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Rentnerin musste 40 Euro zahlen ...
geschrieben von Neu Wulmstorf 
Man möge die Rentnerin den Löwen zum Fraß vorwerfen...
HHNights schrieb:
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> Man möge die Rentnerin den Löwen zum Fraß
> vorwerfen...

Ach ja - wohl eher den Kontrolleur. Ansonsten - hast Du einen bestimmten Grund für diese Formulierung ?

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
histor schrieb:
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> HHNights schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Man möge die Rentnerin den Löwen zum Fraß
> > vorwerfen...
>
> Ach ja - wohl eher den Kontrolleur. Ansonsten -
> hast Du einen bestimmten Grund für diese
> Formulierung ?

Ich glaube, er wollte einfach Jan G. Meinung satirisch überspitzen...
Richtig, denn die Todesstrafe gibt es in Deutschland ja nicht mehr.

Ich war der Meinung, daß es dadurch automatisch als Ironie zu erkennen ist.

Aber Mathias hat es ja nun aufgeklärt, damit sind hoffentlich alle Unklarheiten beseitigt.


Letztlich kann man die Sache so oder so sehen, aber selbst wenn man jetzt auf den Gesetzen beharrt, finde ich die 40 Euro extremst übertrieben.
DELETE



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.08.2016 13:15 von silentium92.
silentium92 schrieb:
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> Und naja, der Kontrolleur hätte mal menschlich
> sein können.

Das sagt sich leicht, und natürlich hast Du Recht. Aber um solche Fälle wie mit der Rentnerin VÖLLIG auszuschließen, müsste JEDER Kontrolleur nicht "mal" menschlich sein, sondern IMMER (100,0 %). Eigentlich sind es aber die Regeln, die falsch sind ("Für die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend"), und man kann nicht von Kontrolleuren erwarten, dass sie ständig mit 100,0 % Menschlichkeit die nachlässig konstruierten Regeln ausgleichen. Auch ein Kontrolleur hat mal einen schlechten Tag. Deshalb sollten die Verkehrsbetriebe ihre Regeln wasserdicht gestalten.

Leider dürfte die Dunkelziffer so "misshandelter" Fahrgäste sehr hoch sein, denn vermutlich wird sich nur ein Bruchteil so wie die besagte Rentnerin an die Presse wenden.

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metrobits.org
Ich war eine Woche verreist, deshalb erst jetzt meine Meinung dazu:
Die Dame wird ein niedriges Einkommen haben und somit steht ihr Prozesskostenhilfe zu. Also ab zu einem Anwalt, der beantragt für sie diese Hilfe bzw. erklärt ihr wo sie das beantragen kann (meist am Amtsgericht). Dann musst sie auf Feststellung klagen, dass ihre Karte ab 9 Uhr gültig ist und sie in jeden Zug einsteigen darf, der _ab_ 9 Uhr von dem Bahnhof abfährt. Es ist schlicht unzumutbar, wenn man die Treppe am Bahnhof runter kommt, erst zu forschen, wann die fahrplanmäßige Abfahrzeit eigentlich gewesen wäre. Wenn die Bahn (egal ob DB oder Metronom) zu blöd und unfähig sind, pünktlich zu fahren, ist das ihr Problem und eigentlich auch eine Sauerei, genau wie der Umgang mit den Kunden (hier die alte Dame).

Beste Grüße
André
Ich wollte vor längerer Zeit von Tonndorf nach Hbf fahren.
Die Abfahrt wäre planmäßig 17:58 Uhr gewesen.
Mein CC-Ticket galt erst wieder ab 18 Uhr, also habe ich mir eine Fahrkarte für 2 Minuten Fahrtweg gekauft.

Erste Frage: Welcher Tarif gilt für 2 Minuten? Kurzstrecke? Nirgendwo ist angegeben, welche Fahrkarte ich für die Fahrt von 2 Minuten kaufen muss; denn nach den 2 Minuten habe ich ja wieder eine gültige Fahrkarte.


