
> Geld für einen Prüfdienst zu sparen. Nur:
> Busfahrer, die Ihrer Pflicht nicht nachkommen,
> sprich zu nachlässig oder gar nicht kontrollieren,
> müssen mit erheblichen arbeitsrechtlichen
> Konsequenzen rechnen, bis hin zur Kündigung.

Na, aber wie erläutert, tun sie es ja aber. Wenn ich selbst schikaniert werde, in dem ich durch den halben Bus laufen muss, weil der Fahrer die Tür nicht öffnet, nur damit dieser einen flüchtigen Blick auf die (wie erläutert) bunten Papierschnipselchen werfen kann,

> Daher finde ich es alleine schon aus menschlicher Sicht
> völlig fehl am Platze, seinen Frust über diese
> Regelung am Busfahrer auszulassen.
> Richtiger wäre es, Beschwerdebriefe an das Verkehrsunternehmen zu
> schicken.

Der Fahrer ist ein Mitarbeiter des Unternehmens genau wie die Büromitarbeiter und zudem eben der räumlich gesehen erste Ansprechpartner. Aber das nächste Mal frage ich ihn dann eben mal nach der Adresse des Unternehmens, wenns Euch glücklich macht.


> Denk mal drüber nach! Oder würdest Du es
> toll finden, wenn Dir beim Ausüben Deines Berufes
> ständig Leute Steine in den Weg legen würden und
> Dich schikanieren würden?

Das ist leider nur allzuoft der Fall, da in der Stadtplanung jeder meint, mitreden zu können.

> Gut vielleicht
> entwickelst Du dafür erst eine Vorstellung, wenn
> Du später mal selber arbeiten tust.

Ich tue arbeiten tun. Und als freiberuflicher Stadtplaner und Unternehmensberater ist mir das Wohl meiner Kunden das höchste Gut. Alles, was ich mir hier wünsche und Grundlage all meiner Postings ist, ist dass dies Dienstleister im ÖPNV inkl. ihrer Mitarbeiter auch so sehen. Würde ich von meinen Kunden verlangen, dass sie mir zu jeder Beratungssitzung zunächst mal einen Überweisungsträger der letzten Abschlagzahlung vorlegen, hätte ich mit Sicherheit keine mehr. Würde ich sie von vorherein kriminalisieren, in dem ich davon ausgehe, dass sie alle in der Regel darauf aus sind, meine Leistungen nicht zu bezahlen auch nicht.
Lopi2000 schrieb:
> Das ist leider nur allzuoft der Fall, da in der
> Stadtplanung jeder meint, mitreden zu können.

Das muss der Planer schon abkönnen. Und mit gutem Grund. Nämlich von den Leuten, die in der von Dir geplanten Stadt leben, wohnen und arbeiten sollen. Du bist doch sonst so gegen Fremdbestimmung.
>> Selbst echte Schwarzfahrer sind besser dran als
>> der ehrliche, aber vergessliche Stammfahrgast
>> abends. Denn Schwarzfahrer dürfen nach dem
>> Aufschreiben weiter mitfahren und kommen
>> wenigstens ans Ziel (wenn auch ziemlich teuer).

> Das stimmt nicht! Auch Zeitkarteninhaber haben die Möglichkeit 40 ¤ zu bezahlen
> und dann mit dem "Wisch" bis zu ihrem Ziel weiterzufahren. Beim nachträglichen
> Vorzeigen der Zeitkarte bekommen sie dann den Betrag bis auf 2,50 ¤ erstattet.

Es geht darum, dass man abends auch als Zeitkarten-Inhaber gar nicht erst in den Bus hineinkommt, wenn man Fahrkarte und Geld vergessen/verloren hat, während ein echter Schwarzfahrer, der während der Fahrt erwischt wird, bis zum Ziel fahren darf. Hier werden Betrüger besser gestellt als ehrliche Kunden. Die Busfahrer sollten auf Wunsch ebenfalls die 40-Euro-Bescheinigungen ausstellen dürfen, so dass man auf jeden Fall nach Hause kommt.
histor schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das muss der Planer schon abkönnen. Und mit gutem
> Grund. Nämlich von den Leuten, die in der von Dir
> geplanten Stadt leben, wohnen und arbeiten sollen.
> Du bist doch sonst so gegen Fremdbestimmung.

