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Rentnerin musste 40 Euro zahlen ...
geschrieben von Neu Wulmstorf 
Werden die 9-Uhr-Karten tatsächlich am Morgen nicht verkauft? Das ist ja irre.

Und ein Warnhinweis ist ja wohl überflüssig. Auf der Karte stand/steht "Gültig ab 9 Uhr" aber so extrem deutlich und in der Ecke dazu als Bonus sogar die Uhrzeit beim Kauf.

"Fand es nur interessant, dass Fahrscheine verkauft werden, die eigentlich überhaupt nicht gültig sind."

Wenn du dir um 5.50 Uhr eine 9-Uhr-Tageskarte kaufst, ist sie wohl gültig, aber nach 10 Minuten musst du wieder raus.

Wo wir schon bei diesen beknackten Fragen sind: Wenn der Zug planmäßig um 9:00 Uhr fährt, darf man dann schon vorher runter in den fahrkartenpflichtigen Bereich oder muss man um 9:00:00 einen Sprint hinlegen oder den Zug verpassen? Und was ist, wenn der Zug planmäíg um 15:59 ankommt, es dann 15:59:50 wird und um 16:02 in eine Sperrenkontrolle gerät?
Um hier einmal auch etwas beizutragen ein eigener Erfahrungsbericht aus dem metronom eines Morgens auf der Fahrt von Hamburg Hbf in Richtung Hannover Hbf via Uelzen:

Ich hatte ein Niedersachsenticket gekauft, es war gegen 08:30 und wollte eigentlich noch ein wenig durch die Stadt gondeln bis ich den Zug um 09:57 bekomme (fragt mich nicht, wieso ich schon um halb neun am Hbf stand...ich sags lieber selbst: ich war zu Blöd, ich dachte allenernstes, das Niedersachsenticket sei ganztägig Gültig, in der U-Bahn, an der Station Meßberg fiel mir das wieder ein, tja dumm gelaufen). So nun kaufte ich mir etwas zum essen und es war langsam also 08:57 bis ich sah: ACH ne, der Zug hat doch tatsächlich 5 Minuten verspätung. Ich dachte mir "hmmm ich kann den doch benutzen", fragste aber am Besten nochmal nach.
Als der Zug sich gemächlich aus Altona in den Bahnhof quälte und zum Stehen kam, und noch dazu eine bildhübsche Zugbegleiterin ausstieg war es soweit "jetzt frag ich nach!". Kurz und gut: Ich tat es!
Diese bildhübsche Zugbegleiterin antwortete mit solch einer Coolness auf die Frage "Der Zug sollte ja 08:57 fahren, planmäßig, kam nun aber verspätet, darf ich diesen Zug dennoch benutzen?" - "Na klar, auf dem Ticket steht doch AB 9 UHR gültig und wir haben es 09:05, jetzt aber rein, sonst fahren wir noch später ab" ;) (den Smiley ergänze ich einfach mal).



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.12.2010 22:46 von Pille.
Was aber überhaupt nicht aussagt, denn die kann auch einfach nur nett gewesen sein, oder wußte es nicht besser, oder war in den fall auch egal gewesen...

Damit ist also rein gar nichts geklärt.
"Der Metronom ist leider nur so gut wie eben sein Ruf und von derartigen Fällen im Metronom lese ich nicht zum ersten Mal ..."

Wir von Pro Bahn e. V. haben mit dem Metronom leider auch nicht die besten Erfahrungen. Ich habe Verhaltensweisen der Zugbegleiter/innen erlebt, die sind mit "kleinkariert und rechthaberisch bis unverschämt" noch sehr wohlwollend umschrieben. Wegen einer angeblich notwendigen Nachlösung haben wir einmal monatelang mit diesen DB-Instanzen in Baden-Baden gestritten und am Ende hatten DB und Metronom nicht den Hauch einer Chance.

Zum vorliegenden Fall gibt es bereits seit etlichen Jahren ein ähnliches Urteil, aus dem Umland von Stuttgart, ich glaube Ludwigsburg, sinngemäß: Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf sind grundsätzlich immer zu Gunsten des Fahrgastes auszulegen. Ende der Durchsage! Die Sache in Stuttgart hat übrigens mit der Entlassung des Zub geendet, weil er die Monatskarte und gleich auch noch den Führerschein der Fahrgästin als "Pfand" einbehalten hat.