Nun hatte in meinem Fall die R10 ausnahmsweise eine Verspätung und ist erst nach 18 Uhr abgefahren.

Zweite Frage: Bekomme ich meine Auslage für die nicht genutzte 2-Minuten-Fahrkarte erstattet?
Zitat

.Lo. schrieb:
> Zweite Frage: Bekomme ich meine Auslage für die
> nicht genutzte 2-Minuten-Fahrkarte erstattet?

???

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Zitat

Erste Frage: Welcher Tarif gilt für 2 Minuten? Kurzstrecke? Nirgendwo ist angegeben, welche Fahrkarte ich für die Fahrt von 2 Minuten kaufen muss; denn nach den 2 Minuten habe ich ja wieder eine gültige Fahrkarte.

Na, bis zu dem ort, an dem du eine gültige Fahrkarte hast. Auf freier Strecke wäre zwar auch möglich, aber bis dahin kannst du ja kaum eine Fahrkarte lösen. Also bis Wandsbek, das ja wohl nach 19.00 Uhr erreicht wird.
Herbert schrieb:
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> Also bis Wandsbek, das ja wohl
> nach 19.00 Uhr erreicht wird.

Sogar schon nach 18 Uhr.
Aber Wandsbek ist ja vielleicht schon ein höherer Tarif.
Es könnte doch ein niedrigerer Tarif reichen für die Strecke, die ich in 2 Minuten erreicht hätte?! Wer sagt mir das, wo ich in 2 Minuten bin?
Hallo .Lo.

Im HVV gibt es aber kein Zeit-Preissystem, sondern ein Zonen/Ring-Preissystem. Somit musst du immer zwischen zwei Stationen eine Fahrkarte bereit haben, die für die ganze Strecke gilt.
Bildlich gesprochen sieht es in deinem Fall analog aus, wie als ob zwischen den Stationen eine Zonengrenze liegen würde. Dann kaufst du ja auch keine Fahrkarte zur Grenze, sondern zur ersten Station innerhalb der anderen Zone.

Grüße
Du mußt eine Karte bis zu dem Bahnhof lösen, den Du ab 18:00 Uhr erreichst - und das ist nunmal Wandsbek. Du kannst ja schlecht eine halbe Kurzfahrt lösen und damit argumentieren, dass Du zum Holstenhofweg willst und kurz vor der Straßenbrücke die Notbremse ziehen willst, oder? ;-)
.Lo. schrieb:
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> Ich wollte vor längerer Zeit von Tonndorf nach Hbf
> fahren.
> Die Abfahrt wäre planmäßig 17:58 Uhr gewesen.
> Mein CC-Ticket galt erst wieder ab 18 Uhr, also
> habe ich mir eine Fahrkarte für 2 Minuten Fahrtweg
> gekauft.
>
> Erste Frage: Welcher Tarif gilt für 2 Minuten?
> Kurzstrecke? Nirgendwo ist angegeben, welche
> Fahrkarte ich für die Fahrt von 2 Minuten kaufen
> muss; denn nach den 2 Minuten habe ich ja wieder
> eine gültige Fahrkarte.
>
Du hättest eine Fahrkarte bis zu der Station kaufen müssen, welche als erstes nach 18 Uhr erreicht wird. Da das aber in diesem Fall die nächste Station gewesen wäre, hätte wohl Kurzstrecke gereicht.