Das kann er ja auch ab, aber er nimmt sich durch solche Erfahrungen auch heraus, in anderen Bereichen mitzureden, nämlich z.B. im Bus, in dem er befördert wird. Es gibt aber eben hier wie da auch Wissensunterschiede, die man beachten sollte und die in jahrelangen Ausbildungen oder Studien erworben wurden.


Ingo Lange schrieb:
-------------------------------------------------------
,,, Die
> Busfahrer sollten auf Wunsch ebenfalls die
> 40-Euro-Bescheinigungen ausstellen dürfen, so dass
> man auf jeden Fall nach Hause kommt.

Wobei dies wahrscheinlich rechtlich schwieriger ist als es der "gesunde Menschenverstand" wahrhaben will. Das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) wird ja erst fällig, wenn man schon einen Fahrschein haben müsste, aber eben noch keinen hat. Wenn man dagegen beim Busfahrer "vorspricht", um ihm zu erläutern, warum man keinen hat, könnte man ja noch einen kaufen, erfüllt also gar nicht den Tatbestand für das EBE.

Tariflich wäre wohl die praktikabelste Lösung, wenn man einen Fahrschein einführt, der 2.50 Euro kostet, mit Namen und Adresse versehen ist und wenn man nicht innerhalb einer Woche seine Zeitkarte vorzeigt, eine Nachforderung von 40 Euro bedingt. Zwar wäre der Verkauf von Fahrscheinen mit Name und Adresse mit modernen Fahrkartendruckern wohl möglich, aber würde doch ziemlich viel Zeit kosten, zumal die Daten ja auch irgendwie überprüft werden müssten.

Alles in allem wird man da wohl keine befriedigende Lösung finden und hat somit ein Beispiel mehr, wie durch diese Schikanemaßnahmen gegen die 95% ehrlichen Fahrgäste Stammkunden unzufrieden gemacht werden.
Einige Texteile habe ich entfernt, hoffe aber das es nicht aus dem Zusammenhang gerissen wird, allerdings hole ich einen Satz mal direkt hier hoch, der schon für sich spricht!

> Ich tue arbeiten tun.



Lopi2000 schrieb:
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> Keine Sorge, mein Gesundheitszustand ist von ein
> bisschen Heuschnupfen abgesehen, ganz in Ordnung
> und ich war bei Sinnen, als ich dies schrieb. Und
> ich stehe auch nun noch dazu.

Das sei mal so dahingestellt!

Zitat

gleisbauer schrieb:
1. Das Betätigen des Nothahnes ohne Vorliegen
eines Notfalls ist gemäß §145 StGB strafbar. Es
ist sehr bedenklich hier im Forum solche
Straftaten zu billigen, auch wenn Du viel zu
feige wärst, dies wirklich zu tun, sondern
stattdessen hier lieber im Forum den "Dicken" raushängen
lässt.

Dem ist doch nichts hinzuzufügen! Du schreibst das du als Unternehmensberater tätig bist.
Ist es dort die regel, die Unternehmen aufzufordern, Straftaten zu begehen?
Ich glaube du bist weder freiberuflicher Städteplaner noch Unternehmensberater in der realen Welt. Bei SimCity, Siedler und Co. da kann es sicherlich so sein.


> Ich hätte, wie schon mehrfach geäußert, keinerlei
> Bedenken, dies zu tun, wenn der Fahrer die Tür
> blockiert, um selbst den "Dicken" raushängen zu
> lassen.

Du willst es nicht begreifen oder? Das ist keine Schikane! Es ist nur sehr nervig die Tür erst hinten aufzumachen und dann die von Hinten nach vorne zu holen, die einen dann genervt sagen warum machen sie dann erst hinten auf?