Wenn die Rentnerin Hilfe braucht, eine PN an mich reicht, wir helfen ...
Herbert schrieb:
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> Wo wir schon bei diesen beknackten Fragen sind:
> Wenn der Zug planmäßig um 9:00 Uhr fährt, darf man
> dann schon vorher runter in den
> fahrkartenpflichtigen Bereich oder muss man um
> 9:00:00 einen Sprint hinlegen oder den Zug
> verpassen? Und was ist, wenn der Zug planmäíg um
> 15:59 ankommt, es dann 15:59:50 wird und um 16:02
> in eine Sperrenkontrolle gerät?
>
Da gibt es Toleranzzeiten: Wenn zwischen 8:50 und 9:00 ein Fahrgast mit einer 9-Uhr-Tageskarte oder CC-Karte im fahrkartenpflichtigen Bereich angetroffen wird, so wird dieser von den Prüfern ermahnt, erst nach 9:00 in den Zug einzusteigen. So ist es zumindest mir vor einigen Jahren passiert, als ich mir zwischen 8:50 und 8:55 eine 9-Uhr-Tageskarte gekauft hatte. Kurz nachdem ich gegen 8:55 den Bahnsteig betreten hatte, kam eine HUW-Streife zu mir und wollte meinen Fahrausweis sehen. Der Prüfer sah sich diesen Fahrausweis genau an und sagte dann zu mir, dass es erst 8:55 Uhr sei und ich den nächsten Zug der um 8:59 fährt damit noch nicht nehmen dürfe: Mit dieser Fahrkarte nehmen Sie nicht den nächsten Zug, sondern erst den Zug um 9:04.
Wenn man um 16:01 mit einer CC-Karte in eine Sperrenkontrolle gerät, werden die Prüfer das schon rausbekommen, ob der Zug planmäßig um 16:01 angekommen ist oder 2 Minuten verspätet war. Das heißt, wenn ein planmäßig um 15:59 ankommender Zug verspätet ist, werden die Prüfer schon darüber informiert werden, dass sie die mit diesem Zug ankommenden Fahrgäste mit CC-Karte noch durch zulassen haben.
Hallo zusammen ...

Also ich hatte auch schon meine Kämpfe mit Metronomzubs.
Besonders zwischen Harburg und Buxtehude. Ich benutz ja oft die Tageskarte, und die gilt bis Neu Wulmsdorf (Kein Metronomhalt) und zwischen Neu Wulmsdorf und Buxe bezahlt man nur 1,70¤.
Das sagt zumindest jeder Automat.
Meine Frage hierzu lautet:
Dürfte ich theoretisch den metronom nehmen ??
weil theoretisch ist doch die gesammte Fahrstrecke bezahlt ...

Und was mir (wenn wir uns schonmal übern Metronom aufregen) mächtig auffen Zeiger geht, ist.
Diese ewigen Ansagen "Alkverbot, Fressalienkasten, u.s.w." das nervt richtig.

Und was auch total bescheuert ist.
Ich hab mir n Ticket geholt (Tageskarte Großbereich)
Der Zub hatt nichts besseres zutun als mich jedesmal zu belehren bis wohin ich fahren darf.
Das geht mir auch tierisch auf den Zeiger.

Gruss Stefan

_____________________________
Meine U-Bahnseite

U-Bahn Hamburg
[u-bahn-hamburg.12see.de]
"Dürfte ich theoretisch den metronom nehmen?"

Am Grenzpunkt zweier Tarife braucht nicht unbedingt ein Halt des benutzten Verkehrsmittels liegen. Ist im RE zwischen HH und Kiel auch nicht anders, die Verbundtarifgrenze Dauenhof wird klaglos akzeptiert, obwohl dort noch nie ein RE gehalten hat ...
> Am Grenzpunkt zweier Tarife braucht nicht unbedingt ein Halt des
> benutzten Verkehrsmittels liegen. Ist im RE zwischen HH und Kiel auch
> nicht anders, die Verbundtarifgrenze Dauenhof wird klaglos akzeptiert, obwohl
> dort noch nie ein RE gehalten hat ...