> Nun hatte in meinem Fall die R10 ausnahmsweise
> eine Verspätung und ist erst nach 18 Uhr
> abgefahren.
>
> Zweite Frage: Bekomme ich meine Auslage für die
> nicht genutzte 2-Minuten-Fahrkarte erstattet?
>
Womit dir diese R10 aber trotzdem nicht zugestanden hätte. Du hättest also in jedem Fall diese 2 Minuten-Fahrkarte gebraucht.
Öffie schrieb:
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> Du mußt eine Karte bis zu dem Bahnhof lösen, den
> Du ab 18:00 Uhr erreichst - und das ist nunmal
> Wandsbek. Du kannst ja schlecht eine halbe
> Kurzfahrt lösen und damit argumentieren, dass Du
> zum Holstenhofweg willst und kurz vor der
> Straßenbrücke die Notbremse ziehen willst, oder?
> ;-)


Das Problem ist, dass ich am Fahrkartenautomat nicht erkennen kann, wo der Zug in zwei Minuten sein wird.
Du wirst ja wohl auf dem Bahnhof Tonndorf irgendwo etwas finden, aus dem Du ablesen kannst, wie lange eine Regionalbahn von Tonndorf nach Wandsbek unterwegs ist ;-)
.Lo. schrieb:
> Das Problem ist, dass ich am Fahrkartenautomat
> nicht erkennen kann, wo der Zug in zwei Minuten
> sein wird.
Was für ein Geeiere um ein Kurzstreckenticket. Wenn man denn damit schon trickreich vor 18:00 fährt - dann kann man ja wohl auch so schlau sein, Fahrzeiten zu ermitteln. Ist doch sonst hier allererstes Hobby.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Da zwischen Tonndorf und Wandsbek keine Zahlgrenze liegt, reicht die Kurzstrecke. Günstiger geht es sowieso nicht.

Zwischen Rahlstedt und Tonndorf jedoch liegt eine Zahlgrenze. Hier müsstest du eine Nahbereichskarte kaufen, denn der Zug fährt nicht zu einer bestimmten Zeit über die Zahlgrenze. Der Grundsatz, jederzeit im Besitz einer gültigen Fahrkarte zu sein, ist hier nicht erfüllt. Denn kurz nach der Abfahrt um 17.59 gilt deine CC-Karte nicht (sie kann praktisch als nicht vorhanden angesehen werden) und mit einer Kurzstreckenkarte fährst du von der ersten Sekunde an schwarz.

Dasselbe müsste gelten, wenn die Zahlgrenze auf einer Haltestelle liegt, der Zug dort aber ohne Halt durchfährt.

Etwas anderes ist es jedoch bei Zonen-Karten. Zwischen Gartenholz und Bargteheide liegt irgendwo die Grenze zwischen den Ringen B und C. Wer eine Karte für Ring B hat und eine zweite für Ring C kann selbstverständlich von Gartenholz nach Bargteheide fahren, obwohl nicht klar ist, wo der Wechsel zwischen beiden Karten stattfindet. Der obige Grundsatz ist hier erfüllt, denn jederzeit ist genau eine von beiden Karten gültig.
OK, konstruieren wir uns mal ein wirklich interessantes Beispiel:

Ich habe eine CC-Karte Gesamtbereich und eine SH-Tarif-Fahrkarte Kiel-Dauenhof. Der Zug fährt (planmäßig oder aber verapätet) nach 18.00 Uhr durch Dauenhof, aber vor 18.00 Uhr in Neumünster bzw. Wrist ab. Ist man Schwarzfahrer oder nicht?
> Ich habe eine CC-Karte Gesamtbereich und eine SH-Tarif-Fahrkarte
> Kiel-Dauenhof. Der Zug fährt (planmäßig oder aber verapätet) nach 18.00 Uhr
> durch Dauenhof, aber vor 18.00 Uhr in Neumünster bzw. Wrist ab. Ist
> man Schwarzfahrer oder nicht?

Wenn der Zug in Dauenhof hält (und nur dann weißt du ja, dass er nach 18 Uhr dort sein soll), ist alles in Ordnung.

Wenn er nicht dort hält, fährst du meiner Meinung nach schwarz, sobald der Zug am letzten Halt vor der Durchfahrt durch Dauenhof abgefahren ist, z. B. in Wrist, denn du hast in diesem Augenblick keine gültige Fahrkarte mehr für diesen Zug.
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