Würdest du das bei mir machen, würde ich alle Register ziehen die mir zur Verfügung stehen! Inkl. Strafanzeige wegen §145 StGB


> Aber bislang habe ich - wie gesagt - eine
> solche Dreistigkeit auch nicht erlebt. Zudem ist
> es ja eben eine Türnotöffnung und kein
> Notruf/Notzeichen. Ich löse damit keine großartige
> Alarmierung aus und verursache niemandem mehr Mühe
> als er versucht hat mir zu verursachen.


Du merkst die Einschläge nicht oder? Wie willst du denn die Tür öffnen ohne den Nothahn zu betätigen?
Du schreibst doch selber "Zudem ist es ja eben eine Türnotöffnung"
Wo ist da die Not?
Ich stelle noch eine andere Sache in den Raum, eine Straftat gem. § 315 b StGB
Außerdem störst du damit den Betrieblichen Ablauf etc. pp.


>
> Na, aber wie erläutert, tun sie es ja aber. Wenn
> ich selbst schikaniert werde, in dem ich durch den
> halben Bus laufen muss, weil der Fahrer die Tür
> nicht öffnet, nur damit dieser einen flüchtigen
> Blick auf die (wie erläutert) bunten
> Papierschnipselchen werfen kann,

Also am besten ist du erwebst dir ein Kraftfahrzeug deiner Wahl, sofern du überhaupt die Charakterlichen Fähigkeiten und behördlichen Genehmigungen besitzt Kraftfahrzeuge zu führen und nutzt es denn.
Bleibt die Frage, was machst du denn bei einer roten Ampel, die immer wenn du an kommst auf rot ist, sicherlich fährst du da auch weiter. Dem Polizeibeamten wirst du denn auch sagen, das ist Schikane lass mal hier nicht so den "dicken" raushängen...

> Der Fahrer ist ein Mitarbeiter des Unternehmens
> genau wie die Büromitarbeiter und zudem eben der
> räumlich gesehen erste Ansprechpartner. Aber das
> nächste Mal frage ich ihn dann eben mal nach der
> Adresse des Unternehmens, wenns Euch glücklich
> macht.

Wegen solchen läuten wie dir macht dieser Beruf bei dem Hungerlohn keinen Spaß mehr, da kann sogar ich solche Kollegen wie Späteule verstehen!


> Das ist leider nur allzuoft der Fall, da in der
> Stadtplanung jeder meint, mitreden zu können.

Man gut denn, so mancher Städteplaner würde sonst was für einen mist fabrizieren, was wir auf der Strasse erst mal wieder ausbaden dürfen.


> Ich tue arbeiten tun. Und als freiberuflicher
> Stadtplaner und Unternehmensberater ist mir das
> Wohl meiner Kunden das höchste Gut. Alles, was ich
> mir hier wünsche und Grundlage all meiner Postings
> ist, ist dass dies Dienstleister im ÖPNV inkl.
> ihrer Mitarbeiter auch so sehen. Würde ich von
> meinen Kunden verlangen, dass sie mir zu jeder
> Beratungssitzung zunächst mal einen
> Überweisungsträger der letzten Abschlagzahlung
> vorlegen, hätte ich mit Sicherheit keine mehr.
> Würde ich sie von vorherein kriminalisieren, in
> dem ich davon ausgehe, dass sie alle in der Regel
> darauf aus sind, meine Leistungen nicht zu
> bezahlen auch nicht.

- ohne Worte -








Einer der gründe warum sich hier so mancher extremst weit aus dem Fenster lehnt ist, das man sich hier schön hinter seinen Nicknamen verstecken kann. Diese User hätten/haben nicht mal ansatzweise den Schneid sich in aller Öffentlichkeit hinter Ihrer Meinung zu stellen.
maraxla26 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Einige Texteile habe ich entfernt, hoffe aber das
> es nicht aus dem Zusammenhang gerissen wird,
> allerdings hole ich einen Satz mal direkt hier
> hoch, der schon für sich spricht!
>
> > Ich tue arbeiten tun.