Das war früher mal anders und hing sogar vom Bundesland oder von der konkreten Strecke ab. Zumindest innerhalb des HVV-Bereichs ist es jetzt aber für einen Tarifpunkt unerheblich, ob der Zug hält oder nicht. Wichtig ist, dass der Fahrgast jederzeit einen gültigen Fahrschein besitzt. Wenn es mehrere sind, die lückenlos aneinander grenzen, geht das natürlich auch.
Also, wie Andrako schon ganz weit oben gesagt hat, die Rechtslage dürfte unstrittig sein, eine Fahrkarte die ab 9.00 Uhr gueletig ist, ist ab 9.00 Uhr gueltig, egal ob der Zug Verspaetung hat oder ob in den Tarifbestimmungen irgendwelcher bloedsinn steht. Vor so 20 Jahren hatte ich mal dasselbe Problem und meiner Eltern Anwalt hat sogar das entsprechende Urteil gefunden.

fahrplanangabend spielen nur zu gunsten der Fahrgaeste eine Rolle - meine Mutter ist frueher ganz haeufig gerade 16.00 mit dem Bus nachhause gefahren, und wenn der Verspaetung hatte kam sie halt erst nach 16.00 an. Aerger mit dem Busfahrer gab es selten, und wenn spaeter immer eine Entschulding des HVV.
Wenn es um die Pünktlichkeit geht, stellen die VUs gerne heraus, dass der Fahrplan grundsätzlich unverbindlich ist (aus gutem Grund ist er das, andernfalls entstünden diverse Haftungsprobleme). Es kommt also für die Nutzung einer eingeschränkt gültigen Zeitkarte (hier: Seniorenkarte, gültig ab 9:00 h) allein auf den frühesten Zeitpunkt ihres Einsatzes an. Hat der Zug Verspätung und fährt erst 3 Minuten später um 9:00 h oder noch später ab, ist die Nutzung der Seniorenkarte selbstverständlich rechtmäßig.

Die Forderung nach erhöhtem Beförderungsgeld grenzt an vorsätzlichen Betrug, weil diejenigen Metronom-Mitarbeiter, die dies tun, es besser wissen (müssen). Der Fall ist juristisch - jedenfalls nach der hier gegebenen Tatsachendarstellung - vollkommen eindeutig.

Senk ju vor träwelling
Dieter

[www.nachdenkseiten.de] - Dein intellektuelles Pfefferminz
Lars Brüggemann schrieb:
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> Der Metronom ist leider nur so gut wie eben sein
> Ruf und von derartigen Fällen im Metronom lese ich
> nicht zum ersten Mal...

Man sollte speziell den Fall Metronom mal aus einer gaaaanz anderen Sicht betrachten: Die müssen die Kohle wieder reinbekommen, die für die Abfindungen an die Ex-Geschäftsführer gezahlt werden mußte (oder noch gezahlt werden müssen, falls die Arbeitsgerichte den Fall noch nicht abgeschlossen haben)...

Auch ich habe im Metronom schon die dollsten Dinger erlebt... vor inzwischen 4 Jahren mußte ich für 2 Wochen bei meiner damaligen Firma in deren Lüneburger Filiale den Warenannehmer während dessen Urlaub vertreten. Ich hatte mir, da ich wegen zweier größerer Autobahnbaustellen keinen Bock auf mehrere Kilometer Stau hatte, eine Gesamtbereichswochenkarte geholt, diese aber in einem Wertmarkenträger für den Großbereich kleben müssen, weil man in Wedel keine aktuellen Wertmarkenträger (da steht kein Gültigkeitsbereich mehr drauf, es sind nur noch die leeren Stempelfelder für die Zonen) hatte. Auf der Wertmarke stand eindeutig "Gesamtbereich" -- die Kontrolleuse im Metronom bezog aber auf den "Großbereich" laut Kartenträger und wollte mir partout ein Schwarzfahrer-Ticket ausstellen. Mein Kommentar: "Tun Sie's doch, das Echo wird laut...". Mit demTicket bin ich am selben Nachmittag noch zur S-Bahn (damals noch Altona) gegangen -- und die haben nur mit dem Kopf geschüttelt, das Ticket sei unberechtigt, da laut HVV-Tarif die Angabe auf der Wertmarke maßgeblich sei und nicht der Text auf dem Kartenträger. O-Ton: "Sollen wir jetzt alle teilweise 10-20 Jahre alten Fahrkarten austauschen, nur weil ein Bahnunternehmen die Tarifbestimmungen falsch auslegt?"

