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Sammelthread Störungen U-Bahn [1]
geschrieben von Forummaster Hamburg 
Zitat
der weiße bim
...
Fahrgäste dürfen gemäß BOStrab §58 oder 59 Bahnanlagen nicht eigenmächtig betreten und auch keine Türen notöffnen, falls keine unmittelbare Lebensgefahr besteht.
Sie verstoßen damit gegen Bundesgesetze. Für Verstöße sieht §63 Ordnungsstrafen vor:

...
Nach Personenbeförderungsgesetz §61 (2) kann die Geldbuße bis zu 10.000 EUR betragen. Allerdings dürfte das noch nie ausgeschöpft worden sein.

Das spricht allerdings gegen die Fahrer, wenn die Fahrgäste schon aus Angst vor einem horrenden Bußgeld sich nicht trauen alleine auszusteigen:

"Ich bin derjenige der Dich aus der Zwangsfestsetzung holen kann, tue es aber nicht. Du musst dringend auf Toilette? Die Hitze bei ausgeschalteter Klimaanlage und Lüftung wird unerträglich? Dein Pech. Und wenn Du eigenständig den Zug verlässt musst Du bis 100.000 Euro Strafe zahlen."

Das ist schon dicht an Nötigung.
Es rechtlich völlig betriebliche Regelungen. Es muss darf keine rechtliche Regelung.

Klar ist das aussetzen, der Lage für die Fahrgäste auch nicht prickelnd.

Mfg

Sascha Behn
Moin,

Zitat
Sascha Behn
Es rechtlich völlig betriebliche Regelungen. Es muss darf keine rechtliche Regelung.

Klar ist das aussetzen, der Lage für die Fahrgäste auch nicht prickelnd.

"betriebliche Regelungen" sind rechtliche Regelungen.
Sie sind nur eben keine gesetzlichen Regelungen sondern weitestgehend dem Privatrecht zuzurechnen.
Zitat
Neu Wulmstorf
Ich sehe, dass bei der Abwägung die Interessen der Fahrgäste nicht vertreten werden, sondern nur die des Verkehrsunternehmens, was naturgemäß seine Interessen wie Geld ud Aufwand höher bewertet. Welchen Vorteil hätte das Verkehrsunternehmen auch von einer Räumung? Das Ignorieren der Freiheitsrechte der Fahrgäste ist vorteilhafter.

Von daher bedarf es dringend einer rechtlichen Regelung.

Regelungen für Regelungen, die es schon gibt. Meine Güte, wir regeln uns mittlerweile überall zu Tode. Es macht uns aus, dass wir mittlerweile so viele Theoretiker und Besserwisser in der Politik am Start haben.
Wenn es einen entsprechenden Notfall wie diesen gibt, dann gibt es Handlungsanweisungen und eine Entscheidungskette. Für eine Evakuierung sind Feuerwehr und Polizei zu beteiligen, damit die Fahrgäste sicher zum nächsten Notaus- oder abgang oder zu einer Haltestelle geleitet und dort auch entsprechend in Empfang genommen werden können. Da gilt es Kapazitäten zu prüfen und abzuwägen, wie die Fahrgäste möglichst ungefährdet bleiben und nicht irgendwo im Nirwana rausgelassen werden.
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