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Rentnerin musste 40 Euro zahlen ...
geschrieben von Neu Wulmstorf 
... weil sie Seniorenticket für verspäteten Zug nutzte.

Heute stand unter dieser Überschrift ein Artikel im "Neue Buxtehuder Tageblatt", in dem berichtet wurde, dass eine Rentnerin, die nach 9:00 Uhr morgens in Buchholz in einen Metronom gestiegen ist, 40 Euro Strafe zahlen musste, weil der Zug regulär schon um 8:57 Uhr hätte abfahren sollen und die Seniorenkarte erst ab 9:00 Uhr gültig ist.

Weiter ist zu lesen: Metronom-Sprechering Kohn sagt, Metronom müsse hier strikt handeln. Es käme immer wieder zu Verspätungen und man könne hier keine generelle Kulanz walten lassen.

Wenn Metronom sich da man nicht irrt: In den Tarifbestimmungen ist in Abschnitt 3.4.4 zu lesen:

"Senioren-Karten gelten montags bis freitags von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss, sonnabends, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss des jeweiligen Tages. Außerhalb der genannten Zeiten dürfen weder Fahrten angetreten noch begonnene Fahrten zu Ende geführt werden."

Die Fahrkarte der Seniorin war demnach gültig, in den Tarifbestimmungen befindet sich keine Passus der besagt, dass das Ticket doch nicht nach 9:00 Uhr gültig ist wenn ein Zug Verspätung hat.

Kann der HVV Metronom nicht mal in seine Schranken weisen?
Oder um es mal so zu sagen: Wenn ein Zug um nach 9:00 angeboten wird ist mir als Kunde der reguläre Fahrplan ziemlich gleichgültig. Das ist ein Problem des Verkehrsunternehmens. Als Kunde muss ich mich um betriebliche Finessen nicht zu kümmern. Kann eine interessante Rechtsfrage werden.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Die Rechtslage dürfte unstrittig sein. Die Dame hat ihre Fahrkarte erst nach 09:00 Uhr eingesetzt. Punkt. Aus.
Die Karte ist gültig, da vom Fahrgast kaum verlangt werden kann, sich bei jedem Zug zunächst zu erkundigen, ob er nun verspätet ist oder nicht. Und die Tarifbestimmungen sind auch eindeutig.

Etwas anderes ist es abends: Hier gilt die Karte natürlich auch über 16 Uhr hinaus, wenn ein Zug Verspätung hat.
Wenn ich jetzt an einer Haltestellen stehen würde und da fährt alle 10 Min. ein Bus und es ist dann zu Beispiel 9.03 Uhr und der Wagen, der eigentlich nach Fahrplan 8.57 Uhr kommen sollte und Verspätung hat und nun vor den normalen Wagen um 9.07 Uhr kommt, dann dürfte man den wohl auch nicht nehmen, oder wie denkt man sich das da?

Wenn die Karte ab 9 Uhr gültig ist und der Zug um 9.03 Uhr da steht, dann wäre das doch einfach Blödsinn, dann nicht mit den fahren zu dürfen, mir wäre es auch neu, das die Fahrkarten Fahrplangebunden sind.

Wenn um 9 Uhr ein Zug da ist, dann kann das den Fahrgast egal sein, ob der Verspätung hat, oder nicht.

Da hat jemand aber irgendwie eine kommische Auffassung...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.12.2010 14:34 von Yoshi.
Neu Wulmstorf schrieb:
-------------------------------------------------------
> ... weil sie Seniorenticket für verspäteten Zug
> nutzte.
>
... der ihr nach Fahrplan aber gar nicht zugestanden hat.

> Heute stand unter dieser Überschrift ein Artikel
> im "Neue Buxtehuder Tageblatt", in dem berichtet
> wurde, dass eine Rentnerin, die nach 9:00 Uhr
> morgens in Buchholz in einen Metronom gestiegen
> ist, 40 Euro Strafe zahlen musste, weil der Zug
> regulär schon um 8:57 Uhr hätte abfahren sollen
> und die Seniorenkarte erst ab 9:00 Uhr gültig
> ist.
>
Da der Zug regulär um 8:57 fahren sollte und die Seniorenkarte aber erst ab 9:00 Uhr gültig ist, hat ihr dieser Zug überhaupt nicht zugestanden.