Ein Anruf bei der Metronom-Hotline klärte dann auch alles auf -- das Ticket wurde ohne irgendwelche Nachweise storniert (ich hatte damit gedroht, den Fall dem HVV anzuzeigen).

Gruß Ingo
Netzspinne schrieb:
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> Ich denke es ist doch ganz einfach: Der
> Kontrolleur des Zuges hatte keine Kenntnis von der
> Verspätung des Zuges, hat Fahrscheine kontrolliert
> aber die Uhr ausser acht gelassen.
>
Der Kontrolleur dieses Zuges hatte Kenntnis von der Verspätung des Zuges, hat Fahrscheine kontrolliert und dabei die Uhr beachtet.

> Und nun kommt
> ein Fahrgast in den Zug, zeigt seine im besten
> Glauben gültige Fahrkarte und der Kontrolleur, der
> die (planmäßigen) Abfahrtszeiten genau kennt,
> sagt, dass die Kundin überhaupt nicht das Recht
> hätte, in diesem Zug zu sein.
>
Richtig, die Kundin hat überhaupt nicht das Recht, in diesem Zug zu sein.

> Die Kundin sagt
> aber, dass der Zug Verspätung hätte und sie damit
> innerhalb der Gültigkeit des Fahrscheins den Zug
> bestiegen hätte.
>
Der Zug ist tatsächlich erst in der Gültigkeit des Fahrscheines gefahren. Da der Zug aber planmäßig nicht in der Gültigkeit des Fahrscheines hätte fahren sollen, wird der Fahrschein durch die Verspätung nicht nachträglich gültig.

> Der Kontrolleur aber meint dass
> sie ja viel erzählen könnte, wie der Tag lang ist,
> denn er hat im Moment nicht in Erinnerung, dass
> der Zug verspätet sei und stellt ihr die 40 Euro
> in Rechnung.
>
Der Kontrolleur wird sehr wohl in Erinnerung gehabt haben, dass der Zug verspätet war. Da der Zug aber bei planmäßiger Abfahrt der Kundin nicht zugestanden hat, tut der Zug das bei Verspätung auch nicht. Also hat der Kontrolleur der Kundin die 40 Euro in Rechnung stellen müssen, ganz gleich ob der Zug planmäßig oder verspätet ist.

> Somit hat der Kontrolleur in gutem
> Glauben, allerdings etwas engstirnig, nach Recht
> und Gesetz gehandelt.
>
Der Kontrolleur hat eindeutig nach Recht und Gesetz gehandelt, da war überhaupt nichts engstirnig.

> Dass sich die Betreibergesellschaft daraufhin
> unkooperativ verhält und die 40 Euro nach wie vor
> fordert, ist eine andere Sache.
>
Die Betreibergesellschaft verhält sich überhaupt nicht unkooperativ, die Forderung der 40 Euro ist vollkommen rechtens!

> Aber sowas muss man doch einvernehmlich klären können.
>
Da gibt es nichts zu klären. Die Kundin hat die 40 Euro zu bezahlen und in Zukunft nur noch die Züge zu benutzen, die planmäßig erst nach 9:00 Uhr fahren.

> Ich schätze mal, dass es irgend so ein Missverständnis ist.
>
Das ist überhaupt kein Missverständnis. Die Kundin ist in einen Zug gestiegen, der ihr planmäßig gar nicht zugestanden hat und auch bei Verspätung nicht nachträglich zusteht. Da hat die Kundin die 40 Euro zu bezahlen und in Zukunft nur noch die Züge zu benutzen, die auch planmäßig erst nach 9:00 Uhr fahren.
Wenn ich Rechtsanwalt wäre, würde ich der Kundin das raten, was auch ein Rechtsanwalt vor etlichen Jahren meiner Schwester geraten hat, als diese beim Abholen ihres Freundes auf dem Bahnsteig von einer HUW-Streife ohne Fahrausweis angetroffen worden ist: Zahlen Sie die 60 DM und halten Sie sich in Zukunft nur noch dann auf dem Bahnsteig auf, wenn Sie auch wirklich fahren möchten! Mit gültigem Fahrausweis versteht sich! Treffpunkte mit abzuholenden Personen sollten in Zukunft außerhalb des fahrkartenpflichtigen Bereiches verabredet werden!
Ähnliches würde ich dieser Kundin empfehlen: Zahlen Sie die 40 Euro und benutzen Sie in Zukunft nur noch Züge, die auch planmäßig erst nach 9:00 Uhr fahren!
Jan Gnoth schrieb:

> Das ist überhaupt kein Missverständnis. Die Kundin
> ist in einen Zug gestiegen, der ihr planmäßig gar
> nicht zugestanden hat und auch bei Verspätung
> nicht nachträglich zusteht. Da hat die Kundin die
> 40 Euro zu bezahlen und in Zukunft nur noch die
> Züge zu benutzen, die auch planmäßig erst nach
> 9:00 Uhr fahren.

