Re: Sammelthread Störungen U-Bahn [1] 22.12.2024 13:18 |
Zitat
der weiße bim
...
Fahrgäste dürfen gemäß BOStrab §58 oder 59 Bahnanlagen nicht eigenmächtig betreten und auch keine Türen notöffnen, falls keine unmittelbare Lebensgefahr besteht.
Sie verstoßen damit gegen Bundesgesetze. Für Verstöße sieht §63 Ordnungsstrafen vor:
...
Nach Personenbeförderungsgesetz §61 (2) kann die Geldbuße bis zu 10.000 EUR betragen. Allerdings dürfte das noch nie ausgeschöpft worden sein.
Re: Sammelthread Störungen U-Bahn [1] 22.12.2024 14:17 |
Re: Sammelthread Störungen U-Bahn [1] 22.12.2024 16:07 |
Zitat
Sascha Behn
Es rechtlich völlig betriebliche Regelungen. Es muss darf keine rechtliche Regelung.
Klar ist das aussetzen, der Lage für die Fahrgäste auch nicht prickelnd.
Re: Sammelthread Störungen U-Bahn [1] 22.12.2024 19:02 |
Zitat
Neu Wulmstorf
Ich sehe, dass bei der Abwägung die Interessen der Fahrgäste nicht vertreten werden, sondern nur die des Verkehrsunternehmens, was naturgemäß seine Interessen wie Geld ud Aufwand höher bewertet. Welchen Vorteil hätte das Verkehrsunternehmen auch von einer Räumung? Das Ignorieren der Freiheitsrechte der Fahrgäste ist vorteilhafter.
Von daher bedarf es dringend einer rechtlichen Regelung.