> Weiter ist zu lesen: Metronom-Sprechering Kohn
> sagt, Metronom müsse hier strikt handeln. Es käme
> immer wieder zu Verspätungen und man könne hier
> keine generelle Kulanz walten lassen.
>
Wenn ein Zug planmäßig um 8:57 fährt, steht der Rentnerin dieser Zug nicht zu, auch wenn dieser tatsächlich erst um 9:03 fährt. Es gilt immer die planmäßige Abfahrzeit des Zuges und nicht die tatsächliche.

> Wenn Metronom sich da man nicht irrt: In den
> Tarifbestimmungen ist in Abschnitt 3.4.4 zu
> lesen:
>
> "Senioren-Karten gelten montags bis freitags von
> 9.00 Uhr bis Betriebsschluss, sonnabends, sonntags
> und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis
> Betriebsschluss des jeweiligen Tages. Außerhalb
> der genannten Zeiten dürfen weder Fahrten
> angetreten noch begonnene Fahrten zu Ende geführt
> werden."
>
Aber nicht, wenn der Zug planmäßig schon um 8:57 hätte fahren sollen.

> Die Fahrkarte der Seniorin war demnach gültig, in
> den Tarifbestimmungen befindet sich keine Passus
> der besagt, dass das Ticket doch nicht nach 9:00
> Uhr gültig ist wenn ein Zug Verspätung hat.
>
Die Fahrkarte der Senioren war demnach nicht gültig, weil Verspätungen von vor 9:00 Uhr fahrenden Zügen nicht gelten.

> Kann der HVV Metronom nicht mal in seine Schranken
> weisen?
>
Wozu soll der HVV Metronom in die Schranken weisen? Metronom hat richtig gehandelt: Zug soll planmäßig um 8:57 fahren, Fahrkarte gilt aber erst ab 9:00 Uhr = Zug steht Fahrgast mit Fahrkarte mit Gültigkeit ab 9:00 Uhr nicht zu.
Jan Gnoth schrieb:

> Wenn ein Zug planmäßig um 8:57 fährt, steht der
> Rentnerin dieser Zug nicht zu, auch wenn dieser
> tatsächlich erst um 9:03 fährt. Es gilt immer die
> planmäßige Abfahrzeit des Zuges und nicht die
> tatsächliche.

In den Tarifbestimmungen steht 09.00 Uhr als Gültigkeitsbeginn. Dann ist die Karte gültig. Nur das habe ich als Kunde zu beachten!

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Jan (G.), nun lass doch mal die Kirche im Dorf. Ob einem Fahrgast ein Zug zusteht oder nicht, ist doch vollkommen gleichgültig, wenn der Fahrschein in dieser Zeit de facto gültig ist. Wenn ich verspätet zum Bahnhof komme, und dort mein Zug, der eigentlich bereits 6 Minuten weg sein sollte, noch erwische, werde ich nicht zögern, diesen zu benutzen. Sollte mir einer der Kontrollatoren preußisch-engstirnig "dumm" kommen, obwohl ich für diese Zuggattung und zu dem Zeitpunkt meines Zustiegs einen gültigen Fahrschein hatte, wird der Anwalt angerufen. Das Vorgehen in diesem Falle ist unter aller Kanone! Ich schau doch nicht auf die Uhr und den Fahrplan, ob ich in diesem Moment noch schnell in den Zug sprinten darf. Das ist doch weltfremd und absurd.

Viele Grüße
Marcus



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.12.2010 14:05 von Netzspinne.
Zitat

... der ihr nach Fahrplan aber gar nicht zugestanden hat.

Das ist egal. Sie hat eine Fahrkarte, die ab 9 Uhr gilt und fuhr nach 9 Uhr. So einfach ist das. Würde Dich gern dabei erleben, wie du in der Stadt bei den Busfahrern der M5 um Schlag 9 Uhr erstmal fragst, wann denn ihre planmäßige Abfahrtszeit war... haha. Was für ein Unsinn.