An Dir ist ein PR-Manager, alternativ ein reinrassiger Beatmer verloren gegangen.

Zum Glück gibt es auf dieser Welt noch noch Menschen mit gesundem Menschenverstand und dem Herz am rechten Fleck.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Ich denke, dass laut den zur Zeit gültigen Beförderungsbedingungen diese Handlungsweise im rechtens war. Wenn es aber um Kundenfreundlichkeit geht, hätte man hier ruhig Kulanz zeigen , vor allem seitens des Verkehrsunternehmens.

Da der metronom nun mal nicht so häufig fährt wir der Metrobus 5, ist hier die Gefahr einer Verwechslung eher gering. Die Verkehrsunternehmen sollten aber diesen Vorfall als Anstoß geben und über ihr Vorgehen und die Beförderungsbedingungen nachzudenken.

Es handelt sich hier um einen Grenzfall, genauso wie die Stückelung von Fahrscheinen in den REs der R10 (z.B. HH->Ahrensburg + Ahrensburg->Lübeck). Mit so einer Stückelung könnte man auch sagen, dass der RE, der in Ahrensburg nicht hält den Fahrgästen, die das benutzen nicht zu steht. Soweit ich weiß, wurde aber dafür eine entsprechende Kulanz-Regelung gefunden, im Sinne der Fahrgäste.

Man sollte seine Fahrgäste nicht unnötig verprellen und ich denke nicht, dass metronom auf die 40,- EUR angewiesen ist.

Grüße
"An Dir ist ein PR-Manager, alternativ ein reinrassiger Beatmer verloren gegangen."

Grööl, der Witz ist echt gut! Ein Beamter konnte J. G. nämlich nicht sein, weil die in der Regel - trotz aller Vorurteile - ihre Gesetze und vor allem ihre Handlungsspielräume gekannt haben. J. G. hingegen "beatmet" hier künstlich einen falschen Sachverhalt ...
Zitat

Jan Gnoth schrieb:
> Da gibt es nichts zu klären. Die Kundin hat die 40
> Euro zu bezahlen und in Zukunft nur noch die Züge
> zu benutzen, die planmäßig erst nach 9:00 Uhr
> fahren.
Bei aller Vorliebe für Genauigkeit usw. - aber:
Eine ab 9:00 gültige Karte ist nicht auf bestimmte Züge beschränkt, sondern auf bestimmte Zeit. 9:00 Uhr ist 9:00 Uhr. Wenn denn das Verkehrsunternehmen den Zug erst nach 9:00 Uhr vorbeischickt, kann das nicht mein Problem sein.

Andererseits ist dieser Fall relativ theoretisch: Fährt der Zug alle Stunde, werde ich kaum fast eine Stunde eher am Bahnhof sein, nur um vielleicht einen verspäteten Zug doch noch kurz nach 9:00 Uhr zu erwischen.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Der Passus in den Beförderungsbedingungen ist meinem laienhaften Rechtsverstandnis nach überraschend und daher ungültig.

Des weiteren wird überall groß mit "ab 9 Uhr gültig" geworben - ohne irgendwelche Sterne und Fußnoten. Auf den Internetseiten steht unten zwar überall "Es gelten die Bestimmungen des HVV-Gemeinschaftstarifs." - aber die gelten ja eh immer. Dass Uhrzeiten umdefiniert sind und nicht "normale" Zeiten gemeint sind, ist schon überraschend. Damit wird man sicher nicht vor Gericht durchkommen!
Jan Gnoth schrieb:
-------------------------------------------------------
> Der Kontrolleur hat eindeutig nach Recht und
> Gesetz gehandelt, da war überhaupt nichts
> engstirnig.