Na, gerade dieser Satz ist leider vollständig aus dem Zusammenhang gerissen. Er bezog sich nämlich auf das "wenn Du später mal selber arbeiten tust." im Beitrag auf den ich überwiegend reagierte.

> Dem ist doch nichts hinzuzufügen! Du schreibst das
> du als Unternehmensberater tätig bist.
> Ist es dort die regel, die Unternehmen
> aufzufordern, Straftaten zu begehen?

Nun ja, es gilt Möglichkeiten zur Optimierung auszuloten, das ist mal klar. Aber in der Regel orientiert man sich schon an den bestehenden Gesetzen, zumindest in der schriftlich dokumentierten Beratung. Letztlich werden ja auch (nicht in meinen Beratungen, da falsches Themenfeld) Bußgelder etc. in die Wirtschaftlichkeitsrechnungen mit eingeplant und auch als Stadtplaner gilt es schon von Gesetzes wegen alles mit in seine Abwägungen einzubeziehen.


> Ich glaube du bist weder freiberuflicher
> Städteplaner noch Unternehmensberater in der
> realen Welt. Bei SimCity, Siedler und Co. da kann
> es sicherlich so sein.

Und ich glaube noch ganz andere Dinge, aber ich will ja hier nicht offtopic oder beleidigend werden wie andere.


> Du willst es nicht begreifen oder? Das ist keine Schikane!

Doch, die ist es. Nicht durch den einzelnen Fahrer, der tut nur seine Pflicht, klar. (Wobei man auch Pflichten durchaus hinterfragen kann...)

> Es ist nur sehr nervig die Tür erst
> hinten aufzumachen und dann die von Hinten nach
> vorne zu holen, die einen dann genervt sagen warum
> machen sie dann erst hinten auf?

Erzähl das nicht mir, ich bin dafür nicht verantwortlich. Sinn meines Verhaltens ist ja nur, diese unsinnige Kundenschikane wieder los zu werden. Da ist es deutlich sinnvoller, mit einer mehrgleisigen Strategie zu arbeiten:
a. "Öffentlichkeitsarbeit" (in diesem Forum oder sonstwo)
b. direkte Beschwerden
c. das Personal auf meine Seite ziehen, in dem ich zeige, dass die Umsetzung der Schikanemaßnahmen den Betrieb behindert. Langfristig kann das bedeuten: 1. unzufriedenes Personal, dessen Proteste unterstützen Punkt b; 2. mehr Bedarf an Personal durch längere Standzeiten an Haltestellen führt zu höheren Kosten führt zu Unwirtschaftlichkeit der Kundenschikane.

> Würdest du das bei mir machen, würde ich alle
> Register ziehen die mir zur Verfügung stehen!
> Inkl. Strafanzeige wegen §145 StGB

Es wäre mir ein Vergnügen, aber ich fürchte, Dein Arbeitgeber würde ein solches Verhalten kaum unterstützen. Erstens wegen der mangelnden Erfolgsaussichten, zweitens wegen der negativen Presse zur Kundenschikane, drittens um Gegenklagen (Freiheitsberaubung, Nötigung) zu vermeiden.

> Du merkst die Einschläge nicht oder? Wie willst du
> denn die Tür öffnen ohne den Nothahn zu betätigen?

Auch das ginge, aber wäre dann wirklich bedenklich, da Sachbeschädigung...

> Ich stelle noch eine andere Sache in den Raum,
> eine Straftat gem. § 315 b StGB

Schön, dass Du §-Nummern recherchieren kannst, aber vielleicht solltest die auch mal durchlesen. Wo ist den die Gefährung in unserem Falle? Darin, dass der Fahrer sich noch weiter aufplustert und nen Herzinfakt bekommt?

> Außerdem störst du damit den Betrieblichen Ablauf
> etc. pp.

Ja, aber das auch mit Absicht. (s.o.)


> Bleibt die Frage, was machst du denn bei einer
> roten Ampel, die immer wenn du an kommst auf rot
> ist, sicherlich fährst du da auch weiter.