Übrigens gibt es mindestens eine Schnellbahnhaltestelle im Großbereich, die ohne Uhr und regelmäßig ohne Fahrplan ist. (Wenn einer hängt, dann fotokopiert und in einer Klarsichthülle mit Tesa am Wartehäuschen angeklebt.) Weiß jemand den Ort, wo man nie als Senior oder CC-Karteninhaber ohne Fahrplanbuch samt Funkuhr oder Nachfrage beim Lokführer einsteigen sollte?
Interessant wird diese Überlegung ja auch, wenn man das Winterchaos, das wir in den nächsten Wochen sicher wieder mal erleben werden, mit in Betracht zieht. Dann dürfte man ja, um auf Nummer sicher zu gehen, erst ab mittags fahren, da es ja durchaus passieren kann, dass ein Bus einen ganzen Umlauf zurück hängt.
Jan Gnoth, das ist doch kompletter Unsinn. Wenn die Fahrkarte gültig ist, dann ist sie gültig und damit basta! Ob der Zug vor Beginn der Fahrkartengültigkeit hätte losfahren sollen ist doch nur sinnlose Haarspalterei und eine dreiste Abzocke. Es zählt die Gültigkeit und nur das. Ende.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.12.2010 14:21 von Ringbahn.
Jan Gnoth schrieb:
-------------------------------------------------------
> Da der Zug regulär um 8:57 fahren sollte und die
> Seniorenkarte aber erst ab 9:00 Uhr gültig ist,
> hat ihr dieser Zug überhaupt nicht zugestanden.

Stimmt, aber gefahren ist er trotzdem.

> Die Fahrkarte der Senioren war demnach nicht
> gültig, weil Verspätungen von vor 9:00 Uhr
> fahrenden Zügen nicht gelten.

Es gibt dieses Forum und die reale Welt.
Die meisten User wissen, wann ihr Zug planmäßig fährt,
andere müßten dazu erst den Fahrplan einsehen. Wartet
der Lokführer ab, bis sich die Seniorin über die
Zulässigkeit informiert hat ?
Ich bin als Fahrgast nicht verpflichtet, in den Fahrplan zu sehen. Ich stehe an der Haltestelle und nehme ab 9:00 den Zug, der vorbeikommt. So einfach ist das Leben. Man verspricht, mich mit dieser Karte ab 9:00 mitzunehmen. Wenn es denn dieser Zug nicht sein soll, muss man ihn eben vor 9:00 vorbeischicken.

Alles andere ist betriebsblinde Bürokratie.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Wie kann denn einen Fahrgast ein Zug nicht zustehen?

Es wäre mir neu, das man absichtlich Busse und Bahnen kurz vor 9 Uhr abfahren lässt, damit die Fahrgäste mit der Zeitbeschränkung nicht mitfahren dürfen...
Das hat einfach etwas mit den Fahrplan selbst und den Umläufen zu tun.
Es ist dann irgendwie auch witzig, das vielleicht eine oder zwei Haltestellen später, dann den 9 Uhr Kartenbesitzer der Zug denen dann auf einmal zusteht und vorher eben nicht.
Anonymer Benutzer
Re: Rentnerin musste 40 Euro zahlen ...
05.12.2010 16:31
Ich frage mich ganz ehrlich warum ihr euch alle über dieses Thema so in die Wolle kriegt. Dass der Kunde König ist ist ein Schnack von gestern. Heute ist der Kunde das @#$%& was mit Verspätungen und unfreundlichen Busfahrern leben muss. Aber wenn der Zug wirklich um 9:00 Uhr kam dann ist die Frau meiner Meinung nach im Recht mit ihrer Fahrkarte mitfahren zu dürfen. Und welcher Kontrolleur/in auch immer diese Strafe ausgestellt hat gehört für soviel Pingeligkeit nicht in dieses Unternehmen was weiß gott schon bessere Tage hatte.
Ich denke es ist doch ganz einfach: Der Kontrolleur des Zuges hatte keine Kenntnis von der Verspätung des Zuges, hat Fahrscheine kontrolliert aber die Uhr ausser acht gelassen. Und nun kommt ein Fahrgast in den Zug, zeigt seine im besten Glauben gültige Fahrkarte und der Kontrolleur, der die (planmäßigen) Abfahrtszeiten genau kennt, sagt, dass die Kundin überhaupt nicht das Recht hätte, in diesem Zug zu sein. Die Kundin sagt aber, dass der Zug Verspätung hätte und sie damit innerhalb der Gültigkeit des Fahrscheins den Zug bestiegen hätte. Der Kontrolleur aber meint dass sie ja viel erzählen könnte, wie der Tag lang ist, denn er hat im Moment nicht in Erinnerung, dass der Zug verspätet sei und stellt ihr die 40 Euro in Rechnung. Somit hat der Kontrolleur in gutem Glauben, allerdings etwas engstirnig, nach Recht und Gesetz gehandelt.