Nein, der Kontrolleur hat eben nicht eindeutig nach "Recht und Gesetz" gehandelt, sondern allenfalls nach eigendefinierten Geschäftsbedingungen.
Da diese Geschäftsbedingungen nicht formelles Recht sind, entscheiden die Gerichte auch regelmäßig zu Gunsten der Kunden. Hier sind mir unzählige Beispiele in der Rechtssprechung bekannt.
In diesem Fall würde ich Stafanzeige wegen versuchten Betruges gegen den Metronom stellen.
Zu glauben, das EVU hätte hier auch nur die geringste Chance, das vor Gericht durchzusetzen, ist absurd. Die Gültigkeit einer 9Uhr-Karte beginnt um 9 Uhr. Es kann nicht in der Verantwortung des Fahrgastes liegen, eine eventuelle Verspätung des nach 9 Uhr fahrenden Zuges zu prüfen.
Die Geschichte mit der Bahnsteigkarte ist doch was völlig anderes, da war jemand ohne Fahrkarte im Fahrkartenpflichtigen Bereich, da ist für jeden offensichtlich, daß das ohne Fahrkarte nicht erlaubt ist. Hier war jemand mit gültiger Fahrkarte im Zug, und der Zug hat nirgends angezeigt, wann er denn hätte fahren sollen...
"Andererseits ist dieser Fall relativ theoretisch: Fährt der Zug alle Stunde, werde ich kaum fast eine Stunde eher am Bahnhof sein, nur um vielleicht einen verspäteten Zug doch noch kurz nach 9:00 Uhr zu erwischen."

Eher nicht theoretisch, 9.20 Uhr fährt auch ein Zug. Hier die Abfahrtstafel Buchholz:


08:57 MEr36609 Hamburg Hbf
Buchholz(Nordheide) 08:57 - Klecken 09:01 - Hittfeld 09:05 - Hamburg-Harburg 09:11 - Hamburg Hbf 09:22 1

09:05 MEr36606 Tostedt
Buchholz(Nordheide) 09:05 - Sprötze 09:09 - Tostedt 09:15 6

09:20 ME 81149 Hamburg Hbf
Buchholz(Nordheide) 09:20 - Hamburg-Harburg 09:31 - Hamburg Hbf 09:42 1

09:39 ME 81150 Bremen Hbf
Buchholz(Nordheide) 09:39 - Tostedt 09:46 - Lauenbrück 09:54 - Scheeßel 09:59 - Rotenburg(Wümme) 10:06 - Bremen Hbf 10:29 6


Ein Vorsatz der Rentnerin lässt sich demnach eher ausschließen, zumal der folgende Zug sogar schneller ist. Alte Leute sind oft zu früh am Bahnhof. Der Zub ist wegen seines unangemessenen Verhaltens für einen verantwortungsvollen Zugbegleitdienst ungeeignet ...

***

Zum Abschluss etwas Lustiges vor ziemlich genau 40 Jahren in Hamburg-Harburg. Ich wollte mich mit einer Freundin in Hamburg treffen und wartete auf den Eilzug nach Hamburg. Weil der Nachtzug aus Konstanz, mit dem meine Freundin kommen wollte, zu früh dran war, musste dieser außerplanmäßig in Harburg anhalten.

Ich die Gelegenheit genutzt und rein in den Zug! Der Schaffner hatte mich aber gesehen und brüllte vom Bahnsteig am Zug lang: "Halt, Halt, hier dürfen Sie nicht einsteigen, der Zug hält hier nicht!" Meine Freundin hing jedoch am offenen Fenster und hatte mich längst gesehen. Sie brüllte dem Schaffner in feinster Kant-Manier zurück: "Herr Schaffner, wenn der Zug hier nicht hält, dann konnte er doch gar nicht einsteigen!"

Das Gesicht des verdatterten Schaffners hab ich noch heute vor Augen. So ein ungläubiges Staunen, verbunden mit dem hoffnungslosen Versuch, das soeben Gehörte in seiner gesamten Tragweite wenigstens ansatzweise zu begreifen. Da hatte jemand ihm, dem allgegenwärtigen Schaffner, seine absolute Befehlsgewalt ad absurdum geführt.

Am Hauptbahnhof hatte er noch immer diesen Blick, wie jemand, der eine fremde Sprache nicht verstehen kann. Und er hatte noch nicht einmal meine (ordnungsgemäß vorhandene) Fahrkarte kontrolliert ...
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