Naja, kommt drauf an. Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: es muss natürlich jeder einzelne Fall individuell mit allen Konsequenzen abgewogen werden. Auch wenn der Regelfall wohl (beim Auto noch mit einem höheren Prozentsatz als zu Fuß oder mit dem Rad) sein wird, stehen zu bleiben, gilt es natürlich auch hier Unfallrisiko und die Gefahr, erwischt zu werden, in die Abwägung einzubeziehen.


> Dem
> Polizeibeamten wirst du denn auch sagen, das ist
> Schikane lass mal hier nicht so den "dicken"
> raushängen...

Naja, er ist wiederum durch Gesetze besonders geschützt, die ihn in der Abwägung gegebenenfalls begünstigen. Aber natürlich mache ich auch Polizisten eindeutig klar, wenn ich mich von ihnen schikaniert fühle. (Zuletzt am 1. Mai in Kreuzberg)

> Wegen solchen läuten wie dir macht dieser Beruf
> bei dem Hungerlohn keinen Spaß mehr, da kann sogar
> ich solche Kollegen wie Späteule verstehen!

Weil Du ja Fan des Verweisens auf Gesetzesparagraphen bist: Art. 12 GG.

> Man gut denn, so mancher Städteplaner würde sonst
> was für einen mist fabrizieren, was wir auf der
> Strasse erst mal wieder ausbaden dürfen.

Ja, tut mir ja auch leid, aber auch hier: in der Planung werden halt die Belange aller mit- und gegeneinander abgewogen. Wenn man jede Straße so bauen würde, dass man mit einem Gelenkbus perfekt um jede Ecke kommt, sähen unsere Städte wohl kaum so aus, wie wir sie heute zu schätzen wissen.


> Einer der gründe warum sich hier so mancher
> extremst weit aus dem Fenster lehnt ist, das man
> sich hier schön hinter seinen Nicknamen verstecken
> kann.

Das ist in der Tat ein Vorteil und lässt manche Diskussion offener werden, aber es gibt auch noch weitere Vorteile.

> Diese User hätten/haben nicht mal
> ansatzweise den Schneid sich in aller
> Öffentlichkeit hinter Ihrer Meinung zu stellen.

Das würde ich nicht so pauschalisieren, ich hätte ihn sicher. Nur bevorzuge ich, selbst auszusuchen, wann und wo ich mich mit den Themen dieses Forums sowie den Anfeindungen, die von so manch hohem Ross herunter kommen, auseinandersetze, insofern versuche ich dies durch den Nickname zu trennen. Wie Du merkst, gibt es aber meist zügig eine Antwort von mir, auch auf persönliche Nachrichten.
@ loopi

geh mal lieber deiner arbeit nach und plan schön, anstatt dauernd hier so ein blödsinn zu schreiben. anscheinend gibts wohl nichts mehr zu planen oder bist einfach planlos (wohl eher). finde dich damit ab, dass einige fahrer mit verzögerung die hintere tür aufmachen, um alle außerhalb nach vorn zu holen.
hunde die bellen beißen nicht. im netz machen einige gern auf welle und in der realität sind es unscheinbare, kleine, übersehene lichtchen.
und nu is ruh.

******Wer glaubt das ein Volksvertreter das Volk vertritt. Der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet.******



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.06.2008 13:18 von Späteule.
Späteule schrieb:
-------------------------------------------------------
> @ loopi
>
> geh mal lieber deiner arbeit nach und plan schön,
> anstatt dauernd hier so ein blödsinn zu schreiben.
> anscheinend gibts wohl nichts mehr zu planen oder
> bist einfach planlos (wohl eher). finde dich damit
> ab, dass einige fahrer mit verzögerung die hintere
> tür aufmachen, um alle außerhalb nach vorn zu
> holen.

Von einer kurzen Verzögerung war ja auch nie die Rede, sondern vom vollständigen nach vorne laufen lassen. Und da sag ich immer noch: "Njet!" und würde entsprechend reagieren. Punkt. Aus.
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