Dass sich die Betreibergesellschaft daraufhin unkooperativ verhält und die 40 Euro nach wie vor fordert, ist eine andere Sache. Aber sowas muss man doch einvernehmlich klären können. Ich schätze mal, dass es irgend so ein Missverständnis ist.

Übrigens ein ganz anderes Ding: Ich bin vor einiger Zeit Dehnhaide in die U-Bahn gestiegen. Vorher besorgte ich mir eine 9-Uhr-Tageskarte. Nun war es aber nach meiner und der Bahnhofsuhr 10 Minuten vor neun. Auf dem Automat war diese Tageskarte inaktiv. Rund eine Minute später, also etwa 8 oder 9 Minuten vor neun gab der Automat diesen Fahrschein heraus. Was wäre passiert, wenn oben gerade eine U-Bahn eingefahren wäre und ich in diesem Zug kontrolliert worden wäre. Offiziell wäre ich schwarz gefahren, aber ich glaube kaum dass der Kontrolleur mir da einen Strick draus gedreht hätte...

Viele Grüße
Marcus



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.12.2010 17:07 von Netzspinne.
Wir Leben doch in einem Rechtsstaat, wo einen die schuld bewiesen werden muß.

Wenn die Frau, das alles so erklärt hat, dann hätte sich der/die Kontrolleur/in mal danach erkundigen solln, ob da nicht etwas dran war.
Wenn weitere Fahrgäste diese Aussage dann auch noch bestätigen können, dann sollte man das vielleicht zur Kenntins nehmen.
Hallo Marcus,

> Übrigens ein ganz anderes Ding: Ich bin vor
> einiger Zeit Dehnhaide in die U-Bahn gestiegen.
> Vorher besorgte ich mir eine 9-Uhr-Tageskarte. Nun
> war es aber nach meiner und der Bahnhofsuhr 10
> Minuten vor neun. Auf dem Automat war diese
> Tageskarte inaktiv. Rund eine Minute später, also
> etwa 8 oder 9 Minuten vor neun gab der Automat
> diesen Fahrschein heraus. Was wäre passiert, wenn
> oben gerade eine U-Bahn eingefahren wäre und ich
> in diesem Zug kontrolliert worden wäre. Offiziell
> wäre ich schwarz gefahren, aber ich glaube kaum
> dass der Kontrolleur mir da einen Strick draus
> gedreht hätte...

Wieso nicht? In dem Fall hättest Du ja recht bewußt gegen die Bestimmungen gehandelt, auch hatten die Automaten früher keine derartige Sperre - meine ich. Man wird sich schlecht herausreden können, bei einer 9 Uhr-Tageskarte nicht schon am Namen die gültige Uhrzeit erkennen zu können. ;-)

Die Sperre wird ganz bewußt einige Minuten vor 9 Uhr beendet, damit man sich in aller Ruhe die Karte kaufen kann. Ich find's gut so.



Grüße
Boris
Netzspinne schrieb:

> Übrigens ein ganz anderes Ding: Ich bin vor
> einiger Zeit Dehnhaide in die U-Bahn gestiegen.
> Vorher besorgte ich mir eine 9-Uhr-Tageskarte. Nun
> war es aber nach meiner und der Bahnhofsuhr 10
> Minuten vor neun. Auf dem Automat war diese
> Tageskarte inaktiv. Rund eine Minute später, also
> etwa 8 oder 9 Minuten vor neun gab der Automat
> diesen Fahrschein heraus. Was wäre passiert, wenn
> oben gerade eine U-Bahn eingefahren wäre und ich
> in diesem Zug kontrolliert worden wäre. Offiziell
> wäre ich schwarz gefahren, aber ich glaube kaum
> dass der Kontrolleur mir da einen Strick draus
> gedreht hätte...

DA täuscht Du Dich. 40 EUR.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
So sehe ich das auch, man hätte Dir dann gesagt, das es auch eine Ganztageskarte gibt, die eben auch vor 9 Uhr gültig ist.

Man kann sich doch jetzt auch aus dem Internet eine Tageskarte kaufen und ausdrucken. Wenn man das macht, dann hat man ebenfalls bis um 9 Uhr zu warten.
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